Die Formel-1-Weltmeisterschaft 2015 war die 66. Saison der Formel-1-Weltmeisterschaft und umfasste erneut 19 Grands Prix. Sie begann am 15. März im australischen Melbourne und endete am 29. November wieder auf der Yas-Insel vor Abu Dhabi. Am 25. Oktober wurde der Brite Lewis Hamilton vorzeitig zum dritten Mal Fahrerweltmeister. Die Konstrukteurs-Weltmeisterschaft gewann Mercedes.
Änderungen 2015 Rennstrecken mini|hochkant=1.2|Das Autódromo Hermanos Rodríguez wurde für 2015 umfangreich umgebaut (alte Streckenführung ist grau unterlegt) Neu im Kalender war der Große Preis von Mexiko (Mexiko-Stadt), der auch bereits im provisorischen Kalender für die Saison 2014 enthalten war, aber nicht in den endgültigen Kalender 2014 aufgenommen wurde. Ebenfalls zurück im Kalender war zwischenzeitlich der Große Preis von Korea, der zuletzt 2013 im Rennkalender war. Unsicher war jedoch, wo das Rennen stattfinden sollte. Neben dem Korean International Circuit in Yeongam wurde auch ein Stadtkurs in Seoul als Möglichkeit genannt. Damit gab es erstmals in der Geschichte der Formel-1-Weltmeisterschaft einen Rennkalender mit 21 Rennen. Am 6. Januar 2015 gab die FIA bekannt, den Großen Preis von Korea wieder aus dem Rennkalender zu streichen, die Rennanzahl blieb daher bei 20 Rennen.
Der turnusmäßig vereinbarte Wechsel des Großen Preises von Deutschland vom Hockenheimring Baden-Württemberg zum Nürburgring wurde bei der Bekanntgabe des Rennkalenders infolge des Eigentümerwechsels des Nürburgrings nicht bestätigt, der Veranstaltungsort des Rennens blieb zunächst offen. Bernie Ecclestone sagte Mitte Januar 2015, dass Gespräche mit den Verantwortlichen des Hockenheimrings über die Austragung des Rennens laufen würden: Es kann nicht am Nürburgring stattfinden, denn dort ist niemand verfügbar. Nürburgring-Geschäftsführer Carsten Schumacher gab zu, dass der Nürburgring keinen Vertrag für 2015 habe, während Hockenheimring-Geschäftsführer Georg Seiler bestätigte, dass der derzeitige Vertrag des Hockenheimrings nur für die Rennen 2016 und 2018 gelte. In einem Fax an die Rhein-Zeitung schrieb Ecclestone am 2. Februar 2015, […] dass es kein Formel-1-Rennen in Deutschland geben wird. Gegenüber Reuters gab er später jedoch an, dass eine Durchführung des Rennens unwahrscheinlich sei, es jedoch noch Versuche gebe, es zu retten. Am 17. März gaben die Verantwortlichen des Hockenheimrings bekannt, den Großen Preis nicht durchzuführen, obwohl Mercedes-Benz angeboten hatte, sich an den Kosten des Rennens, Medienberichten zufolge zwölf Millionen Euro, zu beteiligen. Zwei Tage später gab auch die Geschäftsführung des Nürburgrings bekannt, das Rennen nicht auszurichten. Eine offizielle Absage des Rennens erfolgte am 20. März.
Wegen des Unfalls von Jules Bianchi beim Großen Preis von Japan 2014, der sich bei einbrechender Dunkelheit ereignete, wurden die Rennen in Australien, Malaysia, China, Japan und Russland eine Stunde früher gestartet.
Technisches Reglement Es gab neue Vorschriften zur Gestaltung der Fahrzeugnasen, es waren Mindest-Querschnitte sowohl 50 mm als auch 150 mm hinter der Nasenspitze vorgegeben. Zudem mussten die Fahrzeugnasen, von oben betrachtet, symmetrisch sein, nachdem im Vorjahr der Lotus E22 mit einer zweigeteilten, unterschiedlich langen Nasenkonstruktion aufgefallen war.
Das Gesamtgewicht der Fahrzeuge inklusive Fahrer erhöhte sich um 11 kg auf nun 702 kg.
Die Bremsscheiben mussten sich mit der gleichen Geschwindigkeit drehen wie die Räder.
Zur Verbesserung der Sicherheit waren verschärfte Crashtests vorgeschrieben, außerdem gab es eine verbesserte Sicherung der Radmuttern.
Die Windkanalstunden sowie CFD-Berechnungen wurden zur Saison 2015 aus Kostengründen erneut reduziert, über eine Zeit von acht Wochen waren im Durchschnitt pro Woche maximal 25 Einheiten erlaubt. Eine Einheit stellte entweder eine Stunde im Windkanal oder 1,0 TeraFLOPS für CFD-Berechnungen dar. Außerdem wurde die maximale Anzahl an Windkanal-Läufen pro Woche von 80 auf 65 Stunden verringert. Jedes Team durfte zudem nur noch einen einzigen Windkanal verwenden.
