Eva Souhrada-Kirchmayer ist eine österreichische Juristin und Absolventin der Europaakademie. (PDF; 20 kB). (abgerufen am 13. September 2013). Sie ist Mitglied des Parlamentarischen Datenschutzkomitees PDK und war dessen Vorsitzende im ersten Geschäftsjahr 2024/25.Geschäftsordnung des Parlamentarischen Datenschutzkomitees. Nach § 2 dieser Geschäftsordnung begann die Funktionsperiode am 12. November 2024, sodass der Vorsitzwechsel jeweils ab 12. November eines jeden Kalenderjahres eintritt. Das ist im Anhang zur Geschäftsordnung dargestellt. Seit 1. August 2025 ist sie geschäftsführendes Mitglied dieser Behörde.§ 3 Abs. 1 der Geschäftsordnung, § 2 des Anhangs zur Geschäftsordnung. Sie ist weiter Vorsitzende der Datenschutz-Aufsichtsbehörde der Europäischen Weltraumorganisation und Vorsitzende der Datenschutzbehörde (Supervisory Authority) der Europäischen Organisation für die Nutzung meteorologischer Satelliten/European Organisation for the Exploitation of Meteorological Satellites (EUMETSAT). des Neuen Wissenschaftlichen Verlages NWV (abgerufen am 6. Juni 2022). Sie war bis Ende November 2024 Richterin am Bundesverwaltungsgericht.
Leben Eva Souhrada-Kirchmayer ist in Wien geboren. Sie studierte Rechtswissenschaften und Medienrecht an der Universität Wien und schloss ihre Ausbildung 1982 mit dem Doktorat der Rechtswissenschaften ab. Von 1979 bis 1983 war sie Assistentin von Werner Ogris und Lehrbeauftragte am Institut für Österreichische und Europäische Rechtsgeschichte dieser Universität und war als Rechtshistorikerin tätig.Österreichische Richterzeitung, Jahrgang 1984, S. 247. Von 1983 bis 1991 arbeitete sie im Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung in der Abteilung für Hochschulrecht. Ab 1991 war sie im Bundeskanzleramt in der Abteilung für Datenschutzrecht des Verfassungsdienstes tätig (ab 1995 als Leiterin des Büros der Datenschutzbehörden, ab 2004 Abteilungsleiterin). 2010 wurde sie Leiterin der Geschäftsstelle der Datenschutzkommission und deren geschäftsführendes Mitglied.
Tätigkeit Eva Souhrada-Kirchmayer war bis zur Neuorganisation dieser Behörde Ende 2013 geschäftsführendes Mitglied der österreichischen Datenschutzkommission (als solches Leiterin des Datenverarbeitungsregisters und der Stammzahlenregisterbehörde). (abgerufen am 3. September 2013). Die Datenschutzkommission war die Behörde, die Entscheidungen zur Vollziehung des österreichischen Datenschutzgesetzes zu treffen hatte. Sie war nach den Organisationsänderungen infolge eines Urteils des Europäischen GerichtshofesEuGH vom 16. Oktober 2012, Rechtssache C‑614/10. Abgerufen am 2. September 2013. als unabhängige Behörde organisiert.: Novelle 2013. Als geschäftsführendes Mitglied war Frau Souhrada-Kirchmayer sowohl Entscheidungsträgerin (Senatsmitglied) als auch Leiterin des Geschäftsbetriebs dieser Kommission und hatte im Jahr 2013 vorübergehend den Amtstitel „Hofrätin“. Im Zusammenhang damit war Frau Souhrada-Kirchmayer Mitglied Österreichs in der Artikel-29-Datenschutzgruppe, einem Beratungsorgan der Europäischen Kommission in Datenschutzangelegenheiten und verschiedener nationaler und internationaler Arbeitsgruppen.. Abgerufen am 15. September 2013.
