mini|370px|Bilder eines „modernen“ Krieges (Zweiter Golfkrieg)

Als Krieg wird ein organisierter und unter Einsatz erheblicher Mittel mit Waffen und Gewalt ausgetragener Konflikt bezeichnet,Krieg. In: Lexikon der Bundeszentrale für politische Bildung. In: Hamburger Arbeitsgemeinschaft Kriegsursachenforschung (AKUF) via Universität Hamburg. an dem planmäßig vorgehende Gruppen beteiligt sind. Ziel der beteiligten Gruppen ist es, ihre Interessen durchzusetzen. Der Konflikt soll durch Kampf und Erreichen einer Überlegenheit gelöst werden. Die dazu stattfindenden Gewalthandlungen greifen gezielt die körperliche Unversehrtheit gegnerischer Individuen an und führen so zu Tod und Verletzung. Neben Schäden an den aktiv Beteiligten eines Krieges entstehen auch immer Schäden, die entweder nicht direkt beabsichtigt sind oder Kriegstaktik („Verbrannte Erde“) sein können. Erstere werden heute euphemistisch als Kollateralschäden bzw. Begleitschäden bezeichnet. Krieg beschädigt oder zerstört auch Infrastruktur und die Lebensgrundlagen der Gruppen. Eine einheitlich akzeptierte Definition des Krieges und seiner Abgrenzung zu anderen Formen bewaffneter Konflikte existiert nicht.Peter Rudolf: Krieg. In: Lexikon der Politikwissenschaft, Bd. 1 A–M, 4. Auflage, C.H.Beck, München 2010, S. 526.

Kriegsformen sind vielfältig und nicht unbedingt an Staaten oder Staatssysteme gebunden: Sie können auch innerhalb von Staaten stattfinden, etwa als Bürgerkrieg, Unabhängigkeitskrieg oder bewaffneter Konflikt, und zum Weltkrieg oder zum Völkermord führen. Trotz intensiver Diskussionen konnte man sich nicht auf eine einheitliche völkerrechtliche Definition einigen, die den Begriff des Krieges eingrenzend beschreibt. Die Genfer-Fünf-Mächte-Vereinbarung vom 12. Dezember 1932 ersetzte deswegen den unspezifischen Ausdruck „Krieg“ durch den Begriff „Anwendung bewaffneter Gewalt“ (Artikel III). Die Charta der Vereinten Nationen verbot schließlich die Anwendung von oder Drohung mit Gewalt in internationalen Beziehungen grundsätzlich (Artikel 2, Ziffer 4: „Allgemeines Gewaltverbot“) und erlaubte sie nur als vom Sicherheitsrat beschlossene Sanktionsmaßnahme (Artikel 42) oder als Akt individueller oder kollektiver Selbstverteidigung (Artikel 51).

Während die mit einem Krieg verbundenen Gewalthandlungen im Zivilleben als Verbrechen gelten, werden Kriegshandlungen nicht als gewöhnliche Kriminalität betrachtet, sondern als bewaffnete Auseinandersetzung zwischen Gruppen, die völkerrechtlich unter Umständen dazu legitimiert sein können. Kriegsparteien sind bewaffnete Gruppen (Armeen), die eine Interessens- oder Volksgruppe repräsentieren.

Die meisten Staaten regeln Kriegshandlungen als organisierte Kollektivgewalt im nationalen Kriegs- bzw. Ausnahmerecht. Das Kriegsvölkerrecht zur Regelung zwischenstaatlicher Beziehungen unterscheidet unter anderem Angriffs- von Verteidigungskriegen.

Etymologie Das Wort „Krieg“ (von mittelhochdeutsch kriec ‚Anstrengung‘, ‚Widerstand‘, ‚Anfechtung‘, ‚Streit‘, ‚Kampf‘, von althochdeutsch chrëg ‚Hartnäckigkeit‘)Friedrich Kluge, Alfred Götze: Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache. 20. Auflage. Herausgegeben von Walther Mitzka. De Gruyter, Berlin / New York 1967; Neudruck („21. unveränderte Auflage“) ebenda 1975, ISBN 3-11-005709-3, S. 405–406. ist verwandt mit mittelniederdeutsch krich und mittelniederländisch crijch. Eine akademische Rekonstruktion führt neuhochdeutsch „Krieg“ auf die indogermanische Wurzel *ggghwrei- zurück. Diese hat ihre Entsprechung in griechisch brímē mit der Bedeutung „Gewalt, Wucht, Ungestüm“ und hýbris mit der Bedeutung „Überheblichkeit, Gewalttätigkeit“.

In einem weiteren sprachgeschichtlichen Zusammenhang wird auch das neuhochdeutsche Wort „Kraft“ hier eingeordnet, das möglicherweise aus der gleichen indogermanischen Wurzel entstanden ist.Kraft in: Kluge: Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache. Bearbeitet von Elmar Seebold. 24., durchgesehene und erweiterte Auflage, Berlin / New York 2002. Die große Bandbreite der Bedeutungen spiegeln das altfriesische halskrīga mit der Bedeutung „Halssteifheit“ sowie die vermutlich in Verbindung stehenden Begriffe altirisch bríg mit der Bedeutung „Kraft, Macht“ und für „Härte, Strenge“ wider.Krieg sowie kriegen in: Kluge: Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache. Bearbeitet von Elmar Seebold. 24., durchgesehene und erweiterte Auflage, Berlin / New York 2002. Der Kollektivsingular, der alle Kriege subsumiert in einem „generellen Begriff vom Krieg“, entstand um 1800; ältere Enzyklopädien behandeln unter „Krieg“ einzelne Kriege oder spezifische Fragen der Kriegsführung.Bernd Hüppauf: Was ist Krieg? Zur Grundlegung einer Kulturgeschichte des Kriegs. Transcript, Bielefeld 2013, ISBN 978-3-8376-2180-8, S. 162 ff. (). Ein veraltetes Wort für Krieg ist Orlog (noch heute niederländisch und afrikaans: oorlog), für Kriegsführung Kriegertum.

Das Verbum „jemanden bekriegen“ heißt einerseits „gegen ihn Krieg führen“, andererseits hat das Grundwort kriegen die Bedeutung „sich etwas durch Krieg aneignen“,kriegen. In: wiktionary.org „etwas bekommen, erhalten“, „jemanden erwischen“.Gerhard Wahrig: Deutsches Wörterbuch, Bertelsmann-Lexikon, Gütersloh 1970, Sp. 2167/2168.

Definitionen Für das Phänomen des Krieges gibt es verschiedene Definitionsversuche. mini|300px|Kriegerische Auseinandersetzung im Mesolithikum (ca. zwischen 9600 und 5000 v. Chr.) zwischen zwei Gruppen von Bogenschützen. Morella la Vella, Provinz Castellón, Ostspanien

Christliche römische Antike (Augustinus) Als „Lehre vom gerechten Krieg“ gilt die Bestimmung des Augustinus von Hippo: Unter dem Eindruck der Plünderung Roms im Jahre 410 durch die Westgoten, dann wieder im Jahre 455 durch die Vandalen unter Geiserich und 472 durch Ricimer, schrieb der römische Bischof und Kirchenlehrer Augustinus sein Buch De civitate Dei, in dem er die grundsätzliche, philosophische Überlegung anstellte, wonach nicht der Krieg, sondern der Friede das eigentliche Gesetz der Natur sei. Dabei versuchte er, diese Lehre mit der Rechtfertigung von Verteidigungskriegen zu verknüpfen. Er entwickelte jene Thesen, auf welchen aufbauend die von Thomas von Aquin und anderen weiterentwickelte Lehre vom „gerechten Krieg“ (lat. bellum iustum) entstanden ist. Anknüpfend an die schon bei Cicero bestehenden Ansätze hob Augustinus deutlich hervor, dass ein gerechter Krieg, der von einer legalen Obrigkeit erklärt, nur die Verteidigung der legitimen, vom Angreifer verletzten Rechte zum Ziel haben und kein größeres Elend hervorrufen dürfe, als er beseitige. Augustinus betonte, Krieg entstehe durch einen ungerechten und inhumanen Angriff. Wer aber einen gerechten Krieg führen müsse, solle darüber trauern.Aurelius Augustinus: Vom Gottesstaat. Vollständige Ausgabe, München 2007. Insbesondere: XIX. Kap. 7.; sowie: Josef Rief: Der Ordobegriff des jungen Augustinus. Dissertation. Schöningh, Paderborn 1962, S. 21 ff.

Clausewitz Ein Staatswesen voraussetzend, definierte der preußische Generalmajor, Militärwissenschaftler und -ethiker Carl von Clausewitz den „Krieg“ als höchste Form der Selbstbehauptung eines Volkes. Das entsprach in jeder Hinsicht dem Geist der Zeit, in der die Französische Revolution und die Konflikte, die aus ihr erwuchsen, zur Ausbildung von Wehrpflichtarmeen und Guerilla geführt hatten. Solche Volksbewaffnungen und Volkskriege unterstützten die Auffassung, Krieg sei ein existenzieller Kampf.

In den folgenden Jahren hingegen schränkte Clausewitz diese Auffassung stark ein und versuchte jeden Krieg auf die instrumentelle Verwirklichung weniger Grundprinzipien zu reduzieren.

Moderne Allgemeiner und damit für Gesellschaften unterschiedlichem Differenzierungs- bzw. Entwicklungsstand gibt der US-amerikanische Kulturanthropologe und Kriegsforscher Richard Brian Ferguson (1984)R. Brian Ferguson (Hrsg.): Introduction: Studying War. In: Warfare, Culture and Environment. Academic Press, Orlando 1984, S. 1–81.Richard Brian Ferguson: Explaining War 1990, S. 26 f In: Jonathan Haas (Hrsg.): The Anthropology of War. (School of American Research Advanced Seminars), Cambridge University Press; Cambridge/New York/Port Chester/Melbourne/Sydney 1990, ISBN 978-0-521-38042-3. S. 26. (academia.edu) eine Definition des Krieges. Er bestimmt „Krieg“ als eine zielgerichtete Handlung einer zumeist organisierten Gruppe gegen eine andere Gruppe, die die potentielle oder tatsächliche Anwendung von Gewalt in Anspruch nimmt.

Noch allgemeiner hält es der Politologe Sven Chojnacki: Krieg ist die

Völkerrecht Im modernen Völkerrecht wird statt des Begriffs „Krieg“ die Bezeichnung „bewaffneter Konflikt“ angewandt. Die Genfer Konventionen unterscheiden bewaffnete internationale Konflikte von anderen Formen gewaltsamer Konfliktaustragung wie etwa innerstaatlichen Konflikten. Ein erklärter Kriegszustand, bei dem die Waffen schweigen, heißt Waffenstillstand und ein formales Eingeständnis der Niederlage Kapitulation. Diese beendet regulär die Kriegshandlungen, aber noch nicht den Krieg selbst. Gegenbegriff zum „Krieg“ ist der „Frieden“. Dieser setzt völkerrechtlich wiederum einen wie auch immer gearteten Friedensabschluss zwischen ehemaligen Kriegsgegnern voraus. Wird eine Kriegspartei im Krieg weitgehend oder vollständig zerstört, so dass sie nicht mehr Vertragspartner sein kann, spricht das Völkerrecht von Debellation (Lateinisch: „Besiegung“). Historisch häufiger aber sind Zwischenzustände wie der einer dauerhaften Besetzung ohne geltenden Friedensvertrag oder ein Zustand, bei dem sich die Gegner ständig auf einen offenen Krieg vorbereiten, dessen Verlauf planen und einüben. Paradebeispiel dafür ist der Kalte Krieg.

Typologie des Krieges Eine grundlegende Herausforderung bei der Typisierung von Kriegen ist die Frage, wann ein Krieg als solcher bezeichnet werden kann. In politischer und wissenschaftlicher Betrachtung wird häufig zwischen bewaffnetem Konflikt und Krieg unterschieden. Als bewaffneter Konflikt gilt ein sporadischer, eher zufällig und nicht strategisch begründeter bewaffneter Zusammenstoß zwischen kämpfenden Parteien. Die bloße Anzahl von Verletzten und Getöteten ist ein eher willkürliches Kriterium. Trotzdem nehmen große Forschungsprojekte das Maß von 1.000 Toten pro Jahr als groben Indikator dafür, dass ein bewaffneter Konflikt sich zum Krieg steigert. Manche Kriegsdefinitionen verlangen auch ein Minimum an kontinuierlichem planerischem und organisatorischem Vorgehen bei mindestens einem der Kontrahenten. Als weiteres Kriterium wird manchmal angesehen, dass mindestens eine der kämpfenden Parteien ein Staat sein muss, der sich mit seinen Streitkräften an der Auseinandersetzung beteiligt. In: Heidelberger Institut für Internationale Konfliktforschung.

Ob eine bewaffnete Auseinandersetzung – u. a. in den Medien – als „Konflikt“ oder als „Krieg“ bezeichnet wird, ist oft von politischen oder propagandistischen Erwägungen abhängig. Eine Auseinandersetzung, die schon den politikwissenschaftlichen Kriterien eines Krieges entsprechen würde, kann z. B. in der Sprachregelung von Drittstaaten bewusst weiterhin als Konflikt bezeichnet und behandelt werden, um sich damit besser einem Beistandsversprechen „im Kriegsfalle“ oder anderem angemessenem Druck auf die Konfliktparteien entziehen zu können. Bei der Höherstufung eines einfachen bewaffneten Konflikts zu einem Krieg gilt analog das Gleiche.

Die folgende Typologie analysiert verschiedene Arten des Krieges auf Basis der beteiligten Akteure, ihrer Ziele und eingesetzten Mittel. Oftmals lassen sich Kriege nicht eindeutig nur einer bestimmten Kategorie zuordnen, weil sich verschiedene Typen überlagern oder sich der Charakter des Krieges im Verlauf der Kampfhandlungen verändert.Cord Jakobeit: Kriegsdefinition und Kriegstypologie. Universität Hamburg (online).

Akteure mini|241x241px|Propagandaposter der „Triple Entente“ im Ersten Weltkrieg