Die Reichsstadt Münster im Gregoriental (heute Munster (Haut-Rhin), Munster Val de Saint-Grégoire) war von 1235 bis 1680 ein weltliches Territorium des Heiligen Römischen Reichs deutscher Nation. Die Stadt wurde 1680 vom Königreich Frankreich annektiert.Maximilian du Prel: Die Deutsche Verwaltung in Elsass-Lothringen 1870–1879. Denkschrift mit Benutzung amtlicher Quellen. Karl J. Trübner, Straßburg 1879, S. 7 (books.google.de).

Die Ortschaft sollte nicht mit der Reichsabtei Münster verwechselt werden, die ebenfalls Reichsunmittelbarkeit genoss und unter den Prälaten des Oberrheinischen Kreises vertreten war.

Die Reichsstadt umfasste den nach dem ursprünglichen Kloster genannten Hauptort und neun Dörfer im gabelförmigen Hochtal der Fecht. Die Bevölkerung im Münstertal war hauptsächlich deutsch- bzw. alemannischsprachig und stand in direktem Kontakt mit dem lothringisch-romanischen, weltlichen Territorium der Abtei Remiremont, die den Münsterer Hirten der Hochtäler die lebenswichtigen Almen der Hochvogesen verpachtete. mini|hochkant|Elsass-Lothringen 1648–1789 (Münster in blau)

Territoriale Umgrenzung mini|Die Lage der freien Reichsstadt Münster im Gregoriental Die Reichsstadt Münster im Gregoriental hieß im Mittelalter üblicherweise Stadt und Tal, weil sie aus dem Städtchen Münster und zwei Hochtälern im Vogesenmassiv mit insgesamt neun Dörfern und deren vereinzelten Weilern bestand. Das ganze obere Tal ab Münster flussaufwärts war als Talgemeinschaft eine Reichsstadt und gehörte zum Zehnstädtebund. Innerhalb der Dekapolis bildete sie zusammen mit den zwei Reichsstädten Türckheim und Kaysersberg eine Reichsvogtei mit Sitz in Kaysersberg. Im Fechttal dient Münster als Tor zu zwei Hochtälern, die im Volksmund Großtal und Kleintal genannt wurden. Jedes Dorf wurde durch einen Vogt, auch Meister genannt, vertreten. Im Großtal lagen folgende Dörfer: Metzeral Sondernach (mit dem Weiler Mittlach) Ober- und Unterbreitenbach (mit dem Weiler Diefenbach, Simonsberg) Mühlbach (mit dem Weiler Sendenbach) im Kleintal: Sulzern Stoßweier (mit den Weilern Ampfersbach, Kirchbühl, Schweinsbach) Im nahen Umkreis von Münster lagen drei Dörfer mit demselben Meister: Luttenbach (mit den Weilern Froschweiler, Fronzel, Nagelstadt) Eschbach Hohrod

Die Landschaft wird klimatisch, topographisch und siedlungshistorisch überwiegend von dem vogesischen Mittelgebirge geprägt und lässt sich durch den klaren Kontrast zwischen den menschenleeren Höhenlagen und den nur dünn besiedelten Tälern definieren. Die niedrigste Höhe liegt bei 341 m in Münster und erhebt sich auf 1363 m am Hohneck. Das Münstertal liegt im Lee des Hohneck-Massivs, also auf der windabgewandten, niederschlagsärmeren Seite. Das Gregoriental erleichterte flussab die Kommunikation nach Osten Richtung Colmar und von dort aus durch das ganze Oberland an der Grenze von Baden und der Eidgenossenschaft. Im Norden und im Süden grenzte die Reichsstadt an die Herrschaft zu Rappoltstein und an die Fürstabtei Murbach, beides Territorien des Heiligen Römischen Reiches.

