Die Grafschaft Ysenburg-Büdingen-Meerholz lag in der südöstlichen Wetterau im Südosten des heutigen Landes Hessen (größtenteils im Main-Kinzig-Kreis, der kleinere Teil im Wetteraukreis) und war von 1687 bis zu ihrer Mediatisierung 1806 ein Territorium im Heiligen Römischen Reich; sie gehörte zum Oberrheinischen Kreis und war eine (Teil-)Grafschaft von Ysenburg-Büdingen (im 19. und 20. Jahrhundert zu Ysenburg und Büdingen in Meerholz). Das reichsunmittelbare Grafengeschlecht, das dieses Territorium beherrschte, bestand von 1687 bis 1929 und gehörte dem Gesamthaus Ysenburg-Büdingen an, dessen drei Speziallinien die gleichnamigen Grafschaften (neben Meerholz noch Büdingen und Wächtersbach) innehatten.
Nach 1806 – mediatisiert – gehörten alle drei ysenburgischen (Teil-)Grafschaften zum Rheinbund-Fürstentum Isenburg (bis 1815), dann ein Jahr zum Kaisertum Österreich. Nach der Teilung der isenburgischen Lande (Mitte 1816) kam der nordwestliche Teil der Grafschaft (Gericht Eckhardshausen) zum Großherzogtum Hessen (Hessen-Darmstadt) und der südöstliche Teil (Gericht Gründau und Gericht Meerholz) zum Kurfürstentum Hessen (Hessen-Kassel); die Ysenburger Grafen waren Standesherren im Großherzogtum Hessen und in Kurhessen und nach der Annexion Kurhessens durch Preußen Mitglieder in der Ersten Kammer des Preußischen Landtags. 1929 erlosch die Linie, der Besitz kam an das Gesamthaus Ysenburg-Büdingen.
Lage und Grenzen Der Meerholzer Teil lag im Süden der Grafschaft, er bestand aus den Gerichten Eckartshausen, Gründau und Meerholz: Das Gericht Meerholz lag größtenteils südlich der Kinzig, das Gericht Gründau größtenteils zwischen den Flüssen Gründau (im Norden) und Kinzig (im Süden), beide gehörten ab 1821 zum kurhessischen Kreis Gelnhausen (heute Main-Kinzig-Kreis); der nordwestliche Teil lag zwischen der Ronneburg im Südosten und Eckartshausen im Nordwesten im späteren großherzoglich-hessischen Kreis Büdingen (heute Wetteraukreis). Lange nach dem Untergang der Grafschaft und des ysenburgischen Hauses Meerholz („Speziallinie“) lag zwischen 2007 und 2013 die geografische Mitte der Europäischen Union bei 50° 10′ 21″ N, 9° 9′ 0″ O im südlichen Teil der Gemarkung des Ortes Meerholz.
Größe und Einteilung 1,5 Quadratmeilen (= 110 km²) groß, mit ca. 7000 Einwohnern (im 18. Jahrhundert).
Amt Marienborn (fünf Orte), seit 1725: Marienborn (Büdingen), Bergheim, Eckhardshausen, Himbach, Altwidermus. Gericht Meerholz (vier Orte): Haitz, Hailer, Meerholz, Niedermittlau,Hof Kaltenborn (später zu Haitz gehörig). Gericht Gründau oder Lieblos (fünf Orte):Gettenbach, Lieblos, Niedergründau, Roth, Rothenbergen,Hühnerhof (später zu Gettenbach gehörig), Mittelgründauer Hof (Meerholzer Seite = Hof; durch Grenzverlegung ab 1858Heinrich Georg Semmel: „Grenzland Gründau“ – Eine Staatsgrenze durch Gründau. In: Grindaha 25, Geschichtsverein Gründau e. V., Gründau 2015, S. 129, 139 (mit Karten) zu Mittel-Gründau gehörig).
Gettenbach und Haitz kamen erst nach dem Erlöschen der Marienborner Linie (1725) zur Meerholzer Linie, zunächst gehörten sie zur Wächtersbacher Linie, diese musste die beiden Dörfer aber an Meerholz abtreten, weil sie von der Büdingener Linie die Dörfer Wolferborn und Michelau und die Burg Ronneburg erhalten hatte.
Zu Meerholz gehörte ein großer Teil des Büdinger Waldes, der Wald gehörte damals nicht zu den Gemarkungen der Dörfer. Der Meerholzer Anteil erstreckte sich vom Stickelberg im Westen (in etwa vom Bahnhof in der heutigen Gemarkung Mittel-Gründau) über den Hühnerhof (westlich von Gettenbach) bis zum Hof Kaltenborn im Osten (heute im Stadtteil Haitz der Stadt Gelnhausen) und von der Gründau im Norden bis zur Kinzig im Süden (mit Ausnahme der Gemarkung, der bereits seit Jahrhunderten vor dem formellen Verlust der Reichsunmittelbarkeit 1803 an Hanau verpfändeten Reichsstadt Gelnhausen, heute Kernstadt von Gelnhausen). Die Höfe gehörten ebenfalls nicht zu den Gemeinde-Gemarkungen der Dörfer; sie bildeten bis in die 1920er Jahre Gutsbezirke (d. h. gemeindefreie Gebiete).
Geschichte der Ysenburger Ein Ysenburger, ursprünglich am Mittelrhein und im Westerwald beheimatet (Nieder-Isenburg, 1664 ausgestorben), kam über eine Heirat mit der Erbtochter von Büdingen in die südöstliche Wetterau (Ober-Isenburg). Diese neue Grafschaft Ysenburg-Büdingen teilte sich vom Ende des 15. Jahrhunderts bis in die Mitte des 17. Jahrhunderts mehrmals.
Die Landesteilung von 1687, die Entstehung des Büdinger Landes und der Speziallinien Durch die Dritte Hauptteilung (1684) entstanden die beiden Häuser Ysenburg-Büdingen-Birstein (ab 1744 Fürstentum Isenburg und Büdingen) und Ysenburg-Büdingen. Das letztere teilte sich am 23. Juli 1687 in Meerholz noch einmal in vier Speziallinien. Sie alle nannten sich Ysenburg und Büdingen und fügten jeweils den Sitz ihrer Linie hinzu (einheitliche Schreibweise jedoch erst ab dem 19. Jahrhundert): Ysenburg-Büdingen in Büdingen (ausgestorben 1941), Ysenburg-Büdingen in Marienborn (ausgestorben 1725), Ysenburg-Büdingen in Meerholz (ausgestorben 1929) und Ysenburg-Büdingen in Wächtersbach (die 1941 ihren Sitz in Büdingen nahmen; es war die einzige Linie, die übrig geblieben war).Lothar Döring: Die oberysenburgischen Landesteilungen des 16. und 17. Jahrhunderts. In: Irene von Isenburg in Birstein und Otto Friedrich zu Ysenburg und Büdingen in Büdingen (Hrsg.) Isenburg–Ysenburg 963–1963. Zur tausendjährigen Geschichte des Geschlechts, Kuwe-Verlag, Hanau 1963, S. 45–49 Die Teil-Grafschaften waren nicht nur durch die Blutsverwandtschaft, sondern insbesondere auch durch Hausverträge (Erbfolgeregelungen) verbunden (Agnaten).
miniatur|Die zehn Reichskreise am Anfang des 16. Jahrhunderts Am 23. Juli 1687 erfolgte in einem erneuten Rezess (= Vergleich)Gustav Simon: Die Geschichte des reichsständischen Hauses Ysenburg und Büdingen, Zweiter Band: Die Ysenburg und Büdingen’sche Hausgeschichte, Brönner, Frankfurt, 1865, S. 363 f. die Teilung des Landes unter den vier Söhnen von Maria Charlotte (1631–1693), Witwe des Johann Ernst von Ysenburg-Büdingen, Vormund ihrer Söhne. Da das Erbprinzip der Primogenitur in Ysenburg noch nicht eingeführt war, wurde das Territorium geteilt. Der älteste Sohn, Johann Casimir Graf von Ysenburg-Büdingen (1660–1693), erhielt Schloss, Stadt und Gericht Büdingen und die umliegenden Dörfer, Ferdinand Maximilian, der zweitälteste Sohn erhielt Schloss und Stadt Wächtersbach, Karl August erhielt Marienborn, im heutigen Büdinger Stadtteil Eckartshausen mit den umliegenden Dörfern und Georg Albrecht erhielt Meerholz und die umliegenden Dörfer. Da die Linie Ysenburg-Büdingen-Marienborn bald ausstarb, gab es in der Folgezeit neben der (älteren) Hauptlinie Isenburg-Birstein die (neuen) Speziallinien Ysenburg und Büdingen in Büdingen, Ysenburg und Büdingen in Meerholz und Ysenburg und Büdingen in Wächtersbach.
Durch den Tod des Grafen Karl August von Ysenburg-Büdingen-Marienborn wurde entsprechend seinem Testament der Marienborner Besitz 1725 aufgeteilt, die Ämter Gründau und Eckartshausen, sowie die Dörfer Gettenbach und Haitz kamen zu Meerholz.
Jede der nunmehr drei Grafschaften umfasste jetzt ca. 200 km² mit ca. 6500 Einwohnern bei Einnahmen von ca. 35.000 fl.Johann Daniel Albrecht Hoeck: Historisch-statistische Topographie der Grafschaft Oberisenburg, Jäger, Frankfurt am Main, 1790, S. 99
Drohender Staatsbankrott – Debitkommission des Kaisers Nur ein paar Jahre später ruft Carl Friedrich – der Graf regierte seine Grafschaft 50 Jahre lang – seine Verwandten zu Hilfe. Sie sollten für die Schulden der Meerholzer mithaften, dafür bot er ihnen eine vollständige Finanzkontrolle seines Haus- und Staatsvermögens an. Durch einen sog. Erbbrüdervertrag waren die gräflichen Vettern eine Haftungsgemeinschaft. Trotzdem erhöhte sich der Schuldenstand, so dass 1758 eine kaiserliche Debitkommission beantragt werden musste, den anderen Speziallinien des Hauses zu Ysenburg und Büdingen ging es später nicht anders. Erst 1804 konnte eine befriedigende Lösung für die Gläubiger gefunden werden.Norbert Breunig: Staatsbankrott in der Grafschaft Ysenburg-Büdingen-Meerholz – Die Verschuldung der öffentlichen Hände einst und jetzt. In: Grindaha, Heft 25, Geschichtsverein Gründau e. V., Gründau 2015 S. 57 ff.
Verlust der Selbständigkeit im neuen Staat des Rheinbundes miniatur|Schloss Meerholz der Grafen von Ysenburg-Büdingen-Meerholz miniatur|Jagdschloss Gettenbach im Büdinger Wald der Grafen von Ysenburg-Büdingen-Meerholz
Durch die Rheinbundakte 1806Artikel 24 Abs. 11 der Rheinbundakte wurde Carl Fürst zu Isenburg-Birstein (* 1766; † 1820, er regierte von 1803 bis 1813 meist mit Residenz in Offenbach am Main) souverainer Fürst über alle isenburgische Lande (die Grafen von Isenburg-Birstein waren 1744 vom deutschen König und Kaiser in den Fürstenstand erhoben worden; aber erst 1803 nach dem Reichsdeputationshauptschluss erhielt Fürst Carl eine Virilstimme im Reichsfürstenrat). Die Speziallinien wurden im neuen Fürstentum Isenburg mediatisiert (1806), die Gebiete der Grafschaften verloren ihre bisherige Quasi-Selbständigkeit und hießen nun Distrikte. Unter Fürst Carl wurde aus dem ehemaligen Reichsterritorium ein moderner Staat weitgehend nach napoleonischem Vorbild geformt.
Standesherren unter Kurfürst und Großherzog ab 1816 Durch Beschluss des Wiener Kongresses 1815 kam der Staat Fürstentum Isenburg an das Kaisertum ÖsterreichJohann Ludwig Klüber (Hrsg.): Kaiserlich-östreichisches Patent wegen der Übergabe der Oberhoheit über verschiedene fürstlich und gräflich-isenburgische Gerichte, an Kurhessen; ferner der Oberhoheit über die übrigen unter Benennung Fürstenthum Isenburg vereinigt gewesenen Gebietstheile, über die gräflich-schönbornsche Herrschaft Heusenstamm, die freiherrlich-groschlagische Herrschaft Eppertshausen, den gräflich-ingelheimischen Ort Obererlenbach und die gräflich-solmsische Hälfte des Ortes Niederursel, an das Großherzogthum Hessen Offenbach, den 9. Juli 1816, No. XXXVII., in: Johann Ludwig Klüber Staatsarchiv des teutschen Bundes, Band 1, J. J. Palm und Ernst Enke, Erlangen 1816, S. 419–421 und Mitte des Jahres 1816 nach einem TeilungsvertragConvention Territorial entre le Grand Duc de Hesse et Electeur de Hesse. — Signèe à Francfort sur Mein, le 29 Juin, 1816. British and Foreign State Papers 1815–1816, Band 3, Compiled by the Librarian and Keeper of the Papers, Foreign Office, James Ridgway and Sons, Piccadilly, London 1838, S. 812–819 (größtenteils in deutscher Sprache); auch abgedruckt in Grindaha, Heft 26, Geschichtsverein Gründau e. V., Gründau 2016 S. 4–12 mit Anmerkung von Norbert Breunig mit seinem südlich des Mains gelegenen Gebiet an das Großherzogtum Hessen, das Gebiet nördlich des Mains (und der Speziallinien Ysenburg und Büdingen) wurde zwischen dem Großherzogtum und dem Kurfürstentum Hessen geteilt. Im nachfolgenden zum Deutschen Bund gehörenden Großherzogtum Hessen und Kurfürstentum Hessen waren sowohl die Linie des Hauses in Birstein als auch die Speziallinien Standesherren in beiden Staaten, also auch Ysenburg-Büdingen-Meerholz. Die Grafen der Speziallinien schrieben ihr „Isenburg“ in der Folgezeit mit „Y“.Zur Schreibweise des Namens des fürstlichen Hauses bzw. der gräflichen Häuser siehe Anton Calaminus: Die Einführung der Reformation in der Grafschaft Ysenburg In: Zeitschrift des Vereins für hessische Geschichte und Landeskunde, 9. Band, Kassel 1862, S. 1–57; Digitalisat