mini|hochkant|Wappen des Polizei- und Grenzschutzamtes Das Polizei- und Grenzschutzamt (, kurz ) ist eine estnische Behörde, die die Aufgaben der Polizei und des Grenzschutzes vereinigt. Es wurde im Jahr 2010 gegründet, hat seinen Sitz in Tallinn und untersteht dem Innenministerium.

Geschichte Das heutige Polizei- und Grenzschutzamt wurde am 1. Januar 2010 durch die Zusammenlegung des bis dahin eigenständigen Amtes für Staatsbürgerschaft und Migration (), der Grenztruppen (Piirivalveameti) und mehrerer Polizeibehörden (Politseiameti, Keskkriminaalpolitsei und Julgestuspolitsei) gegründet. Um das Zusammenwachsen der neuen Behörde zu erleichtern, wurde neben der weiterhin bestehenden fachlichen Gliederung eine (schon beim Großteil der Vorgängerbehörden existierende) regionale Gliederung in eine nördliche, südliche, östliche und westliche Präfektur vorgenommen.

Zum 3. Januar 2023 wurde vier Schiffe des Polizei- und Grenzschutzamtes und deren Aufgaben in die Marine eingegliedert. Damit verbunden war u. a. die Übernahme der gesamten Küstenüberwachung und die Kontrolle der Seegrenzen durch die Marine.Four former PPA vessels now under naval command Onlinemeldung und Bildergalerie auf news.err.ee vom 3. Januar 2023, abgerufen am 8. Januar 2023 (englisch)

Zurzeit arbeiten etwa 5000 Angestellte im Polizei- und Grenzschutzamt, das damit eine der größten estnischen Behörden ist.The story and values (englisch), abgerufen am 18. Mai 2020 Ihr aktueller Chef ist Egert Belitšev.Administration (englisch), abgerufen am 18. Mai 2020

Kennzeichnungspflicht Siehe auch

Nach dem Polizeirecht sind die Beamten von Polizei und Grenzschutz verpflichtet, an ihrer Uniform ein Etikett mit ihrem vollständigen Namen oder interner Identifikationsnummer zu tragen. Die farbigen Kennmarken sind in der Regel 3 cm hoch und 9 cm breit, der Name oder die Zahlenkombination ist 1 cm groß und silberfarben. In Situationen, in denen die Sicherheit der Beamten und/oder ihrer Familien gefährdet werde könnte, können die Beamten davon absehen, das Namensetikett zu tragen. Die Verpflichtung zum Tragen der Identifikationsnummer bleibt jedoch bestehen.

Die Kennzeichnungspflicht gilt für alle Polizei- und Grenzschutzbeamten ohne eine Differenzierung nach Diensträngen oder EinheitenWD 3 - 3000 - 105/18.

Dienstgrade 50px 50px 50px 50px 50px 50px 50px 50px 50px PolizeigeneralPolizeigeneralinspektorPolizeioberstPolizeioberstleutnantPolizeimajorPolizeihauptmannPolizeioberleutnantOberkommissarKommissarPräsident des Polizei- und GrenzschutzamtsVizepräsident beim Polizei- und Grenzschutzamt Vizepräsident beim Polizei- und GrenzschutzamtPräsident einer PolizeidirektionVizepräsident beim Polizei- und GrenzschutzamtPräsident einer PolizeidirektionInspektionsleiterChefbeamterInspektionsleiterChefbeamterInspektionsleiterChefbeamterLeitender BeamterInspektionsleiterChefbeamterLeitender BeamterInspektionsleiterChefbeamterLeitender BeamterOberbeamterLeitender BeamterOberbeamter

50px 50px 50px 50px HauptkonstablerOberkonstablerKonstablerUnterkonstablerOberbeamterOberbeamterUnterbeamterOberbeamterUnterbeamterUnterbeamter

Aufgaben mini|Estnische Polizeistreife (2024) Das Amt hat folgende Aufgaben, die sich aus denen seiner Vorgängerinstitutionen ergeben: Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung Verfolgung von Straftaten Schutz der Landesgrenzen Ausstellung von staatlichen Dokumenten Zusammenarbeit mit den estnischen Streitkräften je nach Erfordernis

Fahrzeuge

Weblinks

Website des Polizei- und Grenzschutzamtes (englisch, estnisch, russisch)

Einzelnachweise

Kategorie:Polizei (Estland) Estland Kategorie:Behörde (Tallinn) Kategorie:Behördengründung 2010