mini|hochkant=1.3|Karte des Fürstentums Lüneburg von Johannes Mellinger aus dem Jahr 1593 Die Liste der Räte des Fürstentums Lüneburg führt die Mitglieder der Zentralverwaltung des Fürstentums Lüneburg auf.
Im 14. Jahrhundert bildete sich ein fürstliches Ratsgremium heraus, das sich primär aus Mitgliedern des lüneburgischen Ministerialenadels zusammensetzte. Die personelle Zusammensetzung war nicht konstant, sondern hing vom jeweiligen Aufenthaltsort des Herzogs ab. Erst mit der Herausbildung Celles als Residenzstadt Mitte des 15. Jahrhunderts bildeten sich klare Ratskonturen heraus und es gehörten einzelne Räte über einen längeren Zeitraum zum Beraterkreis des Herzogs.Zur Entwicklung der Zentralverwaltung siehe: Ernst Schubert: Geschichte Niedersachsens vom 9. bis zum ausgehenden 15. Jahrhundert. In: Ernst Schubert (Hrsg.): Geschichte Niedersachsens. Band 2. Teil 1. Politik, Verfassung, Wirtschaft vom 9. bis zum ausgehenden 15. Jahrhundert. Hannover 1997, ISBN 3-7752-5900-7, S. 3–904; S. 656–663Zur Geschichte der Zentralverwaltung siehe: Günther Franz, Verwaltungsgeschichte des Regierungsbezirkes Lüneburg, Bremen 1955, S. 13–25
Der Übergang zur neuzeitlichen Zentralverwaltung im 16. Jahrhundert war gekennzeichnet durch die Berufung gelehrter Räte und die Herausbildung kollegialer Ratsstrukturen. Die adeligen Räte, jetzt als Landräte bezeichnet, verloren dadurch zunehmend an Einfluss, waren aber auch weiterhin in der Verwaltung vertreten.Zur Entwicklung der neuzeitlichen Zentralverwaltung siehe: Hans Joachim von der Ohe: Die Zentral- und Hofverwaltung des Fürstentums Lüneburg und ihre Beamten, 1955
Die wichtigsten Räte waren seit dieser Zeit die Statthalter, die Kanzler und die Großvögte, die in allen wichtigen Gremien, vor allem im Kammerrat und im Geheimen Rat, in leitender Funktion vertreten waren und als die vornehmsten Räte galten. Neben diesen drei Positionen waren noch eine unterschiedliche Anzahl weiterer gelehrter Räte und adeliger Räte in der Zentralverwaltung vertreten. Hinzu kamen noch die den Räten untergeordneten Beamten und das Kanzleipersonal.Zur Entwicklung der neuzeitlichen Zentralverwaltung siehe: Hans Joachim von der Ohe: Die Zentral- und Hofverwaltung des Fürstentums Lüneburg und ihre Beamten, 1955
Liste der Räte Erläuterung: Da nur einzelne Zeitabschnitte erforscht wurden und die Quellenlage auch für diese Zeiträume schwierig ist, ist die Liste unvollständig und beschränkt sich auf die Aufführung der Statthalter, der Großvögte und der Kanzler. Die weiteren Räte finden keine Berücksichtigung. Ist die Amtszeit in Anführungsstriche gesetzt, beziehen sich die Daten auf die jeweils erste bzw. letzte urkundliche Erwähnung Statthalter NameAmtszeitBemerkungenDas Amt des Statthalters wurde erstmals 1548 nach dem Tode Ernst des Bekenners eingerichtet, als dessen Söhne noch unmündig waren und eine Vormundschaftsregierung, die sogenannten Statthalter und Räte, das Land regierte. Dieses Gremium blieb auch nach der Regierungsübernahme 1555 durch Franz Otto als oberste Landesbehörde zunächst bestehen. Der Statthalter war seitdem in allen wichtigen Gremien vertreten, so unter anderem im Kammerrat und im Geheimen Rat. Daneben waren die Statthalter als Gesandte der Herzöge tätig und verbrachten auf Reisen an fremde Höfe oft mehrere Monate außerhalb des Landes.Zum Amt des Statthalters siehe: Hans Joachim von der Ohe: Die Zentral- und Hofverwaltung des Fürstentums Lüneburg und ihre Beamten, 1955Thomas Grote1548–1563Thomas Grote entstammt der im lüneburgischen reich begüterten Familie Grote. Er diente bereits seit 1537 als Rat unter Ernst dem Bekenner und wurde zwei Jahre nach