mini|Allgemeine Dienstordnung (ADO.) für die Musiker der deutschen Kulturorchester vom 22. Juli 1939 Der Begriff Kulturorchester ist ein zentraler Rechtsbegriff der deutschen Kulturpolitik.In kein anderes Kulturprojekt wurden so viele Steuermittel investiert wie in die deutschen Kulturorchester. Eine kritische Überprüfung dieser weltweit einmaligen kulturpolitischen Philosophie fand bisher nicht auf grundsätzlicher Ebene statt. Vgl. Gerald Mertens, „Amerikanische Verhältnisse“, in: Das Orchester 37 (03/1999), S. 5 und Jan V. Matejcek, „Die Zukunft eine Herausforderung? Zur Situation kanadischer und nordamerikanischer Orchester“, in: Das Orchester 40 (11/1992), S. 1314–1316. Die 1938 erfolgte Definition des NS-Rechtsbegriffs wurde zwar 2019 in der Neufassung des TVK abgeschafft, der Rechtsbegriff hat allerdings in der – umgangssprachlich so genannten – Orchesterversorgung (VddKO) weiterhin Gültigkeit. Die offizielle Bezeichnung dieser Versorgungsanstalt der deutschen Kulturorchester (VddKO) deutet unmissverständlich auf diese NS-Tradition.Der Verwaltungsrat der Versorgungsanstalt der deutschen Kulturorchester hat in seiner Sitzung am 11. Oktober 2024 einstimmig ein Statement zum Begriff „Kulturorchester“ im Anstaltsnamen beschlossen. Der Verzicht auf diesen NS-Rechtsbegriff sei in versorgungspolitischer und rechtlicher Hinsicht zu schwierig. „Ebenso bewusst ist es uns, dass der Begriff „Kulturorchester“ in keiner Weise der heutigen Arbeit der bei uns versicherten Klangkörper gerecht wird.“ Quelle: www.orchesterversorgung.de Auch die VddK-Satzung basiert auf der Tarifordnung und den kulturpolitischen Definitionen von 1938.Satzung der Versorgungsanstalt der deutschen Kulturorchester. Diese Definition hat demzufolge bei den von der VddKO versorgten Orchestermusikerinnen und -musikern weiterhin Gültigkeit.
„Kulturorchester sind diejenigen Orchesterunternehmen, die regelmäßig Operndienst versehen, oder Konzerte mit ernst zu wertender Musik spielen.“Tarifordnung für die deutschen Kulturorchester vom 30. März 1938 und der ab 1971/72 in jeweils aktuellen Fassungen vorliegende Tarifvertrag für die Musiker in TVK. An dieser Abkürzung wurde bei der 2019 erfolgten Reform festgehalten, denn nun heißt es „Tarifvertrag in Konzert- und Theaterorchestern“.
Eng verbunden mit der Begriffsverwendung „Kulturorchester“ waren von Anbeginn finanzielle bzw. gewerkschaftliche Interessen.Der Begriff „Kulturorchester“ entstand auf dem Hintergrund eines deutsch-nationalen bzw. nationalsozialistischen Kulturbegriffs. Die seit 1952 bestehende Orchestergewerkschaft Deutsche Orchestervereinigung (DOV) wurde auf der Basis der Tarifordnung von 1938 gegründet und hatte in den bis 2019 geltenden Tarifvertrag für die Musiker in Kulturorchestern wesentliche Grundelemente von 1938 übernommen.Hermann Voss: Das Tarifrecht der Mitglieder der deutschen Kulturorchester, Kulturorchestertarifordnung (TO.K) nebst Änderungen unter Berücksichtigung der Tarifverträge vom 6.10.1956 und 21.9.1957, Mainz 1957; Gerald Mertens, „30 Jahre TVK“, in: Das Orchester 49 (2001), S. 17–20. weitere Infos s. Homepage der Deutsche Orchestervereinigung Die deutsche Kulturpolitik, die Musikwissenschaft und die Fachpresse verwendeten diesen Begriff bis 2019 zur Kennzeichnung der gesamten deutschen Orchesterlandschaft.Dazu folgende online-Beiträge als Beispiele: Artikel der Zeitschrift NMZ // // // // Informationsdienst Wissenschaft e. V. // , s. a. Arnold Jacobshagen, Strukturwandel der Orchesterlandschaft: die Kulturorchester im wiedervereinten Deutschland, Köln 2000. Aufgrund des durch die wissenschaftliche Studie ab 2015 erreichten neuen Erkenntnisstandes gab es in der Öffentlichkeit und bei den Betroffenen die Einsicht, grundlegende Reformen seien hinsichtlich des „braunen Begriffskellers“ überfällig. Adrians, S. 10. Im Jahre 2013 feierte die VddK ihr 75-jähriges Jubiläum und gab aus diesem Anlass die Festschrift 75 Jahre Orchesterversorgung 1938-2013 heraus. Rolf Bolwin, der damalige Vorsitzende des Deutschen Bühnenvereins, äußert sich im Grußwort dieser Festschrift (S. 6) zu dieser Problematik: Die VddK „hätte es spätestens zum Hundertsten verdient, auf neue gesetzliche Füße gestellt zu werden.“ In einem Schreiben der VddK wird ebenfalls konzediert: „Allein es bleibt der Makel, weiterhin eine Rechtsgrundlage aus dem ‚Dritten Reich‘ zu haben“ (Felbick 2015, S. 104 f.)
