Kürnbach ist eine Gemeinde im Landkreis Karlsruhe im nordwestlichen Baden-Württemberg.

Geographie Geographische Lage mini|links|Schlosswiesensee

Das Weindorf Kürnbach, bekannt als Schwarzriesling-Dorf im Kraichgauer Hügelland, liegt im nordwestlichen Naturpark Stromberg-Heuchelberg nahe dem Zabergäu im Tal des Humsterbaches, der weiter westlich in den südwestlich von Kürnbach entspringenden Kraichbach mündet. Der Humsterbach wurde östlich des Ortes zum Schlosswiesensee als Rückhaltebecken aufgestaut. Nach Westen hin öffnet sich die Landschaft dem typischen bewirtschafteten Hügelland des Kraichgaus, während nach Osten in rund 1 km Entfernung vom Ort ein großes zusammenhängendes Waldgebiet des Naturparks Stromberg-Heuchelberg beginnt.

Gemeindegliederung miniatur|300px|Fachwerkgebäude in der Ortsmitte

Zur Gemeinde Kürnbach gehören die Aussiedlerhöfe Heiligenäcker und die Anwesen Humstermühle, Klostermühle und Rohrmühle.Das Land Baden-Württemberg. Amtliche Beschreibung nach Kreisen und Gemeinden. Band V: Regierungsbezirk Karlsruhe Kohlhammer, Stuttgart 1976, ISBN 3-17-002542-2. S. 109–110

Einwohnerentwicklung 1939: 1.145 Einwohner 1950: 1.665 Einwohner 1970: 2.130 Einwohner 2010: 2.277 Einwohner 2015: 2.330 Einwohner 2020: 2.394 Einwohner

Geschichte Mittelalter Die älteste erhaltene schriftliche Überlieferung mit Bezug auf Kürnbach stammt aus der Zeit um 1278. Es handelt sich um ein Güterverzeichnis des Klosters Weißenburg. Daraus geht hervor, dass Kürnbach bereits seit etwa 990 im Besitz des Benediktinerklosters war.

In Kürnbach stand bereits zur Zeit Karls des Großen eine Holzkirche, die später durch einen romanischen Steinbau ersetzt wurde. Von 1499 bis 1501 entstand dann die heute noch erhaltene Kirche im Stil der Spätgotik. auf der Homepage der Gemeinde; abgerufen am 19. April 2020.

Neuzeit 1543 erhielt Kürnbach das Marktrecht.

Mitte des 19. Jahrhunderts war die Armut besonders drückend. Neben schlechten Ernten gab es viele Weinfehljahre, die zu einer Auswanderungswelle nach Amerika führten. Neben wirtschaftlichen Gründen gab es auch politische, insbesondere nach der Revolution von 1848.

20. Jahrhundert Ab 1965 begann die Dorfsanierung. auf der Homepage der Gemeinde; abgerufen am 19. April 2020. Fortan gehörte Kürnbach komplett zunächst zum Bezirksamt Bretten, dann zum Landkreis Sinsheim, der 1973 aufgelöst wurde. Seither ist der Ort dem Landkreis Karlsruhe zugeordnet.

Das Kondominat Kondominate waren im Mittelalter und der Frühen Neuzeit im Deutschen Reich nichts Ungewöhnliches. Mit dem fortschreitenden Verstaatlichungsprozess der größeren Territorien wurden sie aber von den Herrschenden zunehmend als störend empfunden und oft durch eine Realteilung oder einen Gebietstausch aufgelöst. Das Kondominat aufzulösen wurde aber in Kürnbach extrem lange versäumt. Warum, ist ungeklärt, ein „Versehen“ der Bürokratie nicht auszuschließen.Drechsler: Kürnbach, S. 168. Das Dorf stellte so im 19. Jahrhundert ein staatsrechtliches Kuriosum dar.

Entstehung Das Dorf Kürnbach befand sich seit dem Mittelalter als Kondominat im gemeinsamen Besitz der Grafen von Katzenelnbogen und der Herzöge von Württemberg. Dabei gehörten zwei Drittel Katzenelnbogen, ein Drittel Württemberg. Die beiden katzenelnbogischen Drittel waren als Lehen an die Herren von Sternenfels vergeben. Schmidt, S. 5, Anm. 4. Die Herren von Sternenfels werden zu Beginn des 12. Jahrhunderts als von Kürnbach greifbar. Sie benannten sich später nach ihrem neuen, nahe gelegenen Stammsitz um. 1479 beerbten die Landgrafen von Hessen die Grafen von Katzenelnbogen.

Hessischer Anteil mini|Hessenkelter

Der hessische Anteil fiel nach der Landesteilung in Folge des Testaments des Landgrafen Philipp I. (des Großmütigen) 1567 an die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt. Am 19. März 1629 verzichteten die Herren von Kürnbach auf das hessische Lehen, das vom Landgrafen auch nicht erneut ausgegeben wurde. Schmidt, S. 5, Anm. 4. Die Landgrafschaft avancierte 1806 zum Großherzogtum Hessen.

