Die Verkehrsinfrastruktur umfasst die Infrastruktur im Verkehrswesen, zu der insbesondere Verkehrsbauwerke und Verkehrsträger gehören. Als Verkehrsträger bezeichnet man Verkehrs- und Transportmittel sowie Verkehrsunternehmen.

Je nach Zusammenhang kann auch die Gesamtheit aller Verkehrsnetze, Verkehrswege oder Verkehrsarten mit dem Begriff Verkehrsinfrastruktur bezeichnet werden.

Abläufe und Entwicklungen unterliegen Verkehrsrecht, Verkehrsregelungen und Verkehrsüberwachung.

Allgemeines Zur Verkehrsinfrastruktur gehören auch die Verkehrswege mit ihren Leitsystemen und Umschlagsplätzen sowie Verkehrsplanung, Verkehrssteuerung und Verkehrsregeln.Simon Martin Neumair/Dieter Matthew Schlesinger/Hans-Dieter Haas, Internationale Wirtschaft, 2012, S. 243 Die Verkehrsinfrastruktur gliedert sich in materielle (wie Transportmittel, Verkehrsbauwerke, Verkehrsmittel) und immaterielle (Verkehrsrecht, Verkehrsüberwachung, Verkehrsnetze) Bestandteile.Ute Arentzen/Heiner Brockmann/Heike Schule/Thorsten Hadeler (Hrsg.), Gabler Volkswirtschafts-Lexikon, Band 2, 1996, S. 1171 Dabei befasst sich die staatliche Verkehrsplanung mit der materiellen Verkehrsinfrastruktur wie Verkehrswege im Land- (Landwege), Luft- (Luftstraßen) und Wasserverkehr (Wasserstraßen) und ihren Umschlagplätzen (Bahnhöfe, Flughäfen, Häfen).Michael Olsson/Dirk Piekenbrock (Hrsg.), Gabler Kompakt Lexikon Umwelt- und Wirtschaftspolitik, 1993, S. 356 Optimale Verkehrsleistungen können nur bei funktionstüchtiger Verkehrsinfrastruktur erbracht werden.

Der öffentliche Verkehr besteht in der Ortsveränderung und dient insbesondere dem Transport (Personentransport und Gütertransport). Damit sichert der Staat die Funktionsfähigkeit der Wirtschaft, weil der Transport von Gütern und Personen erleichtert wird und Transaktionen stattfinden können. Die Verkehrsinfrastruktur betrifft institutionelle und organisatorische Aspekte innerhalb von oder zwischen Verkehrssystemen. Deren Teilelemente sind u. a. Verkehrswege, dazugehörige Leitsysteme und Umschlageinrichtungen sowie Planungs­verfahren, Steuerungs­formen und rechtliche Regelsysteme wie die deutsche Straßenverkehrs-Ordnung.Helmut Nuhn, Markus Hesse: Verkehrsgeographie. Schöningh, Paderborn 2006, ISBN 3-8252-2687-5, S. 20. Zur Verkehrsinfrastruktur „zählen neben den Verkehrswegen, insbesondere dem Straßen- und Schienennetz, auch Ingenieurbauwerke (z. B. Tunnel und Brücken) und Gebäude (z. B. Bahnhöfe)“.René Naumann, Kosten-Risiko-Analyse für Verkehrsinfrastrukturprojekte, 2007, S. 9

Der öffentliche Verkehr ist unter anderem dadurch gekennzeichnet, dass er für jeden Nutzer in einer Volkswirtschaft zugänglich ist. Tauchen jedoch mehrere Verkehrsteilnehmer auf demselben Verkehrsweg zur gleichen Zeit auf und behindern sich gegenseitig (Verkehrsstau), entstehen Nutzungskosten von Verkehrswegen. Die Grenzkosten der Nutzung steigen von allgemein nahe Null auf merklich positive Werte. Spürbar werden diese Kosten durch Verspätungen der Nutzer, weil die Verkehrswege ihre ursprüngliche Aufgabe, ungehinderte Mobilität zu gewährleisten, nicht mehr erfüllen.Werner F. Schulz/Carlo J. Burschel/Martin Weigert (Hrsg.), Lexikon Nachhaltiges Wirtschaften, 2001, S. 246

