Unter Nacherfüllung versteht man im deutschen Schuldrecht das dem Käufer beim Kaufvertrag und dem Besteller beim Werkvertrag eingeräumte Gewährleistungsrecht, das ihm einen Anspruch auf Nachbesserung oder Nachlieferung einräumt, sofern der Leistungsgegenstand im Zeitpunkt des Gefahrübergangs einen Mangel aufweist.

Bei der Nacherfüllung handelt es sich um das primäre Gewährleistungsrecht des Kauf- und des Werkvertragsrechts: Bevor der Käufer oder der Besteller auf andere Rechte, etwa Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz zurückgreifen darf, muss er seinem Vertragspartner grundsätzlich die Möglichkeit geben, den Mangel zu beseitigen. Dies beruht auf der Erwägung, dass Verträge grundsätzlich zu erfüllen sind und nur in Ausnahmefällen auf andere Weise abgewickelt werden sollen.

Die geltende Regelung der Mängelansprüche beruht auf dem am 1. Januar 2002 in Kraft getretenen Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts. Das Recht auf Nacherfüllung ist im Kaufrecht in Nr. 1, BGB und im Werkvertragsrecht in Nr. 1, BGB geregelt.

Nacherfüllung beim Kaufvertrag (§ 439 BGB) Entstehungsgeschichte Der kaufrechtliche Anspruch auf Nacherfüllung wurde im Rahmen des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes geschaffen, das mit Wirkung zum 1. Januar 2002 in Kraft trat. Das Gesetz, das zu einer umfassenden Reform des von vielen als überholt und reformbedürftig empfundenen Schuldrechts führteUlrich Büdenbender: § 433, Rn. 10. In: Stephan Lorenz: Schadensersatz wegen Pflichtverletzung – ein Beispiel für die Überhastung der Kritik an der Schuldrechtsreform. In: JuristenZeitung 2001, S. 742., diente im Bereich des Kaufrechts insbesondere der Umsetzung der europäischen Verbrauchsgüterkaufrichtlinie. Durch diese Richtlinie sollte eine EU-weite Mindestharmonisierung des Gewährleistungsrechts für den Kauf eines Verbrauchers von einem Unternehmer erfolgen. Zu diesem Zweck machte sie Vorgaben zum Nacherfüllungsrecht. Der deutsche Gesetzgeber ging über die europäische Zielvorgabe hinaus, indem er das Nacherfüllungsrecht in § 439 BGB im allgemeinen Kaufrecht einheitlich für alle Arten von Käufen regelte.Ulrich Büdenbender: § 439, Rn. 1. In: Hierdurch wollte er Kaufverträge so weit wie möglich den gleichen Regelungen unterwerfen., S. 211.

Die europarechtliche Prägung des deutschen Kaufrechts hatte zur Folge, dass dessen Auslegung maßgeblich durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) beeinflusst wurde, dessen Auslegung des Gemeinschaftsrechts für die Mitgliedstaaten verbindlich ist. So traf das Gericht 2011 mit seinem Urteil in der Rechtssache Weber und Putz eine Grundlagenentscheidung zum Umfang des Nacherfüllungsanspruchs.EuGH, Urteil vom 16. Juni 2011, Rechtssachen C-65/09 und C-87/09 = Neue Juristische Wochenschrift 2011, S. 2269.Stephan Lorenz: Ein- und Ausbauverpflichtung des Verkäufers bei der kaufrechtlichen Nacherfüllung. In: Neue Juristische Wochenzeitschrift, 2011, S. 2241. Kai Purnhagen: Zur Auslegung der Nacherfüllungsverpflichtung – Ein Paukenschlag aus Luxemburg. In: Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht 2011, S. 626. Diese wurde in den Folgejahren durch Auslegung seitens der deutschen Gerichte fortgeführt..Peter Picht: Gesetzgeberische Aus- und Einbauten in der kaufrechtlichen Nacherfüllung. In: JuristenZeitung, 2017, S. 807 (808).

Mit Wirkung zum 1. Januar 2018 kam es zur ersten Änderung des § 439 BGB, die wesentliche Elemente der Entscheidung Weber und Putz umsetzte.Peter Huber: Das neue Kaufrecht. In: Neue Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht, 2018, S. 72. Dirk Looschelders: Neuregelungen im Kaufrecht durch das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung. In: Juristische Arbeitsblätter 2018, S. 81. Stephan Lorenz: Grundwissen – Zivilrecht: Neuregelungen im Gewährleistungsrecht zum 1.1.2018. In: Juristische Schulung 2018, S. 10. David Markworth: Die Reform der kaufrechtlichen Mängelgewährleistung. In: Jura, 2018, S. 1. Gemäß § 39 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche findet der neugefasste § 439 BGB auf Kaufverträge Anwendung, die ab dem 1. Januar 2018 geschlossen werden.