Durch die natürliche, lange verschneiteE. Garnier 2004, S. 438 Anm. 3 zitiert ein Archivstück (ADV B 55989) mit folgendem Hinweis: Barriere der Vogesen im Westen und die steilen, felsigen Hänge der östlichen Flanke beschränkte sich die Kommunikation nach Lothringen auf ein paar Saumwege und zu Fuß begehbare Nebenpässe der Vogesen.E. Garnier 2004, S. 438 berichtet von einem gewissen Nicolas Grivel und dessen Knecht, die im März 1762 bei der Thanneck-Alm tot vorgefunden wurden; sie wollten Butter und Holzschuhe auf dem Markt von Münster verkaufen. Der jetzt sehr befahrene Col de la Schlucht zwischen Gérardmer und Münster ist einer der jüngsten Passstraßen unter den aktuellen großen vogesischen Pässen. Wie der Name es andeutet, war der Pass zuerst eine enge Schlucht abseits aller Verkehrs- oder Handelsstraßen bzw. -wege. Dort stieß man früher lediglich auf Schmuggler und Holztransporter mit ihren Hornschlitten.Alban Fournier, S. 403, 5. Teil, Kap. 4. Lothringer und Münsterer standen sich hingegen nicht mit Misstrauen gegenüber. Speziell mit der Ortschaft La Bresse auf lothringischer Seite pflegte Münster einen regelmäßigen Kontakt, in erster Linie wegen der vogesischen Almen, die sich Senner beider Kulturgemeinschaften im Sommer geteilt haben, aber zuletzt auch weil ein unausgesprochenes Gesetz von La Bresse die jungen Leute dazu anregte, ihre zukünftigen Ehegatten drüben im Münstertal zu suchen. Dasselbe galt in Münster. Die religiösen Unterschiede führten nach der Einführung der Reformation in Münster eher zu einer Unterbrechung der Ehegattensuche zwischen La Bresse und dem Gregoriental als die zu überwindenden Pässe. Auch die Bewohner von Ventron, hatten sich angewöhnt, ihren vor Ort hergestellten Käse mit der Vermittlung von wandelnden Käsehändlern (lokal Cosson genannt) lieber in die Städte des Zehnstädtebundes auf PackpferdenE. Garnier, S. 437, Kapitel Survivre en montagne. Garnier beruft sich auf Stadtarchiv Ventron Nr. CC4: zu transportieren, unabhängig davon, ob die Reichsstädte souveräne Staaten des Heiligen Römischen Reichs oder Provinzen des französischen Königreichs waren.

Geschichte Die Reichsstadt Münster ist auf die inzwischen zerstörte Benediktinerabtei Münster St. Gregor und die damit verbundene Staufer-Politik zurückzuführen.

Merowingische und karolingische Gründungszeit Laut der mündlichen Überlieferung ließen sich 634 einige Eremiten in diesem Tal unter dem Schutz des heiligen Gregorius nieder und benannten es dementsprechend das Gregoriental. Ein paar Jahrzehnte später hatten sich die Einsiedler um den Abt Colduvinus, einen vermutlichen Schüler von Columban von Luxeuil, in einer Gemeinschaft zusammengeschlossen. Das neue Kloster hieß aufgrund seiner Lage an der gegabelten Pforte zweier Seitentäler. König Childerich II. beschenkte die Abtei mit zahlreichen Gütern und versah sie mit Privilegien, worauf die Brüder später nicht mehr verzichten wollten. Die nachfolgenden merowingischen Monarchen bestätigten und erweiterten sie, unter anderen Dagobert, der dem Kloster seine Krone, sein Zepter und sein Krönungsschwert vermachte. Er gewährte dem Abt bzw. Oberen den Rang eines Kirchenfürsten und gab ihm die Erlaubnis, seine eigene königliche Krone beim Amtsantritt und der Eidabstattung zu tragen. Alle neuen Äbte durften bei ihrer Einweihung abwechselnd die Dagobert-Krone und die Mitra aufsetzen. Diese Krone blieb in der Schatzkammer der Abtei bis zur Französischen Revolution.

Einige Weiler und Streusiedlungen entstanden um das Kloster herum und bildeten zusammen mit der Abtei die sogenannte „Stat Münstertal“. Als der Hauptort größer und einflussreicher wurde, trug er allein den Namen Münster, abgeleitet vom lateinischen monasterium , während romanischsprechende Nachbarn von Moustier redeten.Dieselbe romanische Form findet man auch in elsässischen bzw. lothringischen Ortsnamen wie Moyenmoutier oder Marmoutier, aber auch im ladinischen Müstair in Graubünden. Im 13. Jahrhundert wurde das ganze Tal zu einer Reichsstadt, der Kaiser Friedrich II. im Dezember 1235 in Hagenau einen Schirmbief ausstellte.Julius Rathgeber: Sechs Urkunden aus dem Münsterthäler Rothen Buche, 12.–16. Jahrhundert. In: Alsatia. Neue Beiträge zur elsässischen Landes-, Rechts- und Sittengeschichte, Sage, Sprache und Literatur. 1873–1874. Barth, Colmar 1875, S. 239–253 (books.google.de). Der Stadtrat tagte bis 1550 im Kloster.Riegert, S. 413–417. Als Entschädigung wurde das Gründungskloster zu einer Reichsabtei mit Sitz auf dem Reichstag unter den Prälaten erhoben.

Die Blütezeit der Reichsstadt mini|Rathaus Munster – Das Wappen einer Reichsstadt mit dem zweiköpfigen Adler ist auf der Fassade erkennbar.

