Die Stadt Neukirchen-Vluyn ([]) liegt am unteren Niederrhein im Nordwesten des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen in Deutschland. Die mittlere kreisangehörige Stadt mit einer Fläche von 43,48 km² liegt im Kreis Wesel im Regierungsbezirk Düsseldorf. Neukirchen-Vluyn grenzt direkt an Moers und Krefeld.
Die Abkürzung NV ist weit verbreitet und findet sich auch im Logo der Stadt.
Geografie Räumliche Lage Neukirchen-Vluyn liegt im Süden des Kreises Wesel, fünf Kilometer westlich von Moers. Die Stadt liegt in der niederrheinischen Tiefebene zwischen dem Rhein und dem Niederrheinischen Höhenzug, einer Reihe von Moränenhügeln, die sich nördlich von Hüls nach Norden erstrecken. Durch das westliche Stadtgebiet zieht sich die Nieper Altrheinrinne mit mehreren Naturschutzgebieten.
Stadtgliederung Die Stadt Neukirchen-Vluyn gliedert sich in die vier Stadtteile Neukirchen, Niep, Vluynbusch und Vluyn.. In: Neukirchen-Vluyn.de. Abgerufen am 31. Dezember 2022. Zu diesen gehören weitere Wohnplätze wie Dong, Dicksche Heide, Luit, Hochkamer und Rayen.
Nachbargemeinden/-städte
Geschichte Mittelalter und frühe Neuzeit mini|Neukirchen
Im 9. Jahrhundert wurde erstmals urkundlich ein Gebiet mit „Fliunnia“ erwähnt. Dies betraf aber nicht eine Siedlung, sondern ein Wald- und Feuchtgebiet, das zwischen Moers und Rheurdt-Schaephuysen lag. Ab 900 wurden diese westlich von Moers liegenden Landschaftsgebiete häufig mit „Fliunnia“ und „In den Flunen“ bezeichnet. In vielen Urkunden von Bauernhöfen aus dieser Zeit wurden im Bereich von Neukirchen diese Gemarkungsbezeichnungen verwendet. Die ältesten nachweisbaren Bauernhöfe sind „Endesveldes“, „Larfurt“, „Londunk“, „Perbach“ und „Wisvurth“, von denen Urkunden aus dem Jahr 1150 vorliegen. Diese Jahreszahl ist aber nicht identisch mit dem Entstehungsjahr der Höfe, die wesentlich älter sein können, aber vor diesem Datum nicht schriftlich nachweisbar sind.Peter Caumanns: Neukirchen-Vluyn, seine Geschichte von den Anfängen bis zur Gegenwart. Verlag Michael Schiffer, Rheinberg 1968, S. 16.
„Neukirchen“ hingegen wird erstmals 1230 als „Nyenkirken in den Flünen“ angeführt. In einer Urkunde der Abtei Kamp wird Arnoldus de Nyenkirken als Zeuge für einen Landhandel benannt, und Neukirchen wird darin als Kirchspiel bezeichnet, dessen Kirche im Hinblick auf die ältere Dorfkirche in Repelen, heute ein Stadtteil von Moers, eine „Neue Kirche – nova ecclesia“ war.Peter Caumanns: Neukirchen-Vluyn, seine Geschichte von den Anfängen bis zur Gegenwart. Verlag Michael Schiffer, Rheinberg 1968, S. 12.
Das Siedlungsgebiet Vluyn wurde am 29. April 1297 erstmals erwähnt. In einer Urkunde verpflichtete sich der Werdener Vogt, „die Vogtei Friemersheim, Borch und in der Vlune“ nicht an die Herren von Moers zu verkaufen. Zu diesem Zeitpunkt gehörte die Vogtei Friemersheim zum Einflussbereich der „Herren von Friemersheim“. 1324 genehmigten „Abt Wilhelm und der Convent von Werden“ Johann von Kleve, die Vogtei Vluyn zu kaufen. Zusätzlich wurde Johann ein Zuschuss von 15 Mark für den Kaufpreis gewährt.Theodor Joseph Lacomblet: Urkundenbuch für die Geschichte des Niederrheins oder des Erzstiftes Cöln. Teil 3, 1301–1400. 1853, Urkunde 204, S. 172 (Onlinefassung). 1366 verpfändete „Bodo von Friemersheim“ für 11.800 goldene Schillinge seine Rechte an die Herren von Moers. Durch die Übertragung der Lehensrechte vom Abt der „Abtei Werden“ an die Grafen von Moers 1385 für die Herrschaft Friemersheim und den nachfolgenden Kauf 1392 gelangten sowohl die Gebiete von Friemersheim wie auch weitere Teilgebiete von Neukirchen-Vluyn zum Herrschaftsbereich der Grafschaft Moers.Peter Caumanns: Neukirchen-Vluyn, seine Geschichte von den Anfängen bis zur Gegenwart. Verlag Michael Schiffer, Rheinberg 1968, S. 29. Im Gebiet von Neukirchen-Vluyn hatten die Grafen von Moers bereits seit Anfang des 14. Jahrhunderts erfolgreich versucht, durch den Erwerb diverser Höfe und Güter ihre Herrschaft zu erweitern.