Im Großherzogtum Hessen bildete der hessische Anteil an Wimpfen zunächst ein eigenes Amt. Als 1821 im Großherzogtum Hessen die alten Ämter aufgelöst, die Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung auch auf unterster Ebene durchgeführt wurde, kam die erstinstanzliche Rechtsprechung für Kürnbach an das neu gebildete Landgericht Wimpfen.Art. 6 Bekanntmachung, die Ausübung der Rechtspflege in dem Condominalorte Kürnbach betreffend vom 2. Januar 1836. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 5 vom 5. Februar 1836, S. 40f. Im Zuge der Reichsjustizreform wurde dieses 1879 – unter Beibehaltung des Gerichtsbezirks – durch das Amtsgericht Wimpfen ersetzt.

Württembergisch / badischer Anteil

Das württembergische Drittel kam mit dem Grenzvertrag zwischen Württemberg und Baden vom 2. Oktober 1810 zum Großherzogtum Baden.Drechsler: Kürnbach, S. 104. Kürnbach kam so zwischen Badener Staatsgebiet und dem Königreich Württemberg zu liegen.

In Kürnbach galt das Württembergische Landrecht – und zwar auch für die hessischen Untertanen. Als das Großherzogtum Baden den französischen Code civil als „Badisches Landrecht“ 1810 landesweit einführte, unterblieb das in Kürnbach, denn über den Ort konnte Baden ja nicht allein verfügen. Hier galt weiter das Württembergische Landrecht, Schmidt, S. 113. bis es zum 1. Januar 1900 von dem einheitlich im ganzen Deutschen Reich geltenden Bürgerlichen Gesetzbuch abgelöst wurde.

Interne Verwaltung miniatur|210px|Ortsplan von Kürnbach, erstellt 1748 vom Vogt Hallwachs.Die hessischen Häuser sind blau koloriert, die württembergischen gelb.

Die beiden Kondominialmächte behandelten Kürnbach als staatsrechtlich eigenständige Einheit außerhalb der eigenen Landesgrenzen – faktisch also als „Ausland“. In Kürnbach war nicht endgültig festgelegt, was hessischer und was badischer Anteil war. Vielmehr richtete sich die staatsrechtliche Zugehörigkeit nach der Staatsangehörigkeit des jeweiligen Hauseigentümers. Verkaufte ein hessischer Eigentümer an einen badischen, so änderte sich die virtuelle Grenze zwischen beiden Staaten und umgekehrt.Konrad Cosack: Das Staatsrecht des Großherzogthums Hessen. Mohr, Freiburg und Leipzig 1894, S. 17, § 8. Auch die Staatszugehörigkeit der landwirtschaftlich genutzten Grundstücke hing davon ab, zu welchem Haus sie gehörten. Schmidt, S. 5, Anm. 4.

Unter diesen Gegebenheiten gab deshalb drei zuständige Verwaltungen: eine hessische, eine badische und eine kondominale. 1835 wurde eine eigene Gemeindeordnung erlassen. Es gab zwei Bürgermeister, die auf sechs Jahre gewählt wurden, wobei jeder drei Jahre den Vorsitz im Gemeinderat führte. Jeder Bürgermeister führte sein eigenes Standesamt. Und es mussten drei Gemeinderechnungen geführt werden, eine badische, eine hessische und eine kondominiale mit zwei unterschiedlichen Rechnungsjahren auf zwei verschiedenen Rechtsgrundlagen.Drechsler: Kürnbach, S. 169f.

Gerichtliche Zuständigkeit Zwischen dem Großherzogtum Baden und dem Großherzogtum Hessen war seit 1836 vereinbart, dass sich die gerichtliche Zuständigkeit sowohl in zivilrechtlichen Streitigkeiten als auch bei Strafverfahren nach der Staatsangehörigkeit der Betroffenen richtete.Art. 1 Bekanntmachung, die Ausübung der Rechtspflege in dem Condominalorte Kürnbach betreffend vom 2. Januar 1836. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 5 vom 5. Februar 1836, S. 40f. Bei „Drittstaatlern“ waren in Strafverfahren die badischen Gerichte zuständig, außer der Verdächtige wurde auf hessischem Gebiet festgenommen oder Tatopfer waren ausschließlich hessische Untertanen in Kürnbach. Dann war das hessische Gericht zuständig.Art. 3, 4 Bekanntmachung, die Ausübung der Rechtspflege in dem Condominalorte Kürnbach betreffend vom 2. Januar 1836. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 5 vom 5. Februar 1836, S. 40f. Wegen der relativ großen Entfernung des zuständigen hessischen Landgerichts Wimpfen wurde in dringenden Fällen dem badischen Bezirksamt Bretten eine Eilzuständigkeit zugesprochen.Art. 6 Bekanntmachung, die Ausübung der Rechtspflege in dem Condominalorte Kürnbach betreffend vom 2. Januar 1836. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 5 vom 5. Februar 1836, S. 40f.

