mini|Eine Initiative in Zürich zur Legalisierung von Cannabis Die Legalisierung des Konsums, des Besitzes, der Produktion und der Weitergabe von illegalen Drogen ist ein viel diskutiertes Thema in der Drogenpolitik. Der Debattenschwerpunkt liegt auf der Legalisierung sogenannter „weicher Drogen“ wie bestimmter Cannabis-Produkte, doch auch die Legalisierung sogenannter „harter Drogen“ wird diskutiert.

Argumente der Befürworter Es existieren folgende große Argumentationen für eine Legalisierung von Drogen. Diese werden häufig gemeinsam ins Feld geführt bzw. nicht explizit voneinander getrennt.

Freiheitsargumentation Diese Argumentation postuliert ein Selbstbestimmungsrecht über den eigenen Geist bzw. Körper des Individuums. Der mündige Mensch habe die Freiheit, sich für den Konsum von Drogen zu entscheiden. Der Staat habe kein Recht einzugreifen. Ein bekannter Verfechter dieser Argumentation war Timothy Leary; auch der liberale Wirtschaftswissenschaftler Milton Friedman sprach sich mit dem Freiheitsargument für eine Drogenlegalisierung aus.

Weiter wird argumentiert, die durch das Verbot provozierte Reaktanz könne viele Heranwachsende erst recht in den Drogenkonsum treiben (Reiz des Verbotenen).

Die Vorstellung vieler Gegner einer Legalisierung, es ließe sich eine Gesellschaft ohne Drogenkonsumenten realisieren, insbesondere durch eine Kriminalisierung dieser, wird von einigen als Wunschdenken betrachtet, da es ein natürliches Bedürfnis des Menschen sei, Drogen zu konsumieren und die Prohibition die meisten nicht davon abhielte. Dieser als „War on Drugs“ bezeichnete restriktive Ansatz der Kriminalisierung von Drogenkonsumenten sei gescheitert und verursache mehr Schaden als er nütze.

Bei Drogenkonsumenten, die keine Probleme mit ihrem Konsum haben, bestehe kein Grund zum Eingriff in ihr Selbstbestimmungs- und Persönlichkeitsrecht, und denjenigen, die einen problematischen Konsum aufweisen, sei nicht dadurch geholfen, dass man sie kriminalisiert und gesellschaftlich ächtet sowie ihre Drogenbeschaffung dem Schwarzmarkt überlässt. Die sinnvollste Möglichkeit, um Menschen wirksam vor mit Drogenkonsum einhergehenden Gefahren zu schützen, sei daher ein legaler Verkauf in qualitätskontrollierten Geschäften in Verbindung mit transparenter Prävention und Aufklärung über die jeweiligen Risiken.

Der Einwand von Legalisierungsgegnern, die Entstehung weiterer Volksdrogen sollte vermieden werden, erübrige sich mit diesem Argument ebenso, da der Konsum trotz Prohibition in einem großen Ausmaß stattfinde und eine Legalisierung lediglich zu sichereren Konsumbedingungen führen würde.

Kriminologische Argumentation Sowohl die Bilanz der aktuellen US-Drogenpolitik als auch die Erfahrungen mit der Prohibition von Alkohol in den Vereinigten StaatenReeve, W. Paul: In: Utah History to Go. (First published in History Blazer, February 1995) lassen die Schlussfolgerung zu, dass das Verbot von Drogen deren Konsum kaum beschränkt,The Day Beer Resumed Flowing, Legally sondern vielmehr dem Wachstum organisierter Kriminalität Vorschub leistet. Wo eine Nachfrage existiere, bildet sich ein Markt; findet dieser aber wegen staatlicher Repressionen in der Illegalität statt, senkt dies die Hemmschwelle für illegale Geschäftspraktiken. So bildeten sich z. B. während der Prohibition in den 1930er Jahren mafiöse Strukturen heraus, die nach Aufhebung des Verbots wieder zurückgingen. Durch ein Verbot verringere der Staat die Transparenz des Drogenmarktes und damit Möglichkeiten zu dessen Regulierung. Auch führe eine Kriminalisierung des Drogenkonsums Konsumenten wie Produzenten in eine gesellschafts- und staatsfeindliche Haltung, ohne dass es dafür einen in der Sache selbst liegenden Grund gebe. Nach dem Grundsatz Nulla poena sine lege sei die sogenannte Drogenkriminalität damit ausschließlich ein Produkt der Prohibition.

