In den 1970er und 1980er Jahren gab es eine Pädophilie-Debatte in den Neuen Sozialen Bewegungen, in der Wissenschaft und bei verschiedenen Parteien in Westdeutschland.

In dieser Zeit wurde über die Straffreiheit pädophiler Handlungen in Sexualwissenschaft, Schwulenbewegung, Strafrechtswissenschaft und Kriminologie kontrovers diskutiert. Neben der Forderung nach Streichung des StGB wurde auch die Abschaffung des Sexualstrafrechts gefordert. Diese Forderung wurde von der breiten Öffentlichkeit meist abgelehnt. Über „Umfang, Kontext und die Auswirkungen pädophiler Forderungen in den Milieus der Neuen Sozialen Bewegung und der Grünen“ forschte das Göttinger Institut für Demokratieforschung.Göttinger Institut für Demokratieforschung: Die Grünen und die Pädosexualität.

Deutsche Studien- und Arbeitsgemeinschaft Pädophilie Laut Franz Walter und Stephan Klecha kommt der Deutschen Studien- und Arbeitsgemeinschaft Pädophilie (DSAP) eine Schlüsselfunktion in der Pädophiliediskussion zu: Ein Höhepunkt war der Einfluss auf die Veranstaltung „Parteien auf dem Prüfstand – wen können wir Homosexuellen wählen?“ am 12. Juli 1980 in der Bonner Beethovenhalle. (Vertreter der Parteien CDU, SPD, FDP und Grüne sollten von Schwulen, Lesben und Pädophilen auf den Prüfstand gestellt werden) Die DSAP beeinflusste die Agenda der Schwulenbewegung dauerhaft bis Ende der 80er Jahre, sie nahm Einfluss auf die FDP und nutzte das Renommee liberaler Sexualwissenschaftler für ihre Propaganda.Franz Walter über die Pädophilie-Debatte: „Es widert mich an.“ In: Der Spiegel, 15. August 2013, abgerufen am 25. September 2013.Pädophilie-Debatte – Irrwege des Liberalismus. In: Der Spiegel, 28. August 2013, abgerufen am 25. September 2013.Forscher: Auch FDP wollte Sex mit Kindern legalisieren. In: Focus, 11. August 2013, abgerufen am 25. September 2013. Die DSAP und ihre Aktivisten wirkten auf verschiedene politische Bewegungen und Organisationen ein und rekrutierten Personen aus verschiedenen wissenschaftlichen Disziplinen.Alexander Hensel, Tobias Neef, Robert Pausch: Von »Knabenliebhabern« und »Power-Pädos«. Zur Entstehung und Entwicklung der westdeutschen Pädophilen-Bewegung. In: Franz Walter, Alexander Hensel, Stephan Klecha: Die Grünen und die Pädosexualität. Eine bundesdeutsche Geschichte. Göttingen 2014, S. 136–159.

Sexualwissenschaft, Psychiatrie und Kriminologie Auch Teile der Kriminologie und der Sexualwissenschaften diskutierten in der Folge der „Sexuellen Revolution“ der End-1960er und 1970er Jahre dieses Thema kontrovers und plädierten für einen neuen Umgang mit sexuellen Kontakten zwischen Kindern und Erwachsenen.

Sexual- und andere Humanwissenschaften Die Debatte über die Legalisierung pädosexueller Akte ist historisch eng verbunden mit der Forderung nach Abschaffung des § 175 (StGB). Die Verhandlung der Schadensfrage homosexueller Beziehungen zu Minderjährigen in den Anhörungen der großen Reformen des Strafrechts 1969 und 1973 stellte erstmals statt der Widernatürlichkeit die Schadensfrage und die Frage der Einvernehmlichkeit in den Mittelpunkt des Sexualstrafrechts.Franz Walter: „In dubio pro Libertate“. Sexualstrafrecht im gesellschaftlichen Wandel. In: Franz Walter, Stephan Klecha, Alexander Hensel (Hg.): Die Grünen und die Pädosexualität. Eine bundesdeutsche Geschichte. Göttingen 2014, S. 108–135. Zu beiden Fragen gab es keinen hinreichenden Forschungsstand in der Sexualwissenschaft. Zeitgleich (1972) veröffentlichte der niederländische Sexualpsychologe und Pädophilieaktivist Frits Bernard die Studie Sex met kinderen (Sex mit Kindern), die er im Auftrag der Niederländischen Vereinigung für Sexualreform NVSH (Nederlandse Vereniging voor Seksuele Hervorming) durchgeführt hatte und in der er die Unschädlichkeit sexueller Kontakte zwischen Kindern und Erwachsenen proklamierte. Diese Studie wurde zur Referenzfolie der Befürworter der Legalisierung pädosexueller Kontakte in den frühen 1970er Jahren. Schon 1973 wurde in einer Schwerpunktausgabe der Zeitschrift betrifft:erziehung die Studie von Bernard zum Anlass genommen, die Frage nach der möglichen Unschädlichkeit pädosexueller Kontakte zu diskutieren. In derselben Ausgabe proklamierte der Sexualwissenschaftler Eberhard Schorsch die Unschädlichkeit sexueller Kontakte zwischen Kindern und Erwachsenen unter der Bedingung der „Einvernehmlichkeit“.Tobias Neef: Das »stärkste Tabu«. Zum Tabu der Pädosexualität und seiner Infragestellung. In: INDES. Zeitschrift für Politik und Gesellschaft, Ausg. 2014–2, S. 81–90. Ihm schlossen sich in den Folgejahren verschiedene Strafrechtler, Sexualwissenschaftler, Psychologen, Psychiater und Pädagogen an. Diese unterschieden dabei zwischen gewaltfreien Akten, denen das Kind zustimmte, und sexuellem Missbrauch. Helmut Kentler forderte deshalb die Abschaffung des Sexualstrafrechts, Reinhart Lempp führte für die Kinder- und Jugendpsychiatrie Schädigungen nicht auf sexuelle Übergriffe bei Kindern, sondern auf die Reaktionen der Umwelt hierauf zurück. In der zweiten Hälfte der 1980er Jahre führte der US-amerikanische Soziologe David Finkelhor den Begriff des „Informed consent“ als wesentlichen Faktor ein, nach dem es freiwillige sexuelle Handlungen durch Kinder geben könne, sie aber meist nicht die Tragweite einer solchen Zustimmung überschauen könnten.David Finkelhor, Sherry Hamby, Heather Turner, Wendy Walsh, Ethical Issues in Surveys about Children’s Exposure to Violence and Sexual Abuse, The Wiley Handbook on the Psychology of Violence (2016), S. 42 ff. Der Sexualwissenschaftler Martin Dannecker betonte 1987 die „Disparität der Wünsche“, die eine „Ungleichzeitigkeit“ der Sexualität von Pädophilen und Kindern erzeuge.Martin Dannecker: Bemerkungen zur strafrechtlichen Behandlung der Pädosexualität. In: Herbert Jäger, Eberhard Schorsch (Hg.): Sexualwissenschaft und Strafrecht. Stuttgart 1987, S. 71–83.

Bundeskriminalamt Der Spiegel schrieb am 21. Juli 1980: „Daß es sich bei der Sexualkriminalität – von Gewalttaten abgesehen – eher um kriminalisierte Sexualität handelt, scheint neuerdings durch eine Studie bestätigt zu werden, die der Psychologe Michael C. Baurmann im Auftrag des Bundeskriminalamtes erarbeitete. Baurmann hat insgesamt 8000 zwischen 1968 und 1972 in Niedersachsen ‚angezeigte und verurteilte Sexualkontakte‘ aus der Sicht der Opfer betrachtet. Diese wurden in einer Stichprobe sechs bis zehn Jahre nach dem aktenkundigen Erlebnis einer ‚psychodiagnostischen Nachuntersuchung‘ unterzogen. Ergebnis: Nur 60 Prozent der Opfer erinnerten sich überhaupt noch an den Vorfall. Wie viele ihn – gerade wegen des traumatischen Leidensdrucks – aus dem Gedächtnis verdrängt hatten, wird in der Untersuchung nicht deutlich.“Sexualität – Mächtiges Tabu. In: Der Spiegel, 21. Juli 1980, abgerufen am 25. September 2013. 1983 veröffentlichte das Bundeskriminalamt eine Studie, die zwischen gewaltlosen, angeblich „harmlosen“ Sexualkontakten und gewaltförmigen, schädlichen Sexualkontakten zwischen Erwachsenen und Kindern unterschied.Volker Beck auf abgeordnetenwatch abgerufen am 11. September 2013.Michael C. Baurmann: Sexualität, Gewalt und psychische Folgen – Eine Längsschnittuntersuchung bei Opfern sexueller Gewalt und sexueller Normverletzungen anhand von angezeigten Sexualkontakten. BKA-Forschungsreihe, 15. Wiesbaden 1983. Die Studie wurde 1996 quasi unverändert erneut in der BKA-Schriftenreihe veröffentlicht und war bis September 2013 auf der Website des BKA abrufbar. Laut Focus wurden in der BKA-Schrift „Thesen von Kinderschändern verbreitet“.Bizarre Studie im Auftrag des BKA „Kinder können zu wenig sexuelle Erfahrung sammeln“. In: Focus, 10. September 2013, abgerufen am 11. September 2013.Auszugsweise Publikation: http://www.zeigen-verboten.de/Opfer-Studie/studie-baurmann.htm

Die BKA-Studie über Sexualität und Gewalt lieferte 1983 die empirische Grundlage für die Unterscheidung zwischen gewaltlosen und einvernehmlichen sexuellen Handlungen und gewaltförmigen und von Abhängigkeit gekennzeichneten soziosexuellen Situationen. Die Untersuchung des Bundeskriminalamtes nimmt eine Unterscheidung zwischen und vor.

Publizistik Die Zeit, die Neue Juristische Wochenschrift und Der Spiegel gaben neben der taz pro-pädophilen Positionen in ihren Publikationen Raum und machten sich diese teilweise auch zu eigen.

1979 veröffentlichte die taz ein pädophiles Manifest von Olaf Stüben. 2010 erschien eine unvollständige Aufarbeitung in der taz über die pädophilen Einflüsse auf die Berichterstattung der Zeitung.Nina Apin: Kuscheln mit den Indianern. taz Print-Archiv, 22. April 2010, abgerufen am 25. September 2013. Die taz behauptete 2010, pädophile Positionen hätten in der Zeitung in den 1990er Jahren keinen Platz mehr gehabt. Tatsächlich kritisierte Elmar Kraushaar 1994 den Ausschluss von Pädophilengruppen aus der ILGA.Der homosexuelle Mann. taz vom 30. März 1995.

Kinderschutzbund Pädophile versuchten in den 1980er Jahren offenbar, auch beim Deutschen Kinderschutzbund Einfluss zu nehmen. Walter Bärsch, langjähriger Präsident des Kinderschutzbunds, war Gründungsmitglied der pädophilenfreundlichenIris Hax, Sven Reiss: Programmatik und Wirken pädosexueller Netzwerke in Berlin – eine Recherche (PDF; 3,1 MB). Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs, 2021, S. 70 f. Arbeitsgemeinschaft Humane Sexualität (AHS). Die Deutsche Studien- und Arbeitsgemeinschaft Pädophilie (DSAP) soll die Verbindungen zwischen Pädophilen und Kinderschutzbund geplant haben.Pädophile im Kinderschutzbund? In: Die Welt, 9. September 2013, abgerufen am 25. September 2013.Aufarbeitung: Pädophile wollten gezielt Kinderschutzbund unterwandern. In: Der Spiegel.

Deutsche Schwulenbewegung Das Festhalten am § 175, der noch bis 1994 sexuelle Handlungen unter Männern kriminalisierte, wurde in der BRD in den 1950er und 1960er Jahren vor allem damit legitimiert, dass er eine Jugendschutzfunktion besäße. Junge Männer könnten von Älteren zur Homosexualität verführt und in ihrer Sexualentwicklung dauerhaft gestört werden, so die damalige Argumentation. Auch in öffentlichen Debatten wurden homosexuelle Männer immer wieder als Verführer und männliche Jugendliche als Verführte beschrieben. Die Debatte um die Abschaffung des § 175 war von daher eng verknüpft mit der Frage nach den Grenzen legitimer sexueller Beziehungen und mit der Frage nach der Legitimität unterschiedlicher Schutzaltersgrenzen.

1979 gehörte „die Streichung der §§ 174, 175 und 176 StGB bzw. die Abschaffung des Sexualstrafrechts insgesamt“ zu den Forderungen des Schwulentreffens Homolulu in Frankfurt. Aufnahme fand die Forderung der Pädophilen in die Agenda der überregionalen Schwulenbewegung im Umfeld des Bündnisses für die Veranstaltung „Parteien auf dem Prüfstand – wen können wir Homosexuellen wählen?“ am 12. Juli 1980 in der Bonner Beethovenhalle. Unter Einfluss der Deutschen Studien- und Arbeitsgemeinschaft Pädophilie e. V. (DSAP) und weiterer Gruppen wurden deren Forderungen Teil der Parteienveranstaltung. „Der Tumult in der Bonner Beethovenhalle bedeutete das Ende der Schwulenbewegung der 70er Jahre.“Brühwarm von Bielefeld zur Beethovenhalle. In: queer.de, 31. Oktober 2012, abgerufen am 24. August 2013. Die Beethovenhallen-Veranstaltung wurde von vielen im Nachhinein als „Desaster“ erlebt. abgerufen am 25. September 2013. Pädophile versuchten, Diskussionen über die Homosexuellenunterdrückung für ihre Interessen zu nutzen, und warben in der Schwulenbewegung um Solidarität und Hilfe bei ihrem Anliegen der Abschaffung des § 176 StGB.