Das Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft (manchmal DG-Parlament oder PDG abgekürzt) ist das legislative (gesetzgebende) Organ der Deutschsprachigen Gemeinschaft (DG) des Königreichs Belgien mit Sitz in Eupen. Die Abgeordneten werden seit dem 10. März 1974 alle fünf Jahre gewählt. Es wurde 1973 als „Rat der deutschen Kulturgemeinschaft“ (RdK) gegründet, bevor es ab 1984 zunächst zum Rat der Deutschsprachigen Gemeinschaft (RDG) wurde und im Jahr 2004 den Namen Parlament erhielt.

Das Parlament ist verantwortlich für die Gesetzgebung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, die parlamentarische Kontrolle von Regierung und Verwaltung und die Festlegung des Haushalts. Es wird aus 25 Abgeordneten sowie derzeit 8 beratenden Mandataren gebildet, die sich in der aktuellen Legislaturperiode auf sechs Fraktionen – die Christlichsozialen (CSP), die Sozialdemokraten (SP), die Liberalen (PFF), die unabhängige regionale Bewegung (ProDG), die Grünen (Ecolo) sowie eine weitere unabhängige Kraft (Vivant) – aufteilt.

Die letzte PDG-Wahl fand am 9. Juni 2024 zeitgleich mit der Europawahl, der Wahl der Abgeordnetenkammer und der Wahl des Regionalparlaments statt.

Geschichte

mini|Das ehemalige Parlamentsgebäude am Kaperberg in Eupen Mit der Verabschiedung einer neuen Gesetzgebung über den Sprachgebrauch in Verwaltungsangelegenheiten in Belgien und der damit einhergehenden Schaffung des deutschen Sprachgebietes wurde in den Jahren 1962–1963 der Grundstein für die spätere Entstehung der Deutschsprachigen Gemeinschaft gelegt.

Durch die erste Staatsreform 1968–1971 erhielt die deutsche Kulturgemeinschaft, wie die Deutschsprachige Gemeinschaft damals noch genannt wurde, eine eigene Volksvertretung, den Rat der deutschen Kulturgemeinschaft (RdK). Als Vorläufer des heutigen Parlaments war dieser allerdings nur befugt, Verordnungen, das heißt Rechtsbeschlüsse ohne gesetzgebenden Wert, im Rahmen der nationalen Kulturgesetzgebung auszuüben. Die erste RdK-Sitzung fand am 23. Oktober 1973 statt, während die erste Direktwahl des Rats der deutschen Kulturgemeinschaft am 10. März 1974 abgehalten wurden. Der RdK war somit die erste gliedstaatliche Versammlung Belgiens, die aus unmittelbar gewählten Abgeordneten zusammengestellt war. Tatsächlich waren die Räte der flämischen und der französischen Kulturgemeinschaft – heute Flämische Gemeinschaft und Französische Gemeinschaft – nur aus indirekt gewählten Mandataren, das heißt aus den jeweiligen flämischen beziehungsweise französischsprachigen Mitgliedern der Kammer und des Senats, zusammengesetzt. Eine eigene deutschsprachige Exekutive gab es damals jedoch noch nicht.

Durch die zweite große Staatsreform von 1980 bis 1983 erhielt die Deutschsprachige Gemeinschaft die Dekretbefugnis in den kulturellen und personenbezogenen Angelegenheiten sowie in den zwischengemeinschaftlichen und internationalen Beziehungen. Parallel wurde eine eigene Regierung (damals Exekutive) der Deutschsprachigen Gemeinschaft eingesetzt. Seitdem darf sie außerdem im Einvernehmen mit der Wallonischen Region Regionalbefugnisse ausüben. Durch ein Gesetz vom 31. Dezember 1983 wurde die Kulturgemeinschaft schließlich zur Gemeinschaft. Infolgedessen wurde am 30. Januar 1984 der neu geschaffene Rat der Deutschsprachigen Gemeinschaft (RDG) eingesetzt, der am selben Tag die erste Gemeinschaftsregierung wählte.

Eine Änderung der belgischen Verfassung vom 9. Juli 2004 sorgte schließlich dafür, dass alle bisherigen Regional- und Gemeinschaftsräte Belgiens die Bezeichnung „Parlament“ erhielten.

Sitz mini|Das heutige Parlamentsgebäude am Kehrweg Der Sitz des Parlaments der Deutschsprachigen Gemeinschaft befindet sich seit dem 18. Oktober 2013 im sogenannten „Sanatorium“ Eupens, welches sich neben dem Hauptgebäude des Belgischen Rundfunks (BRF) und gegenüber dem Kehrwegstadion, dem Heimstadion der KAS Eupen, befindet.

