Das Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen (ZSEG, auch ZuSEG) regelte früher in Deutschland die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen.

An seine Stelle sind mit Wirkung vom 1. Juli 2004 die entsprechenden Regelungen des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) getreten.

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Zeugen Und Sachverstandigen Gesetz Uber Die Entschadigung Von Kategorie:Gerichtskostenrecht (Deutschland) Kategorie:Sachverständigenwesen Kategorie:Rechtsquelle der Neuzeit Kategorie:Rechtsquelle (19. Jahrhundert)