Die Bildtafel der Verkehrszeichen in den westdeutschen Besatzungszonen und der Bundesrepublik Deutschland von 1945 bis 1953 zeigt die Verkehrszeichen im besetzten Westdeutschland bis 1953, als die erste bedeutende Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in der Bundesrepublik Deutschland verordnet wurde. Neben den Verkehrszeichen der StVO wird hier unter anderem auf straßenverkehrstechnisch relevante Zeichenanordnungen im Verkehrsblatt und in der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (BO) eingegangen. Auf Grundlage des Erlasses über Verkehrszeichen und Einrichtungen an Reichsautobahnen vom 15. April 1938, als Bundesrecht bestätigt durch die Ersten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift für die Auftragsverwaltung der Bundesfernstraßen vom 3. Juli 1951, werden hier auch die Autobahn-Verkehrszeichen behandelt.
Da die Besatzungsmächte in den Westzonen den deutschen Polizeibehörden misstrauten, wurden deren länderspezifische polizeiliche Strafverfügungsrechte, die sich vielfach in Bagatellfällen erschöpften, in der britischen und amerikanischen Besatzungszone aus Überlegungen zur Gewaltenteilung heraus aufgehoben. Lediglich in der französischen Zone behielt die Polizei ihre Sonderrechte. 1948 verdeutlichten die deutschen Behörden ihren Missmut über die Wegnahme der polizeilichen Strafverfügungsrechte. Inzwischen waren die Amtsgerichte und Anwaltschaften mit den ehemals durch die Polizei geregelten Bagatellfällen überlastet, da durch den stetig wachsenden motorisierten Verkehr die Zahl der Verstöße gegen die Straßenverkehrs-Ordnung ständig zunahm.Daniell Bastian: Westdeutsches Polizeirecht unter alliierter Besatzung (1945–1955). Mohr Siebeck, Tübingen 2010, ISBN 978-3-16-150424-2. S. 91–95. Konfliktpotential bot insbesondere der manchmal laxe Umgang der Besatzungstruppen mit den deutschen Vorschriften. Gefragt wurde von juristischer Seite in den ersten Nachkriegsjahren auch, wie sich ein Verkehrsteilnehmer bei dem damaligen Mangel an den vielfach im Krieg zerstörten Verkehrszeichen zu verhalten habe und welche Schlussfolgerungen sich aus diesem Mangel für die Justiz ergeben würden.J. Arndt: Rechtsfolgen der Kriegsschäden in der Verkehrsbeschilderung. In. Neue juristische Wochenschrift. 1. Jahrgang, Heft 18, 1947/48, Biederstein, München, Berlin 1948. S. 684. In den Mangeljahren und Hungerwintern nach dem Krieg wurde insbesondere auch der Diebstahl von Holzpfosten, die vielfach zur Befestigung von Verkehrszeichen dienten, regional zum Problem.Nürnberg 1945–1949. Quellen zur Nachkriegsgeschichte. Teil 2: Die Amtszeit des 1. Stadtrats Juni 1946–Juni 1948. Stadtarchiv, Nürnberg, 1989. ISBN 3925002219. S. 557.
Grundsätzlich blieb die Straßenverkehrs-Ordnung von 1937 mit ihren Novellen bis zum 28. Januar 1944Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1944, Nr. 56, Tag der Ausgabe: Berlin, 4. Februar 1944, S. 48. auch nach Kriegsende gültig, doch wurden etliche kriegsbedingte und nationalsozialistisch motivierte Abschnitte beseitigt. Mit dem am 10. Oktober 1945 erlassenen Kontrollratsgesetz Nr. 2 verkündete der Alliierte Kontrollrat das Verbot der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei einschließlich ihrer angeschlossenen Organisationen. Das Verbot untersagte auch den Gebrauch des Hakenkreuzes. Spätestens damit war der Gebrauch des 1943 erlassenen Verkehrszeichens Bild 34a Rufstelle des NSKK-VerkehrshilfsdienstesVerordnung zur Änderung der Verordnung über das Verhalten im Straßenverkehr. In: Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1943, Nr. 55, Tag der Ausgabe: Berlin, 31. Mai 1943, S. 334. rechtlich untersagt. Die Vier Mächte selbst stellten einige Verkehrszeichen auf, die nicht in der StVO enthalten waren und hauptsächlich den Besatzungstruppen und -behörden zur Orientierung dienten. Vom 7. September 1949 an galt die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) als Bundesrecht weiter.
Kurz nach Gründung der Bundesrepublik im Jahr 1949 wurde im Vergleich zum sich deutlich erhöhenden Verkehrsaufkommen ein dazu überproportionaler Anstieg von Verkehrsunfällen registriert. Die Zahl der Verkehrsunfälle lag nach Auskunft des Statistischen Bundesamts (StatBA) allein im zweiten Viertel des Jahres 1951 bei 80.509. Das waren 35 Prozent mehr als 1950 und ungefähr doppelt so viele wie 1937. Rund 90 Prozent der Unfälle gingen auf menschliches Versagen oder Verschulden zurück. Im kurzen Zeitraum vom 1. April bis zum 30. Juni 1951 starben rund 1900 Personen im Straßenverkehr und rund 54.000 wurden verletzt. Alle Bemühungen, diese dramatische Entwicklung in den Griff zu bekommen, waren bis dahin gescheitert.Robert Adamek, Friedrich Saake: Die Straßenkosten und ihre Finanzierung. In: Forschungsarbeiten aus dem Straßenwesen 8, Neue Folge, Kirschbaum, Bielefeld 1952, S. 27.
Während der Zeit der Militärregierung Westdeutschlands wurden regional auch Verkehrszeichen der Besatzungsmächte verordnet. So stellte die Stadt Braunschweig in ihrem Verwaltungsbericht von 1948 fest, dass neben 116 deutschen auch 17 englische Verkehrszeichen aufgestellt worden waren.Verwaltungsbericht der Stadt Braunschweig 1948, Amt für Statistik und Wahlen, Braunschweig 1949, S. 34.
62nd. Military Police Highway Patrol Company 150px|mini|Hinweistafel der 62nd US Highway Patrol Germany Ende 1948 wurde in der US-amerikanischen Besatzungszone eine Autobahn-Militärpolizei (Military Police Highway Patrol) ins Leben gerufen, die bis 1958 existierte. Die mit amerikanischen Streifenwagen ausgerüsteten Einheiten waren auf dem gesamten Autobahnnetz der US-Zone im Einsatz. Zu den Aufgaben dieser Polizisten gehörte es, die Sicherheit auf den Straßen zu gewährleisten, auf die Einhaltung der Verkehrsregeln zu achten und in den ländlichen Gebieten unterstützend bei der Strafverfolgung tätig zu werden. Außerdem war die Highway Patrol auf Verkehrshilfsdienste versiert und half bei Verkehrsunfällen. Häufig begleitete ein deutscher Polizist die Einsätze, um unter anderem als Dolmetscher zu fungieren und deutsches Recht umzusetzen..
Farben Den Verkehrszeichen war das Farbtonregister 840 R zugrunde gelegt, das 1940, während des Zweiten Weltkriegs, eingeführt worden war.Johannes Denecke: Lackfarben 1932–1945. In: Johannes Denecke Tarnanstriche des deutschen Heeres 1914 bis heute, Bernard & Graefe, Bonn 1999, ISBN 3-7637-5990-5. S. 104–106. Das Register 840 R behielt bis 1971 seine Gültigkeit und wurde mit der damaligen StVO-Neufassung durch neue RAL-Systeme ersetzt.Straßenverkehrstechnik 4, 1973 (17. Jahrgang), S. 138–139; hier: S. 131.Johann Peter Noth, Reimund Wieg: 20 Jahre Gütezeichen-Verkehrszeichen. In: Straßenverkehrstechnik 4, 1978 (22. Jahrgang), S. 138–139; hier: S. 138.
Folgende Farbtöne wurden im Farbtonregister 840 R für die Verkehrszeichen festgelegt. In Klammern stehen die heutigen Farbnamen, die es damals noch nicht gab.
Rot: RAL 2002 (Blutorange) Gelb: RAL 2007 (Leuchthellorange) Blau: RAL 5002 (Ultramarinblau)
Für schwarz und weiß wurde 1937 zwar keine Norm festgelegt, doch zur Orientierung darauf hingewiesen, dass die Normfarbe für weiß RAL 1 (RAL 9002 – Grauweiß) und für schwarz RAL 5 (RAL 9005 – Tiefschwarz) ist. Festgelegt war zudem ein weißer Anstrich für die Pfosten der Verkehrszeichen.Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1937, Nr. 56, Tag der Ausgabe: Berlin, 16. November 1937, S. 1195.
Mit der Normierung der Emailfarben durch den RAL ab 1940Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht. Verlag Chemie, Weinheim an der Bergstraße 1958, S. 444. war es nun möglich, viele der Verkehrsschilder in einheitlicher Farbgebung zu fertigen. Die Industrie hatte bis 1951 bereits Anstrichstoffe für reflektierende Lackierungen entwickelt. Verkehrsschilder, die durch Autoscheinwerfer angestrahlt wurden, zeigten eine rückstrahlende Wirkung.Otto Merz: Die Lackierung in der blechverarbeitenden Industrie. In: Oberflächenbehandlung in der Blechverarbeitung 2, Düsseldorf 1951, S. 57.
Typographie mini|Beispiel mit der Fetten Mittelschrift DIN 1451 Die typographische Grundlage bildete das 1932 erstmals erschienene Normblatt zur DIN 1451. Im Februar 1951 war dazu eine neue Ausgabe gültig geworden.Gestaltung und Ausführung von Verkehrszeichen. In: Straße und Autobahn, Heft 4, 1980, S. 287. Als Empfehlung war 1937 im Reichsgesetzblatt festgelegt worden, dass die dort enthaltenen Schriften eine Mindeststrichstärke von 7 Millimeter einhalten sollten. Die auf den Verkehrsschildern erscheinenden Zahlen sollten die Höhe der Versalien besitzen. Große Buchstaben hatten dabei nicht unter 50 Millimeter und Kleinbuchstaben nicht unter 35 Millimeter hoch abgebildet werden. Ausnahmen von diesen Regelungen wurden auf eigenen Musterblättern dargelegt.
Da insbesondere typographische Zeichen zur damaligen Zeit oft noch von Schildermalern erstellt wurden, konnte es zu deutlichen Abweichungen im Schriftbild und der Ausprägung einzelner Buchstaben kommen.
I. Warnzeichen (Bilder 1 bis 10)
II. Gebots- und Verbotszeichen (Bilder 11 bis 31)
III. Hinweiszeichen (Bilder 32 bis 52)
Zeichen für Laternen, die nicht die ganze Nacht über brennen (Bilder 35 bis 36)
Ortstafel (Bilder 37 bis 38)
Anstelle des Verwaltungsbezirks konnte in den Grenzräumen seit Einführung der am 1. Januar 1938 gültig gewordenen StVO gegebenenfalls der Begriff „Zollgrenzbezirk“ angegeben werden. Hierzu gab es kein eigenes Bild in der Vorschrift.Verordnung über das Verhalten im Straßenverkehr (Straßenverkehrs-Ordnung – StVO –) vom 13. November 1937. In: Reichsgesetzblatt, Teil 1, Jahrgang 1937, Nr. 56, Berlin, 16. November 1937, S. 1193.
Wegweiser für Reichsstraßen (ab 1951: Bundesstraßen) (Bilder 39 bis 41)
Rückwirkend zum 24. Mai 1949 wurden die Reichsstraßen mit dem Gesetz über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Bundesautobahnen und sonstige Bundesstraßen des Fernverkehrs vom 2. März 1951 in Bundesstraßen umbenannt.Gesetz über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Bundesautobahnen und sonstige Bundesstraßen des Fernverkehrs. In: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Nr. 11, Tag der Ausgabe: Bonn, 6. März 1951, S. 157.
Wegweiser für sonstige befestigte Straßen
Wegweiser für unbefestigte Straßen
Reichsstraßen-Nummernschild (ab 1951: Bundesstraßen-Nummernschild)
Zeichen für Ring- oder Sammelstraßen für Fernverkehr
Vor-Wegweiser (Bilder 46 bis 51)
Zeichen für Hauptverkehrsstraßen
IV. Zeichen zur Leitung des Verkehrs bei Straßensperrungen (Bilder 53 bis 58)
Signalscheiben auf Drehgestellen zur Verkehrsregelung bei halbseitigen Sperrungen (Bilder 53 bis 54)
Wegweiser für Umleitungen (Bilder 55 bis 56)
Tafel für Umleitung des Verkehrs auf Reichsstraßen (ab 1951: Bundesstraßen) (Bilder 57 bis 58)
Unnummerierte, aber ab 1. Januar 1938 ebenfalls gültig gewordene Zeichen
Zusatztafeln
Nicht in der StVO aufgeführt, aber im Reichsverkehrsblatt veröffentlichte Zeichen Folgende Zeichen wurden ursprünglich im Reichsverkehrsblatt 1939Reichsverkehrsblatt B, Nr. 33 vom 29. Juli 1939. veröffentlicht, sind in der Straßenverkehrs-Ordnung jedoch nicht enthalten gewesen. Die Verordnung aus dem Reichsgesetzblatt wurde erst 2006 aufgehoben.Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Vom 19. September 2006. Artikel 27: Aufhebung der Verordnung über die Einführung einheitlicher Haltestellenzeichen für Straßenbahnen und Kraftfahrlinien. In: Bundesgesetzblatt I, Nr. 44, Bonn am 30. September 2006, S. 2146–2153; hier: S. 2148 und S. 2153.
Leiteinrichtungen