mini|Franz Marc: Pferde in Landschaft, aus dem Schwabinger Kunstfund mini|Max Liebermann: Zwei Reiter am Strand, aus dem Schwabinger Kunstfund
Der Schwabinger Kunstfund (auch Münch(e)ner Kunstfund oder Kunstfund in München genannt) ist ein Bestand von 1280 Kunstwerken aus dem Besitz Cornelius Gurlitts (1932–2014), Sohn des Kunsthändlers Hildebrand Gurlitt (1895–1956). Ein Teil der Werke galt seit 1945 als verschollen; andere waren in der kunstgeschichtlichen Forschung unbekannt, darunter eine Arbeit von Marc Chagall. Bei zunächst 499 Werken bestand der Verdacht, dass es sich um NS-Raubkunst handeln könnte. Dies wurde bislang in vierzehn Fällen nachgewiesen.
Die gerahmten und ungerahmten Bilder wurden in den Tagen vom 28. Februar bis 2. März 2012 in Cornelius Gurlitts Schwabinger Wohnung im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Augsburg beschlagnahmt. Dies wurde von der ermittelnden Staatsanwaltschaft geheim gehalten und der Öffentlichkeit erst durch einen Bericht des Nachrichtenmagazins Focus am 3. November 2013 bekannt, in dem über einen „Kunstfund“ berichtet wurde. Die Beschlagnahme und spätere Veröffentlichung der Privatsammlung wird von einigen Juristen als nicht rechtmäßig bezeichnet.Maurice Philip Remy: Der Fall Gurlitt: Die wahre Geschichte über Deutschlands größten Kunstskandal. Europa Verlag 2017, ISBN 978-3-95890-185-8. Durch spätere Funde in Salzburg erhöhte sich der öffentlich bekannte Gesamtbestand der Sammlung Gurlitt auf über 1500 Kunstwerke.
Geschichte Auslöser der Ermittlungen Im September 2010 wurde Cornelius Gurlitt im Zug von Zürich nach München von deutschen Zollfahndern kontrolliert. Die Zollverwaltung hat die Aufgabe, den Verkehr von Barmitteln zu überwachen, die in die oder aus der Europäischen Gemeinschaft verbracht werden ( Abs. 3a ZollVG – Zollverwaltungsgesetz). Auf Verlangen der Zollbediensteten haben Personen Bargeld im Wert von 10.000 Euro oder mehr anzuzeigen und dessen Herkunft zu erläutern ( Abs. 2 ZollVG). Gegebenenfalls können die Personen „an einem hierfür geeigneten Ort körperlich durchsucht werden“ ( Abs. 3 ZollVG). Gurlitt soll auf die Frage des Zollfahnders angegeben haben, kein Bargeld bei sich zu tragen.Rechtsstaatlicher Expressionismus. Der Spiegel, 18. November 2013 Dabei ist davon auszugehen, dass der Beamte korrekt nach Bargeld über der Betragsgrenze fragte und Gurlitt dies verneinte. Bei einer Leibesvisitation auf der Zugtoilette entdeckten die Beamten 9000 Euro. Gurlitt gab seine Personalien und seine Münchner Adresse an. Als die Ermittler dem Verdacht eines Schwarzgeldkontos in der Schweiz nachgingen, habe man festgestellt, dass Gurlitt in München nicht gemeldet sei und weder eine Bankverbindung noch eine Sozialversicherung habe.
Im September 2011 erwirkte die Staatsanwaltschaft Augsburg einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss, aufgrund dessen Ende Februar 2012 die Durchsuchung von Gurlitts Wohnung und die Beschlagnahme seiner Kunstsammlung erfolgte. Der Inhalt des Durchsuchungsbeschlusses ist nicht bekannt, soll aber den Vorwurf des Steuerdelikts und der Unterschlagung enthalten. Er muss jedenfalls gesetzeskonform den Tatvorwurf enthalten und die gesuchten Beweismittel bezeichnen ( ff StPO).
Der Leitende Oberstaatsanwalt Reinhard Nemetz der Staatsanwaltschaft Augsburg gab im November 2013 an, die Bilder seien kein Zufallsfund gewesen. Man habe „im Zusammenhang mit den steuerstrafrechtlichen Ermittlungen gezielt gesucht und dann all das mitgenommen, was prima facie beweiserheblich erschien.“„Kein Zufallsfund“. Reinhard Nemetz im Interview mit Heribert Prantl. Süddeutsche Zeitung vom 22. November 2013
Die Staatsanwaltschaft lehnte es im Weiteren jedoch ab, nähere Informationen zu den vorgeworfenen Straftaten und zum Ermittlungsverfahren zu geben.