Ende Hessen und Baden kamen während des 19. Jahrhunderts zu keinem Ausgleich ihrer Rechte in Kürnbach. Lediglich das Dominialeigentum wurde geteilt. Schmidt, S. 5, Anm. 4. Die Einwohner von Kürnbach profitierten von dem Zustand: Sie zahlten weniger Abgaben als in Baden oder Hessen. Im Verhältnis zu ihren beiden Herrschaften galten sie steuerrechtlich als Ausland, weshalb gezahlte Steuern auf importierte Waren zurückerstattet wurden. 1897 betrug die Steuerrückerstattung allein für importiertes Bier 5000 Mark.Drechsler: Kürnbach, S. 171.

Nach der Reichsgründung 1871 und der folgenden Rechtsvereinheitlichung erschien das staatsrechtliche Konstrukt Kürnbach nur noch als staatsrechtliche Rarität und die Privilegien des „Steuerparadieses“ waren gegenüber den übrigen Bürgern nicht mehr zu vertreten. Trotz heftiger Gegenwehr der Kürnbacher wurde am 11. Mai 1903 in Heidelberg ein Staatsvertrag abgeschlossen, mit dem Kürnbach ab dem 1. Januar 1905 zum Großherzogtum Baden gehörte. Das Großherzogtum Hessen erhielt im Tausch die Enklave Michelbuch, knapp 300 ha badischen Wald bei HeddesbachKarten der Tauschgebiete abgedruckt bei: Morr, S. 110f. und eine einmalige Geldzahlung.Bekanntmachung, die Auflösung des Kondominats über die Gemeinde Kürnbach betreffend vom 3. Dezember 1904. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 35 vom 9. Dezember 1904, S. 409–412. Der Tausch betraf ausschließlich die staatlichen Hoheitsrechte in den betroffenen Arealen, die Eigentumsverhältnisse blieben dagegen unberührt. Diese wurden erst 1959 mit einem Vertrag zwischen den Bundesländern Baden-Württemberg und Hessen bereinigt.Morr, S. 112.

Religionen Seit der Reformation ist Kürnbach überwiegend evangelisch geprägt. Neben der Gemeinde der Landeskirche gibt es auch eine evangelisch-methodistische und eine neuapostolische Gemeinde. Römisch-katholische Gläubige werden durch die Gemeinde in Oberderdingen-Flehingen geistlich betreut. Jede Glaubensgemeinschaft hat im Ort eine eigene Kirche.

Politik mini|Rathaus in Kürnbach mini|Altes Rathaus

Bürgermeister 1905–1919 Theodor Henninger 1919–1933 Karl Heinrich Hauser 1934–1945 Otto Hauffe 1945–1947 Karl Heinrich Hauser 1947–1964 August Büchele 1964–1984 Kurt Böckle 1984–2016 Karl-Heinz Hauser 2016–2024 Armin Ebhart seit 2024 Moritz Baumann

Bürgermeister ist seit dem 1. Mai 2024 Moritz Baumann. Er wurde am 3. März 2024 mit 66,4 Prozent der Stimmen gewählt. Amtsinhaber Ebhart erhielt 33,5 Prozent der Stimmen. Baumann war zum Zeitpunkt seines Amtsantritts der jüngste hauptamtliche Bürgermeister Deutschlands.

Gemeinderat Der Gemeinderat hat 12 ehrenamtliche Mitglieder, die für fünf Jahre gewählt werden. Hinzu kommt der Bürgermeister als stimmberechtigter Gemeinderatsvorsitzender.

Die Kommunalwahl 2024 führte zu folgendem Ergebnis (in Klammern: Unterschied zu 2019):Statistisches Landesamt Baden-Württemberg: Gemeinderatswahlen 2024, Kürnbach; abgerufen am 14. Juni 2024.Ergebnisse der Kommunalwahl 2024 in Kürnbach . In: bnn.de, abgerufen am 14. Juni 2024.

Gemeinderat 2024 Partei / Liste Stimmenanteil Sitze Liste 4 58,0 % (+13,5) 7 (+2) Freie Wähler 42,0 % (+4,8) 5 (±0) Liste 90 n. a. (−18,3) 0 (−2) Wahlbeteiligung: 65,7 % (-0,7)

Wappen Die Gemeinde Kürnbach, nach Aufzeichnung des Wirtemberger Urkundenbuchs erstmals anno 1181 unter der Ortsbezeichnung „Quirinbach“ erwähnt, führt als Wappen eine in rot stehende silberne Adlerklaue.

Gemeindepartnerschaften Kürnbach unterhält seit 1983 partnerschaftliche Beziehungen zur Gemeinde Ziersdorf in Österreich.

Bildung Kürnbach verfügt über eine eigene Grundschule. Außerdem gibt es zwei Kindergärten am Ort.