Der Einwand vieler Legalisierungsgegner, es würde auch nach einer Legalisierung noch ein Schwarzmarkt mit günstigeren Preisen als der legale Markt bestehen, werde dadurch relativiert, dass dies dennoch eine Verbesserung gegenüber dem gegenwärtigen Ist-Zustand darstelle, da Konsumenten nach einer Legalisierung die Möglichkeit hätten, sich in legalen Geschäften über die Qualität und Inhalte ihrer Drogen zu informieren und sicher sein könnten, dass diese keine schädlichen Beimischungen enthalten, was den Schwarzmarkt deutlich kleiner und unattraktiver machen und letztendlich eindämmen würde.

Kostenargumentation Diese Argumentation baut auf die These, dass die durch die Prohibition entstandenen gesamtgesellschaftlichen Kosten höher seien als die Kosten, welche durch eine Legalisierung entstünden.Ärzteblatt

Die volkswirtschaftlichen Kosten der Prohibition setzen sich wie folgt zusammen: Kosten für den Justizapparat: Polizei, Staatsanwaltschaft, Gerichte, Gefängnisse. Kosten durch Beschaffungskriminalität und -prostitution. Kosten durch die indirekte Unterstützung des Terrorismus und der organisierten Kriminalität (einschließlich Korruption, Geldwäsche und Bandenkriegen). entgangene Steuereinnahmen direkte durch Verzicht auf Besteuerung der Drogen, indirekte durch Steuerausfälle bei Inhaftierten. Kosten durch erhöhte Gesundheitsrisiken bei Konsumenten durch verunreinigte Drogen, Needle sharing, Verwahrlosung, Überdosierungen und Beschaffungsprostitution. Entgangene Einnahmen durch die Illegalisierung von Arbeitsplätzen (Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung, Einkommensteuer). entgangene Einnahmen und verstärkte Ausgaben durch verhinderte Nutzung in der Medizin und als Rohstoff (Hanf).

Diese These wird dadurch gestützt, dass es dem Rechtsstaat auch nach etwa einem Jahrhundert der Prohibitionspolitik nicht gelungen ist, die Zahl der Drogentoten sowie die damit zusammenhängende Kriminalität (z. B. Beschaffungsdelikte) zu senken. Selbst drakonische Strafen und strengere Kontrollen haben wohl nicht gegriffen. Bezeichnend ist, dass sogar in vielen Gefängnissen mit Drogen gehandelt wird und dass es dem Staat nicht gelingt, diese unerwünschten Handlungen „vor seiner Nase“ zu unterbinden.

Die Befürworter folgern daraus, dass man – einige oder alle – Drogen legalisieren solle und die Abgabe mittels Jugendschutzgesetzen, Steuern (eine Verbrauchsteuer analog zur Alkohol- und Tabaksteuer) und Qualitätsrichtlinien und Begrenzungen zu regulieren.

Verhältnismäßigkeitsargumentation Aus medizinischer Sicht gebe es bei einigen Drogen keine Gründe dafür, sie schlechter bzw. restriktiver als die Volksdrogen Tabak und Alkohol zu behandeln. Der Staat erhebe bei Drogen mit ähnlichem Gefährdungspotential unterschiedlich scharfe Sanktionsmaßnahmen und verletze so das rechtsstaatliche Gebot der Verhältnismäßigkeit. Mehr als 99 Prozent der Drogentode in Deutschland werden durch die legalen Drogen Tabak und Alkohol verursacht.Alkohol – Die Leber trägt die Hauptlast. gesundheit.deDHS Jahrbuch Sucht 2017, Pressemitteilung der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen, veröffentlicht am 11. April 2017 – Drogenbeauftragte der Bundesregierung

Einige verbotene Drogen sind weitestgehend frei von körperlichen wie auch psychischen Risiken. Hier ist vor allem die Gruppe der Psychedelika zu nennen, zu denen unter anderem LSD gehört.LSD and Other Psychedelics Not Linked With Mental Health Problems, Analysis Suggests – ScienceDaily LSD besitzt kein Abhängigkeitspotenzial.Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EMCDDA): Drug profiles, Lysergid (LSD)[…] Because of the unpredictability of psychedelic drug effects, any use carries some risk. Dependence and addiction do not occur, but users may require medical attention because of „bad trips“. […] Laurence Brunton, Donald Blumenthal, Iain Buxton, Keith Parker: Goodman and Gilman’s Manual of Pharmacology and Therapeutics. 2008, ISBN 978-0-07-144343-2, S. 398. doi:10.1036/0071443436D. E. Nichols: (PDF) In: Pharmacology & therapeutics. Band 101, Nummer 2, Februar 2004, S. 131–181, doi:10.1016/j.pharmthera.2003.11.002. PMID 14761703. (Review). Darüber hinaus ist kein Todesfall durch eine Überdosis LSD bekannt., Januar 2016, National Institute of Drug Abuse, abgerufen am 24. April 2016 (englisch)C. Lüscher, M. A.: The mechanistic classification of addictive drugs, PLOS Medicine, Band 3, Nr. 11, S. e437, veröffentlicht im November 2006, pmid = 17105338, pmc = 1635740, doi = 10.1371/journal.pmed.0030437

Andererseits wird von einigen Fachleuten aufgeführt, es werde zu selten berücksichtigt, dass die meisten Cannabiskonsumenten bisher nicht täglich konsumieren, wohingegen die Intensität von Alkoholkonsum gerade wegen seiner bereits gewonnenen gesellschaftlichen Akzeptanz deutlich höher sei. Weil Cannabis verboten sei, bestehe deshalb also zwar Anlass zur sogenannten Verhältnismäßigkeitsargumentation, es wäre aber keineswegs konstruktiv, auch automatisch die Legalisierung weiterer Suchtstoffe zu befürworten.http://www.cannabislegal.de/aktionen/obriefe/brief-hueppe.htm#antwort2 Der Nutzen des Verbots bilde dafür laut Legalisierungs-Befürwortern hingegen keine hinreichende Rechtfertigung, da bei „weichen Drogen“ wie Cannabis die Gefahr, wegen des Besitzes der Droge angezeigt zu werden, gering sei und die Hemmschwelle, Cannabis zu konsumieren, deshalb ohnehin gering sei. Deshalb sinke die Hemmschwelle kaum, wenn „weiche Drogen“ legalisiert würden.

Einstiegsdrogenargumentation Mit Blick auf Cannabis wird auch die Einstiegsdrogen-Theorie angezweifelt, etwa in einer vom Bundesministerium für Gesundheit unter Horst Seehofer in den 1990ern beauftragten Studie von Dieter Kleiber und Renate Soellner. Eine befürchtete Heranführung an harte Drogen würde in der Praxis nicht stattfinden, eher sei das Gegenteil der Fall: Durch die Illegalisierung entstehe überhaupt erst diese illegale Drogenszene, deren Kontrolle unmöglich sei. Die These, dass Konsumenten sich bei Legalisierung den „Kick der Illegalität“ dann bei harten Drogen suchten, scheine bei genauerer Betrachtung und unter der Berücksichtigung von Statistiken haltlos. Darzustellen sei das am Beispiel der legalen Drogen Tabak und Alkohol: obwohl sie legal erhältlich und erwiesenermaßen gefährlicher unter der Berücksichtigung auf körperliche Schäden und dem Suchtpotenzial sind, steigt deshalb die Masse nicht auf härtere Drogen um.

Krankheitsargumentation