mini|Die Mecklenburg-Strelitzer Districtshusaren um 1900
Die Mecklenburg-Strelitzschen Districts-Husaren waren Soldaten im Landespolizeidienst des Herzogtums Mecklenburg-Strelitz.Paul Steinmann: Die Gründung des Mecklenburg-Strelitzschen (Distrikts-) Husarenkorps im Jahre 1798 und die ersten Jahre seines Bestehens (bis 1805). In: Carolinum. Historisch-literarische Zeitschrift. Band 42, Göttingen 1978, Nr. 79, S. 10. Das Corps wurde zum 1. September 1798 als Herzogliches Husaren Corps errichtet und war eine militärisch organisierte Landgendarmerie zu Pferde.Die mecklenburg-strelitzer Gensdarmen oder Districtshusaren. In: C. C. F. Lisch: Mecklenburg in Bildern. Band 4. Hof-Steindruckerei J. G. Tiedemann, Rostock 1845, S. 8 f. Die zunächst in Neustrelitz stationierten Districtshusaren waren ab dem 1. Oktober 1798 einsatzbereit.
Vorgeschichte und Vorbilder Vorgeschichte Bereits im Mittelalter wurden Polizeiordnungen erlassen, wie die Bützowsche Polizeiordnung vom 11. Dezember 1508, in der die Regeln für das allgemeine Zusammenleben aufgestellt wurden. Mit einer Polizeiordnung im späteren Sinne hatte diese allerdings wenig gemein.
Auf Beschluss des Landtages in Sternberg vom Juni 1610 wurden sechs „Einspänniger“Die Bezeichnung bezieht sich auf das eine Pferd bzw. Ross, mit dem sie ihren Dienst versahen. Sie dienten gegen Besoldung auf befristete Zeit, Besoldung und Dienstzeit wurden vorher in einem Dienstvertrag festgehalten. zur Besoldung angenommen. Im selben Jahr traten die Einspänniger erstmals in Erscheinung. Sie sind als die ersten berittenen mecklenburgischen Landgendarmen anzusehen. Als Landeinspänniger dienten meist erfahrene Söldner und Hofknechte, die am 27. November 1610 vereidigt wurden. Ihren Dienst regelte die Gendarmerie-Instruktion vom 3. Dezember 1610, die erste derartige Einsatz-Instruktion für das Herzogtum Mecklenburg.Paul Steinmann: Die Mecklenburg-Strelitzsche Landgendarmerie, ihre Vorgeschichte, ihre Gründung im Jahre 1798 und ihre weitere Entwicklung. In: Carolinum. Historisch-literarische Zeitschrift. Band 42, Göttingen 1978, Nr. 78, S. 11–15. Zu dieser Zeit versahen sechs Landeinspänniger ihren Dienst. Sie wurden in Folge der Landesteilung von 1621 auf die Landesteile verteilt, so dass jeweils drei Landeinspänniger im Herzogtum Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Güstrow dienten. Am 3. März 1627 wurden erneut Landeinspänniger vereidigt, deren Spur sich allerdings in den Wirren und Schrecknissen des Dreißigjährigen Krieges verlor. Erst 1649 traten die Landeinspänniger wieder in Erscheinung. So errichtete Herzog Adolf Friedrich I. ein Kommando von 20 Landeinspännigern und einem Korporal, die von einem Leutnant kroatischer Herkunft geführt wurden. Wegen Streitigkeiten mit den Landesständen wurde das Kommando im Dezember 1650 wieder aufgelöst, da die Frage der finanziellen Unterhaltung ungeklärt blieb. Der Herzog konzentrierte sich nunmehr auf die Errichtung eines stehenden Heeres. Einspänniger traten später zumeist im Depeschendienst in Erscheinung.
In der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts wurden Soldaten des stehenden Heeres zu Landespolizeidiensten herangezogen. Die sogenannten Trabanten und Soldaten zu Fuß übten gelegentlich solche Dienste im Land Stargard und Ratzeburg aus. Auch zur Unterstützung der Amtslandreiter wurden die Soldaten herangezogen. Deren Landesvisitationen galten hauptsächlich den Wirtshäusern und Krügen des Landes, da diese gelegentlich Bettler und Vagabunden beherbergten. Die vorhandene Strelitzer Leibgarde zu Pferde war von geringer Stärke und entsprach eher einer bürgerlichen Garde. Ähnlich sah es bei der Garde zu Fuß aus, auch sie war gänzlich untauglich. So war sie nicht in der Lage, den im Jahr 1797 stattfindenden Ausbruch aus dem Altstrelitzer Zuchthaus zu verhindern. Die Garde wurde daraufhin von einer gesonderten Nachtwache ersetzt. Mitte des 18. Jahrhunderts traten dann die Landreiter in Erscheinung. Auch sie sollten das Fernbleiben von Bettlern, Vagabunden und anderen „losen verdächtigen Gesindel“ bewirken. Die letzten Landreiter wurden noch im Jahr 1798 erwähnt. Erfahrungen aus dieser Zeit sollten später mit in die Bildung des Herzoglichen Husaren Corps einfließen.
