mini|Die Pnyx mit Rednertribüne, in klassischer Zeit Ort der attischen Volksversammlung

Die attische Demokratie erlangte ihre vollständige Ausprägung im 5. Jahrhundert v. Chr., im Zeitraum zwischen den Perserkriegen und dem Peloponnesischen Krieg. Dies war zugleich die Zeit der größten Machtentfaltung Athens durch den attischen Seebund und durch eine darauf gegründete ökonomische Blüte und glanzvolle kulturelle Entfaltung, als deren imponierendstes Zeugnis die Bauten auf der Akropolis überliefert sind.

Die attische Demokratie ist eine frühe Vorläuferin einer auf dem Prinzip der Volkssouveränität basierenden politischen Ordnung. Mit ihr wurde ein Verfassungstypus entwickelt, der allen Bestrebungen zur Ausweitung direktdemokratischer Ansätze als Modell und geschichtliche Erfahrung dienen konnte und kann.

Auch in der Epoche ihrer Vollendung bot die attische Demokratie allerdings nur einem Teil der Bevölkerung Attikas das Recht zur politischen Partizipation. Frauen, Sklaven und Metöken (Fremde, meist ebenfalls griechischer Herkunft) waren davon ausgeschlossen. Das Bürgerrecht war einerseits sehr exklusiv und wurde Externen nur in Einzelfällen verliehen; abgesehen von wenigen Ausnahmen besaßen nur Männer, deren beide Eltern bereits Bürger Athens gewesen waren, alle politischen Rechte. Diese registrierten Vollbürger waren andererseits auf allen politischen Entscheidungsebenen großteils im Losverfahren mitwirkend beteiligt. Eine Gewaltenteilung im modernen Sinne existierte nicht; der Macht der Volksversammlung waren kaum Schranken gesetzt.

Entwicklungsgeschichte Die Entwicklung der Polis Athen zur Demokratie vollzog sich in einem über gut zwei Jahrhunderte langen und keineswegs gradlinigen oder zielgerichteten Prozess. In der Geschichte Athens kam es nach der Beseitigung des Königtums zunächst zur Oligarchie der Adelsgeschlechter. Schließlich führten verschiedene strukturelle Reformen zur Herausbildung der klassischen attischen Demokratie.

Ausgangslage Von ihrer 2500 Quadratkilometer umfassenden Ausdehnung und der Größe der Bürgerschaft abgesehen, hob sich Athen als Polis bis zum Beginn des 6. Jahrhunderts v. Chr. von anderen griechischen Stadtstaaten nicht sonderlich ab. Auch die zu dieser Zeit sich verschärft einstellenden sozialen Spannungen in Athen waren in anderen Poleis bereits aufgetreten und hatten dort nicht selten die Herrschaftsform der Tyrannis begünstigt. Originell und von langfristiger Bedeutung dagegen waren die in Athen zur Krisenbewältigung eingeschlagenen Wege, die zu institutionell abgesicherter Mitverantwortlichkeit der Bürger für das Gemeinwesen führten.

Bis zu dieser Wende entsprachen die Herrschaftsverhältnisse in Athen weitgehend dem gängigen Muster, das auch in anderen griechischen Stadtstaaten praktiziert wurde: Seit der Ablösung der Monarchie (hier spätestens im 7. Jahrhundert v. Chr.) lag die Führung in der Hand von Adelsgeschlechtern (Eupatriden), die die Macht in jährlich neu zu besetzenden Ämtern aufteilten. Herausgehobene Posten bekleideten die neun Archonten (seit 682 v. Chr. in Listen erfasst), darunter einer, der dem Jahr den Namen gab (Archon eponymos), ein oberster Kultbeamter (Archon basileus), der militärische Oberbefehlshaber (Archon polemarchos) und sechs Thesmotheten für die Rechtspflege. Die Ämtervergabe und Kontrolle der Amtsausübung besorgte der Areopag, ein Adelsrat.

Für besonders wichtige Entscheidungen – vor allem über Krieg und Frieden – konnten Volksversammlungen abgehalten werden. Die soziale Organisation der Polisbewohner fand zu dieser Zeit hauptsächlich in den Kultverbänden der Phratrien (Bruderschaften) statt, an deren Spitze ebenfalls Adelsfamilien standen. Die Eupatriden stellten über die Kulte in diesen Verbänden nicht nur die für alle bedeutsamen Beziehungen zu den Göttern her, sondern hatten in den Phratrien auch geeignete Reservoire für die Ausbildung der eigenen Klientel.