Beschlagnahme der Sammlung Die Kunstwerke wurden im Rahmen von Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Augsburg wegen „eines dem Steuergeheimnis unterliegenden strafbaren Sachverhalts“ und wegen des Verdachts auf Unterschlagung in Gurlitts Privatwohnung in München-Schwabing beschlagnahmt.Stefan Koldehoff, Tobias Timm: Endlich sind sie wieder da!, Die Zeit, Nr. 46, 7. November 2013Ingeborg Ruthe: Handlanger der Nazis, Frankfurter Rundschau, 4. November 2013 Im Gegensatz zu ersten Berichten waren es nicht 1400 bis 1500 Werke, sondern 1280. br.de, 20. November 2013, abgerufen am 20. November 2013. Im Verlauf der Durchsuchung wurde die Sammlung insgesamt beschlagnahmt.Daniel Boese: , art – Das Kunstmagazin, 5. November 2013 Die rechtliche Grundlage der Beschlagnahme ist umstritten. Im Dezember 2013 forderte die Kunstexpertin Sibylle Ehringhaus die Rückgabe aller Bilder an Gurlitt.Interview: Kunstexpertin fordert Rückgabe aller Bilder an Gurlitt. In: Augsburger Allgemeine, 4. Dezember 2013, abgerufen am 6. Dezember 2013.
Am 9. November 2013 stellte die Polizei in Kornwestheim in Baden-Württemberg aus dem Haus des Schwagers von Cornelius Gurlitt, Nikolaus Fräßle, auf Fräßles Bitten weitere 22 Gemälde sicher, weil er um die Sicherheit der Kunstwerke fürchtete. Anhaltspunkte für eine strafbare Handlung liegen der Polizei nicht vor.Louise Barnett: Art dealer paid Nazis just 4,000 Swiss Francs for masterpieces, Daily Telegraph, 10. November 2013, abgerufen am 11. November 2013Alexander Ikrat: Münchner Kunst auch in Kornwestheim?, stuttgarter-nachrichten.de, 10. November 2013, abgerufen am 11. November 2013
Bildung einer Arbeitsgruppe und Veröffentlichung raubkunstverdächtiger Werke Am 11. November 2013 teilte das Bayerische Justizministerium mit, dass gemeinsam mit dem Bayerischen Kultusministerium, dem Bundesfinanzministerium und dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur eine Arbeitsgruppe („Taskforce“) von mindestens sechs Experten für Provenienzrecherche unter der Leitung von Ingeborg Berggreen-Merkel zusammengestellt werde. Ihr Ziel sei, Transparenz herzustellen und die Provenienzrecherche weiter voranzutreiben. Zudem würden raubkunstverdächtige Werke in der Lost Art-Datenbank der Koordinierungsstelle Magdeburg veröffentlicht.Gemeinsame Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz, des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, des Bundesministeriums für Finanzen und des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, abgerufen am 12. November 2013 Die Rechtmäßigkeit dieser Veröffentlichung ist zweifelhaft.
Laut Bundeskriminalamt seien abzüglich beschlagnahmter Gegenstände, die eindeutig keinen Bezug zur „Entarteten Kunst“ oder NS-Raubkunst haben, rund 970 Werke zu überprüfen. Davon können etwa 380 Werke der von der NS-Kunstpolitik so herabgesetzten „Entarteten Kunst“ zugeordnet werden, bei etwa 590 Werken müsse überprüft werden, ob sie in der Zeit des Nationalsozialismus unrechtmäßig erworben oder enteignet wurden.Münchner Kunstschatz: Behörden veröffentlichen verdächtige Werke aus Gurlitt-Fundus, Spiegel Online vom 11. November 2013 Laut einem Bericht der Welt gehörten allein 13 der bisher 25 auf der genannten Plattform veröffentlichten Werke dem Dresdner Rechtsanwalt Fritz Salo Glaser (1876–1956). Der noch amtierende Staatsminister für Kultur, Bernd Neumann, kündigte an, dass sukzessiv weitere Werke in das Online-Verzeichnis Lost Art aufgenommen würden.sueddeutsche.de: Behörden veröffentlichen erste Bilder im Internet