Normierung § 439 BGB besitzt seit dem 1. Januar 2022 folgenden Wortlaut:Änderung § 439 BGB vom 1. Januar 2022, buzer.de

Der Nacherfüllungsanspruch knüpft an die Pflicht des Verkäufers aus Abs. 1 S. 2 BGB an, dem Käufer eine mangelfreie Sache zu übergeben und zu übereignen: Liefert dieser dem Käufer eine mangelhafte Sache, erfüllt er seine Pflicht nicht. Daher besteht der Anspruch des Käufers auf Lieferung eines erfüllungstauglichen Kaufgegenstands fort. Durch diese Regelungsstruktur, die seit der Schuldrechtsreform besteht, schloss sich der Gesetzgeber der Nichterfüllungstheorie an, wonach der Verkäufer seine Vertragspflicht erst erfüllt, wenn er dem Käufer eine mangelfreie Sache verschafft. Der Käufer ist daher berechtigt, einen mangelhaften Kaufgegenstand zurückzuweisen. Ulrich Büdenbender: § 439, Rn. 2. In:

Der aus § 433 Abs. 1 S. 2 BGB folgende Anspruch des Käufers auf Lieferung einer mangelfreien Sache erlischt jedoch, wenn der Käufer eine mangelhafte Sache gemäß BGB als Erfüllung annimmt. In diesem Fall treten die Gewährleistungsrechte des Käufers an die Stelle des ursprünglichen Anspruchs aus dem Kaufvertrag. Diese Rechte beinhalten mehrere Modifikationen der Regelungen des allgemeinen Schuldrechts, die speziell auf Kaufverträge zugeschnitten sind, um sachgerechte Ergebnisse zu ermöglichen und kaufrechtlichen Vorgaben des Europarechts zu genügen. Vorrangiges Gewährleistungsrecht des Käufers ist der Anspruch auf Nacherfüllung aus § 439 Abs. 1 BGB. Hierbei handelt es sich um eine modifizierte Form des ursprünglichen Erfüllungsanspruchs.Harm Peter Westermann: § 439, Rn. 2. In: Ulrich Büdenbender: § 439, Rn. 2. In: Seine Vorrangrolle ergibt sich daraus, dass die übrigen Gewährleistungsrechte – Rücktritt, Minderung und Schadensersatz – grundsätzlich voraussetzen, dass der Käufer dem Verkäufer eine Frist zur Nacherfüllung gesetzt hat, die erfolglos verstrichen ist.Ulrich Büdenbender: § 439, Rn. 6. In: Entbehrlich ist die Frist etwa, wenn der Verkäufer die Nacherfüllung ernsthaft und endgültig verweigert, ein relatives Fixgeschäft vorliegt oder die Nacherfüllung nach Maßgabe des BGB fehlschlägt. Die Frist zur Nacherfüllung ist nur bei Leistungserfolg gewahrt; die bloße Leistungshandlung genügt nicht.BGH, Urteil vom 26. August 2020 - .

Der Nacherfüllungsanspruch des § 439 BGB findet unmittelbar auf den Kauf von Sachen und über die Verweisung des Abs. 1 BGB auch auf den Kauf von Rechten und sonstigen Gegenständen Anwendung.Detlev Schmidt: § 439, Rn. 3. In:

Anspruchsvoraussetzungen Der Nacherfüllungsanspruch erfordert zunächst einen wirksamen Kaufvertragsschluss.

Weiterhin muss der Verkäufer seine vertragliche Pflicht zur Übergabe und Übereignung eines mangelfreien Kaufgegenstands durch die Überlassung einer mangelhaften Sache verletzt haben. Das Gewährleistungsrecht unterscheidet zwischen Sach- und Rechtsmängeln: Ein Sachmangel liegt nach Abs. 1 BGB vor, wenn die Kaufsache nicht die Beschaffenheit aufweist, die vereinbart oder vorausgesetzt wurde oder billigerweise vom Käufer erwartet werden konnte. Zur Beschaffenheit zählen alle Umstände, welche die Nutzbarkeit des Kaufgegenstands beeinflussen. Dies umfasst Eigenschaften, die unmittelbar der Sache anhaften, sowie äußere Umstände, welche die Nutzbarkeit der Sache erschweren.Christian Berger: § 434, Rn. 6. In: Gemäß § 434 Abs. 2 S. 1 BGB stellt es ebenfalls einen Sachmangel dar, wenn die Kaufsache fehlerhaft montiert ist. Ist die Sache zur Montage durch den Käufer bestimmt, begründet eine fehlerhafte Montageanleitung gemäß § 434 Abs. 2 S. 2 BGB einen Sachmangel, wenn es dem Käufer nicht gelingt, die Kaufsache fehlerfrei zu montieren.Ingo Saenger: § 434, Rn. 18. In: Gemäß § 434 Abs. 3 BGB schließlich auch die Lieferung einer falschen Ware oder einer zu geringen Menge einen Sachmangel dar.Peter Kreutz: Die kaufrechtliche Gewährleistung und ihre Grenzen – Überlegungen zu § 434 III Alt. 1 BGB bei Lieferung eines höherwertigen aliud durch den Verkäufer. In: Juristische Arbeitsblätter 2017, S. 655. Hans-Joachim Musielak: Die Falschlieferung beim Stückkauf nach dem neuen Schuldrecht. In: Neue Juristische Wochenschrift 2003, S. 89. Andreas Thier: Aliud- und Minus-Lieferung im neuen Kaufrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches. In: Archiv für civilistische Praxis, 2003, S. 399. Ein Rechtsmangel liegt demgegenüber gemäß BGB vor, wenn ein Dritter ein Recht am Kaufgegenstand geltend machen kann, das den Käufer in der Nutzung des Gegenstands behindert.Louis Pahlow: Der Rechtsmangel beim Sachkauf. In: Juristische Schulung, 2006, S. 289.