Vorbilder mini|hochkant|Zietenhusar
Im Herzogtum Mecklenburg-Schwerin versahen um 1750 einige Landdragoner ihren Patrouillendienst. Diese Reiterpatrouillen wurden zumeist gegen vagabundierende Personen eingesetzt, wobei auch die Klärung von Steuerangelegenheiten zu ihren Aufgaben gehörte.LHAS 2.21-1 Geheimes Staatsministerium und Regierung (1748/56–1849), Nr. 1426: Einsatz von Reiterpatrouillen zur Verjagung des Gesindels und Verhinderung von Steuerdefraudationen, Zirkularverordnung vom 8. Dezember 1745 über Einsatz der Landdragoner zur Hilfe der Steuererhebung, Laufzeit: 1745–1760.
Das Herzogtum Mecklenburg-Schwerin errichtete 1761 ein Husarenkorps, welches aber im Siebenjährigen Krieg stark dezimiert wurde. Diese Husaren wurden vom Rittmeister Distler angeführt, der später wegen Veruntreuung von Geldern des Husarenkorps und Desertation in Erscheinung trat.Klaus-Ulrich Keubke: Die Polizei Mecklenburgs. Eine Chronik von den Anfängen bis heute. Schriften für Atelier u. Historienmalerei, Schwerin 2011, S. 13. Im Mai 1764 dankten die unberittenen Husaren ab. Daraufhin wurden die noch im Dienst befindlichen Husaren zu Pferde nach Ludwigslust verlegt.LHAS 2.21-1 Geheimes Staatsministerium und Regierung (1748/56–1849), Nr. 5216: Einschränkung des Militäretats und Reduktion einiger mecklenburgischer Truppen, Husaren, Leibregiment, von Glüersches Regiment, Major von Zülowsches Regiment, von Bothsches Regiment, Artillerieregiment, Laufzeit: 1763–1764. In den darauffolgenden Jahren fielen den berittenen Husaren vorwiegend Polizei- und Depeschendienste zu. Das Erscheinungsbild der Schweriner Husaren glich den Zieten-Husaren, die seit 1780 in Mecklenburg im II. Bataillon des preußischen Husaren-Regiments Nr. 2 unter Hans Joachim von Zieten dienten.
In der Regel wurden die staatlichen, meist berittenen Polizeitruppen als Dragoner bezeichnet, so wie das Polizeidragonerkorps des Herzogtums Oldenburg oder das Jülicher Leichte Dragoner-Korps, das 1781 in Stärke von 60 Mann aufgestellt wurde.Darstellung Offiziere des „Jülicher Dragoner Corps“, 1. Offizier von 1785, 2. Offizier von 1788
Gründung und Organisation mini|(l.) Mecklenburg-Strelitzer Districtshusar um 1845, (r.) Mecklenburg-Schweriner Gendarmes um 1845
Die Gründung der Mecklenburg-Strelitzschen Districts-Husaren zählt zu einer ganzen Reihe von Reformen, welche der seit 1794 im Landesteil Mecklenburg-Strelitz regierende Herzog Karl II. nach seiner Thronbesteigung zügig in Angriff nahm.Barbara Hahn: Die Bedeutung der politischen und ökonomischen Reformen für die Entwicklung im Herzogtum. In: Altschülerschaft des Carolinums Neustrelitz (Hrsg.): Carolinum Historisch-literarische Zeitschrift. Nr. 125. Göttingen 2000, S. 20–29 ( [PDF; abgerufen am 29. Dezember 2016]). Ursprünglich sollten 12 Districtsjäger in den jeweiligen Distrikten ihren Dienst versehen, hierzu gab der Herzog am 16. August 1797 seine Zustimmung. Schwierigkeiten mit den Ständen des Landes führten zur Verzögerung bei der Aufstellung. Vom 8. bis 10. März 1798 verhandelten die ständischen Deputierten in Neustrelitz mit der Regierung und dem Kanzleirat von Kamptz. Hierbei kamen die Schwierigkeiten im Bezug auf die Districtsjäger zur Sprache, es folgte der Vorschlag Districtsreiter anzustellen, da diese ihren Dienst zu Pferde ebenso gut ausüben konnten. Der Herzog wollte dem Corps das Ansehen eines Landesherrlichen Militärs geben und für Ausrüstung, Bewaffnung und Pferde aufkommen. Die Stände sollten für Löhnung, Futter und Mahl aufkommen. Beim Konvent zu Neubrandenburg am 21. April 1798 wurde dann beschlossen, einige Districtsreiter nach dem Vorbild der im Amt Stavenhagen bereits zum Einsatz gekommenen Mecklenburg-Schweriner Husaren anzunehmen. Die ausgewählten Districtsreiter sollten für sechs Jahre dienstverpflichtet werden.
