A Theory of Justice () ist der Buchtitel eines 1971 veröffentlichten, vielbeachteten Buchs des US-amerikanischen Philosophen John Rawls.Der deutschen Ausgabe von 1975, übersetzt von Hermann Vetter, liegt eine gegenüber der Originalausgabe durch Rawls überarbeitete Fassung von 1975 zugrunde, auf der auch alle weiteren Übersetzungen in andere Sprachen beruhen. In dieser aktualisierten Fassung geht Rawls bereits auf einige Kritiken insbesondere aus dem amerikanischen Raum ein. Seine Erläuterungen hierzu sind abgedruckt in Otfried Höffe: John Rawls. Eine Theorie der Gerechtigkeit. Reihe Klassiker auslegen. 2. Auflage. Akademie Verlag, Berlin 2006, S. 295–301.

Allgemeines Rawls entwirft in seinem Werk eine sozial-politische Grundordnung, die auf den Werten der Freiheit und der Gleichheit beruht.John Rawls, A Theory of Justice, Harvard University Press, Cambridge/Massachusetts, 1971, S. 3 ff. Damit stellt er sich gegen den vor allem im angloamerikanischen Raum vorherrschenden Utilitarismus, der es prinzipiell erlaubt, Einzelne für das größere Gemeinwohl der Gesellschaft zu schädigen. Er setzt sich auch kritisch mit Alternativen zu seinem Konzept wie dem ethischen Skeptizismus, dem Egoismus oder dem ethischen Intuitionismus auseinander.

Das Buch sorgte zusammen mit Robert Nozicks als Antwort darauf 1974 erschienenem Werk Anarchy, State, and Utopia für eine Wiederbelebung der politischen Philosophie. Unmittelbar lösten die beiden Werke eine Debatte zwischen Libertarismus (Nozick) und egalitärem Liberalismus (Rawls) aus. Aus einer anderen Perspektive griffen darüber hinaus die Vertreter des Kommunitarismus in diese Diskussion ein.

Rawls schließt mit seiner Theorie an die Tradition der Vertragstheorien von Locke, Rousseau und Kant an. Er demonstriert sein Konzept des Gesellschaftsvertrags mit einem inzwischen berühmten Gedankenexperiment: Die Vertragspartner befinden sich in einem hypothetischen „Urzustand“ (original position), der durch einen „Schleier des Nichtwissens“ (veil of ignorance) gekennzeichnet ist. In dieser angenommenen Situation wird über die Gerechtigkeitsprinzipien entschieden, die der realen Gesellschaftsordnung zugrunde liegen sollen. Die Entscheidungsträger wissen aber im Urzustand selbst nicht, an welcher Stelle dieser zu bestimmenden Ordnung sie sich befinden werden. Durch diese neutrale, anonymisierte Entscheidungssituation soll sichergestellt werden, dass die gewählten Gerechtigkeitsprinzipien in einem fairen Verfahren zustande kommen.

Ausgehend von diesem Gedankenexperiment argumentiert Rawls für zwei Grundsätze der Gerechtigkeit.

Dabei besteht ein Vorrang des ersten Prinzips vor dem zweiten sowie ein Vorrang des Prinzips fairer Chancengleichheit (b) vor dem Differenzprinzip (a).

Rawls entwickelt anhand dieser Prinzipien eine Theorie der Verfahrensgerechtigkeit, die es ihm erlaubt, unter anderem Probleme der Toleranz gegenüber der Intoleranz und des zivilen Ungehorsams, Verteilungsfragen und die Generationengerechtigkeit (siehe auch Hartwick-Regel) zu behandeln.

Da er ein realistisches Ideal einer „wohlgeordneten Gesellschaft“ als Maßstab konkreter demokratischer Gesellschaften vorschlug, wurde seine Gerechtigkeitstheorie zu einer unmittelbar wirksamen politischen Theorie und gewann eine erhebliche Bedeutung für die praktische Gerechtigkeitsdiskussion.

Entstehung und Aufbau des Buches Rawls hat über zehn Jahre systematisch an seiner Theorie der Gerechtigkeit gearbeitet und vorbereitend mehrere grundlegende Aufsätze verfasst, bis er im Jahre 1971 sein Opus magnum veröffentlichte. Der erste Aufsatz zum Thema Justice as Fairness stammt aus dem Jahr 1958.TG Vorwort, 14, FN1 Mit der Frage der Nutzenmaximierung im Utilitarismus hatte er sich schon 1955 in der Veröffentlichung Two Concepts of Rules befasst.Two Concepts of Rules. In: The Philosophical Review. 64, 1955, S. 3–32; deutsch in: Otfried Höffe (Hrsg.): Einführung in die utilitaristische Ethik. UTB, München 1975. Die Entscheidungstheorie als Verfahren der Ethik war bereits 1951 Thema eines Aufsatzes.Outline of a Decision Procedure for Ethics. In: Philosophical Review. 60, 1951; deutsch in: Dieter Birnbacher, Norbert Hoerster (Hrsg.): Texte zur Ethik. Beck, München 1976, S. 177–191. Rawls hat Teile seiner Theorie in verschiedenen Vorlesungen erarbeitet und insgesamt drei Manuskriptfassungen mit seinen Studenten und Kollegen diskutiert sowie überarbeitet.

Die Hauptarbeiten zum Werk leistete Rawls während eines Forschungsaufenthaltes 1969–1970 am Center for Advanced Studies an der Stanford University. Rawls betonte, dass der Umfang von über 600 Druckseiten nicht nur der Ausarbeitung der Theorie selbst, sondern ihrer Einbettung in allgemeine ethische Überlegungen und auch der intensiven Auseinandersetzung mit alternativen Gerechtigkeitskonzepten geschuldet sei.TG Vorwort

Das Buch ist wie folgt gegliedert:

Teil 1 – Theorie Kapitel 1: Gerechtigkeit als Fairness (Abschnitte 1–9) Kapitel 2: Die Grundsätze der Gerechtigkeit (Abschnitte 10–19) Kapitel 3: Der Urzustand (Abschnitte 20–30)

Teil 2 – Institutionen Kapitel 4: Gleiche Freiheit für alle (Abschnitte 31–40) Kapitel 5: Die Verteilung (Abschnitte 41–50) Kapitel 6: Pflicht und Verpflichtung (Abschnitte 51–59)

Teil 3 – Ziel Kapitel 7: Das Gute als das Vernünftige (Abschnitte 60–68) Kapitel 8: Der Gerechtigkeitssinn (Abschnitte 69–77) Kapitel 9: Das Gute der Gerechtigkeit (Abschnitte 78–87)

Alle Kapitel haben einleitende Abschnitte, in denen Rawls jeweils eine Einordnung in die Gesamtstruktur seines Werkes vornimmt. In den ersten vier Abschnitten erfolgt eine Einführung in die intuitiven Grundgedanken der Theorie der Gerechtigkeit, die in den Kapiteln zwei bis vier im Detail ausgearbeitet werden. Die Kapitel fünf bis neun dienen der Vertiefung von Einzelfragen und der Begründung verschiedener Grundpositionen, die in der Theorie enthalten sind.

Im ganzen Buch verzichtet Rawls auf eine metaethische Diskussion. Methodische Erörterungen finden sich nur vereinzelt. Rawls betont, dass er sich um eine inhaltliche Darlegung einer Theorie der Gerechtigkeit bemüht habe.TG Vorwort, 15 Eine Auseinandersetzung mit der in der analytischen Philosophie bedeutsamen metaethischen Position des Nonkognitivismus erfolgt nicht ausdrücklich. Rawls ist vornehmlich an der politischen Frage der sozialen Gerechtigkeit interessiert. Wenn er von Gerechtigkeit spricht, ist Verteilungsgerechtigkeit gemeint. Mit Gerechtigkeit verstanden als Tugend von Individuen sowie etwa den Formen kommutativer oder korrektiver Gerechtigkeit setzt er sich nicht ausdrücklich auseinander.Otfried Höffe: Kritische Einführung in Rawls’ Theorie der Gerechtigkeit. In: ders. (Hrsg.): Über John Rawls’ Theorie der Gerechtigkeit. Suhrkamp, Frankfurt 1977, S. 14. Er betrachtet Gerechtigkeit in Bezug auf gesellschaftliche Institutionen: „Die Gerechtigkeit ist die erste Tugend sozialer Institutionen, so wie die Wahrheit bei Gedankensystemen.“TG 1.1, 19

Formale und substanzielle Gerechtigkeit Zur Bestimmung des Inhalts der Gerechtigkeit unterscheidet Rawls zwischen formaler und substantieller Gerechtigkeit.TG 2.10, 74–85 Formale Gerechtigkeit entsteht durch die unparteiische und konsequente Anwendung allgemeingültiger Regeln. Sie fordert somit, dass jeder von einer Regel Betroffene auch tatsächlich nach dieser Regel behandelt wird – es darf keine Ausnahmen geben, sonst entstünde eben eine formale Ungerechtigkeit. Inhaltliche Gerechtigkeit betrifft hingegen die Regel selbst. Ob eine Regel inhaltlich gerecht ist, hängt nicht davon ab, ob sie unparteiisch angewendet wird, sondern von den Forderungen, die den Inhalt der Regel ausmachen.

Um substantielle Gerechtigkeit zu ermitteln, muss eine Theorie der Gerechtigkeit substantielle Aussagen machen. Diese Aufgabe erfüllen nach Rawls Gerechtigkeitsprinzipien, die sich auf eine reale Gesellschaft beziehen und von allen vernünftigen Beteiligten anerkannt werden können. Rawls will bewusst keine ideale, letztbegründete Moraltheorie aufstellen, sondern eine politische Theorie über die Grundprinzipien einer gerechten Gesellschaft, die geeignet ist, als Maßstab für praktisches politisches Handeln zu dienen.

Anwendungsverhältnisse der Gerechtigkeit Als Anwendungsverhältnisse bezeichnet Rawls die gewöhnlichen objektiven (umweltbezogenen) und subjektiven (personenbezogenen) Bedingungen menschlicher Zusammenarbeit.TG 3.22, 148 Zweck von Gesellschaft ist für Rawls die Kooperation zum gegenseitigen Nutzen der Beteiligten. Alle Mitglieder konkurrieren dabei einerseits um Güter (Einkommen, Vermögen, Freiheit usw.), woraus sich Interessenkonflikte ergeben. Auf der anderen Seite haben die Mitglieder einer Gesellschaft aber auch gleiche Interessen, wie beispielsweise Sicherheit, Frieden oder die Möglichkeit, ihre Lebenspläne zu verwirklichen.

Zur Regulierung dieser Interessengegensätze mit dem Ziel der Interessenswahrnehmung der Gesamtgesellschaft sind Verfahren notwendig. Rawls setzt sich ausdrücklich von dem bei Thomas Hobbes formulierten Naturzustand ab, nach dem sich die Mitglieder der Gesellschaft potenziell in einem permanenten Kriegszustand um die knappen Güter befinden. Er geht vielmehr von einer Gruppe von Menschen mit gleichartigen Interessen aus. „Die Theorie der Gerechtigkeit sieht die Gesellschaft als ein Unternehmen gemeinschaftlicher Arbeit zum gegenseitigen Vorteil.“TG 2.14, 105 Die Gruppenmitglieder versuchen nicht durch Kriegführung, sondern durch (friedliche) Einigung eine für alle vorteilhafte Lösung – mithin Allokation der Grundgüter – zu erreichen.

Rawls’ Gerechtigkeitstheorie ist in dem Sinne vertragstheoretisch, als sie sich zur Rechtfertigung auf die allgemeine Zustimmungsfähigkeit ihrer Prinzipien beruft. Der Vertrag ist ein hypothetisches Konstrukt, das nur „in den Köpfen der Philosophen“ existiert. Das Reden von einem Vertrag ist letztlich nur eine Metapher dafür, dass Zustimmung eine Rolle spielt. Und es geht nicht um faktische Zustimmung, sondern um hypothetische Zustimmungsfähigkeit.

Rawls geht davon aus, dass bereits eine Gesellschaft vorhanden und damit eine gewisse Verteilung der (natürlicherweise begrenzten) Grundgüter gegeben ist. Mit dieser wichtigen Annahme blendet er die schwierige Diskussion um Herkunft und Entstehung der vorgefundenen Güterverteilung bewusst aus. Es sei durchaus möglich, dass eine zu einem beliebigen Zeitpunkt der Menschheitsgeschichte vorgefundene Allokation auf gewaltsamer Okkupation, Kriegführung oder auf anderen ungerechtfertigten Handlungen beruhe. Dies sei dann eine nicht revidierbare historische Tatsache. Rawls will ausdrücklich einen Beitrag zur praktischen Philosophie leisten und nicht eine theoretische Vorschrift aufstellen, die schon wegen ihrer Prämissen nicht umsetzbar wäre. Eine Revision der vorgefundenen Verteilung würde gleichsam eine Rückgängigmachung der menschlichen Geschichte voraussetzen, was ausgeschlossen ist. Das Problem von Herkunft und Verdienst einer vorhandenen Verteilung wird aber in Rawls’ Werk hinsichtlich seiner (moralischen) Zufälligkeit relevant, die es durch die institutionelle Ordnung der Gesellschaft auszugleichen gilt.

Fiktive Verfassungswahl Rawls spielt den Gedanken durch, dass die zu irgendeinem Zeitpunkt vorhandenen Gesellschaftsmitglieder sich zu einer fiktiven „Verfassungswahl“ zusammenfinden. In dieser Wahl sollen sich die Gesellschaftsmitglieder unter bestimmten Voraussetzungen auf Grundsätze eines gerechten Zusammenlebens einigen, insbesondere aber auf die Verteilung der gesellschaftlichen Grundgüter, an denen jedes Mitglied der Gesellschaft ein Interesse hat.