Begriffsgeschichte In der Weimarer Republik löste das Ringen um neue ästhetische Positionen zwischen Neuer Musik, Jugendmusikbewegung, Jazz und den Entwürfen Hanns Eislers einer proletarischen Musikkultur heftige Gegenreaktionen deutschnational gesinnter „Kulturbewahrer“ aus.Andrea Therese Thelen-Frölich: Die Institution Konzert zwischen 1919 und 1945 am Beispiel der Stadt Düsseldorf, Kassel 2000, S. 24–64. Zudem war nach der Kränkung, die man nach dem verlorenen Weltkrieg empfand, mit der These von der „Weltgeltung der deutschen Musik“ ein Heilmittel der besonderen Art gefunden. In dieser Auseinandersetzung zwischen der deutschen und der angeblich „anti-deutschen“ Musikkultur zeigte sich Hans Pfitzner besonders engagiert. Ihm traten mit Hermann Scherchen und der Zeitschrift Melos entschiedene Gegner entgegen.Hans Pfitzner: Die neue Ästhetik der musikalischen Impotenz. Ein Verwesungssymtom?, München 1920; vgl. die kurze Gegenschrift von Hermann Scherchen in: Melos 1 (1920), S. 20.
In Geiste Pfitzners wurde der Kampfbund für deutsche Kultur gegründet. Mitglied war neben anderen Alfred Heuss, der Schriftleiter der Zeitschrift für Musik. Diese Zeitschrift trug ab November 1923 (Heft 17) den Untertitel „Kampfblatt für deutsche Musik und Musikpflege“. Dieser „Kampfbund“ stand in Zusammenhang mit der Gründung der Reichsmusikkammer, denn der 1932 innerhalb des Kampfbundes/Fachgruppe Musik gegründete und von dem Musikwissenschaftler Friedrich Mahling geleitete Sonderausschuss arbeitete an dem Konzept einer solchen Kammer. Die Hauptinitiatoren waren der Geiger Gustav Havemann, Friedrich Mahling und der spätere Geschäftsführer der Reichsmusikkammer, der Kapellmeister Heinz Ihlert. Bis zum Herbst 1933 schloss sich diesem nationalsozialistischen Kartell unter anderem der Reichsverband Deutscher Orchester und Orchestermusiker e. V. an. Robert Hernried, engagiertes Mitglied des Reichsverbandes und Schriftleiter der Verbandszeitschrift Das Orchester, verwendete den ideologischen Kampfbegriff „Kulturorchester“ in einem größeren Artikel in der Zeitschrift für Musik.Robert Hernried: „Frontalangriff gegen die Kulturorchester und Theaterplanwirtschaft durch Notverordnung“, in: Zeitschrift für Musik 98 (1931), S. 863–866. Vor dem Erscheinen dieses größeren Artikels wurde der Reichsverband, der nur relativ wenige Mitglieder zählte, in der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen. Beiläufig hatte der Reichsverband, der sich für deutschnationale Interessen starkmachte, bereits vier Jahre vorher den Begriff „Kulturorchester“ im Zusammenhang mit finanziellen Forderungen erwähnt.Die Musik 20 (1927), S. 236. Der ab dem 1. April 1926 tätige Schriftleiter der Verbandszeitschrift Das Orchester, Robert Hernried, führte den Begriff „Kulturorchester“ ein mit seinem Artikel Orchestersorgen in: Deutsches Musikjahrbuch (1926), S. 64–72; vgl. Robert Hernried: Orchestersorgen. In: Das Orchester 3 , Nr. 19, S. 232.
Der Aachener Generalmusikdirektor Peter Raabe stand sowohl Pfitzner als auch dem Reichsverband sehr nahe.Für Raabe war Pfitzner in einer „Zeit schlimmster Kulturentartung“ einer der „streitbarsten Vorkämpfer für das Deutschtum“ (Raabe an Goebbels, 15. April 1939, vgl. Nina Okrassa, Peter Raabe - Dirigent, Musikschriftsteller und Präsident der Reichsmusikkammer (1872–1945), Köln 2004, S. 328.) Raabe setzte größte Hoffnungen in Adolf Hitler, in dem er einen Unterstützer seiner kulturpolitischen Interessen sah und von dem er eine Beendigung der Konzertkrise erhoffte.Peter Raabe: „Adolf Hitlers Kulturwille und das Konzertwesen“, (Oktober 1933), in: Peter Raabe, Kulturwille im deutschen Musikleben, Kulturpolitische Reden und Aufsätze - 2. Band, Regensburg 1936, Seite 10f. Als es 1934 erste Überlegungen gab, Raabe zum Präsidenten der Reichsmusikkammer zu berufen, stellte dieser seine Bedingungen, denn die Verwaltungen müssten nach seinen Vorstellungen „verpflichtet werden, die Orchester in unverminderter Stärke und bei angemessener Bezahlung zu erhalten“. Der Aachener GMD wiederholte diese Forderungen in seinen Reden mehrfach und machte unmissverständlich klar, dass er das Amt nur unter der Bedingung antreten werde, dass unverzüglich mit dieser „höchst dringlichen Gefahrenabwehr“ begonnen werde. Andernfalls drohe eine „außerordentliche Schädigung der deutschen Musik“ und der Neubau deutscher musikalischer Kultur, mit dem er als künftiger Präsident betraut werden sollte, sei nicht realisierbar.Peter Raabe: Vom Neubau deutscher musikalischer Kultur. (16. Februar 1934), in: Peter Raabe: Die Musik im dritten Reich- kulturpolitische Reden und Aufsätze, Regensburg 1935, S. 35. Die Erstveröffentlichung diese Rede erfolgte in: Zeitschrift für Musik 101 (1934), S. 256–273; weiterhin in: Kultur, Wirtschaft, Recht- und die Zukunft des deutschen Musiklebens, hrsg. vom Presseamt der Reichsmusikkammer, Berlin 1934, S. 204–240.
Wenige Monate später erschien der Begriff der „großen Kulturorchester Deutschlands“ erstmals in den NS-Akten und führte zu dem spätestens 1935 vorliegenden Entwurf einer „Reichstarifordnung für sämtliche Kulturorchester Deutschlands“.Heinz Ihlert: Die Reichsmusikkammer. Ziele, Leistungen und Organisation, Berlin 1935, S. 23 und 26. In seiner 1936 gehaltenen Rede bei der Gau-Kulturtagung in Köln betonte Peter Raabe als Präsident der Reichsmusikkammer, die Deutschen müssten stolz sein auf die Leistungen ihrer "Kulturorchester".Peter Raabe: „Volk, Musik, Volksmusik“, (1936), in: Peter Raabe, Kulturwille im deutschen Musikleben, Kulturpolitische Reden und Aufsätze - 2. Band, Regensburg 1936, Seite 60. Als Tarifordnung für die deutschen Kulturorchester wurde diese Rechtsverordnung am 30. März 1938 rechtskräftig. Hier heißt es: „Die deutschen Kulturorchester haben in besonderem Maße die Aufgabe, das hohe Kulturgut deutscher Musik im Volke lebendig zu erhalten.“Reichsarbeitsblatt 1938, VI, S. 597, Tarifregister-Nr. 2329/1. Charakteristisch für Raabes NS-Kulturbegriff sind plakative, sehr wörtlich gemeinte „Schwarzweiß-Zeichnungen“: Auf der einen Seite sieht er die „ernsten und heiligen“ Werke der weißen und sauberen deutschen Musik. Demgegenüber positioniert er die „Negermusik“, der jede kulturelle Qualität oder die vom Deutschtum favorisierte „Ernsthaftigkeit“ abgesprochen wird. Derartige schon in der Weimarer Republik existierenden deutschnationalen und pseudoreligiösen Thesen von der Überlegenheit der deutschen Musik gegenüber anderen Musikkulturen sind nicht mehr haltbar.
Erweitertes Begriffsverständnis
Ernest Fleischmann hatte 1987 den Begriff Musikerpool bzw. Musikervereinigung ("Long Live the Community of Musicians") vorgeschlagen. Damit sollte der