mini|hochkant=0.8|Der Wappenschild des Königs von Frankreich seit dem 13. Jh. (France ancien): Das französische Lilienbanner (Fleur-de-Lys) mini|hochkant=0.8|Drei Lilien (France moderne): Variante ab 1376 Das Staatsoberhaupt steht an der Spitze der staatlichen Ämterhierarchie. Es repräsentiert den Staat nach innen und außen. In Frankreich ist das Staatsoberhaupt der Präsident. Zu seinen Vorgängern als oberste Instanz zählten Könige und Kaiser. Die französischen Monarchen und Präsidenten werden in der Liste der Staatsoberhäupter Frankreichs aufgeführt. Ebenfalls aufgeführt werden die Könige des Westfrankenreichs, aus dem Frankreich entstand, obwohl es nicht korrekt ist, die westfränkischen Könige des 9. und 10. Jahrhunderts als „Könige von Frankreich“ zu bezeichnen. Das Westfrankenreich entstand durch die Teilung des Fränkischen Reichs im Vertrag von Verdun von 843. Der Übergang vom Westfrankenreich zu Frankreich war fließend und erstreckte sich über einen langen Zeitraum, so dass für die Entstehung Frankreichs kein bestimmter Zeitpunkt festgelegt werden kann. mini|Ludwig XIV., der 72 Jahre über Frankreich herrschte
Abgrenzungsfragen Eine klare Abgrenzung zwischen dem Fränkischen Reich, das in der Spätantike im Zuge der Völkerwanderung entstand, und dem französischen Staat ist nicht möglich. Das französische Geschichtsverständnis betont die Kontinuität bis zurück zur Zeit der Merowinger. Bereits das erste faktisch offizielle Werk der französischen Geschichtsschreibung, die Grandes Chroniques de France aus dem späten 13. Jahrhundert, teilt die Geschichte der Franken und Frankreichs nach den aufeinander folgenden Dynastien der Merowinger, der Karolinger und der Kapetinger ein. Bis heute wird in französischen Herrscherlisten Chlodio (5. Jahrhundert) als der älteste historisch fassbare Frankenkönig an erster Stelle genannt. In älteren Geschichtswerken tauchte gar noch dessen legendärer Vater Faramund an dieser Stelle auf, und einige mittelalterliche Königslisten reichen bis zum mythischen trojanischen König Priamos zurück.
Ein älterer, heute nicht mehr vertretener Ansatz sieht in Hugo Capet (987–996) den ersten König von Frankreich, da mit ihm eine nationalfranzösische Dynastie die Herrschaft übernommen habe. Diese Auffassung wird heute in der Forschung nicht mehr vertreten, da der Dynastiewechsel von 987 von den Zeitgenossen nicht als derartiger Einschnitt betrachtet wurde.
Die folgende Liste beginnt mit der Reichsteilung von Verdun von 843. Für die davor herrschenden Könige siehe die Liste der fränkischen Herrscher.
Titel und Amtsbezeichnungen Dem Selbstverständnis der Karolinger nach war der westfränkische König nach der Reichsteilung von 843 weiterhin „König der Franken“ (lateinisch Francorum rex, französisch roi des Francs). So wurden die Könige von den zeitgenössischen Autoren genannt, während sie in offiziellen Urkunden zumeist nur die einfache Bezeichnung „König“ (rex) verwendeten, dem Beispiel Ludwigs des Frommen folgend, der sich seit seiner Kaiserkrönung ausschließlich imperator augustus ohne einen Volks- oder Landesnamen nannte. Erst ab Karl III. dem Einfältigen (893–923) wurde mit dem Titel eine politische Programmatik verbunden, indem er seit 911 bewusst den Titel „König der Franken“ in seine Urkunden aufnahm. In jenem Jahr war mit Ludwig dem Kind der letzte Karolinger des Ostreichs gestorben und Karl III. der Einfältige beanspruchte als Senior der karolingischen Dynastie nun die Herrschaft auch im Ostreich. Mit der Anerkennung des Ostfranken Karls des Dicken als König der Westfranken im Jahr 884 konnte er sich gar auf einen Präzedenzfall berufen. Im Vertrag von Bonn 921 musste Karl jedoch seinen Herrschaftsanspruch auf das Ostreich aufgeben. Ungeachtet dessen behielt er den Titel „König der Franken“ bei, an dem auch seine Nachfolger festhielten.
