Als defence of insanity (engl. ‚Einrede der geistig-seelischen Störung‘) bezeichnet man im Strafrecht von England und Wales eine defence (Verteidigungseinrede). Der defendant plädiert hierbei, er habe im Zeitpunkt der Tat einer geistig-seelischen Störung unterlegen. Die Voraussetzungen hierfür bemessen sich nach dem Fall M’Naghten’s case UKHL J16. Nach den M'Naghten rules gilt:

Die defence muss vom Beschuldigten mit hinreichender Wahrscheinlichkeit bewiesen werden. Akzeptiert das Gericht sie, führt sie einem „not guilty by reason of insanity“ („unschuldig wegen Wahnsinns“). Lange Zeit war dessen zwingende Folge die Einweisung in die Psychiatrie. Da er auch heute noch als sozial stigmatisierend gilt, wird äußerst selten auf insanity plädiert.

Literatur

Einzelnachweise

Kategorie:Strafrecht (England und Wales)