Der Titel Erzkanzler bezeichnet:

den Erzkanzler im Frankenreich, siehe Erzkanzler (Frankenreich) die drei geistlichen Kurfürsten als Erzkanzler des Heiligen Römischen Reiches, siehe Reichserzkanzler den Kurerzkanzler, einen für Erzbischof Karl Theodor von Dalberg geschaffenen Titel nach dem Reichsdeputationshauptschluss

Siehe auch: Kanzler