Carl Magnus von Rheingrafenstein (* 1718 in Gaugrehweiler; † 1793 ebenda) war der letzte Wild- und Rheingraf der Gaugrehweiler Linie. Er wurde 1775 von Kaiser Joseph II. abgesetzt und zu zehn Jahren Festungshaft verurteilt. Um seinen verschwenderischen und prunksüchtigen Lebenswandel zu finanzieren, hatte er sich und sein Land hoch verschuldet und sich zahlreicher Verbrechen gegen seine Untertanen und Gläubiger schuldig gemacht.

Herkunft und Familie mini|Burg Rheingrafenstein um 1620 mini|Grabplatte des ersten Rheingrafen in Gaugrehweiler – Friedrich Wilhelm Carl Magnus stammte aus dem zum Hochadel zählenden Geschlecht der Wild- und Rheingrafen. Sein Großvater, Friedrich Wilhelm (1644–1706) hatte die Linie der Rheingrafen zu Rheingrafenstein begründet.

Im Jahr 1689 musste dieser die Stammburg der Familie, Burg Rheingrafenstein, aufgeben, nachdem sie im Pfälzischen Erbfolgekrieg durch die Truppen Mélacs zerstört worden war. Er verlegte seine Residenz nach Gaugrehweiler und nannte sich seit dem Rheingraf zu Rheingrafenstein in Gaugrehweiler.

Carl Magnus war der Sohn von Rheingraf Johann Karl Ludwig (1686–1740) und dessen Frau Sophie Magdalene zu Leiningen (1691–1727). Er hatte neun Geschwister, von denen allerdings nur vier älter als 14 Jahre wurden: Charlotte Johanna (1714–1786) Karoline Magdalene (1715–1728) Karl August (1716–1717) Louise Sophie (1719–1766) Ludwig Wilhelm (1721–1775) Karl Theodor Otto Franz (1722–1728) Alberta Amalia (1723–1723) Christiane Elisabeth(1724–1725) Alexandrine Katharina (1725–1761)

Allein zwischen seinem achten und zehnten Lebensjahr erlebte Carl Magnus also den Tod von drei Geschwistern.

Leben Jugend und Militärzeit Carl Magnus wuchs als ältester Sohn am Hof seines Vaters in Gaugrehweiler auf. Die Regierungszeit seines Vaters war davon geprägt, das kleine Dorf Gaugrehweiler zum neuen Sitz der Grafschaft auszubauen. Der Kontrast zwischen dem bescheidenen Hof seines Vaters und der „fürstlichen Pracht“ mit der sein Onkel mütterlicherseits, Graf Christian Karl von Leiningen-Heidesheim residierte, hatte wohl einen prägenden Einfluss auf den jungen Grafen.

Die Erziehung des Nachwuchses am Hofe Gaugrehweiler wurde einem angehenden Pfarrer überlassen, der später wegen einer drohenden Verurteilung als Ehebrecher ins Ausland flüchtete. Den bei Hofe unverzichtbaren Französischunterricht besorgte eine aus Paris stammende Zofe, die sich als Witwe eines französischen Marquis ausgab.

Mit circa 15 Jahren wurde Carl Magnus zur Offiziersausbildung in französischen Militärdienst geschickt. Sein Biograph Laukhard berichtet, dass er und sein Bruder Ludwig als junge Offiziere direkt an einem Feldzug gegen Karl VI teilnehmen sollten. Gemeint ist wahrscheinlich der Polnische Thronfolgekrieg, was einen Zeitraum zwischen 1733 und 1735 vermuten lässt.

Carl Magnus diente im Regiment Royal Allemand und erhielt, wie es damals üblich war, gegen entsprechende Zahlung das Kommando über eine eigene Kompanie. Bevor es aber zur ersten Schlacht kommen sollte, flüchtete er zur Kur in die Bäder von Spa.

Als der Feldzug zu Ende war, kehrte er zwar zu seinem Regiment zurück, war aber derart nachlässig im Dienst, dass sein Vorgesetzter Feldmarschall Moritz von Sachsen ihn einziehen ließ und unehrenhaft aus dem Dienst entlassen wollte. Diese Schande konnte nur durch das Eingreifen des alten Rheingrafen abgewendet werden: Um den Feldmarschall ruhigzustellen, wurde ihm eine „Lieferung Rekruten“ versprochen. In den Dörfern der Grafschaft Grehweiler mussten nun also Soldaten für die Armee des Ancien Régime ausgehoben werden. Die dazu bestimmten Untertanen wurden teils mit brutaler Gewalt zwangsrekrutiert.

Carl Magnus wurde im Austausch gegen die Grehweiler Soldaten beurlaubt, verblieb aber offiziell beim Militär. 1749 wurde er sogar in Abwesenheit zum Mestre de camp befördert und selbst nach seiner Festungshaft erhielt er in hohem Alter noch eine Beförderung zum Maréchal de camp. Er bezog bis zu seinem Tod eine Rente von der französischen Armee.