Die Wagen mussten mit Titanstreifen am Unterboden ausgerüstet sein, die einen vermehrten Funkenflug beim Aufsetzen des Fahrzeugs bewirkten.
Die Motorenhersteller durften in einem gewissen Rahmen Konstruktionsänderungen an den 2014 verwendeten Antriebseinheiten vornehmen. Hierzu wurden den einzelnen Bestandteilen der Antriebseinheit sogenannte Token zugeordnet, die Summe aller Token beträgt 66. Jeder Hersteller durfte 32 Token (oder rund 48 Prozent) für Modifikationen zur Saison 2015 verwenden.
Anfang Januar 2015 wurde bekannt, dass eine endgültige Homologation der Motoren vor dem Saisonauftakt nicht explizit im Reglement festgehalten war. Entgegen vorheriger Annahmen durften die Motorenhersteller die endgültige Homologation ihrer Antriebseinheiten für die Saison 2015 daher auch während der bereits laufenden Saison vornehmen. Ausgenommen waren von dieser Regelung jedoch Hersteller, die neu in die Formel 1 einsteigen, hier musste die Homologation zum 28. Februar 2015 erfolgen.
Da Honda sich als neuer Motorenlieferant benachteiligt fühlte und mit Protesten gegen Konkurrenten drohte, die Modifikationen während der laufenden Saison vornehmen, akzeptierte die FIA einen Kompromiss, nach dem Honda so viele Token für Änderungen während der laufenden Saison zugestanden werden, wie die anderen drei Motorenhersteller im Durchschnitt beim ersten Rennen ungenutzt ließen. Sollte der Durchschnitt keine glatte Zahl ergeben, so wurde abgerundet.
Im Rahmen des Großen Preises von Australien gab die FIA bekannt, dass Mercedes sieben, Ferrari zehn und Renault zwölf Token ungenutzt ließen. Damit standen Honda neun Token für Änderungen zur Verfügung.
Sportliches Reglement 2015 gab es jeweils zwei Testtage im Anschluss an zwei Rennen während der Saison. In der Vorsaison waren diese noch im Anschluss an vier Rennen durchgeführt worden. Zwei Testtage waren dabei ausschließlich für Nachwuchsfahrer reserviert. Am 26. Juni 2014 wurde auf der FIA-Weltratssitzung in München vorgeschlagen, dass nach einer Safety-Car-Phase grundsätzlich ein Neustart anstelle der fliegenden Freigabe erfolgen sollte. Diese Regelung wurde dann aber nicht in das im Dezember 2014 veröffentlichte Sportreglement der Formel 1 übernommen.
mini|Neues Lichtsignal mit Hinweis „Virtual-Safety-Car“. Zusätzlich wurde für 2015 das „Virtuelle Safety Car“ (VSC) eingeführt, das Verfahren übermittelte und zeigte elektronisch eine virtuelle Safety-Car-Phase im Cockpit der Teilnehmer an. In der virtuellen Safety-Car-Phase wurden die Regeln ähnlich der normalen Safety-Car-Phase angewendet, nur kam das Safety Car nicht zum Einsatz. Üblicherweise wurde die VSC verwendet, wenn doppelt geschwenkte gelbe Flaggen in einem Streckenabschnitt benötigt wurden und Fahrer oder Offizielle gefährdet sein konnten, die Umstände aber den Einsatz des Safety Cars nicht erforderlich machten. In den Formel-1-Cockpits wurde den Fahrern „VSC DEPLOYED“ (Deutsch: „Virtuelles Safety Car eingesetzt“) angezeigt, die elektronischen Flaggen zeigen „VSC“. Die Teilnehmer mussten in den Streckenabschnitten mit angezeigtem VSC die vorher festgelegte Geschwindigkeit einhalten.
Das Safety Car durfte bereits in die Box zurückkehren, wenn der letzte überrundete Fahrer den Führenden passiert hatte und nicht erst, wenn alle Überrundeten das Ende des Feldes erreicht hatten.
Die Parc-fermé-Regel galt nun statt ab dem Qualifying bereits ab dem dritten freien Training. Außerdem wurde die Sperrstunde, in der während der Nacht nicht an den Fahrzeugen gearbeitet werden durfte, von sechs Stunden auf sieben Stunden verlängert.
Die Vergabe doppelter Punkte beim letzten Rennen der Saison wurde nach nur einer Saison wieder abgeschafft.
