Das Dritte Finanzmarktstabilisierungsgesetz (Drittes Gesetz zur Umsetzung eines Maßnahmenpakets zur Stabilisierung des Finanzmarktes (Drittes Finanzmarktstabilisierungsgesetz - 3. FMStG)) trat am 1. Januar 2013 in Kraft.

Inhalt des GesetzesVgl.: Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien: ist Bewältigung der auch angesichts der, wie es beim Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien heißt, anhaltenden Staatsschuldenkrise im Euroraum weiterhin bestehenden Gefahren für die Finanzmarktstabilität: über 2012 hinaus bis Ende 2014 verlängerte Möglichkeit von Maßnahmen nach dem Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz; Öffnung des Finanzmarktstabilisierungsfonds für neue Anträge, Verzahnung mit dem durch die Bankenabgabe gespeisten Restrukturierungsfonds, damit Beteiligung der Banken an künftigen Stabilisierungsmaßnahmen und Verringerung der Risiken der Inanspruchnahme von Haushaltsmitteln einige inhaltliche Änderungen und Klarstellungen

Verschiedene Paragraphen des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes werden geändert, außerdem Paragraph 9 des Finanzmarktstabilisierungsbeschleunigungsgesetzes, die Paragraphen 3, 10 und 12 des Restrukturierungsfondsgesetzes, die Paragraphen 3 und 4 der Finanzmarktstabilisierungsfondsverordnung sowie Paragraph 11 der Verordnung über die Satzung der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung.

Weblinks Gesetzestext Seite des Bundesministeriums der Finanzen

Einzelnachweise

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