Unsen liegt im Norden Hamelns und wurde am 1. Januar 1973 als ursprünglich eigenständige Gemeinde im Rahmen der Gebietsreform in die Stadt Hameln eingemeindet. Am 31. Dezember 1973 wurde aus den Gemeinden Holtensen, Unsen und Welliehausen der Hamelner Ortsteil Sünteltal gebildet.
Geografie Der Ort liegt an der L423 im Naturpark Weserbergland Schaumburg-Hameln in einer Talniederung am südöstlichen Rand des Süntelgebirges auf 140 m ü. NHN zwischen dem Süntel und dem Schweineberg.
Geschichte Wie die Funde von drei verschiedenartigen Schabern bei Welliehausen zeigen, wurde das Gebiet am südöstlichen Süntel bereits in der Mittelsteinzeit (8000 v. Chr.-5600 v. Chr.) von Menschen aufgesucht.
Frühmittelalter Nach der Siedlungsforschung sind die Orte mit den Endungen „-hausen“ und „-husen“ (abgeschliffen zu „-sen“), wie Unsen,Vgl. zur Ortsnamenforschung das Niedersächsische Ortsnamenbuch (NOB). Es ist ein langfristig angelegtes Projekt des Instituts für Historische Landesforschung an der Universität Göttingen. in der zweiten Hälfte des ersten Jahrtausends am Süntel in zweitrangiger Siedlungslage angelegt worden. Beim Ort handelte es sich bei seiner Gründung wohl um die Ansiedlung eines Unno. Die erste urkundliche Erwähnung des Ortes datiert unter dem Namen Unenhusen Ende des 8. oder Anfang des 9. Jahrhunderts: Der altsächsische Edle Gibicho (Gibicho de Saxonia) schenkte Unenhusen (Unsen) in der Zeitstellung zwischen 780 und 820 dem fernen, 744 gegründeten Reichsklosters Fulda. Er übertrug seine Güter (predia) sowie 20 Leibeigene (mancipia 20) in seinem Namen und im Namen seiner Frau Abba an das Reichskloster Fulda. Seine Besitztümer lagen u. a. im Gebiet der Hamel im Tilithigau. Unenhusen (Unsen), Munimeri (Bad Münder) und Hilligesfelde (Hilligsfeld) wurden explizit als Schenkungen an das Kloster genannt. Daneben übertrug er eine ganze Reihe weiterer im Tilithigau und im Suilbergau (im Raum der heutigen Landkreise Hameln-Pyrmont und Holzminden) liegender Orte an das Reichskloster Fulda.Quellen:
a) Ernst Friedrich Johann Dronke (Hrsg.): Traditiones et antiquitates Fuldenses, Fulda, 1844;
b) Kirstin Casemir & Uwe Ohainski: Niedersächsische Orte bis zum Ende des ersten Jahrtausends in schriftlichen Quellen, Hahnsche Buchhandlung, S. 56, ISBN 978-3-77525-843-2. Die Schenkung wurde in den Traditiones Fuldenses (Kapitel 41, Nr. 100) dokumentiert. Ältere Ersterwähnungen von Schenkungen an das Reichskloster Fulda wurden im 12. Jahrhundert im Codex Eberhardi (Band II, S. 194), in einer Abschrift zusammengefasst.Quelle: Gudrun Pischke: Zur Ersterwähnung von Ortsnamen in Schriftquellen mit 1200 Jahre Bevern, in: Südniedersachsen, Zeitschrift für regionale Forschung und Heimatpflege, 51. Jahrgang, S. 82, 3. Dezember 2023. Unsen existierte also bereits in der Zeitstellung der ersten Christianisierungswelle im Zuge der Okkupation Sachsens durch Karl den Großen (* wahrscheinlich 2. April 747 oder 748, † 28. Januar 814 in Aachen) im 8. oder 9. Jahrhundert. Damit ist Unsen zusammen mit Munimeri, dem heutigen Bad Münder, einer der ältesten urkundlich erwähnten Orte am Süntel. Der Siedlungsplatz Unenhusen ist aber vermutlich noch älter. Sein Gründungsdatum wird in den Traditiones Fuldenses des Klosters Fulda nicht genannt, und es gab in dieser Zeitstellung noch keine anderen Aufzeichnungen über Unenhusen. Erst auf der wirtschaftlichen Basis des durch Schenkungen erworbenen Raumbesitzes im Tilithigau war es dem Reichskloster Fulda möglich, mit seinen Mönchen um 826 das Romanus- und Emerentianakloster in Hameln zu gründen. Es wurde auf der dem Kloster Fulda geschenkten Eigenkirche des sächsischen Grafen Bernhard von Engern und Ohsen († 826) und seiner Frau Christina (oder Odegundina) gebaut. Auf den Mauern des Romanus- und Emerentianaklosters baute das Reichskloster Fulda im Jahr 851 wiederum das Benediktinerkloster Bonifatiusstift Hameln als Nachfolgeeinrichtung und Filialkloster. Beide Klöster in Hameln dienten dem Reichskloster Fulda nacheinander zur Verwaltung seiner bereits erworbenen Besitzungen im Tilithigau. Unsen wurde nochmals im 9. Jahrhundert in einer Urkunde des Bonifatiusstifts Hameln erwähnt. Im 11. Jahrhundert wurde das Bonifatiusstift in ein Kollegiatstift umgewandelt. Aus dem Kollegiatstift entwickelte sich nach Bränden und Umbauten im 13. Jahrhundert die noch heute bestehende Hamelner Münsterkirche.