Das Sanatoriumsgebäude wurde von 1915 bis 1917 mit Unterstützung des amtierenden Bürgermeisters Levin Wolff Metternich zur Gracht errichtet und sollte ursprünglich im Auftrag der „Deutschen Gesellschaft für Kaufmannserholungsheime“ als Luftkurort dienen.Das Sanatorium hat eine fast hundertjährige Geschichte, in Grenz-Echo vom 29. Dezember 2009 Nachdem Eupen infolge des Ersten Weltkriegs belgisch wurde, verkaufte die Kaufmannsgesellschaft das Gebäude an den belgischen Landesverband gegen Tuberkulose. Dieser nutzte es ab 1922 als Sanatorium für Lungenkranke. Nach der Annektierung Eupens im Zuge des Westfeldzugs wurde das Gebäude 1941 wieder an die Kaufmannsgesellschaft übertragen, das dort im Rahmen des „Kraft durch Freude“-Programms das „Rheinische Ferienheim Eupen“ eröffnete. Ab 1942 wurden die Örtlichkeiten in ein Lazarett (zuerst deutsch, dann amerikanisch) umfunktioniert. Nach dem Krieg wurde das Anwesen im Jahr 1947 zum Universitätssanatorium, das lungenkranke Studenten belgischer Universitäten und später auch Privatpatienten behandelte. Das Sanatorium musste allerdings wegen zu geringer Patientenauslastung geschlossen werden, sodass der belgische Staat das Gebäude 1965 abkaufte und dort eine Unterrichtseinrichtung, nämlich das Staatlich-Technische Institut (STI), ansiedelte. 1977 wechselte das STI – heute Robert Schumann Institut (RSI) – zur Vervierser Straße in Eupen, während das Sanatoriumsgebäude fortan und bis 2007 als Internat genutzt wurde. Danach wurde es renoviert und um einen Plenarsaal erweitert, um seiner neuen Funktion als Parlamentsgebäude gerecht zu werden.

Bevor das Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft in das Sanatorium einzog, war es in einem Gebäude am Kaperberg in Eupen angesiedelt, das im Jahr 1812 für einen Eupener Tuchfabrikanten errichtet wurde und seit 1973 die Institution beherbergte.Els Herrebout, Wilfried Jousten: Ein Haus als Spiegel seiner Zeit. Die Baugeschichte des DG-Parlaments. Eupen, 2015.

Zusammensetzung

Allgemeines

Das Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft setzt sich aus 25 Abgeordneten zusammen,Artikel 8, § 1 des Gesetzes vom 31. Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft (B.S. 18. Januar 1984). Siehe auch: die alle fünf Jahre – gleichzeitig mit den Europawahlen – direkt gewählt werden.Artikel 116–117 der (koordinierten) Verfassung u. Artikel 6, § 1 des Gesetzes vom 6. Juli 1990 zur Regelung der Modalitäten für die Wahl des Rates der Deutschsprachigen Gemeinschaft (B.S. 20. Juli 1990).

Hinzu kommen Beauftragte anderer gesetzgebender Gremien, die im DG-Parlament aber nur eine beratende Stimme haben:Artikel 8, § 4 des Gesetzes vom 31. Dezember 1983. die im Wahlkreis Verviers gewählten Mitglieder der Abgeordnetenkammer und die Mitglieder des Wallonischen Parlaments, die ihren Wohnsitz im deutschen Sprachgebiet haben und die den Verfassungseid ausschließlich oder an erster Stelle in Deutsch geleistet haben; die vom Senat gewählten Senatoren, sofern sie dieselben Bedingungen erfüllen; die im Wahldistrikt Eupen gewählten Provinzialratsmitglieder der Provinz Lüttich, sofern sie dieselben Bedingungen erfüllen; das im deutschsprachigen Wahlkreis gewählte Mitglied des Europäischen Parlaments, das seinen Wohnsitz im deutschen Sprachgebiet hat.

Es gibt derzeit 8 beratende Mandatare im Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Wahlsystem

mini|Das deutsche Sprachgebiet Belgiens Die 25 Mitglieder des Parlaments der Deutschsprachigen Gemeinschaft werden von den Wählern der zum sogenannten deutschen Sprachgebiet gehörenden Gemeinden gewählt,Artikel 8, § 2 des Gesetzes vom 31. Dezember 1983. Siehe auch: das heißt der Gemeinden Amel, Büllingen, Burg-Reuland, Bütgenbach, Eupen, Kelmis, Lontzen, Raeren und Sankt Vith.Artikel 3 des Gesetzes vom 31. Dezember 1983. Das deutsche Sprachgebiet bildet somit den einzigen Wahlkreis für die Wahlen zum Gemeinschaftsparlament.