Regierungszeit mini|Schloss Gaugrehweiler, einzige erhaltene Zeichnung (18. Jhd.) Rheingraf Johann Karl Ludwig starb 1740 und Carl Magnus übernahm im Alter von 22 Jahren die Herrschaft über die Grafschaft Gaugrehweiler. Damit wurde er Landesherr von etwa 20.000 Untertanen. Als reichsunmittelbarer Graf war er zudem Mitglied des Reichstags und hatte eine Stimme im Oberrheinischen Reichskreis.

Sein Kleinterritorium erstreckte sich über acht Gemeinden im heutigen Rheinhessen und der Pfalz: Gaugrehweiler, Wendelsheim, Münsterappel, Obersaulheim, Stein-Bockenheim, Eichloch, Oberhausen und Bad Münster am Stein.

Auch wenn sein Herrschaftsbereich nicht der größte war, wollte er den absolutistischen Regenten seiner Zeit nicht nachstehen: Er richtete einen stattlichen Hofstaat ein und unterhielt einen Marstall mit 120 Pferden. 1748 ließ er den relativ bescheidenen Hof seines Vaters niederreißen und begann mit der Errichtung eines dreistöckigen und dreiflügeligen barocken Schlosses im Stil Versailles. samt Orangerie.

Obwohl die gesamten Einnahmen der Grafschaft nur etwa 60.000 Gulden betrugen, ließ Carl Magnus sich den Bau 180.000 Gulden kosten und verschuldete sich dazu hoch. Die Residenz überdauerte ihren Bauherrn nur kurz: Sie wurde schon 1795 von französischen Revolutionstruppen vollständig zerstört. Neben wenigen zeitgenössischen Beschreibungen ist nur eine Skizze bekannt, die heute im Historischen Museum der Pfalz aufbewahrt wird. Der Zeitzeuge Laukhard beschreibt die Anlage wie folgt:

mini|Rheingräfliches Schloss in Wendelsheim (2013) Zu den Bauprojekten des Carl Magnus gehörte auch das Schloss in Wendelsheim, eines der wenigen heute noch erhaltenen Bauwerke des Rheingrafen. Das ca. 1758 im Frondienst erbaute Landschloss wurde ursprünglich als Wohnsitz für den gräflichen Verwalter Häfner errichtet.

Am 2. Februar 1750 heiratete Carl Magnus die wohlhabende lothringische Gräfin Joaneta (auch Jeannette) Luise zu Salm-Püttlingen (1723–1780), deren Vater, Walrad zu Salm-Püttlingen, aus einer anderen rheingräflichen Linie (Jung-Dhaun) stammte. Durch die Ehe hoffte Carl Magnus auch seine finanzielle Situation zu verbessern. Die Gräfin brachte ihr Vermögen allerdings nicht ohne Weiteres in die Ehe ein. Entgegen Carl Magnus Erwartungen, lieh sie ihrem Gatten die dringend benötigten Mittel nur gegen Pfand und zu hohem Zins.

Um weiteres Geld für den Hofstaat und die gräflichen Bauprojekte aufzutreiben, mussten neue Geldquellen aufgetan werden, was die Kreativität und Dreistigkeit in Grehweiler beflügelte: Angestachelt durch seine Berater ließ Carl Magnus um 1750 das Gerücht verbreiten, in seiner Grafschaft seien Erz, Gold und Silber gefunden worden. Anschließend schickte er seine Hofjuden bis nach Frankreich, um Aktien der Wild- und Rheingräflichen Bergbaugesellschaft an Investoren zu verkaufen. Da im Grehweilerschen Land, außer Quecksilber aber keine Bodenschätze zu finden waren, konnten niemals Gewinne an die Käufer der Kuxe ausgezahlt werden.

Eine der innovativsten und einträglichsten Ideen der gräflichen Hofräte war die Gründung einer landesherrlichen Hypothekenbank, der sogenannten Landeskasse. Dabei handelte es sich um das früheste Beispiel einer Landesbank. Die 1764 gegründete Einrichtung hatte allerdings nicht das Ziel Liquidität in der Grafschaft sicherzustellen oder Investitionen zu fördern. Vielmehr stellte sie ein staatliches Kreditmonopol dar, das die Enteignung der Untertanen zum Ziel hatte.

Durch gräflichen Erlass wurde es den Untertanen zunächst untersagt Hypotheken außerhalb der Grafschaft aufzunehmen. Außerdem wurde das Reichsrecht außer Kraft gesetzt, das einen Höchstzinssatz von fünf Prozent vorsah. Die rheingräfliche Landkasse verlangte stattdessen zwölf Prozent, verschleierte diese Tatsache aber geschickt vor den Kreditnehmern, die nach dem Ende des Siebenjährigen Krieges Geld dringend nötig hatten und die Kreditverträge gutgläubig unterzeichneten. Per Gesetz wurden außerdem die Forderungen der Landeskasse über alle anderen Schuldforderungen erhoben. Sobald die Schuldner der Landeskasse zahlungsunfähig wurden, konnten deren Güter einfach von der Grafschaft beschlagnahmt werden. Nach und nach enteignete die Landeskasse so etliche Untertanen zu Gunsten der gräflichen Kasse.