Verkehrsträger/Verkehrsweg/Transportmittel Der Zusammenhang zwischen Verkehrswegen, Verkehrsträgern und Transportmitteln ergibt sich aus folgender Tabelle:Peter Maurer, Luftverkehrsmanagement: Basiswissen, 2006, S. 1

Verkehrsträger Transportmittel Verkehrsweg Straßenverkehr Pkw, Lkw, Omnibus Straßennetz Eisenbahnverkehr Eisenbahnen Schienennetz Luftverkehr Flugzeuge Luftstraßen Binnenschifffahrt Binnenschiffe Flüsse, Kanäle, Seen Seeschifffahrt Seeschiffe Seewege Rohrleitungsverkehr Pipelines Leitungsnetze Nachrichtenverkehr Kabel, Funkwellen Kabelnetze, Funknetze

Als Verkehrsträger wird hierin die Beförderungsart verstanden, mit der der Personen- und/oder Gütertransport durchgeführt wird.

Verkehrsträger/Transportmittel/Verkehrsinfrastruktur Die Verkehrsinfrastruktur ist an jeden Verkehrsträger und jedes Transportmittel individuell angepasst:

Verkehrsträger Transportmittel Verkehrsinfrastruktur Straßen Straßenverkehr: Fußgänger, Fahrräder, Lastkraftwagen, Omnibusse, Personenkraftwagen, Taxen, Werkverkehr Straßenbrücken, Straßennetz, Straßentunnel, Straßenverkehrsrecht, Verkehrsüberwachung Schienen Schienenverkehr: Bergbahnen, Eisenbahnen, Hochbahnen, Straßenbahnen, Zahnradbahnen Bahnhöfe, Eisenbahnbrücken, Eisenbahntunnel, Schienennetze, Eisenbahnrecht, Betriebsleittechnik Wasserwege Wasserverkehr: * Binnenschifffahrt: Flüsse, Kanäle und Seen (Binnenschiffe, Fähren, Flusskreuzfahrtschiffe) * Seeschifffahrt: Meere (Seeschiffe) * Binnenhäfen, Containerbrücken, Hafenanlagen, Revierzentralen * Seehäfen, Schifffahrtsrecht, Verkehrszentralen Luftraum Luftverkehr: Luftfahrzeuge wie Flugzeuge, Ballone, Segelflugzeuge Flughäfen, Flugsicherung, Luftfahrtrecht, Luftraumüberwachung Weltraum Weltraumfahrt: Weltraumfahrzeuge Startrampen, Raketensilos, Weltraumbahnhöfe, Weltraumüberwachung Rohrleitungen Leitungsverkehr: Rohöl- und Gas-Pipelines, Kabel Leitungsnetze (Breitbandnetze, Stromnetze, Telefonnetze, Verteilnetze), Speicher Nachrichten Nachrichtenverkehr: Funkwellen, Kabel Funknetze (Mobilfunknetze, Infrastruktur-Netzwerke), Kabelfernsehnetze, Kommunikationsnetze, Sendeanlagen, Rundfunkrecht

Zur materiellen Verkehrsinfrastruktur zählen insbesondere alle Verkehrsbauwerke (Verkehrs- und Transportwege und deren Umschlagplätze), zur immateriellen gehören unter anderem das Verkehrsrecht für die einzelnen Verkehrsträger (beispielsweise das Luftfahrtrecht) und dessen Überwachung durch staatliche Aufsichtsbehörden (Luftraumüberwachung).

Wirtschaftliche Aspekte Die Verkehrsinfrastruktur befindet sich weltweit meist nahezu vollständig im Staatsbesitz.Christian Köberlein, Verkehrslexikon, 1997, S. 219 Das trifft insbesondere auf Verkehrswege und Transportwege zu, aber auch bedeutende Verkehrsunternehmen gehören meist zum Staatsvermögen. Sie bildet einen wesentlichen Teil der gesamten InfrastrukturChristian Köberlein, Verkehrslexikon, 1997, S. 88 und ist im Bereich kritischer Infrastrukturen systemrelevant.

Der Auslastungsgrad der Verkehrsinfrastruktur ist das prozentuale Verhältnis von tatsächlicher Inanspruchnahme durch Verkehrsteilnehmer und der maximal vorhandenen KapazitätChristian Köberlein, Verkehrslexikon, 1997, S. 13 (siehe auch: Belegungsgrad). Die Auslastung bestimmt maßgeblich die Investitionsausgaben für Verkehrswege und die Kosten für Verkehrsstaus. Letztere sind insbesondere zur Hauptverkehrszeit ein Indiz für das Erreichen oder Überschreiten der Kapazitätsgrenze der Verkehrsinfrastruktur.

