Der Erbe von Het Steen (Alternativtitel: Das geheimnisvolle Schloß) ist ein Kriminalfilm von 1917 der Filmreihe Phantomas.
Handlung Phantomas rehabilitiert einen Unschuldigen.
(Jnhaltsangabe nach GECD #21361)
Eine ausführliche Inhaltsbeschreibung zu „Das geheimnisvolle Schloß oder Der Erbe von Het Steen“ ist enthalten auf S. 27–28 in Neue Kino-Rundschau Nr. 11 vom 19. Mai 1917: online bei ANNO
Hintergrund Die Produktionsfirma war die Greenbaum-Film GmbH Berlin (Nr. 1046). Der Film hatte eine Länge von vier Akten. Die Polizei Berlin belegte ihn mit einem Jugendverbot (Nr. 40151). Die Polizei München verbot die Ankündigung als Detektivfilm (Nr. 24036, 24037, 24038, 24039). Die Zensur durchlief er im Dezember 1916, die Uraufführung fand in den Kant-Lichtspielen Berlin Das Kant-Kino, auch "Kant-Lichtspiele", in Berlin-Charlottenburg, Kantstrasse 54, wurde 1912 eröffnet, hatte 800 Sitzplätze. Es ist eines der ältesten Filmtheater der Stadt und besteht noch heute, vgl. allekinos.com im Januar 1917 statt.
Rezeption Eine Rezension des Filmes in der Zeitschrift Neue Kino-Rundschau Nr. 10 vom 12. Mai 1917 auf S. 80 online bei ANNO fiel durchaus positiv aus:
Weblinks
Einzelnachweise
Kategorie:Filmtitel 1917 Kategorie:Deutscher Film Kategorie:Schwarzweißfilm Kategorie:Stummfilm Kategorie:Kriminalfilm Kategorie:Thriller Kategorie:Film über Fantômas