Unsen gehörte zum Archiadiakonat Ohsen der Diözese Minden, das faktisch bis 1647/1648 bestand und infolge des Westfälischen Friedens offiziell aufgelöst wurde.
Unsen lag vom Frühmittelalter bis in die Frühe Neuzeit zusammen mit 13 weiteren Dörfern im Gogerichtsbezirk Goe auf der Hamel des altsächsisch-engernschen Tilithigaus. Der Zuschnitt des Gogerichtsbezirks änderte sich im geschichtlichen Verlauf mehrfach. Ein Platz auf dem Eichberg südsüdöstlich von Klein Hilligsfeld war der Gerichtsort (auch Malstätte oder Mahlstätte genannt) der Goe auf der Hamel. Dort wurden Versammlungen aller Eingesessenen (erven) der Goe abgehalten. Der Gograf des Gogerichtsbezirks Goe auf der Hamel war in Groß Hilligsfeld ansässig.
Hochmittelalter Die kleine Grafschaft Holtensen der altsächsisch-engernschen Grafen von Holthusen existierte von der ersten Hälfte des 12. Jahrhunderts bis in das 14. Jahrhundert und umfasste 7 Parochien (Pfarreien und zugehörige Dörfer) im Gebiet zwischen Holtensen, Münder und Diedersen. Zu dieser Grafschaft gehörte auch Unsen. Die Grafen von Holthusen, die auf dem Rittergut in Holtensen saßen, waren im Hochmittelalter und beginnenden Spätmittelalter die weltlichen Grundherren von Unsen, ab 1260 allerdings unter der Landesherrschaft der Reichsgrafen von Hallermund. Gegen Ende des Hochmittelalters verlor das altsächsische und seit dem 9. Jahrhundert fränkische Gausystem (hier: der Tilithigau) mit dem Aufkommen und der Abfolge territorialer Landesherrschaften (Grafschaft Hallermund, welfisches Herzogtum Calenberg) an Bedeutung, während der Gogerichtsbezirk der Goe auf der Hamel als Verwaltungseinheit noch bis in das 16. Jahrhundert bedeutsam blieb.
Die Edelherren von Brünnighausen übten im Hochmittelalter die forstliche Hoheit und höchste Entscheidungsgewalt in der Ostermark,Die Ostermark in der Goe auf der Hamel umfasste folgende Waldgebiete: Afferdsches Holz, Behrenser Eichholz, Diersser Holz, Eichberg, Katzenberg, Lengenberg, Schecken, Schweineberg, (Ost-)Süntel, Wehrbergisches Holz und Wirries oder Gerichtsblock mit Schiereichen
Quelle:
Ludwig Fricke: Dorfchronik Welliehausen, Druck- und Verlagshaus J. C. Erhardt GmbH, Springe, 2002, S. 206. einer vom Frühmittelalter bis in die Neuzeit bestehenden Waldmark im Territorium der Goe auf der Hamel aus.Manfred Willeke zit. Jakob Grimm: „Die drei Süntelmarkgenossenschaften“, in: Deutsche Rechtsaltertümer und Weistümer, 2. Ausgabe, 1854, Nr. 43. Jakob Grimm schrieb: „Die Mark bedeutet ursprünglich Grenze. Die natürliche älteste Grenze war der Wald. Der Name übertrug sich auf den gemeinsamen Wald. Zur Mark gehörte nicht nur der Wald, sondern auch Viehtriften und Hude im Wald, Wild, Vögel und Bienen. Die meisten großen Waldungen sind früher Markengut gewesen. [...] Jeder volle Markgenosse hatte freies Bau- und Brennholz. [...] Die Holtting wurde jährlich abgehalten. Sie stellte das Markrecht fest und überlieferte es. Sie urteilten über Verletzungen des Rechtes und konnten Rechtsbrecher aus der Mark verweisen!“
Quelle: Manfred Willeke: 175 Jahre Realverband Forstgenossenschaft Holtensen, Forstgenossenschaft Holtensen (Hrsg.), 1. Auflage. Hameln, 2019, S. 125 f., ISBN 978-3-00-061843-7. Entscheidungen in Forstfragen wurden auf den Holtings (Holzgerichten) auf dem Eichberg bei Hilligsfeld getroffen.
Spätmittelalter Von 1260 bis 1411 hatten die Reichsgrafen von Hallermund, deren Territorium zwischen der Region Hannover und dem heutigen Landkreis Hameln-Pyrmont lag, die Landesherrschaft und die Obergerichtsbarkeit über die Goe auf der Hamel. Inhaber der Holzgrafen- und Obermärkerrechte in der Goe auf der Hamel und damit auch im Ostsüntel waren nach dem Aussterben der Edelherren von Brünnighausen im Mannesstamm im Jahr 1260 die Grafen von Spiegelberg in Coppenbrügge, die vom Bistum Minden mit diesen Rechten belehnt wurden.
Die Edelherren Johann und Günter von Bovenden, die als Angehörige der in der zeitlichen Abfolge dritten Adelsfamilie den Edelherren von Holthusen und den Edelherren von Arnheim im Besitz des alten Rittergutes der vormaligen kleinen Grafschaft Holtensen nachfolgten, schenkten am 1. Oktober 1334 die St.-Aegidius-Kirche in Holtensen mitsamt allen zugehörigen Besitzungen in Holtensen und Unsen der Äbtissin und dem Konvent des Damenstifts Fischbeck als Lehen und Eigentum. Diese Kirche wurde wie die Stiftskirche in Fischbeck ab den 1120er Jahren errichtet. Das Stift Fischbeck hat seitdem das Kirchenpatronat über die Holtenser Kirche und war ab dieser Zeitstellung der bedeutendste geistliche Grundherr in Unsen. Und die jeweilige Äbtissin des Stifts Fischbeck hatte seit 1334 das Recht, den Pfarrer in Holtensen einzusetzen. Am 14. März 1507 schenkte der Holtenser Bürger Hermen Stalknecht ebenfalls alle seine Güter in Holtensen dem Stift Fischbeck. Das Stift Fischbeck verfügte im Spätmittelalter und in der Frühen Neuzeit über noch umfangreicheren Landbesitz und Zehntrechte in Unsen als das ehemalige Bonifatiusstift Hameln im Frühmittelalter.
Nach dem Niedergang und Verkauf der hallermundischen Güter und Rechte im Jahr 1411 und der 1435 gegen die Grafen von Spiegelberg gewonnenen Spiegelberger Fehde gingen das Obermärkerrecht und das Forst- und Jagdregal an den welfischen Landesherrn über. Die welfischen Herzöge setzten herrschaftliche Forstmeister ein, um den Holzeinschlag im Süntel und auf dem Schweineberg und in den anderen Wäldern der Ostermark zu kontrollieren. Sie hatten damit die Forsthoheit über die forstwirtschaftliche Nutzung des Süntels und das privilegierte Recht auf Holz- und Forstnutzung. Die Herzöge von Calenberg beanspruchten neben dem Forstregal noch weitere wirtschaftliche Hoheitsrechte im Ostsüntel.
Neuere Geschichte Im Jahr 1574 beschrieb z. B. Herzog Erich II. zu Braunschweig-Lüneburg und Fürst von Calenberg-Göttingen (* 10. August 1528, † 17. November 1584) seine landesherrlichen Steinbrüche im südöstlichen Süntel oberhalb von Welliehausen. Parallel dazu standen den lokalen Bauern umfangreiche mündlich überlieferte historische Nutzungsrechte, die noch aus der Zeit der germanischen Stammesgesellschaft stammten, als Gewohnheitsrechte (consuetudo) zu. Diese waren für ihr wirtschaftliches Überleben existentiell notwendig. Die Bauern aus Unsen konnten u. a., je nach Bauernstand, ihr Vieh, vor allem ihre Gänse, Schweine und Rinder, zur Waldweide (Waldmast) in die Eichen- und Buchenwälder (Hutewälder) des Süntels und des Schweinebergs (in die Allmende) treiben.
Der Konflikt zwischen dem Landesherrn mit seiner Forsthoheit und den Markgenossen mit ihren althergebrachten bäuerlichen Gewohnheitsrechten verkomplizierte die Forstwirtschaft, die noch in keiner Weise nachhaltig war und führte zur massiven Übernutzung und teilweisen Zerstörung der Waldgebiete. Je stärker die Bevölkerung wuchs und die landwirtschaftliche und gewerbliche Ausbeutung des Süntelwaldes zunahmen, desto knapper wurde das Holz. Dadurch gerieten die Markgenossen in wirtschaftliche Not. Die Situation verschärfte sich in der Neuzeit:
Nachwachsende Pflanzen wurden zu wenig gegen tierischen Verbiss geschützt und nahmen über die intensive Waldhude Schaden. Große Waldflächen im Süntel wurden durch Raubbau zerstört. Beispiele sind Steinbrüche, Steinkohlebergwerke und Köhlereien im Süntel oberhalb von Unsen und Welliehausen, sowie Glashütten und Salinen in Münder und Klein Süntel, die enorme Mengen an Brennholz und Steinkohle aus dem Deister und Süntel benötigten.