In einer Urkunde vom 21. Oktober 1399 wurden ihnen vom Kölner Vogt „Gumbrecht von Alpen“ und seinen Brüdern „Gerhard“ und „Rutger“ mit der Zustimmung des Erzbischofs Friedrich von Köln auch die Patronatsrechte für die Kirche in Neukirchen übertragen.Theodor Joseph Lacomblet: Urkundenbuch für die Geschichte des Niederrheins oder des Erzstiftes Köln. Band 3, 1301 bis 1400. 1853, Urkunde 1070. S. 951. Die Zugehörigkeit dieses Gebietes zur Grafschaft Moers wurde dadurch gefestigt, da der Patronatsherr den gesamten örtlichen Kirchensprengel und auch das zuständige Gerichtswesen kontrollierte.Peter Caumanns: Neukirchen-Vluyn, seine Geschichte von den Anfängen bis zur Gegenwart. Verlag Michael Schiffer, Rheinberg 1968, S. 29, 30. Ab 1399 waren die Grafen von Moers für das Gebiet Neukirchen-Vluyn somit die Landesherren.
Die weitere Geschichte entspricht von nun an weitgehend der der Grafschaft Moers.
Das Hauptgericht für die Grafschaft war in Moers. Am 5. April 1567 wurde von Graf Hermann von Neuenahr eine neue Gerichtsordnung eingeführt. Neben dem Hauptgericht gab es einige nachgeordnete Gerichte in der Grafschaft, die über Vergehen bis maximal 200 Gulden Strafe entscheiden konnten. Neukirchen war Standort eines dieser nachgeordneten Gerichte und war auch für die Siedlung „Moersische straß zu Huls (Hüls)“ zuständig. Wie Gerichtsurkunden von 1447 und 1482 zeigen, bestand das Gericht in Neukirchen bereits zum Zeitpunkt der neuen Gerichtsordnung und war wesentlich älter.Peter Caumanns: Neukirchen-Vluyn, seine Geschichte von den Anfängen bis zur Gegenwart. Verlag Michael Schiffer, Rheinberg 1968, S. 47–48. Neben dem weltlichen Gericht gab es auch ein geistliches Gericht, die sogenannte „Send“, die dem Ortspfarrer unterstand. Dieses Gericht war im Wesentlichen für sittliche Verfehlungen, Vergehen bei zwischenmenschlichen Beziehungen und für Religionsfrevel zuständig. Während das weltliche Gericht normal alle 14 Tage stattfand, wurde die Send nur einmal pro Jahr abgehalten.Peter Caumanns: Neukirchen-Vluyn, seine Geschichte von den Anfängen bis zur Gegenwart. Verlag Michael Schiffer, Rheinberg 1968, S. 49.
Bereits unter Graf Wilhelm II. von Neuenahr und Moers vor der Mitte des 16. Jahrhunderts kamen evangelische Prediger in die Grafschaft und verbreiteten die evangelische Lehre. Unter Graf Hermann von Neuenahr wurde 1560 die Grafschaft Moers, und damit auch Neukirchen und Vluyn, zu einem evangelischen Land erklärt und eine neue Kirchenordnung erlassen.Peter Caumanns: Neukirchen-Vluyn, seine Geschichte von den Anfängen bis zur Gegenwart. Verlag Michael Schiffer, Rheinberg 1968, S. 33. Es folgten nun für fast 100 Jahre Kriegswirren im gesamten Gebiet von Nordwesteuropa, die vordergründig von der Religionsfrage bedingt waren, aber die machtpolitischen Verhältnisse in diesem Bereich auch veränderten. Bis zur Übernahme der Grafschaft Moers durch die Oranier war auch die gesamte Grafschaft von den Kriegsgräueln und dem zeitweiligen Ausbruch der Pest stark betroffen.
Von 1600 bis 1702 standen die Grafschaft und somit auch die beiden Orte unter oranischer Herrschaft. Gräfin Walpurgis, die Witwe Graf Adolfs, übertrug 1594 die Grafschaft dem Prinzen Moritz von Oranien-Nassau als ihrem Erben, da sie keine direkten Nachkommen hatte. Prinz Moritz war der militärische Führer der Niederlande, die sich gegen die Herrschaft des katholischen Spaniens erhoben hatten. Dadurch geriet die Grafschaft während der Oranierzeit auch noch in diese kriegerischen Auseinandersetzungen zwischen den Spaniern und den Niederländern. Da die Oranier jedoch erreichten, dass die Grafschaft ab 1607 und damit auch im Dreißigjährigen Krieg zu einem „neutralen Gebiet“ erklärt wurde, traten kriegerische Aktionen im Bereich der Grafschaft nur noch dann begrenzt auf, wenn vereinzelte Truppenteile der kriegsführenden Mächte unter Bruch der Neutralität das Gebiet durchquerten. Trotzdem musste zum Beispiel der Neukirchner Pfarrer Johannes Carpius von 1642 bis 1645 nach Moers flüchten und konnte in dieser Periode nur zeitweise seinen Dienst als Pfarrer in Neukirchen erfüllen.Peter Caumanns: Neukirchen-Vluyn, seine Geschichte von den Anfängen bis zur Gegenwart. Verlag Michael Schiffer, Rheinberg 1968, S. 38.