Die Ursachen von sozialen Spannungen standen im Zusammenhang mit den Veränderungen, die die griechische Kolonisation an den Küsten des Mittelmeers und des Schwarzen Meers bewirkt hatte. Dazu gehörte ein starkes Bevölkerungswachstum in vielen Poleis, das durch die Gründung von Kolonien im gesamten Mittelmeerraum abgefedert wurde. In der Folge kam es zur Intensivierung des Seehandels und mancherorts zu einer Veränderung der landwirtschaftlichen Strukturen, so auch in Attika. Wein- und Olivenanbau für den Export wurden nun lukrativ, während die bis dahin dominierenden Getreidegroßproduzenten unter Druck gerieten und um ihren Einfluss fürchteten. Leidtragende der Entwicklung aber waren hauptsächlich Kleinbauern. An ihnen und ihren Anbauflächen suchten sich die Eupatridai schadlos zu halten. In der Folge gerieten immer mehr von ihnen in Schuldknechtschaft und wurden, da sie mit ihrem eigenen Leib hafteten, teils Sklaven anderer athenischer Vollbürger und als solche auch zum Teil ins Ausland verkauft. Der Zusammenhalt der Polisgesellschaft war demnach zu Beginn des 6. Jahrhunderts v. Chr. in Athen massiv bedroht, ebenso die Wehrkraft, da das Hoplitenheer auf das freie Bauerntum gegründet war. In dieser Lage wurde Solon 594/93 v. Chr. zum Archonten gewählt und von der zerstrittenen Bürgerschaft als Schlichter bzw. Versöhner (Diallaktes) berufen.

Grundlegung durch Solon Umfang und Tragweite von Solons Reformwerk lassen auf das existenzbedrohende Ausmaß der Krise schließen, die Athen erfasst hatte. Offenbar wurde Solon für die Umsetzung seiner Pläne freie Hand gelassen. Seine Absicht war zwar keine demokratische Ordnung, aber der Abbau überkommener Vorrechte alter Adelsfamilien zugunsten eines breiteren Mitwirkungsrechts der athenischen Bürgerschaft.Peter Funke: Athen in klassischer Zeit. München 2007, S. 9.

Ein Kennzeichen der Reformen des Solon waren die Maßnahmen zur Wiederherstellung des freien Kleinbauerntums, die Beseitigung der Schuldknechtschaft durch Schuldenannullierung und den Ausschluss der Haftung mit dem Leib für die Zukunft (Seisachtheia). In seinem Bemühen, vergangenes Unrecht auszugleichen und eine gute und gerechte Ordnung der Polis (Eunomie) neu zu begründen, sorgte Solon auch für den Rückkauf jener Athener, die wegen Schuldendienstrückständen auswärtig als Sklaven weiterverkauft worden waren. Außerdem begrenzte er den Grundbesitz auf ein Höchstmaß. Dies sollte die Erhaltung von kleineren Bauernhöfen begünstigen. Tatsächlich zeigte sich auf lange Sicht, dass der Landbesitz in Athens klassischer Zeit ungewöhnlich gleichmäßig verteilt war.Josiah Ober: Das antike Griechenland. Eine neue Geschichte. Stuttgart 2016, S. 143.

Um die so restaurierte Bürgerschaft, den Demos, vor Fehlentwicklungen künftig besser zu bewahren, schuf Solon ein umfängliches Gesetzeswerk mit Verfassungscharakter. Dabei konnte er an Ansätze zur Rechtskodifizierung unter Drakon anknüpfen, der als Archon 621 v. Chr. eine Krise der Polis durch harte Strafgesetze hatte eindämmen wollen (daher die „drakonischen Maßnahmen“ im heutigen Sprachgebrauch). Solons Ansatz jedoch zielte auf Beteiligungsrechte und -pflichten der Bürger in wichtigen Angelegenheiten der Polis. Die gewachsenen Strukturen der politischen Machtverteilung wurden dabei weitgehend berücksichtigt, indem Ämterzugang, militärische Dienstpflicht mit Selbstausrüstung und eventuelle steuerartige Abgaben gestaffelt nach Vermögensklassen vorgegeben wurden (timokratische Ordnung): Die Pentakosiomedimnoi (Ernteertrag über 500 Scheffel pro Jahr) waren als einzige zu Archonten wählbar; Die Hippeis (über 300 Scheffel) erhielten erst nach einiger Zeit Zugang zum Archontat, leisteten Wehrdienst zu Pferde wie die Pentakosiomedimnoi, hatten aber nur zu den nachrangigen Ämtern Zugang; Die Zeugiten (über 200 Scheffel) taten Militärdienst als Hopliten mit ebenfalls eingeschränktem Ämterzugang Die Theten (unter 200 Scheffel) waren bei Militäreinsätzen allenfalls leicht bewaffnet oder stellten die Rudermannschaften und hatten nur in Volksversammlungen und im Volksgericht politische Mitwirkungsrechte ohne Ämterzugang.

Neben dem aus ehemaligen Archonten zusammengesetzten Areopag, der weiterhin für die Blutgerichtsbarkeit, für die Kontrolle der Amtsträger und die Sittenaufsicht zuständig blieb, heißt es in Überlieferungen aus dem späten 5. Jahrhundert v. Chr., dass Solon einen „Rat der Vierhundert“ gegründet habe, der ähnliche Funktionen hatte wie der später durch Kleisthenes gegründete „Rat der 500“. Es sollen hier zum Beispiel Beschlussanträge für die Volksversammlung vorberaten worden sein. Die Funktionen des angeblich durch Solon gegründeten Rates sind nur bei Plutarch überliefert und die Quellen für seine Existenz tauchen erst während der revolutionären Situation im Jahre 411 v. Chr. auf.

Durch die Einrichtung des Volksgerichts (Heliaia), dessen Geschworene sich gemäß einem Losverfahren aus Angehörigen aller Klassen zusammensetzten, war auch in der Rechtsprechung ein Gegengewicht zum Areopag geschaffen und breite Partizipation angelegt. Die Heliaia fungierte wohl als Appellationsgericht, bei dem gegen Zwangsmaßnahmen von Amtsträgern geklagt werden konnte. Ein Mittel zur Aktivierung der Bürgerschaft war auch die Popularklage, die es jedem Bürger ohne irgendeine amtliche Funktion ermöglichte, bei Verstößen gegen die öffentliche Ordnung Anklage vor Gericht zu erheben.

Es ist bezeichnend für die Aura des Vaters der attischen Demokratie, die Solon noch Jahrhunderte nach seinem Ableben umgab, dass Aristoteles wie auch Plutarch ihm das – tatsächlich wohl erst am Ende des 5. Jahrhunderts v. Chr. entstandene – Stasis-Gesetz zuschrieben, das jeden Bürger verpflichtete, bei massivem Streit in der Polis für eine Seite Partei zu ergreifen. Und es war durchaus im Geiste Solons, dass Perikles in den Anfängen des zweiten Peloponnesischen Krieges vor seinen Mitbürgern sagen konnte, dass einzig in Athen ein an politischen Fragen keinen Anteil nehmender Bürger nicht als ein stiller, sondern als ein schlechter angesehen werde.Thukydides II, 40, 2. Die Gefallenenrede des Perikles ist nicht im Original überliefert, sondern gibt ihren Gehalt so wieder, wie ihn Thukydides auffasste.

Die genannten und eine Vielzahl weiterer gesetzlicher Regelungen Solons wurden auf großen, drehbaren Holztafeln auf der Akropolis ausgestellt. Dem Urheber war daran gelegen, dass sie fernerhin ohne ihn zur Anwendung und Wirkung gelangen sollten. Deshalb begab sich Solon nach Vollendung des Reformwerks für 10 Jahre auf Reisen außer Landes.Herodot 1, 27–31. Die Tyrannis, die er für sich selber ausgeschlagen hatte, begegnete ihm dann noch vor seinem Tode 558 v. Chr. in Gestalt des Peisistratos in seiner Heimatstadt. Während der Tyrannis des Peisistratos und seiner Söhne, der Peisistratiden Hipparchos und Hippias, wurden Solons Gesetze nur zum Teil angewendet. Doch die Fundamente der staatlichen Ordnung, die Solon gelegt hatte, überdauerten und wurden im späten 6. Jahrhundert v. Chr. für die Schaffung eines demokratischen Systems in Athen tragfähig.

Die Reformen des Kleisthenes

Nachdem die 51 Jahre währende Tyrannis der Peisistratiden 510 v. Chr. beseitigt war, stellte Kleisthenes nach dem Richtungssieg gegen seinen Konkurrenten IsagorasPeter Funke: Athen in klassischer Zeit. München 2007, S. 14–16. ab 508 die von Solon eingeleitete Institutionalisierung politischer Partizipationsmöglichkeiten auf eine neue Grundlage. Die Neugliederung der Bürgerschaft, die Kleisthenes mit Unterstützung der Volksversammlung auf den Weg brachte, vermochte unter dem eingängigen Begriff der Isonomie, der politischen Gleichberechtigung, anscheinend wichtige Teile der Bürgerschaft zu mobilisieren, insbesondere als einflussreiche Adlige dagegen Front machten und dafür von Sparta zeitweise militärische Unterstützung erfuhren.