Auch die Leiterin der Arbeitsgruppe kündigte am 14. November 2013 an, hunderte weitere Gemälde des Kunstschatzes würden in wenigen Tagen im Internet aufgelistet werden. Die Staatsanwaltschaft Augsburg werde alle rund 590 Werke, die als mögliches NS-Raubgut gelten, bekanntgeben.FAZ.net: 590 Bilder werden veröffentlicht Nach einer ersten, noch nicht rechtskräftigen Gerichtsentscheidung Ende Januar 2014 hat die Presse ein Anrecht auf die vollständige Liste aller bei Cornelius Gurlitt beschlagnahmten Gemälde., wdr.de, abgerufen am 3. Februar 2014
In den Medien wird die Arbeit der Taskforce Schwabinger Kunstfund eher kritisch gesehen, da bis Anfang 2016 lediglich von 11 der 500 Bilder die Provenienz geklärt werden konnte, nur von fünf konnte der rechtmäßige Eigentümer ermittelt werden, lediglich zwei Bilder wurden bisher zurückgegeben. Die Zeit bewertet das Ergebnis als Folge einer falschen Erwartungshaltung:
Neues Gesetz in Planung Der bayerische Justizminister Winfried Bausback hat bei einer Kabinettssitzung am 7. Januar 2014 den Entwurf für ein Kulturgut-Rückgewähr-Gesetz (umgangssprachlich: „Lex Gurlitt“) angekündigt, der am 14. Februar dem Bundesrat vorgelegt wurde. Rückgabeansprüche rechtmäßiger Erben von Opfern der NS-Kunstpolitik sollen in Zukunft nicht mehr automatisch nach 30 Jahren verjähren. Voraussetzung sei, dass der jetzige Besitzer „bösgläubig“ sei, das heißt, ein Besitzer sogenannter Raubkunst müsse zum Zeitpunkt des Erwerbs zumindest über Anhaltspunkte verfügt haben, dass das Kunstwerk nicht rechtmäßig dem Veräußerer gehört habe., www.br.de, abgerufen am 8. Januar 2014
Sicherstellung von Werken in Salzburg Am 10. Februar 2014 teilte Gurlitts Sprecher Stephan Holzinger mit, weitere mehr als 60 Kunstwerke seien aus Gurlitts Haus in Salzburg sichergestellt worden, darunter Marine, temps d’orage von Édouard Manet und Werke von Claude Monet, Auguste Renoir und Pablo Picasso. Sein Betreuer Rechtsanwalt Christoph Edel hatte die Sicherstellung veranlasst, um die Werke vor Einbruch und Diebstahl zu schützen; sie sollen auch auf ihre Herkunft untersucht werden.The Washington Post: Gurlitt hortete noch mehr Bilder Ende März 2014 gaben die Anwälte und Vertreter Gurlitts bekannt, dass der Salzburger Teil der Sammlung Gurlitt viermal so groß sei wie bis dahin angenommen und insgesamt 238 Kunstgegenstände – darunter 39 Ölgemälde – umfasst. Die weiteren Werke befanden sich in ehedem nicht zugänglichen Teilen des Gebäudes. Die Gesamtanzahl der bekannten Werke der Sammlung Gurlitt erhöhte sich damit auf rund 1500 Kunstwerke., abgerufen am 27. März 2014 Zur Unterscheidung spricht man bei diesen Werken auch vom Salzburger Kunstfund.Zum Salzburger Kunstfund handelsblatt.com
Vereinbarung zwischen Gurlitt und den Behörden Laut Medienberichten kam es im April 2014 zu einer Vereinbarung zwischen Gurlitt, dem bayerischen Justizministerium und der Bundesregierung. Danach stelle Gurlitt alle als belastet geltenden Werke für ein Jahr der Provenienzforschung zur Verfügung. Die Kosten dieser Recherchen sollen der Bund und der Freistaat Bayern tragen. Bei evtl. Werken mit NS-verfolgungsbedingtem Entzug wird eine faire und gerechte Lösung mit den Anspruchstellern angestrebt.Vereinbarung zwischen Freistaat Bayern, Bund und Cornelius Gurlitt: Fortgang der Provenienzrecherche und Restitution nach den Washingtoner Prinzipien beim Schwabinger Kunstfund auf freiwilliger Basis gesichert; Gurlitt erhält unbelastete und ihm gehörende Werke zurück. Diese Vereinbarung blieb auch nach dem Tod Cornelius Gurlitts am 6. Mai 2014 gültig und ging auf seine Erben über.Testament von Cornelius Gurlitt. Sammlung Gurlitt soll ins Ausland gehen, süddeutsche.de vom 6. Mai 2014.
Kunstmuseum Bern als Erbe der Sammlung