Der 17. Deutsche Bundestag bestand zwischen dem 27. Oktober 2009Deutscher Bundestag: Plenarprotokoll 17/1 (PDF; 477 kB), abgerufen am 17. September 2013 und dem 22. Oktober 2013. Insgesamt tagte der 17. Deutsche Bundestag in 253 Sitzungen, wobei die letzte Sitzung am 3. September 2013 stattfand.Deutscher Bundestag: Plenarprotokoll 17/253 (PDF; 1,5 MB), abgerufen am 17. September 2013 Der 17. Deutsche Bundestag konstituierte sich durch die Bundestagswahl 2009, die am 27. September 2009 stattfand.
Alterspräsident war Heinz Riesenhuber von der CDU (Bundesminister a. D.).
Am 28. Oktober 2009 wählte der 17. Deutsche Bundestag Angela Merkel mit 323 Ja-Stimmen, 285 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen im ersten Wahlgang zum zweiten Mal zur Bundeskanzlerin (siehe auch Kabinett Merkel II).
Mitglieder des Bundestages
Der 17. Deutsche Bundestag hatte zu Beginn der Legislaturperiode insgesamt 622 Abgeordnete, im September 2013 waren es noch 620 Abgeordnete. Den höchsten Sitzanteil hatte die CDU/CSU mit 239 Sitzen (am Ende 237), worauf die SPD mit 146 Sitzen folgte. Zudem waren im 17. Deutschen Bundestag noch die FDP (93 Sitze), Die Linke (76 Sitze, am Ende 75) und Bündnis 90/Die Grünen (68 Sitze) vertreten. Im Dezember 2012 trat Wolfgang Nešković aus der Linksfraktion aus und war bis zum Ende der Legislaturperiode der einzige fraktionslose Abgeordnete.
Präsidium des Bundestages
Norbert Lammert wurde in der ersten Sitzung mit 522 Ja-Stimmen, 66 Nein-Stimmen und 29 Enthaltungen zum Bundestagspräsidenten gewählt. Die Besetzung des Präsidiums blieb, bis auf das Ausscheiden von Susanne Kastner, gleich.
Arbeit Der 17. Deutsche Bundestag produzierte insgesamt 14.732 Bundestagsdrucksachen, was den bisherigen Rekord von 14.163 Bundestagsdrucksachen des 16. Deutschen Bundestages übertraf.Siehe Drucksache 17/14732 vom 9. September 2013 (PDF; 104 kB), Stand 29. September 2013 Gesetze Insgesamt kam es zur Einbringung von 844 Gesetzesinitiativen in den Bundestag, wovon sich 484 auf Regierungsvorlagen, 82 auf Initiativen des Bundesrates und 278 auf Initiativen des Bundestages verteilen. 789 Gesetze wurden in 1. Beratung behandelt und insgesamt 553 vom Bundestag verabschiedet. Besondere mediale Aufmerksamkeit erhielten unter anderem: das Wachstumsbeschleunigungsgesetz vom 22. Dezember 2009 das Währungsunion-Finanzstabilitätsgesetz vom 7. Mai 2010, sowie das Stabilisierungsmechanismusgesetz vom 22. Mai 2010 zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus die Laufzeitverlängerung deutscher Kernkraftwerke durch das Elfte Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes vom 28. Oktober 2010, sowie den Atomausstieg durch das Dreizehnte Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes vom 31. Juli 2011 das Wehrrechtsänderungsgesetz 2011 vom 24. März 2011, welches die Aussetzung der Wehrpflicht in Deutschland seit Juli 2011 regelt das Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens (meist nur Meldegesetz) vom 28. Juni 2011 das Gesetz zur Einführung eines Betreuungsgeldes vom 15. Februar 2013 das Leistungsschutzrecht für Presseverleger, durch das Siebente Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes vom 1. März 2013
Zwei Gesetze wurden durch einzelne Abgeordnete verschiedener Fraktionen eingebracht und ohne Fraktionszwang beschlossen. Dabei handelte es sich um das Gesetz zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik (kurz Präimplantationsdiagnostikgesetz) vom 7. Juli 2011 und das Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes am 25. Mai 2012.Deutschland.de: , 19. September 2013, abgerufen am 29. September 2013 Zwei weitere Gesetze kamen durch die Zusammenarbeit aller Fraktionen zustande: das Gesetz über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBBG), das am 18. April 2013 beschlossen wurde, und das Gesetz zur 21. Änderung des Bundeswahlgesetzes, das am 31. Januar 2013 beschlossen wurde und das Wahlrecht für Auslandsdeutsche abänderte.
Ausschüsse
Der 17. Deutsche Bundestag hatte 22 ständige Ausschüsse. Im Vergleich zum 16. Deutschen Bundestag blieb die Menge und die Bezeichnungen der Ausschüsse gleich. Es änderte sich lediglich Anzahl der Mitglieder und Vorsitzposten.