Zwischen Preußen und Frankreich Nach dem Tod des letzten oranischen Landesherrn Wilhelm III. kam die Grafschaft 1702 in preußischen Besitz. In dieser Zeit wurde die Grafschaft zum Fürstentum erhoben. Nach den guten Jahren unter den Oraniern kam die preußische Herrschaft der Bevölkerung gegenüber jedoch fast einer Besatzung gleich. Plünderungen in den ersten Besatzungsjahren waren an der Tagesordnung. Selbst die Religionsausübung und die Befugnisse der Gemeindeverwaltungen wurden stark eingeschränkt. Auch das lokale Landgericht in Neukirchen fiel der Zentralisierung der gesamten Verwaltung im Fürstentum durch die Preußen zum Opfer und wurde aufgehoben.Peter Caumanns: Neukirchen-Vluyn, seine Geschichte von den Anfängen bis zur Gegenwart. Verlag Michael Schiffer, Rheinberg 1968, S. 59. 1787 hatte die Landgemeinde Neukirchen mit der Bauerschaft Dong zusammen 150 Häuser, und es lebten in der Gemeinde 1045 Personen in 174 Familien. Die Daten für Landgemeinde Vluyn mit Dicksche Heide, Süsselheide und Niep lauteten 168 Häuser, 736 Personen in 172 Familien.Peter Caumanns: Neukirchen-Vluyn, seine Geschichte von den Anfängen bis zur Gegenwart. Verlag Michael Schiffer, Rheinberg 1968, S. 61.
Mit der Besetzung des linken Niederrheinufers durch die französischen Revolutionsarmeen im Jahr 1794 nahm die erste preußische Herrschaft ihr Ende. In den besetzten Gebieten kamen die gesellschaftspolitischen Errungenschaften der Französischen Revolution zur Geltung. Allerdings verging den Bewohnern von Neukirchen und Vluyn die Freude über die „Befreiung“ schnell, da drückende Geldforderungen – 1794: 557.936 Livres – und Sachleistungen – 1795: 55 Stück Vieh, 550 Paar Schuhe und täglich 8000 Brote – erhoben und eingezogen wurden.Peter Caumanns: Neukirchen-Vluyn, seine Geschichte von den Anfängen bis zur Gegenwart. Verlag Michael Schiffer, Rheinberg 1968, S. 62. Da die Preußen 1795 das gesamte Gebiet am linken Niederrhein an Frankreich abtraten, wurden Neukirchen und Vluyn mit der Bildung des „Departement de la Roer“ 1801 rechtlich französische Gemeinden im Canton Moers.Peter Caumanns: Neukirchen-Vluyn, seine Geschichte von den Anfängen bis zur Gegenwart. Verlag Michael Schiffer, Rheinberg 1968, S. 65.
Mit dem Einmarsch der ersten Kosaken und der nachfolgenden preußischen Truppen Mitte Januar 1814 endete die Franzosenzeit am linken Niederrhein. Die Siegesnachricht vom 5. April 1814 aus Paris wurde sowohl in Neukirchen wie auch in Vluyn mit Glockengeläut begrüßt und am 11. April mit feierlichen Dankgottesdiensten in beiden Gemeinden begangen.Peter Caumanns: Neukirchen-Vluyn, seine Geschichte von den Anfängen bis zur Gegenwart. Verlag Michael Schiffer, Rheinberg 1968, S. 67. Es folgte im Jahr 1815 die Eingliederung von Neukirchen und Vluyn in die preußische Rheinprovinz. Ein Jahr später wurden die Gemeinden zunächst dem Kreis Rheinberg im Regierungsbezirk Kleve und schließlich ab 1823 dem Kreis Geldern im Regierungsbezirk Düsseldorf zugeordnet. In einer Aufstellung von 1836 wurden die Bürgermeistereien Neukirchen und Vluyn von der Bürgermeisterei Repelen mit verwaltet. Zu dieser Zeit umfasste Neukirchen das Pfarrdorf Neukirchen mit den Weilern Laßfonderfeld, Neukirchenfeld, Dong, Boschheide und Mühlenfeld. Unter Vluyn war erfasst das Kirchdorf Vluyn mit den Weilern Dickscheheide, Süsselheide, Niep und Rittergut Bloemersheim.Johann Georg von Viebahn: Statistik und Topographie des Regierungs-Bezirks Düsseldorf, Zweiter Theil. Düsseldorf 1836, S. 107 (Digitalisat der Universitäts- und Stadtbibliothek Köln; PDF; 73,2 MB).