Fordert der Käufer Nacherfüllung, obwohl der Kaufgegenstand keinen Mangel aufweist, macht er sich nach Maßgabe von , Abs. 2 BGB schadensersatzpflichtig, sofern er zumindest fahrlässig verkennt, dass kein Mangel vorliegt.BGH, Urteil vom 23. Januar 2008, VIII ZR 246/06 = Neue Juristische Wochenschrift 2008, S. 1147.Dagmar Kaiser: Pflichtwidriges Mangelbeseitigungsverlangen. In: Neue Juristische Wochenschrift, 2008, S. 1709.

Anspruchsinhalt Das Gesetz sieht zwei Formen der Nacherfüllung vor, zwischen denen der Käufer wählen darf: Nachbesserung und Nachlieferung. Bei der Nachbesserung beseitigt der Verkäufer den Mangel an der gelieferten Sache. Bei der Nachlieferung übergibt der Verkäufer dem Käufer eine neue, erfüllungstaugliche Sache. Bei der Erklärung über die gewählte Form der Nacherfüllung handelt es sich um eine empfangsbedürftige Willenserklärung.

In der Rechtswissenschaft ist strittig, ob es sich beim Wahlrecht des Käufers um eine Wahlschuld (- BGB)So Moritz Pöschke: Die elektive Konkurrenz. In: JuristenZeitung 2010, S. 349 (353). Jürgen Stamm: Ein Plädoyer zur Rückbesinnung auf die Wahlschuld und die Ersetzungsbefugnis als Rechtsfiguren zur Bewältigung alternativer Leistungsmehrheiten. In: JuristenZeitung 2015, S. 920. Ulrich Büdenbender: Der Nacherfüllungsanspruch des Käufers – Wahlschuld oder elektive Konkurrenz? In: Archiv für civilistische Praxis, 2005, S. 386. des Verkäufers oder um eine elektive KonkurrenzSo Andreas Spickhoff: Der Nacherfüllungsanspruch des Käufers – Dogmatische Einordnung und Rechtsnatur. In: Betriebs-Berater 2003, S. 589 (593). beider Rechte handelt. Von Bedeutung ist dies für die Frage, ob der Käufer an eine einmal getroffene Wahl gegenüber dem Verkäufer gebunden ist.Harm Peter Westermann: § 439, Rn. 4. In: Ulrich Büdenbender: § 439, Rn. 19. In: Im Fall einer Wahlschuld folgt die Bindung unmittelbar aus § 263 Abs. 2 BGB.Ulrich Büdenbender: § 439, Rn. 19. In: Nimmt man demgegenüber eine elektive Konkurrenz an, kann sich eine Bindung des Käufers lediglich aus dem Gebot von Treu und Glauben ( BGB) ergeben, also lediglich in solchen Fällen, in denen der Verkäufer erkennbar auf das Festhalten des Käufers an der gewählten Alternative vertraut.OLG Saarbrücken, Urteil vom 29. Mai 2008, 8 U 494/07 – 140 = Neue Juristische Wochenschrift, S. 369 (370). Andreas Spickhoff: Der Nacherfüllungsanspruch des Käufers – Dogmatische Einordnung und Rechtsnatur. In: Betriebs-Berater, 2003, S. 592.

Nacherfüllungsmöglichkeiten bei Stück- und Gattungsschuld Beide Möglichkeiten der Nacherfüllung stehen dem Käufer offen, wenn die Parteien eine Gattungsschuld vereinbart haben. Hierbei schuldet der Verkäufer die Verschaffung eines Gegenstands, der lediglich nach Gattungsmerkmalen, beispielsweise nach Art, Zahl und Maß, bestimmt ist. Eine solche Schuld liegt beispielsweise beim Kauf eines Neuwagens vor.