Überliefert sind zahlreiche weitere halbseidene bis kriminelle Projekte des Grafen. Der Wahrheitsgehalt dieser Vorwürfe kann aber nicht mehr überprüft werden. Die Anschuldigungen reichen von der unrechtmäßigen Aneignung des Schankmonopols, das nach Reichsrecht den Gemeinden zustand; über die Veruntreuung von Spenden für ein eigens gegründetes Waisenhaus und die Unterschlagung von Lotterieeinnahmen bis zur Anstiftung und Protektion einer in der Gegend aktiven Räuberbande.

Um den Lebensstil des Grafen zu finanzieren, reichten aber alle Einnahmen nicht aus und so wurden gegen nicht existierende Sicherheiten immer wieder hohe Summen geliehen. Ausbleibende Zins- und Rückzahlungen führten zwangsläufig dazu, dass die mangelnde Bonität des Grehweiler Hofes immer bekannter wurde. Als sich schließlich kein Gläubiger mehr finden ließ, der dem Grafen Kredit gewähren wollte, begannen die gräflichen Verwalter damit Schulden im Namen der rheingräflichen Gemeinden zu machen und das Eigentum der Untertanen zu verpfänden. Die dazu nötigen Unterschriften wurden kurzerhand gefälscht. Dieser Betrug sollte dem Grafen letztendlich zum Verhängnis werden: Nachdem die Zinszahlungen der Gemeinden ausblieben (schließlich wussten die Bürgermeister und Schultheißen der belasteten Gemeinden nichts von einem Kreditvertrag), klagten die Gläubiger (vornehmlich der Graf von Solms-Rödelheim und Anselm Franz von Bentzel-Sternau) am Reichskammergericht in Wetzlar und erwirkten einen Vollstreckungsbeschluss gegen die Gemeinden Wendelsheim, Bad Münster und Steinbockenheim.

Prozess und Festungshaft mini|Ruine der Festung Königstein um 1900 Die bedrängten Untertanen suchten Schutz bei Kurfürst Karl Theodor und klagten, „dass man sie verdammt hätte, ihres Grafen Schuld abzutragen“. Der Kurfürst betrachtete sich allerdings (zu Recht) als nicht zuständig und verwies die Klage direkt an Kaiser Joseph II. nach Wien.

In der Folge wurden die belangten Gemeinden entlastet und der Graf als der eigentliche Schuldner bestätigt. Zur Untersuchung der gräflichen Finanzen und Betrugsvorwürfe wurde außerdem eine kaiserliche Untersuchungskommission unter der Leitung von Fürst Karl Christian von Nassau-Weilburg eingesetzt, die letztlich die Liquidation des Grehweiler Hofstaats betrieb.

Im Urteil Kaiser Josephs II. vom 21. Juli 1775 heißt es:

Auch nachdem sogar einige der Gläubiger des Rheingrafen und selbst seine betrogenen Untertanen Gnadengesuche beim Kaiser eingereicht hatten, ließ dieser sich nicht von seinem Urteil abbringen. Lediglich einige Hafterleichterungen wurden dem Grafen zugestanden. So teilte die kayserliche Inquisitions Commission am 30. Oktober 1776 mit:

Erst nach acht Jahren ließ sich Kaiser Joseph erweichen: Im November 1783 wurde Carl Magnus vorzeitig aus der Haft entlassen. Zu seiner Entlassung wurden nicht nur von seiner älteren Tochter Christiane Louise, sondern auch von der rheingräflichen Dienerschaft Freudengedichte veröffentlicht.

Carl Magnus verbrachte die letzten Jahre seines Lebens alleine in seinem Schloss in Gaugrehweiler – seine Frau Joaneta war schon vor seiner Entlassung aus der Haft verstorben. Neben einer bescheidenen Rente blieben ihm nur ein Diener und ein Pferd.

Erbe und Nachkommen Während der Haft in Königstein hatte Fürst Karl Christian von Nassau-Weilburg die Grafschaft als kaiserlicher Kommissar verwaltet. Nach seiner Entlassung durfte Carl Magnus selbst die Regierungsgeschäfte nicht wieder aufnehmen. Er hatte aber auch keine männlichen Nachfolger, die seine Herrschaft in Grehweiler hätten fortführen können. Mit Joaneta hatte er fünf Töchter, von denen aber schon drei im Kindesalter verstorben waren: Christiane Luise (1753–1826)