Herrschafts-, Gerichtsbarkeits- und Verwaltungsformen Während der habsburgischen Zeit galt als Oberbehörde der Landvogtei zu Hagenau, der Räte, des Zinsmeisteramts zu Hagenau und der Reichsvogtei zu Kaysersberg die vorderösterreichische Regierung zu Ensisheim, die stellvertretend für Innsbruck alle Geschäfte der Vorlande erledigte.

Die Reichsstadt Münster hatte, wie damals üblich, einen Magistrat an der Spitze ihrer Verwaltung. Der Stettmeister kontrollierte dieses Kollegialorgan, der aus sechzehn Stadträten bzw. Schöffen bestand: neun Schöffen kamen von der Stadt selbst, sechs wurden von den Dörfern im Groß- und Kleintal gestellt. Der ländliche Stadtrat erfüllte gleichzeitig die Funktion des Vogts, auch Meister genannt. Unter den neun städtischen Schöffen durfte die Reichsabtei drei ernennen, obwohl sie je nach Periode an den administrativen und politischen Geschäften nicht immer beteiligt sein durften. Bevor der Reichsvogt von der Stadt und der Abtei Münster anerkannt wurde, musste er den Huldigungseid leisten:

Die Reichsstadt Münster hat immer wieder ein altes Recht geltend gemacht, dass sie für den Reichsvogt keine Gegenhuldigung und keinen Eid leisten solle. Da sie dem Kaiser kein beweiskräftiges Dokument vorzeigen konnte, wurde es ihr verwehrt. Das hinderte die Stadt nicht daran, bei jedem Amtsantritt des nächsten Reichvogts zuerst mal die Eidesleistung abzulehnen. Die Reichsvögte ließen sich das nicht immer gefallen und erneuerten den Stadtrat nicht. Im Jahre 1616 wurde die Reichsstadt trotz Klageschrift oder Einberufung beim Kaiser nicht von dem Huldigungseid befreit, so schwor der Stadtrat

Die polizeiliche und juristische Gewalt übte der Reichsvogt von Kaysersberg aus, der für drei freie Reichsstädte zuständig war: Kaysersberg, Münster und Türckheim. Er ließ sich jeweils in den zwei letzten oft von einem Untervogt vertreten. Vogt und Untervogt legten Steuern fest und zogen diese ein, sie hielten Gericht und ahndeten Vergehen. Der Reichsvogt wurde als Schirmherr der Reichsuntertanen in Naturalien und mit einem jährlichen Amtssold entlohnt.Siehe Becker, S. 5, ebenso Innsb. Statth.-Arch. „Bekennen“ zu 1566 oder noch AC Colmar Liasse 5 : 1566 bezog der Vogt 200 rheinische Gulden, 22 Viertel Roggen, 4 Viertel Gerste, 40 Viertel Hafer, 2 Fuder Wein, 1 Fuder Gesindewein, Salz, Käse, Erbsen, Bohnen und Heu. Der Schultheiß und dessen Weibel waren für die Erhebung und Eintreibung aller Abgaben, Steuern und Strafgeldern verantwortlich. Der zentrale Rechnungshof zu Hagenau, Zinsmeisteramt genannt, verwaltete alle Einkünfte und Erträge der zehn verbündeten Reichsstädte, u. a. Münster im Gregoriental.Becker, S. 65.

Der Reichsvogt hatte mit Hilfe des Schultheißen und des Weibels die niedere und die hohe Gerichtsbarkeit von den kleinsten Höfen bis zur größten Stadt des Zehnstädtebunds. Bei Malefiz-Fällen oder Blutsachen wurden die Voruntersuchung (inquisitio) und eventuell die Inhaftierung (incarceratio) der Täter vom Stadtrat vorgenommen, bis der Reichsvogt den „Malefiztag“ bestimmte und das Gericht mit bürgerlichen Schöffen besetzte.Becker, S. 63. Er ist alsdann nicht iudex, sondern Ankläger neben einem Stettmeister.Zitat aus einer Urkunde im Stadtarchiv Munster 1C. Der Reichsvogt sollte für die Ziviljurisdiktion den Schultheißen und dessen Weibel aus den Bürgern der Gemeinde nehmen.Munster, Stadtarchiv AA 43 Requisitionszettel. Alle drei waren von allen bürgerlichen Gemeindelasten befreit, aber durften im Rat sitzen und abstimmen. heißt es in einem Dokument des Stadtarchivs Munster AA 44.

Die Stadt Münster war stets auf ihre Privilegien bedacht und bestand auf der Souveränität ihrer Instanzen. So wich die hohe Jurisdiktion in Münster ein bisschen von jener der Nachbarstädte ab: