Erinnerungsverfälschung () bedeutet unabsichtliches Verfälschen bestehender eigener Gedächtnisinhalte. Sie wird unterschieden von falscher Erinnerung, der fantasierenden Einbildung neuer eigener Gedächtnisinhalte (Konfabulation). Beide Vorgänge sind Selbsttäuschungen und unterscheiden sich von der bewussten Falschaussage (Lüge) dadurch, dass die sich erinnernde Person selbst ihre Aussage für richtig hält. Erinnerungsverfälschung ist seit über 100 Jahren Gegenstand psychologischer und in neuerer Zeit zunehmend auch neurophysiologischer Forschung. Erinnerungsverfälschungen haben Bedeutung in der Psychiatrie und im Rahmen aussagepsychologischer Gutachten vor Gericht, in denen Aussagen auf Erinnerungsverfälschung oder falsche Erinnerung überprüft werden.

Herkunft der Begriffe Die Bezeichnungen „Erinnerungsverfälschung“ und „Erinnerungsfälschung“ wurden 1886 von Emil Kraepelin in seinem Artikel Über Erinnerungsfälschungen erstmals eingeführt und definiert. Diesen Artikel ergänzte er 1887 durch zwei gleichnamige Artikel, in denen er die neuen Begriffe durch Fallbeispiele verdeutlichte. Im Artikel von 1886 schrieb Kraepelin, er wolle neben bereits bekannten Begriffen zur quantitativen Unterscheidung der „Störungen des Gedächtnisses“, wie allgemeine Amnesie, partielle Amnesie und Hypermnesie, Begriffe zur qualitativen Unterscheidung einführen. Analog zur Unterscheidung zwischen Illusion und Halluzination wolle er deshalb zwischen Erinnerungsverfälschung und Erinnerungsfälschung unterscheiden.

Ursachen Da Wahrnehmung und Erinnerung neuronale Verarbeitungsprozesse sind, können dabei manchmal Fehler auftreten. Während Wahrnehmungstäuschungen bereits seit längerem untersucht und erforscht wurden, war dies bei Erinnerungstäuschungen erst seit den 1960er Jahren in vergleichbarer Form der Fall. Seitdem ist es in Experimenten gelungen, durch unterschiedliche Verfahren die Erinnerungen von Probanden in Bezug auf schwerwiegende Einzelheiten zu verzerren oder gar Pseudoerinnerungen an neue Ereignisse ins Gedächtnis einzupflanzen.

Suggestion Erinnerungsfälschungen können als Folge einer Suggestion auftreten. Der Begriff ist damit methodisch abgrenzbar gegen pathologische Wahnvorstellungen, wie sie als Symptom einiger psychischer Störungen auftreten können. Wesentlich ist, dass die gedankliche und gefühlsmäßige Reproduktion des Gedächtnisinhaltes als Abbild eines vergangenen, wachbewussten Geschehens erlebt wird – anders als bei einer Erinnerung an einen Traum, eine Vision oder eine aktive Imagination: Dort ist dem Erinnernden bewusst, dass seiner Erinnerung keine solche äußere Realität entspricht. Auch im Fall einer lückenhaften, vagen Erinnerung ist sich der Erinnernde dieser Unvollständigkeit und Unvollkommenheit bewusst.

Durch Suggestion eingeredete, falsche Ereignisse nehmen an Plausibilität zu, je häufiger sie erwähnt werden, je konsistenter sie sind und je öfter die Person sich die Situation bildlich vorstellt. S. 5, § 6. Die daraus resultierenden Erinnerungen sind oft sehr detailreich, emotional und für die Person sehr glaubwürdig.

Nach einem Handbuch der forensischen Psychiatrie von 2010 und den dortigen Mitteilungen der beiden forensischen Gutachter Volbert und Steller ist es nicht möglich, echte von falschen – durch Suggestion eingepflanzten – Erinnerungen anhand der Qualität der Aussagen zu unterscheiden. Dagegen ist es möglich, eine solche Unterscheidung anhand der Aussagekonstanz zu treffen. Suggerierte Erinnerungen entwickeln sich erst im Laufe der Zeit durch suggestive Einflüsse und können sich daher relativ frei verändern und ausweiten. Echte Erinnerungen sind dagegen auf bestimmte Ereignisse bezogen. Sie sind daher in einem vorgegebenen Rahmen von Tatsachen eingeschränkt und führen deshalb in der Regel zu einer höheren Aussagekonstanz.Renate Volbert, Max Steller, A. Galow: Das Glaubhaftigkeitsgutachten. In: H.-L. Kröber, D. Dölling, N. Leygraf, H. Saß (Hrsg.): Handbuch der forensischen Psychiatrie. Band 2: Psychopathologische Grundlagen und Praxis der forensischen Psychiatrie im Strafrecht. Springer-Verlag, Berlin 2010, ISBN 978-3-7985-1745-5, S. 623–689, hier S. 662.

Emotionale Stimuli Menschen schenken emotionalen Stimuli mehr Beachtung als neutralen. Durch Stresshormone werden die Erinnerungen an diese Stimuli gefestigt. Da emotionale Erinnerungen öfter abgerufen und überdacht werden, werden sie zusätzlich verstärkt. Dies geschieht aber nicht nur bei tatsächlichen Erinnerungen, sondern auch bei Erinnerungsverfälschungen. Falsche Erinnerungen treten im emotionalen Kontext leicht auf. Dabei ist es egal, ob die jeweilige Situation starke negative oder positive Gefühle hervorruft. Negative Emotion führt dazu, dass sich die Person auf das Zentrum des Geschehens konzentriert und die Peripherie anfällig für Erinnerungsfehler wird. Bei einem Überfall liegt der Fokus beispielsweise auf dem, was am negativsten und lebensgefährlichsten gilt: der Waffe. Dabei entgehen der Person wichtige Informationen bezüglich des Täters (bspw. markante Gesichtszüge, Stimme, Kleidung) und des Settings. Im Englischen wird dieses Phänomen auch als tunnel memory bezeichnet. Ruft eine Situation im Gegensatz dazu positive Emotionen hervor, besteht kein Grund zur Fokussierung. Die Person weitet ihren Aufmerksamkeitsbereich, um möglichst viel in sich aufzunehmen und neue Möglichkeiten zu entdecken. Da diese Erinnerungen durch die Weite der Aufmerksamkeit nicht sehr detailreich sind, sind sie generell anfällig für Verfälschungen.

Erinnerungsverfälschung durch Psychotherapie Die Vorstellung, traumatische Erinnerungen könnten unterdrückt werden und später, beispielsweise im Rahmen einer Psychotherapie, wieder ins Bewusstsein rücken, ist sowohl in der Allgemeinbevölkerung wie auch unter Therapeuten weit verbreitet. Es ist jedoch generell nicht möglich, ohne zusätzliche Informationen zu unterscheiden, ob eine Erinnerung tatsächlich unterdrückt und später wiedergewonnen wurde oder zu einem späteren Zeitpunkt entstanden ist, ob es sich also um eine falsche Erinnerung handelt. Damit eine Erinnerung einwandfrei als „zurückgewonnen“ klassifiziert werden kann, muss erstens festgestellt werden, dass das jeweilige Ereignis tatsächlich stattgefunden hat, zweitens dass es vergessen wurde und es für die Person nicht möglich war, sich daran zu erinnern, und drittens dass sich später wieder daran erinnert wurde.

Loftus und Davis konnten Studien, welche die These von zurückgewonnenen Erinnerungen unterstützten, große methodische Mängel nachweisen. Beispielsweise wurde nicht geprüft, ob ein erinnertes Erlebnis tatsächlich passiert war oder nicht. Eine andere Studie interpretierte die Tatsache, dass Frauen, die einen objektiv stattgefundenen Missbrauch erlebt hatten, in einem Interview siebzehn Jahre später diesen Missbrauch nicht erwähnten, als Unterdrückung der Erinnerung. Allerdings mag es auch andere Gründe geben, in einem Interview einen Missbrauch nicht zu berichten, wie Scham oder eine fehlende Beziehung zum Versuchsleiter. Es fanden sich wenig Hinweise darauf, dass traumatische Erlebnisse gewöhnlicherweise verdrängt und vergessen werden und später wieder erinnert werden können.Elizabeth F. Loftus, Deborah Davis: Recovered Memories. In: Annual Review of Clinical Psychology. 2, 2006, S. 469, doi:10.1146/annurev.clinpsy.2.022305.095315. Obgleich es zahlreiche Berichte von Personen gibt, die sich an teils massiven Missbrauch erinnern, wirft dies die Frage auf, inwieweit diese Ereignisse stattgefunden haben oder falsche Erinnerungen sind und, sollte dies der Fall sein, wie diese falschen Erinnerungen entstehen können.