Eine gute Verkehrsinfrastruktur sorgt für niedrige Transportkosten, geringeres Transportrisiko und kürzere Fahrzeiten. Die Höhe der Transportkosten bemisst sich nach den zu überwindenden Entfernungen, der Fahrzeit, der Verkehrsart (Personen- oder Gütertransport) und der Art des Transportmittels.Simon Martin Neumair/Dieter Matthew Schlesinger/Hans-Dieter Haas, Internationale Wirtschaft, 2012, S. 247 Transportkosten sind auch deshalb ein wichtiger Standortfaktor für Unternehmen und Institutionen.Hans-Gustav Olshausen, VDI-Lexikon Bauingenieurwesen, 1991, S. 513 Der Modernitätsgrad der Verkehrsinfrastruktur ergibt sich aus dem prozentualen Verhältnis zwischen dem Netto- und Brutto-Anlagevermögen. Dabei zeigt sich, dass in Deutschland für jede verkehrsträgerspezifische Infrastruktur ein Investitionsstau besteht.Wolfgang H. Schulz, Industrieökonomik und Transportsektor, 2019, S. 51 f.

Die Bahnhöfe, Binnenhäfen, Flughäfen, Seehäfen und Containerterminals verknüpfen im kombinierten Verkehr die Teilnetze der verschiedenen Verkehrsträger. Beispielsweise verknüpft der Seehafen die Verkehrsinfrastruktur des Seeverkehrs mit der seines Binnenlandes, also den Binnenwasserstraßen, Schienennetzen, StraßennetzenHans-Christian Pfohl, Logistiksysteme: Betriebswirtschaftliche Grundlagen, 2004, S. 356 und Leitungsnetzen. So kann beispielsweise der Vorlauf zum Bahnhof/Flughafen/Hafen von Speditionen übernommen werden, der Hauptlauf durch Eisenbahnunternehmen/Fluggesellschaften/Reedereien und der Nachlauf wieder durch Spediteure.

Die Verkehrsinfrastruktur bestimmt vorrangig die Mobilität von Personen, Sachkapital und materiellen Vorleistungen.Thomas Plümper (Hrsg.), Lexikon der Internationalen Wirtschaftsbeziehungen, 1996, S. 308 Das gilt bei Arbeitskräften als Pendlern, für Lieferketten und für Verkehrssysteme.

Verkehrsinfrastrukturpolitik Die Verkehrsinfrastrukturpolitik ist neben dem Verkehrsrecht der wichtigste Bereiche der Verkehrspolitik.

Eine „gute“ Verkehrsinfrastruktur wird als zentraler wirtschaftlicher Standortfaktor angesehen. Regionen sollen an überregionale Verkehrsnetze entsprechend angebunden sein. In Westeuropa gilt sie als relativ gut ausgebaut. In schlecht erreichbaren Regionen führt der Ausbau der Verkehrsinfrastruktur zu relativ klaren positiven Effekten. Dabei wird der Grenznutzen weiterer Maßnahmen ab einer bestimmten Ausbaustufe geringer. Lokal orientierte Experten sehen die Verkehrsinfrastruktur oft als wichtiger an als wissenschaftlich begründet ist.Helmut Nuhn, Markus Hesse: Verkehrsgeographie. Schöningh, Paderborn 2006, S. 306.

Diverse Kommissionen setzen sich immer wieder mit der Sicherstellung einer funktionierenden und finanzierten Verkehrsinfrastruktur auseinander: siehe unter anderem: Pällmann-Kommission, Daehre-Kommission oder Bodewig-Kommission.

Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung errechnete für das Jahr 2011 ein Bruttoanlagevermögen der deutschen Verkehrsinfrastruktur von 778 Milliarden Euro.Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung: „Verkehrsinfrastruktur: Substanzerhaltung erfordert deutlich höhere Investitionen“ (Wochenbericht Nr. 26/2013 vom 26. Juni 2013; PDF; 160 kB)

Weblinks

Einzelnachweise

Kategorie:Verkehrsgeographie