Im Rahmen dieser Tätigkeiten wurden ihre Stellungnahmen in den jeweils aktuellen datenschutzrechtlichen Zusammenhängen mehrfach in den Medien zitiert und in Vorträgen, z. B. zur Gesundheitstelematik IHE-Austria (PDF; 168 kB). Abgerufen am 15. September 2013. und Chatslive chat mit der Tageszeitung „Die Presse“ am 4. Oktober 2011. Abgerufen am 15. September 2013. zugänglich, so auch im Zusammenhang mit Google Street View,Freie Fahrt für Google Street View: So geht es weiter. Abgerufen am 14. September 2013. der Weitergabe von Patientendaten zu Marktforschungszwecken an das Unternehmen IMS Health, Kleine Zeitung vom 20. August 2013. mit FacebookInterview Standard. Abgerufen am 15. September 2013., Twitter oder AppleCouncil of Europe backs Russia’s claims against Twitter, Apple. Abgerufen am 13. November 2013., am 7. Europäischer Datenschutztag 2013 im Zusammenhang mit der Datenweitergabe in die USA usw.„Sind mit Nachrichtendiensten im Gespräch“. Abgerufen am 2. September 2013. . Tageszeitung „Kurier“ 2. September 2013. Abgerufen am 2. September 2013. Sie wird mit der Aussage zitiert „Wir dürfen nicht vergessen, dass der Hauptzweck der bestehenden sozialen Netzwerke das Lukrieren von Werbeeinnahmen ist. Die Nutzung ist nicht gratis, wir zahlen mit unseren Daten.“ am 25. Jänner 2013: Einmal „gefällt mir“-Button drücken und schon sind die Daten in den USA. Abgerufen am 15. September 2013. Im Zusammenhang mit der Entscheidung des EuGH hielt sie die Unabhängigkeit der Datenschutzkommission und deren Ausgliederung aus dem Verwaltungsbereich des österreichischen Bundeskanzleramtes für eine logische Konsequenz.EuGH verurteilt Österreich: unabhängige Datenschutzbehörde gefordert! ARGE DATEN Privacy Service, 19. Oktober 2012. Abgerufen am 15. September 2013.
Frau Souhrada-Kirchmayer war Mitglied des Arbeitsgruppe, welche von der Europäischen Union zur Aufarbeitung des PRISM-Projekts zusammengestellt wurde.„Deutschland ist kein Überwachungsstaat“ Einsetzung der Arbeitsgruppe EU-USA. Abgerufen am 2. September 2013. Ihr Name scheint auch in einigen Dokumenten auf, die im Rahmen von Wikileaks öffentlich zugänglich wurden.Wikileaks: „… prominent individuals whose positions are or could be influential in either public or diplomatic data-exchange discussion in Austria …“. Abgerufen am 15. September 2013. Sie unterstützte die Autoreninitiative zur Einhaltung von Bürgerrechten im digitalen Zeitalter.Datenschutzrat will Initiative von Schriftstellern behandeln. Tageszeitung „Der Standard“ Nr. 7743 (11. Dezember 2013). Wien 2013. . S. 6. Abgerufen am 11. Dezember 2013.
Auch beim Europarat war sie Datenschutzbeauftragte. (abgerufen am 3. September 2013). Diese Funktion hat die Aufgabe, die Verwendung von Personendaten (einschließlich Daten der Beschäftigten) im Geschäftsbetrieb des Europarates zu überwachen und allfällige Missstände aufzuzeigen. Sie beruht auf der Richtlinie des Generalsekretärs des Europarates vom 17. April 1989. (PDF; 35 kB). Abgerufen am 15. September 2013.
Weitere Funktionen waren der Vorsitz in der Projektgruppe Datenschutz des Europarates (CJ-PD), Vorsitzende der Ratsarbeitsgruppe Datenschutz während der EU-Präsidentschaft Österreichs, stellvertretende Vorsitzende im Beratenden Ausschuss auf Grundlage der Datenschutzkonvention des Europarates ETS 108Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten vom 28. Jänner 1981. Abgerufen am 15. September 2013. (T-PD) und eine Vertreterin des Bundes im Datenschutzrat und verschiedener anderer Gruppen, wie der Beratungsgruppe nach Art. 31 der Datenschutzrichtlinie der EU.Parlamentarische Anfragebeantwortung (PDF; 177 kB) Nr. 5355/AB XXIV. GP (Gesetzgebungsperiode) vom 19. Juli 2010. Abgerufen am 15. September 2013.
Eva Souhrada-Kirchmayer gehörte zu den Mitgliedern der Telegesundheitsdienste-Kommission beim Bundesministerium für Gesundheit, (PDF; 50 kB) gemäß § 8 des österreichischen Bundesministeriengesetzes (BMG). Abgerufen am 15. September 2013. der Nachfolgerin der STRING-Kommission.Standards und Richtlinien für den Informatikeinsatz im österreichischen Gesundheitswesen (STRING). Abgerufen am 15. September 2013. Sie ist Vortragende in verschiedenen Veranstaltungen zum Thema Rechtsinformatik.
Sie wird in ihrem Fachgebiet als „renommierte Datenschützerin“Peter Riesbeck: Kommentar zum Datenschutz: Schnell gesagt, langsam getan. Frankfurter Rundschau: 25. Juli 2013 (mit falscher Namensschreibweise Sohle-Kirchmaier). Abgerufen am 15. September 2013. bezeichnet und zu den „prominenteren Personen“Gerald John, Günther Oswald: Run aus Ministerien ins Verwaltungsgericht. Tageszeitung „Der Standard“ Nr. 7743 (24. Juli 2013). Wien 2013. . S. 5. Abgerufen am 15. September 2013. bzw. „prominent individuals“ gezählt. Im Rahmen einer Sitzung des Nationalrates zu einer Novelle des Datenschutzgesetzes wurde unter Nennung ihres Namens den Mitarbeitern des Datenschutzbüros ausdrücklicher Dank ausgesprochen.stenographisches Protokoll der 96. Sitzung des Nationalrates vom 2. März 2005, S. 176–177 (abgerufen am 21. Mai 2024).
Eva Souhrada-Kirchmayer wurde ab 1. Jänner 2014 zur Richterin am Bundesverwaltungsgericht in Wien ernannt und übte dieses Amt bis Ende November 2024 aus. Sie ist auch Vorstandsmitglied des Österreichischen Juristentages.Juristentag 2022 Tagungsprogramm des 21. Österreichischen Juristentages 2022, S. 9 (abgerufen am 6. Juni 2022).
Am 18. September 2024 wurde sie vom österreichischen Nationalrat einstimmig als eines der fünf Mitglieder des parlamentarischen Datenschutzkomitees (§ 35b Datenschutzgesetz) gewählt. Der Bundesrat stimmte dieser Bestellung am 3. Oktober 2024 ebenfalls einstimmig zu. Die Funktion begann mit 1. Jänner 2025, sie ist für fünf Jahre vorgesehen.Nationalrat wählt Mitglieder des Parlamentarischen Datenschutzkomitees. Parlamentskorrespondenz Nr. 934 vom 18.09.2024. Parlamentarisches Datenschutzkomitee nimmt 2025 die Arbeit auf Parlamentskorrespondenz Nr. 961 vom 03.10.2024.
Ehrungen 2006 Großes Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich.Parlamentarische Anfragebeantwortung Nr. 10542/AB XXIV. GP (PDF; 6,9 MB) vom 23. April 2012. Abgerufen am 15. September 2013. 2017 Berufstitel „Professorin“.Wiener Zeitung, Amtsblatt Personalnachrichten. 29. November 2017, S. 35. 2024 Berufstitel Hofrätin: Entschließung des Bundespräsidenten vom 6. August 2024, die Verleihungsurkunde wurde in einem Festakt aus Anlass ihrer Pensionierung als Richterin am 19. November 2024 feierlich überreicht, als Laudator fungierte der ehemalige Präsident des österreichischen Verfassungsgerichtshofes Gerhart Holzinger.Entschließung vom 6. August 2024, Zl. 2024-0.556.174.
Werke (Auswahl)
Österreichisches Entgegnungsrecht – von den Anfängen bis zur Gegenwart. Österreichische Richterzeitung. Jahrgang 1983. . S. 258–263 bzw. 1984, S. 247–248 (auf einen Kommentar von Bruno Weis auf S. 140). (gemeinsam mit) Otto Cap: Festschrift „130 Jahre Kreisgericht Korneuburg. 115 Jahre Sparkasse der Stadt Korneuburg“ Verlag Salzer-Ueberreuter. Wien 1984. (als Herausgeberin) Hochschul-Taxengesetz (Bundesgesetz vom 15. Feber 1972 über die an wissenschaftlichen Hochschulen, Kunsthochschulen und der Akademie der Bildenden Künste in Wien zu entrichtenden Taxen). In der Reihe: Organisationsrecht der österreichischen Hochschulen. Band 4. Verlag des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung. Wien 1985. (als Herausgeberin) Studentenheimgesetz (Bundesgesetz vom 15. Mai 1986 über das Wohnen in Studentenheimen). In der Reihe: Organisationsrecht der österreichischen Hochschulen. Band 9. Verlag des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung. Wien 1986. Kommentar zum Studentenheimgesetz. Hrsg.: Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung und der Österreichischen Hochschülerschaft. Wien 1987. Der Vorschlag einer allgemeinen EG-Datenschutzrichtlinie und seine Auswirkungen auf das österreichische Datenschutzgesetz. Juristische Blätter. Springer Verlag Wien-New York 1995. . S. 147–158. Datenschutz in Schengen und Europol. In: Astrid Epiney, Marianne Freiermuth (Hrsg.): Datenschutz in der Schweiz und in Europa/La protection des données en Suisse et en Europe. In der Reihe Forum Europarecht = Forum droit européen. . Universitäts-Verlag Freiburg/Fribourg 1999. , ISBN 3-7278-1242-7. S. 45–82. Das Datenschutzgesetz 2000. Fachzeitschrift Soziale Sicherheit SozSi. Herausgegeben vom Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger. Wien. Jahrgang 2000, Heft 11. . S. 938–951. Datenschutzgesetz aus Sicht der ArbeitnehmerInnen. Wien 2000. Hrsg. von der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier. Folgeauflagen 2004, 2011 gemeinsam mit Clara Fritsch (abgerufen am 14. September 2013; PDF; 691 kB).