dessen Tod zum ersten Statthalter ernannt. In den folgenden Jahren stand er der vormundschaftlichen Regierung für Ernsts noch unmündige Söhne vor und blieb auch nach der Regierungsübernahme durch Franz Otto im Amt.Zu Thomas Grote siehe: Hans Joachim von der Ohe: Die Zentral- und Hofverwaltung des Fürstentums Lüneburg und ihre Beamten, 1955, S. 81Friedrich Schwarze1567 – 1572Friedrich Schwarze gehörte dem lippischen Uradel an. 1567 wurde er erstmals als Statthalter in den Urkunden genannt, 1572 gab er sein Amt aus gesundheitlichen Gründen auf. Er war in erster Ehe mit Anna von Reden und in zweiter Ehe mit Ilse von Calenberg verheiratet.Zu Friedrich Schwarze siehe: Hans Joachim von der Ohe: Die Zentral- und Hofverwaltung des Fürstentums Lüneburg und ihre Beamten, 1955, S. 81Ernst von Reden1572–1579Ernst von Reden wurde um 1529 als Sohn von Hans von Reden und Mette von Schwicheldt geboren und lebte ursprünglich auf der Burg Reden bei Pattensen. Er erwarb zwei Höfe, 1568/70 den sogenannten „Roten Hof“ in Hameln und 1578 einen weiteren Hof in Göttingen. Vor seiner Ernennung 1572 zum Statthalter des Fürstentums Lüneburg war er Drost in Burgdorf gewesen und stand in den Diensten der Herzöge von Braunschweig-Wolfenbüttel. 1579 kehrte er nach Hameln zurück und starb dort nach längerer Krankheit.Zu Ernst von Reden siehe: Christoph von Hodenberg1580–1588Christoph von Hodenberg entstammte dem ehemals edelfreien Geschlecht Hodenberg. Er wurde 1557 zum Hauptmann von Lüchow und in den folgenden Jahren zum Hauptmann von Scharnebeck und von Winsen an der Luhe ernannt. Seiner Tätigkeit als Lokalbeamter folgte 1580 die Ernennung zum Statthalter. Hodenberg war mit Sophie von Mandelsloh verheiratet. Er starb im Oktober 1588.Zu Christoph von Hodenberg siehe: Hans Joachim von der Ohe: Die Zentral- und Hofverwaltung des Fürstentums Lüneburg und ihre Beamten, 1955, S. 81Joachim von Staffhorst1589–1591Joachim von Staffhorst stammte ursprünglich aus der Grafschaft Hoya. 1589, als er zum Statthalter ernannt wurde, stand er noch in den Diensten des Grafen von Schaumburg. Seine Amtsführung war massiver Kritik durch die anderen Hofräte ausgesetzt, so dass er bereits 1591 von seinem Amt zurücktrat. 1592 wurde er Hauptmann des Amtes Burgdorf. Staffhorst war in erster Ehe mit Marg. von Reden und in zweiter Ehe mit Metta von Reden verheiratet. Er starb 1599.Zu Joachim von Staffhorst siehe: Hans Joachim von der Ohe: Die Zentral- und Hofverwaltung des Fürstentums Lüneburg und ihre Beamten, 1955, S. 81Hans Hartmann von Erffa1592–1610Hans Hartmann von Erffa stammte ursprünglich aus Thüringen. Er war bereits Hofmeister in Celle gewesen, bevor er in die Dienste des sächsischen Kurfürsten trat. 1592 kehrte er nach Celle zurück und wurde er zum Statthalter ernannt. Erffa war in erster Ehe mit Anna von der Asseburg und in zweiter Ehe mit Margarethe Bock von Polach verheiratet. Er starb 1610.Zu Hans Hartmann von Erffa siehe: Hans Joachim von der Ohe: Die Zentral- und Hofverwaltung des Fürstentums Lüneburg und ihre Beamten, 1955, S. 81Julius von Bülow1615–1637Julius von Bülow wurde in Wolfenbüttel geboren, wo sein Vater Hofschenk gewesen war. Seit 1605 war er als Geheimer- und Kammerrat in Hitzacker tätig, bevor er 1612 an den Celler Hof kam und dort ebenfalls zum Geheimen- und Kammerrat ernannt wurde. 1615 wurde er zum Statthalter ernannt. Aus Altersgründen trat er 1637 von seinem Amt zurück, welches er mehr als 25 Jahre ausgeübt hatte.Zu Julius von Bülow siehe: Hans Joachim von der Ohe: Die Zentral- und Hofverwaltung des Fürstentums Lüneburg und ihre Beamten, 1955, S. 81
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