Der US-amerikanische Gerichtsgutachter und Soziologe Richard Ofshe sieht in zwanghaften Verhörmethoden und suggestiven Psychotherapien auf der Grundlage von unbelegten psychoanalytischen Konzepten eines zielgerichteten Unbewussten die Hauptursache für Erinnerungsverfälschungen vor Gericht.R. J. Ofshe, M. T. Singer: Recovered-memory therapy and robust repression: influence and pseudomemories. In: The International journal of clinical and experimental hypnosis. Band 42, Nummer 4, Oktober 1994, S. 391–410, doi:10.1080/00207149408409367, PMID 7960294.

Die Ähnlichkeit verdrängter und falscher Erinnerungen durch deren vagen und skizzenhaften Charakter ist im psychotherapeutischen Bereich problematisch, da es leicht zu Verwechslungen kommen kann. Ein Psychotherapeut muss die Aussagen eines Patienten im Kontext verdrängter Traumata stets kritisch hinterfragen.

Beispiele erinnerungsverfälschender Effekte in Psychotherapien:

Priming: Das Bewusstsein für Missbrauch hat in den letzten Jahrzehnten stetig zugenommen. Dies führte zu einem verstärkten Priming auf das Thema, sowohl in der Allgemeinbevölkerung als auch unter Therapeuten. Unter den Effekten von Priming sind selektive Aufmerksamkeit auf relevante Informationen, voreingenommene Interpretation relevanter Informationen sowie Erinnerungsprozesse, durch die zum Priming konsistente, aber falsche Erinnerungen entstehen und bestehende Erinnerungen konsistent zum Priming verzerrt werden. Voreingenommenheit: Viele Patienten, die sich in eine Therapie begeben, suchen eine Erklärung ihrer Probleme. Dies macht sie empfänglich gegenüber plausibel klingenden Theorien für die Ursache ihres Leidens. Wird einem Patienten suggeriert, er könnte missbraucht worden sein, mag er, zusammen mit einer bereits bestehenden Idee über die Möglichkeit eines sexuellen Missbrauchs, eine falsche Erinnerung an einen Missbrauch ausbilden. Diese Möglichkeit einer Erklärung kann Patienten dazu bringen, bei dieser gefassten These zu verbleiben und sie gegen Zweifel zu verteidigen. Auf Therapeutenseite wird derjenige, der Missbrauch und unterdrückte Erinnerungen an Missbrauch für häufig hält, häufiger Fragen in diese Richtung stellen und empfänglicher für Symptome des Patienten sein, die auf einen Missbrauch hinweisen können. Plausibilität: Informationen, die bisher unplausible Informationen subjektiv plausibler machen, können die Entstehung falscher Erinnerungen begünstigen. Suggestive Einflüsse innerhalb und außerhalb einer Therapie können die Vorstellung eines Missbrauchs festigen, unabhängig davon, ob ein Missbrauch tatsächlich erinnert werden kann oder nicht. Wird beispielsweise von qualifizierter Quelle angegeben, dass die Symptome einer Person einen Missbrauch zur Ursache haben könnten, ist die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass die Person auch einen Missbrauch als Ursache annimmt. Annahme und Bestätigung: Ist ein Patient zu dem Schluss gekommen, missbraucht worden zu sein, besteht die Gefahr, dass er sich zusammen mit dem Therapeuten darauf konzentriert, die neue Identität als Missbrauchsopfer anzunehmen, zu bestätigen und zu festigen. Die weiterführende Beschäftigung mit der Thematik, das Lesen von Fallberichten oder der Besuch einer Selbsthilfegruppe können wiederum das Entstehen sowie Bestehen falscher Erinnerungen begünstigen.

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