Das westfränkische Reich umfasste neben dem westlichen Teil des alten fränkischen Siedlungsgebietes zwischen Loire und Schelde, der ehemaligen neustrischen Francia (ins Deutsche als „Franzien“ übersetzt), auch Siedlungsgebiete anderer Völker, wie zum Beispiel die gallischen Aquitanier, Burgunder, Bretonen und seit dem 10. Jahrhundert auch Normannen. Nachdem das Königtum der letzten Karolinger und ersten Kapetinger durch eine andauernde Phase der Schwäche und feudalen Zerfalls geprägt war und ab dem 12. Jahrhundert wieder zu einer universellen monarchischen Herrschaftsauffassung gelangte, schlug sich dies auch in der Titulierung seiner Könige nieder. Philipp II. August (1179–1223) war der erste, der in seinen Urkunden den Titel rex Franciæ gebrauchte, zunächst neben dem althergebrachten Titel Francorum rex, bis dieser zum Ende des 13. Jahrhunderts aus dem königlich-staatlichen Schriftverkehr verschwand. Im Altfranzösischen wurde der neue Titel als roi de France allerdings noch von Francia abgeleitet und tritt in dieser Form erstmals in einer Urkunde König Ludwigs IX. aus dem Jahr 1241 auf.„Looys (Ludwig IX.) par la grace de Dieu rois de France“ publizierte im August 1241 eine Übereinkunft zwischen Theobald I. von Navarra und den Templern. Französisches Nationalarchiv J 198, No. 82. Ins Deutsche übersetzt lautete der Titel wörtlich „König von Frankenland“, wobei sich hier allerdings „Frankreich“ im allgemeinen Gebrauch als Landesname durchsetzte. Auch in diesem Fall war der Titel Programm, denn er kennzeichnete seinen Träger nicht mehr als Herrscher einer ethnischen Gruppe, sondern eines geographisch definierten Herrschaftsraums: „Frankreich“ als Geltungsbereich seiner gesetzgebenden und herrscherlichen Gewalt, eben sein Königreich samt allen Untertanen, die unabhängig von ihrer ethnischen Herkunft in der französischen Umgangssprache bald nur noch als Français (Franzosen) bekannt waren. Zugleich manifestierte sich in diesem Titel eine neue Staatsvorstellung, in welcher der feudale Personenverbandsstaat von einer transpersonellen und universellen Monarchie abgelöst wurde. Die Kontinuität zum alten Reich der Franken konnte im neuen Titel gewahrt werden, indem der (ethnographische) Name des Volkes in den (geographischen) Namen des Königreichs verwandelt wurde. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Begriff Francia schon vor dem 13. Jahrhundert in den erzählenden Chroniken als Umschreibung für das Westreich verwendet wurde und dass der Titel Francorum rex, dem Titel rex Franciæ nachgeordnet, besonders auf Siegeln bis zum Ende der Monarchie weiter in Gebrauch blieb.Schon der im 9. Jahrhundert schreibende Hinkmar von Reims bezeichnete das westfränkische Regnum als „regni Franciae“. Siehe Annales Bertiniani, hrsg. von Georg Waitz in: Monumenta Germaniae Historica SS rerum Germanicarum 5 (1883), S. 135.
Bis zur Französischen Revolution im Jahr 1789 lautete der offizielle Titel der Herrscher Frankreichs also „König von Frankreich“, zwischen den Jahren 1284 und 1323 sowie 1572 und 1791 versehen mit einem Zusatz König von Frankreich und Navarra (lateinisch: rex Franciæ et Navarræ, französisch: roi de France et de Navarre), da sie in jenen Zeiträumen zugleich auch als Könige von Navarra amtierten. Nach der Beseitigung des Ancien Régime durch die Revolution wurde in der am 3. September 1791 verabschiedeten Französischen Verfassung der Titel des Staatsoberhaupts in „König der Franzosen“ (roi des Français) geändert, da das Königtum fortan nicht mehr durch das Gottesgnadentum, sondern durch den Willen des Volkes legitimiert werden sollte. Demselben Prinzip folgten auch die beiden Kaiserreiche von 1804 bis 1815 und 1852 bis 1870 (empereur des Français) sowie das Bürgerkönigtum von 1830 bis 1848. Einzig während der Phase der Restauration zwischen 1814 und 1830, in welcher man die Wiederherstellung vorrevolutionärer Verhältnisse anstrebte, griff man noch einmal auf die traditionelle Königstitulierung zurück.
Während die Verfassung der Ersten Französischen Republik (1792 bis 1804) kein formelles Staatsoberhaupt vorsah, wurde die Exekutivgewalt des republikanischen Frankreichs seit der Zweiten Republik (1848 bis 1852) von einem gewählten Präsidenten eingenommen. Seine offizielle Amtsbezeichnung lautete dabei stets „Präsident der französischen Republik“ (président de la République française). Das Staatsoberhaupt des kurzlebigen, mit Nazi-Deutschland kollaborierenden „Vichy-Regimes“ (1940 bis 1944) führte die schlichte Amtsbezeichnung „Staatsoberhaupt“ (chef de l’État oder chef d’État). In der Zeit von 1944 bis 1947 stand dem französischen Staat kein formelles Oberhaupt vor. Für diese Zeit werden die Vorsitzenden der provisorischen Regierung aufgelistet. Erst mit der Proklamation der Vierten Republik 1947 bekam das Land wieder einen Präsidenten.
Seit der Thronbesteigung König Heinrichs IV. im Jahr 1589 ist jedes französische Staatsoberhaupt zugleich auch ein Fürst des Pyrenäenstaats Andorra (prince d’Andorre), welchem er in einer Koherrschaft (cosuzeraineté) mit dem Bischof von Urgell vorsteht.
Liste
Westfränkisches Reich/Königreich Frankreich (843–1792)
Das westfränkische Reich wurde durch den Teilungsvertrag von Verdun am 10. August 843 begründet.
Karolinger und Robertiner