Bei den Districtsreitern handelte es sich nunmehr um Soldaten die Landespolizeidienste ausübten.
Mit der Errichtung des Corps wurde Major Christian (Friedrich Ferdinand Anselm) von Bonin (* 16. Juni 1755 Magdeburg, † 14. Februar 1813 Neustrelitz) beauftragt, ein ehemaliger preußischer Leutnant des Regiments Gendarmes zu Berlin, der 1786 seinen Abschied genommen hatte, seit 1787 als Kammerherr und Intendant des Hoftheaters im herzoglichen Diensten stand und 1798 in Neustrelitz die erste Buchhandlung eingerichtet hatte.Barbara Hahn: Die Entstehung einer bürgerlichen Institution Literatur in Mecklenburg-Strelitz um 1800. Eine Studie auf der Grundlage des regionalen Intelligenzblattes "Neue Strelitzische Anzeigen" und "Nützliche Beiträge zu den Neuen Strelitzischen Anzeigen". Diss. phil., Universität Greifswald 1993. Der Major veranschlagte die voraussichtlichen Kosten zur Errichtung des Corps mit 1900–2000 Reichsthalern, die durch den Herzog übernommen wurden. Eine Folge war, dass die Pferde der Garde zu Roß zur Kostenkompensation abgeschafft wurden.
Major von Bonin rekrutierte das Personal zum Teil aus der Garde zu Roß. Von dieser Garde waren allerdings nur noch drei ehemalige Angehörige verfügbar, wovon einer bereits im August wegen Krankheit ausfiel und einer im Oktober wegen Trunkenheit entlassen wurde. Die übrigen Husaren rekrutierte von Bonin aus verschiedenen Berufen, darunter einige Reitknechte und Kutscher sowie ein Bäckermeister. Auch meldeten sich noch zwei Vizegardereiter für den Dienst. Das Alter der Freiwilligen lag zwischen 20 und 40 Jahren und die vertragliche Anstellung war zunächst auf sechs Jahre befristet. Erst im Jahr 1804 wollte man prüfen, ob sich das Corps bewährte. Zum 1. September 1798 war die Aufstellung abgeschlossen. Am 5. September dankte der Herzog dem Major Bonin in einem persönlichen Schreiben. Im selben Schreiben wurde auch die Namensgebung des Corps festgelegt, dass von nun an die Bezeichnung Herzogliches Husaren Corps erhielt.
Die Vereidigung der Husaren erfolgte am 26. September 1798 vor dem Herzoglichen Geheimen Rats- und Regierungskollegium. Bei der Vereidigung wurde den Husaren ein besonderer herzoglicher Erlass eröffnet, in dem die Verhaltensrichtlinien festgelegt waren. Sie wurden dahingehend ermahnt „sich vorzüglich ordentlich, sittlich, und pflichtgemäß zu betragen“. Bei Verstoß gegen diese Verhaltensregeln drohten Fuchtel (strenge Beaufsichtigung) oder Entlassung.
Die Truppe bestand anfänglich aus einem Wachtmeister und 12 Districtsreitern und war militärisch organisiert, aber ausschließlich für Polizeizwecke und nicht zur Landesverteidigung vorgesehen. Ihr Einsatz sollte vorwiegend der „Hemmung jeder Art von Bettelei und Vagabundieren“ gelten.Paul Steinmann: Die Gründung des Mecklenburg-Strelitzschen (Distrikts-) Husarenkorps im Jahre 1798 und die ersten Jahre seines Bestehens (bis 1805). CLN Jhrg. 42, Nr. 79, Göttingen 1978, S. 7–20.
Am 12. September erließ der Herzog die „Bettler-, Vagabunden- und Armenverordnung“, die auch die kommende Tätigkeit der Husaren regelte. Major von Bonin verfasste am 25. September die „Instruktion für die Husaren“, wobei ihm die herzogliche Verordnung vom 12. September als Vorlage diente. In den Instruktionen war festgelegt, dass der Husar innerhalb von 24 Stunden mindestens 2 Meilen zurückzulegen hat. Innerhalb des Distriktes sollten die Grenzorte zweimal im Monat bestreift werden, die anderen Ortschaften hingegen einmal im Monat. Diese Instruktionen galten bis 1855 und wurden folgend durch neue ersetzt.
Am 1. Oktober 1798 nahm das Herzogliche Husaren Corps schließlich seine Tätigkeit auf. Daraufhin wurden sechs Husaren in die neu geschaffenen Distrikte des Landes entsandt. Der Wachtmeister und sechs weitere Husaren verblieben in der Residenzstadt. Sie dienten als Ablösung bzw. zur Bestreifung des Residenzdistriktes, wobei auch der Ordonnanzdienst zu ihren Aufgaben gehörte.