Zusätzlich zu der vor der Saison 2014 eingeführten Fünf-Sekunden-Strafe gab es ab 2015 eine Zehn-Sekunden-Strafe, die im Falle einer „Unsafe Release“, also des unsicheren Losfahrens nach einem Boxenstopp, ausgesprochen werden sollte. Sowohl die Fünf- als auch die Zehn-Sekunden-Strafe mussten nun beim nächsten Boxenstopp vor dem Beginn der Arbeiten am Auto abgesessen werden. Zuvor war dies bei einem beliebigen folgenden Boxenstopp möglich gewesen.
Im Verlauf einer Saison durften nur noch vier statt fünf Exemplare der einzelnen Module einer Motoreneinheit verwendet werden. Neben dem Verbrennungsmotor selbst waren dies die beiden Generatoren MGU-K und MGU-H, der Energiespeicher, der Turbolader und die Steuerungselektronik. War ein kompletter Wechsel notwendig, musste der Fahrer nicht länger aus der Boxengasse starten, sondern durfte vom letzten Startplatz ins Rennen gehen. Eine Bestrafung erfolgte kumulativ für den Austausch der einzelnen Teile der Motoreinheit. Sollte bei einer Rückversetzung das Ende des Feldes erreicht gewesen sein, wurden überschüssige Strafplätze in Zeitstrafen umgewandelt.
Nachdem im Dezember 2014 die Anzahl der Rennen auf 21 erhöht worden war, waren nun laut Reglement nicht vier, sondern fünf Antriebseinheiten erlaubt. In den Medien wurden Spekulationen laut, dass die Aufnahme des Großen Preises von Korea in den Rennkalender nur erfolgte, um die Anzahl der erlaubten Motoreneinheiten zu erhöhen und keine Chance auf eine tatsächliche Durchführung des Rennens bestehe. Dieser Eindruck wurde durch die Tatsache verstärkt, dass die Betreiber des Korean International Circuit vorab nicht über die Aufnahme des Rennens in den Rennkalender informiert wurden. Zudem wurde das Rennen für den 3. Mai 2015, also eine Woche vor dem Großen Preis von Spanien, terminiert, was für die Logistik der Teams eine nahezu unlösbare Aufgabe darstelle. Bernie Ecclestone wolle auf diese Weise den Motorenherstellern Ferrari, Honda und Renault helfen, da die Motoren von Mercedes sowohl bezüglich der Leistung als auch der Zuverlässigkeit als überlegen galten. Ecclestone behauptete, das Rennen sei in den Kalender aufgenommen worden, weil die Veranstalter einen bis 2016 gültigen Vertrag besitzen. Anderenfalls habe die Gefahr einer Klage durch den Veranstalter bestanden. Die erwartete Streichung des Rennens aus dem Kalender erfolgte am 6. Januar 2015.
Mit einer Neufassung von Artikel 28.4 des Sportlichen Reglements wurde am 2. März 2015 klargestellt, dass eine Erhöhung des Motorenkontingents erst dann wirksam wurde, wenn zum Zeitpunkt des Saisonauftakts mehr als 20 Rennen im Kalender vorgesehen waren. Dies hatte zur Folge, dass auch in der Saison 2015 nur vier Motoreneinheiten pro Fahrzeug erlaubt waren. Demgegenüber wurde am 1. Juli in der Strategiegruppe beschlossen, dass neue Hersteller im ersten Jahr eine weitere Motoreneinheit zur Verfügung haben. Dies galt auch rückwirkend für 2015 und damit für Honda.
Damit die Fahrer auf der Strecke ohne Schwierigkeiten voneinander unterschieden werden konnten, durfte die grundlegende Lackierung des Helmes eines Fahrers während der Saison nicht mehr geändert werden. Laut Toto Wolff war dies seitens der Teams als Kompromiss eingegangen worden, um keine größeren Startnummern auf den Fahrzeugen anbringen zu müssen. Diese Regelung sorgte für Kritik aus Reihen der Fahrer.
Zwischen dem letzten Saisonrennen und dem Ende des Kalenderjahres durften die Teams nun maximal 15 Kilometer im Rahmen von Showruns mit den aktuellen Autos durchführen.
Nach dem Großen Preis von Großbritannien kündigte die FIA Regeländerungen an, die ab dem Großen Preis von Belgien den zu weiten Teilen automatisierten Start der Fahrzeuge betrafen. So durfte der Schleifpunkt der Kupplung in der Zeit zwischen dem Umspringen der Boxengassen-Ampel auf grün (30 Minuten vor Rennstart) und dem Rennstart nicht mehr verändert werden. Außerdem wurden technische Hilfsmittel, mit deren Hilfe der optimale Schleifpunkt automatisch ermittelt werden konnte, verboten. Darüber hinaus wurde der Boxenfunk vor dem Rennen stark eingeschränkt, ab sofort führten Diskussionen über die Startprozedur zu einer Strafe.
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