Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV oder RBeitrStV) ist im Recht der Bundesrepublik Deutschland ein Staatsvertrag zwischen allen 16 deutschen Ländern. Er regelt die Erhebung von Rundfunkbeiträgen durch die neun in der ARD zusammengeschlossenen öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten sowie ZDF und Deutschlandradio. Der Beitragseinzug erfolgt durch den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice. mini|Logo des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ist Nachfolger des Rundfunkgebührenstaatsvertrages. Er ist Bestandteil des Artikels 1 des Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrages vom 13. Dezember 2011 und trat nach Ratifizierung durch die 16 Landesparlamente am 1. Januar 2013 in Kraft.

Inhalt Die Regelungen umfassen die Art und Weise der Zahlungen von Rundfunkbeiträgen der Einwohner Deutschlands (z. B. Wohnungsinhaber) sowie Gewerbetreibenden u. ä. für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk (Original: funktionsgerechte Finanzausstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Sinne von § 12 Abs. 1 des Rundfunkstaatsvertrages sowie der Finanzierung der Aufgaben nach § 40 des Rundfunkstaatsvertrages).

Neuerungen sind unter anderem: Umbenennung der Zahlungspflicht (nicht mehr Rundfunkgebühr) Umbenennung der Abwicklungsstelle (ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, nicht mehr Gebühreneinzugszentrale) Pauschalen von monatlich 18,36 Euro für Wohnungen unabhängig von Art und Anzahl der Geräte und den Bewohnern (Haushaltsbeitrag) Pauschalen nach Staffelungen (Zahl der Betriebsstätten, Beschäftigten und Dienstwagen) im nicht-privaten Bereich

Die (früheren) Rundfunkgebührenbeauftragten werden im neuen Staatsvertrag im Zusammenhang mit dem Außendienst nicht erwähnt. Gemäß Presseberichten ist deren Fortexistenz jedoch vermutlich gewährleistet., 16. Januar 2013.MDR bestätigt, dass Gebührenfahnder bleiben, 14. Januar 2013.

Die Beitragshöhe wurde aufgrund des Zahlenwerks des 19. KEF-Berichts festgesetzt.Die finanziellen Auswirkungen des Modellwechsels bei der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks werden mit dem 19. KEF-Bericht festgestellt. Ziff. 2 Anhang 1 15. RÄndStV – Protokollerklärung aller Länder;Anhang 1 15. RÄndStV – Protokollerklärung aller Länder, 15. Dezember 2010. Eine Änderung der Beitragshöhe wird ausdrücklich nicht ausgeschlossen.

Die Übertragung der Zuständigkeiten zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag sind je nach Land unterschiedlich, in Rheinland-Pfalz z. B. per Landesverordnung zur Übertragung der Zuständigkeit zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag vom 3. Dezember 2012 (GVBl. S. 374 verkündet am 14. Dezember 2012) oder in der Freien und Hansestadt Hamburg per Anordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Rundfunkwesens und der Telemedien vom 25. März 1997 (Behörde für Inneres).

Kritik Die ehemalige NDR-Mitarbeiterin Anna Terschüren kritisierte in ihrer Dissertation Die Reform der Rundfunkfinanzierung in Deutschland: Analyse der Neuordnung und Entwicklung eines idealtypischen Modells, angenommen an der TU Ilmenau (2013), dass es sich um eine verdeckte Zwecksteuer handelt und der derzeitige Rundfunkbeitrag daher verfassungswidrig sei.Text der PromotionsarbeitGegen die Verfassung. In: FAZ, 26. Juni 2013NDR-Mitarbeiterin attackiert Rundfunkbeitrag. Spiegel Online, 24. März 2013NDR-Mitarbeiterin hält Zwangsabgabe für verfassungswidrig. Focus, 24. März 2013

Hermann Eicher, SWR-Justitiar, kritisierte

Rechtsstreite Es sind mehrere Gerichtsverfahren anhängig. Argumentiert wird verschiedentlich, beispielsweise bezüglich der Zahlungspflicht aller Wohnungsinhaber (Möglichkeit der Rundfunknutzung) und dem Massen-Datenabgleich mit den Melderegistern. Klagen sind beim Bundesverfassungsgericht (Az. 1 BvR 1700/12 und Az. 1 BvR 2603/12) sowie bei weiteren sieben Gerichten eingereicht worden.Welche Klagen gegen den neuen Rundfunkbeitrag gibt es?, 7. Oktober 2013 Nach Angaben des SWR sollen deutschlandweit 600 Klagen anhängig sein.Eilantrag aus Stuttgart scheitert Rundfunkgebühr muss bezahlt werden, 21. Januar 2014 Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz hat am 13. Mai 2014 die Verfassungsbeschwerde und der Bayerische Verfassungsgerichtshof die Popularklagen am 15. Mai 2014 als unbegründet abgewiesen. Das Bundesverwaltungsgericht ist in mehreren Revisionsurteilen von der grundsätzlichen VerfassungskonformitätZ. B. BVerwGE 154, 275 und von der EuroparechtskonformitätBVerwG, Beschluss vom 25. Januar 2018 – 6 B 38.18 –, BeckRS 2018, 1215. des RBeitrStV ausgegangen. Mit Urteil vom 18. Juli 2018 (Az. 1 BvR 1675/16, 1 BvR 981/17, 1 BvR 836/17, 1 BvR 745/17) hat das Bundesverfassungsgericht den Rundfunkbeitrag mit Ausnahme der Regelung für Zweitwohnungen für verfassungsgemäß erklärt.

Siehe auch Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag

Literatur Kommentare: Hubertus Gersdorf, Boris Paal: Informations- und Medienrecht. München 2014, ISBN 978-3-406-66196-9 Reinhart Binder, Thomas Vesting: Beck’scher Kommentar zum Rundfunkrecht. 4. Auflage. München 2018, ISBN 978-3-406-70985-2 Monographien und Gutachten: Hans Peter Bull Rundfunkbeitrag und Datenschutz. Baden-Baden 2010, ISBN 978-3-8329-6272-2 Christoph Degenhart: Verfassungsfragen des Betriebsstättenbeitrags nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag der Länder. K&R Beihefter 1/2013 zu Heft 3, S. 1–24. Christoph Degenhart: Verfassungsfragen des Rundfunkbeitrags nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag der Länder, in: Humboldt Forum Recht, 7/2013 PDF Paul Kirchhof: Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Baden-Baden 2010, ISBN 978-3-8329-5838-1 Thomas Koblenzer, Carina Günther: Abgabenrechtliche Qualifizierung des neuen Rundfunkbeitrags und finanzverfassungsrechtliche Konsequenzen. 2013, handelsblatt.com (PDF; 116 kB) Hanno Kube: Der Rundfunkbeitrag. Rundfunk- und finanzverfassungsrechtliche Einordnung. Baden-Baden 2014, ISBN 978-3-8487-1018-8 Anna Terschüren: Die Reform der Rundfunkfinanzierung in Deutschland. Analyse und Neuordnung eines idealtypischen Modells. Ilmenau 2013, ISBN 978-3-86360-062-4 Eva Ellen Wagner: Abkehr von der geräteabhängigen Rundfunkgebühr. Die Neuordnung der Rundfunkfinanzierung. Frankfurt a. M. u. a. 2011, ISBN 978-3-631-60654-4 Stephanie Eggerath: Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag der Länder. Verfassungsrechtsfragen der Rolle der Länderparlamente bei rundfunkstaatsvertraglichen Reformen am Beispiel des Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrags. Baden-Baden 2016, ISBN 978-3-8487-3226-5

Weblinks Text des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages

Einzelnachweise

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