Gremien Der 17. Deutsche Bundestag konstituierte neun Gremien, wozu auch spezielle Kontrollgremien gehörten. Der Arbeitsbereich der Gremien geht „über die Beratung von konkreten Gesetzesvorhaben hinaus[]“. Zu den Gremien gehören auch insgesamt zwei Enquete-Kommissionen.Deutscher Bundestag (Archiv): Weitere Gremien, abgerufen am 17. Juni 2017 AusschussVorsitzMitgliederCDU/CSUSPDFDPDie LinkeBündnis 90/Die GrünenGremium nach Artikel 13 Absatz 6 GrundgesetzNorbert Geis942111Enquete-Kommission Internet und digitale GesellschaftAxel E. Fischer17 (+17 Sachverständige)64322Enquete-Kommission Wachstum, Wohlstand, LebensqualitätDaniela Kolbe17 (+17 Sachverständige)64322Gremium gemäß § 10a des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes Florian Toncar942111G 10-Kommission Hans de With4 (1 Abgeordneter + 3 Personen, die nicht Abgeordnete des Deutschen Bundestages sind)1Parlamentarisches Kontrollgremium (PKGr) Thomas Oppermann1143211 Gremium nach § 23c Absatz 8 Zollfahndungsdienstgesetz Ruprecht Polenz942111Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung Andreas Jung2295332Wahlausschuss Wolfgang Nešković1253211 Farbig markiert sind die Fraktionen, die im jeweiligen Gremien den Vorsitz stellen.
Parlamentarische Kontrolle Anfragen, Aktuelle Stunden und Befragungen Insgesamt kam es während des 17. Deutschen Bundestages zu 54 großen Anfragen und 3.626 kleinen Anfragen. Zudem gab es 131 aktuelle Stunden, 71 Fragestunden und 69 Befragungen der Bundesregierung.
Untersuchungsausschüsse Während der Legislaturperiode des 17. Deutschen Bundestages kam es zu zwei Untersuchungsausschüssen.
1. Untersuchungsausschuss Am 26. März 2010 wurde der 1. Untersuchungsausschuss eingesetzt, der als „Gorleben-Untersuchungsausschuss“ bezeichnet wird.Deutscher Bundestag: , abgerufen am 17. September 2013 Zwischen dem 22. April 2010 und dem 16. Mai 2013 fanden 100 Sitzungen statt, um die Umstände zu prüfen, unter denen nur der Standort Gorleben auf eine Eignung als Endlager geprüft wurde.Deutscher Bundestag: Beschlussempfehlung und Bericht des 1. Untersuchungsausschusses (Drucksache 17/13700) (PDF; 32 MB), Seite 815–818, abgerufen am 17. September 2013
Der Ausschuss bestand aus sechs Abgeordneten der CDU/CSU (Maria Flachsbarth, Reinhard Grindel, Dietrich Monstadt, Franz Obermeier, Michael Paul und Eckhard Pols), drei Abgeordneten der SPD (Marco Bülow bis 5. Oktober 2010, Sebastian Edathy bis 7. Februar 2012, Michael Gerdes vom 5. Oktober 2010 bis zum 20. September 2011, Kirsten Lühmann ab dem 20. September 2011, Matthias Miersch ab dem 7. Februar 2012 und Ute Vogt) und jeweils zwei Abgeordneten der FDP (Angelika Brunkhorst, Marco Buschmann), der Linken (Dorothée Menzner, Kornelia Möller) und des Bündnis 90/Die Grünen (Sylvia Kotting-Uhl, Dorothea Steiner). Vorsitzende war Maria Flachsbarth.
Der Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses ist 836 Seiten lang und wurde am 16. Mai 2013 veröffentlicht.Deutscher Bundestag: Beschlussempfehlung und Bericht des 1. Untersuchungsausschusses nach Artikel 44 des Grundgesetzes (Drucksache 17/13700) (PDF; 32 MB), 23. Mai 2013, abgerufen am 17. September 2013
2. Untersuchungsausschuss Der 2. Untersuchungsausschuss wurde am 26. Januar 2012 eingesetzt, er wurde auch als „NSU-Untersuchungsausschuss“ bekannt, der zur „Aufklärung der Taten der Terrorgruppe ‚Nationalsozialistischer Untergrund‘“ beitragen und die Rolle der „Sicherheits- und Ermittlungsbehörden“ klären sollte.Deutscher Bundestag (Archiv): 2. Untersuchungsausschuss („Terrorgruppe nationalsozialistischer Untergrund“), abgerufen am 17. Juni 2017. Vom 27. Januar 2012 bis zum 22. August 2013 fanden 76 Sitzungen statt.Deutscher Bundestag: Beschlussempfehlung und Bericht des 2. Untersuchungsausschusses (Drucksache 17/14600) (PDF; 13,9 MB), Elektronische Vorabfassung, Seite 1305–1309, abgerufen am 17. September 2013.
Der Ausschuss bestand aus vier Abgeordneten der CDU/CSU (Clemens Binninger, Tankred Schipanski, Armin Schuster, Stephan Stracke), drei Abgeordneten der SPD (Sebastian Edathy, Eva Högl, Sönke Rix), zwei Abgeordneten der FDP (Serkan Tören, Hartfrid Wolff), und jeweils einem Abgeordneten der Linken (Petra Pau) und des Bündnis 90/Die Grünen (Wolfgang Wieland). Vorsitzender war Sebastian Edathy.Deutscher Bundestag (Archiv): Mitglieder des 2. Untersuchungsausschusses, abgerufen am 17. Juni 2017.
Der Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses ist 1.357 Seiten lang und wurde am 22. August 2013 veröffentlicht.Deutscher Bundestag: Beschlussempfehlung und Bericht des 2. Untersuchungsausschusses (Drucksache 17/14600) (PDF; 13,9 MB), Elektronische Vorabfassung, abgerufen am 17. September 2013.
Verteidigungsausschuss als Untersuchungsausschuss Nach des Grundgesetzes hat der Verteidigungsausschuss die Rechte eines Untersuchungsausschusses. Auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder muss es zu einer Untersuchung kommen. Dies kam während des 17. Deutschen Bundestages zwei Mal vor. Die Besetzung der Untersuchungsausschüsse ist identisch mit der Besetzung des Verteidigungsausschusses.
1. Untersuchungsausschuss zum Luftangriff bei Kundus mini|Schilder-Aktion der Linken am 26. Februar 2010 Der Luftangriff bei Kundus fand am 4. September 2009 statt. Dabei kamen 142 Menschen ums Leben. In Konsequenz zu dem Angriff trat am 27. November 2009 Franz Josef Jung aufgrund von Kritik an der Informationspolitik von seinem Posten zurück. Er war zur Zeit des Angriffs Bundesverteidigungsminister. In einer Debatte im Bundestag am 26. Februar 2010 kam es zum Eklat, als die Linksfraktion Schilder mit Todesanzeigen für die Opfer des Luftangriffs hoch hielten. Sie wurden daraufhin des Plenums verwiesen.
Der Untersuchungsausschuss konstituierte sich am 16. Dezember 2009 und hatte die Aufgabe, den Luftangriff und die „Aufklärungs- und Informationspraxis der Bundesregierung“, genauso wie die „Vereinbarkeit der gewählten Vorgehensweise mit nationalen und multinationalen politischen, rechtlichen und militärischen Vorgaben für den Einsatz in Afghanistan“ zu untersuchen.Deutscher Bundestag (Archiv): 1. Untersuchungsausschuss zum Luftangriff bei Kundus, abgerufen am 17. Juni 2017 Zwischen dem 16. Dezember 2009 und dem 20. Oktober 2011 fanden 58 Sitzungen statt.Deutscher Bundestag: Beschlussempfehlung und Bericht (Drucksache 17/7400) (PDF; 15 MB), Seite 550f, 25. Oktober 2011, abgerufen am 17. September 2013
Am 20. Oktober 2011 legte der Ausschuss seinen 580-seitigen Abschlussbericht vor.Deutscher Bundestag: Beschlussempfehlung und Bericht (Drucksache 17/7400) (PDF; 15 MB), 25. Oktober 2011, abgerufen am 17. September 2013
2. Untersuchungsausschuss zum Entwicklungsvorhaben EURO HAWK Aufgrund der Euro-Hawk-Affäre wurde am 26. Juni 2013 der 2. Untersuchungsausschuss konstituiert, der die „vertraglichen, rechtlichen, haushälterischen, militärischen, technologischen und politischen Gesichtspunkten“ der EuroHawk-Entwicklung, sowie die „Aufklärungs- und Informationspraxis der Bundesregierung“ untersuchen sollte.Deutscher Bundestag (Archiv): 2. Untersuchungsausschuss zum Entwicklungsvorhaben EURO HAWK (2. Untersuchungsausschuss), abgerufen am 17. Juni 2017 Zwischen dem 26. Juni 2013 und dem 26. August 2013 fanden neun Sitzungen statt.Deutscher Bundestag: Beschlussempfehlung und Bericht (Drucksache 17/14650) (PDF; 24,5 MB), Seite 645, 2. September 2013, abgerufen am 18. September 2013
Am 26. August 2013 legte der Ausschuss seinen Abschlussbericht vor. Der Bericht hat insgesamt 1.530 Seiten.Deutscher Bundestag: Beschlussempfehlung und Bericht (Drucksache 17/14650) (PDF; 24,5 MB), 2. September 2013, abgerufen am 18. September 2013
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