Folgende Bedingungen sind zu erfüllen, um an der Wahl teilnehmen zu dürfen (aktives Wahlrecht):Artikel 3 des Gesetzes vom 6. Juli 1990. die belgische Staatsbürgerschaft besitzen, mindestens 18 Jahre alt sein, im Bevölkerungsregister einer Gemeinde des deutschen Sprachgebiets eingetragen sein, sich nicht in einem der gesetzlichen Ausschlussgründe befinden (wie beispielsweise die Verurteilung zu einer Gefängnisstrafe von über vier Monaten).

Wie für alle Wahlen in Belgien herrscht Wahlpflicht.Artikel 4, § 1 des Gesetzes vom 6. Juli 1990. Jeder Wähler verfügt über eine Stimme, die er entweder der gesamten Liste geben kann („Kopfstimme“), oder die er auf die Kandidaten einer Liste verteilen kann, um die interne Reihenfolge der Kandidaten auf einer Liste zu beeinflussen („Vorzugsstimme“).

Die Sitze werden verhältnismäßig nach dem sogenannten D’Hondt-Verfahren verteilt,Artikel 44 u. 45 des Gesetzes vom 6. Juli 1990. benannt nach dem belgischen Rechtswissenschaftler Victor D’Hondt (1841–1901). Um in diese Rechnung einbezogen zu werden, muss seit 2004 die Liste mindestens 5 % der abgegebenen Stimmen aufweisen können (siehe Sperrklausel).Artikel 43bis des Gesetzes vom 6. Juli 1990.

Abgeordnete

Um Abgeordneter des Parlamentes der Deutschsprachigen Gemeinschaft zu werden (passives Wahlrecht) müssen vier Bedingungen erfüllt sein:Artikel 5, § 1 des Gesetzes vom 6. Juli 1990. die belgische Staatsbürgerschaft besitzen, mindestens 18 Jahre alt sein, im Bevölkerungsregister einer Gemeinde des deutschen Sprachgebiets eingetragen sein, sich nicht in einem der gesetzlichen Ausschlussgründe befinden.

Bevor die Abgeordneten ihr Amt antreten können, müssen sie den Verfassungseid leisten („Ich schwöre, die Verfassung zu befolgen“).Artikel 13 des Gesetzes vom 31. Dezember 1983.

Das Amt des Abgeordneten ist unvereinbar mit gewissen anderen Funktionen.Artikel 119 der Verfassung u. Artikel 11bis des Gesetzes vom 31. Dezember 1983. So ist es nicht möglich, Mitglied des Parlaments zu sein und gleichzeitig ein Ministeramt zu bekleiden.Artikel 11ter des Gesetzes vom 31. Dezember 1983.

Die Abgeordneten genießen ebenfalls eine gewisse parlamentarische Immunität. So wird das Recht auf freie Meinungsäußerung, welches ohnehin als Grundrecht in der Verfassung verankert ist, für Parlamentarier verstärkt.Artikel 58 u. 120 der Verfassung. Auch die strafrechtliche Verantwortlichkeit der Parlamentarier unterliegt besonderen Bestimmungen in der Verfassung. Außer bei Entdeckungen auf frischer Tat kann ein Abgeordneter nur mit Erlaubnis des Parlaments festgenommen werden. Ein Abgeordneter, der strafrechtlich verfolgt wird, kann jederzeit das Parlament bitten, die Aussetzung der Verfolgung zu veranlassen. Diese Garantien gelten nur während der Sitzungsperioden.Artikel 59 u. 120 der Verfassung.

Funktionen

Vertrauensfrage

In jedem parlamentarischen System kann eine Regierung nur bestehen, wenn sie sich auf eine parlamentarische Mehrheit stützen kann. Dies geschieht durch das Vorlesen der Regierungserklärung und durch die anschließende Vertrauensfrage. Die Mitglieder der Regierung werden vom Parlament gewählt;Artikel 122 der Verfassung u. Artikel 60 des Sondergesetzes vom 8. August 1980 zur Reform der Institutionen (B.S. 15. August 1980) u. Artikel 49 des Gesetzes vom 31. Dezember 1983. die Minister sind allein dem Parlament gegenüber verantwortlich.Artikel 70 des Sondergesetzes vom 8. August 1980 u. Artikel 51 des Gesetzes vom 31. Dezember 1983.

Gemeinschaftsgesetzgebung

mini|Dekrete werden im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht