Der Regionalverband Saarbrücken ist ein Kommunalverband besonderer Art und eine Gebietskörperschaft im Saarland. Er umfasst die Landeshauptstadt Saarbrücken und neun weitere Städte und Gemeinden der Umgebung. § 194 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) des Saarlandes. Er erfüllt sowohl die Angelegenheiten der kommunalen Selbstverwaltung als auch jene der Auftragsverwaltung, die gesetzlich den Landkreisen übertragen sind.§§ 197-198 Kommunalselbstverwaltungsgesetz des Saarlandes. Die Landeshauptstadt Saarbrücken hat jedoch einen administrativen Sonderstatus und erfüllt nicht nur regelmäßig staatliche Auftragsangelegenheiten, die ansonsten den Landkreisen zukommen, sondern ihr können solche Auftragsangelegenheiten per Gesetz auch für das gesamte Gebiet des Regionalverbandes zugewiesen werden.§ 9 Kommunalselbstverwaltungsgesetz des Saarlandes. Sitz des Regionalverbandes und seiner Gremien ist Saarbrücken. Als Amtssitz dient im Wesentlichen das Schloss Saarbrücken.

Der Regionalverband entstand zum 1. Januar 2008 im Zuge einer am 27. November 2007 vom Landtag des Saarlandes beschlossenen Verwaltungsstrukturreform als Rechtsnachfolger des Stadtverbandes Saarbrücken. Vom Stadtverband unterscheidet sich der Regionalverband im Wesentlichen durch eine veränderte Organstruktur.

Geographie

Lage Der Regionalverband Saarbrücken hat Anteil am mittleren Saartal, am Warndt und am Saar-Nahe-Bergland. Die Saar durchfließt das Verbandsgebiet von der französischen Grenze bei Saargemünd im Südosten bis hinter Völklingen im Nordwesten.

Größte und bedeutendste Stadt des Regionalverbandes ist die Landeshauptstadt Saarbrücken, die kleinste Gemeinde ist Großrosseln.

Angrenzende Landkreise und Arrondissements Der Regionalverband Saarbrücken grenzt im Uhrzeigersinn im Westen beginnend an die Landkreise Saarlouis, Neunkirchen und den Saarpfalz-Kreis (alle Saarland). Im Süden grenzt er an die französischen Arrondissements Forbach-Boulay-Moselle und Sarreguemines (Département Moselle).

Geschichte Der Stadtverband Saarbrücken entstand am 1. Januar 1974 im Zuge der Gebiets- und Verwaltungsreform des Saarlandes. Er wurde gebildet aus der bis dahin kreisfreien Landeshauptstadt Saarbrücken, dem Landkreis Saarbrücken (ohne die Gemeinde Rentrisch), dem damals zur Stadt St. Ingbert gehörenden Stadtteil Schnappach sowie den Gemeinden Ensheim und Eschringen aus dem aufgelösten Landkreis St. Ingbert. Durch die gleichzeitig stattfindende Gemeindereform wurde der Stadtverband in zehn Gemeinden gegliedert, von denen fünf das Stadtrecht besaßen. Damit entstand eine für ganz Deutschland bis dahin einzigartige Gebietskörperschaft, die in ihrer Funktion einem Landkreis glich, jedoch für die stadtverbandsangehörigen Gemeinden weitergehende Aufgaben übernahm.

Der Landkreis Saarbrücken wurde 1816 gebildet, als Preußen seine Provinzen in Regierungsbezirke und Landkreise einteilte. Preußen kam 1815, nach dem Zweiten Pariser Frieden in den Besitz der Gebiete an der Saar, als die Grenze zu Frankreich neu bestimmt und die ehemaligen deutschen Duodezfürstentümer im Südwesten des Alten Reiches offiziell aufgelöst wurden. Historisch deckte sich der Stadtverband zu großen Teilen mit der ehemaligen Grafschaft Saarbrücken, deren Wappentiere (den silbernen Löwen der Grafen von Saarbrücken und den goldenen Nassauer Löwen) der Stadtverband im Wappen führt.

mini|Saarbrücker Schloss, Sitz des Regionalverbandes

Mit dem Verwaltungsstrukturreformgesetz, das der Landtag des Saarlandes am 21. November 2007 mit den Stimmen der CDU-Mehrheitsfraktion beschloss, wurde der Stadtverband zum 1. Januar 2008 in den Regionalverband Saarbrücken überführt. Maßgeblicher Unterschied zur bisherigen Organstruktur ist die Schaffung eines Kooperationsrates aus Vertretern der verbandsangehörigen Gemeinden, der neben der unmittelbar von der Bevölkerung gewählten Regionalversammlung Teile der Selbstverwaltungsangelegenheiten wahrnimmt. Die verfassungsrechtliche Zulässigkeit dieses neuartigen Konstruktes wird von namhaften Rechtswissenschaftlern bezweifelt (so z. B. in einem Gutachten des Deutschen Landkreistages, das der Stadtverband Saarbrücken in Auftrag gegeben hatte).

Einwohnerstatistik mini|Bevölkerungspyramide für den Regionalverband Saarbrücken (Datenquelle: Zensus 2011Datenbank Zensus 2011, Regionalverband Saarbrücken, Alter + Geschlecht)

Konfessionsstatistik Gemäß dem Zensus 2011 waren 51,8 % (169.460 Einwohner) römisch-katholisch, 23,5 % der Einwohner evangelisch und 24,6 % waren konfessionslos, gehörten einer anderen Glaubensgemeinschaft an oder machten keine Angabe.Regionalverband Saarbrücken Religion, Zensus 2011 Der Anteil der Protestanten und Katholiken an der Gesamtbevölkerung ist seitdem gesunken. Gemäß dem Zensus 2022 waren im Jahr 2022 41,2 % (135.543) der Einwohner katholisch, 18,4 % evangelisch, und 40,4 % waren konfessionslos, gehörten einer anderen Glaubensgemeinschaft an oder machten keine Angabe.Bevölkerung kompakt (Gebietsstand 15.05.2022, Religion), abgerufen am 29. August 2024

Laut kirchlicher Statistik hatte der Regionalverband Saarbrücken Ende 2022 (Dekanat Völklingen und Dekanat Saarbrücken) 132.895 (40,2 %) Katholiken.Bistum Trier Statistikatlas 2022, abgerufen am 7. Juli 2023 Ende 2023 hatte der Regionalverband Saarbrücken 128.218 (38,6 %) KatholikenBistum Trier Statistikatlas 2023, abgerufen am 29. August 2024, Ende 2024 123.755 (37,1 %) katholische KirchenmitgliederBistum Trier Statistikatlas 2024, abgerufen am 17. Juli 2025 und Ende 2025 118.869 katholische Kirchenmitglieder.Bistum Trier Statistikatlas 2025, abgerufen am 26. März 2026

Christentum In der Grafschaft Saarbrücken war 1575 die Reformation mit dem lutherischen Bekenntnis eingeführt worden. Schon im 17. Jahrhundert begann mit der planmäßigen Ansiedlung reformierter Hugenotten und, auf Druck der Reunionspolitik Ludwigs XIV., mit der Wiederzulassung der katholischen Kirche die konfessionelle Vielfalt. Durch die Zuwanderung von Arbeitskräften für die Montanindustrie aus dem fast ausschließlich katholischen Umland während der Industrialisierung im Laufe des 19. Jahrhunderts verschob sich das Konfessionsverhältnis. Die katholischen Gemeinden gehören fast ausnahmslos zum Bistum Trier, lediglich einige Gemeinden im Osten von Saarbrücken gehören zum Bistum Speyer.

Die evangelische Bevölkerung des Kreises und der Stadt gehörte (mit Ausnahme der Gemeinden Ensheim und Schnappach, die zur Pfälzischen Landeskirche gehören) seit der Saarbrücker Union der ehemals lutherischen Landeskirche der Grafschaft mit den beiden reformierten Gemeinden in Saarbrücken und Ludweiler 1817 zur Evangelischen Kirche in Preußen (ab 1922 unter dem Namen Evangelische Kirche der altpreußischen Union; APU, EKapU), und dort zur 1826 gebildeten Kirchenprovinz der Rheinprovinz mit dem Provinzialkonsistorium in Koblenz (ab 1934 in Düsseldorf). 1947 wurde die Kirchenprovinz als Evangelische Kirche im Rheinland (EKiR) eine selbständige Landeskirche und bis 2003 Gliedkirche der Evangelischen Kirche der Union (EKU; so der Name der reorganisierten APU ab 1953). Fast alle evangelischen Gemeinden im Regionalverband sind der EKiR zugeordnet.

Politik Die Organe des Stadtverbandes Saarbrücken waren der direkt gewählte Stadtverbandstag (entsprach einem Kreistag), der Planungsrat und der Stadtverbandsausschuss als „Legislative“ sowie der Stadtverbandspräsident als Leiter der Verwaltung und Vorsitzender des Stadtverbandstages (rechtlich einem Landrat vergleichbar).

Stadtverbandspräsidenten

1974: Walter Henn, FDP/DPS, als letzter Landrat des Landkreises Saarbrücken kommissarischer Stadtverbandspräsident 1974–1975: Werner Klumpp, FDP/DPS 1975–1985, Klaus Maria Heinemann, Freie Demokratische Partei, FDP/DPS 1985–1991: Franz-Ludwig Triem, SPD 1992–1998: Karl-Heinz Trautmann, SPD 1998–2007: Michael Burkert, SPD 2007–2008: Elfriede Nikodemus (kommissarisch)

Regionalverbandsdirektor Am 1. Januar 2008 wurde Ulf Huppert (FDP) kommissarisch „Beauftragter für das Amt des Regionalverbandsdirektors“.

Am 7. Juni 2009 stand das Amt des Regionalverbandsdirektors erstmals zur Wahl. Keiner der Kandidaten konnte an diesem Tag die absolute Mehrheit erringen. Bei der Stichwahl am 21. Juni 2009 setzte sich Peter Gillo (SPD) mit 60,22 % gegen Rainer Grün (CDU) mit 39,78 % durch. Dabei konnte Gillo in allen Kommunen des Regionalverbands außer Püttlingen mehr Stimmen auf sich vereinigen als sein Konkurrent. Die Wahlbeteiligung betrug bei der Stichwahl lediglich 21,2 %.

Seit dem 1. Januar 2025 ist Carolin Lehberger (SPD) neue Regionalverbandsdirektorin. Sie setzte sich bei der Stichwahl am 23. Juni 2024 mit 53,36 % gegen ihren Mitbewerber Ralph Helmut Schmidt (46,64 %, CDU) durch. Die Wahlbeteiligung lag bei 29,34 %.Öffentliche Bekanntgabe des endgültigen Ergebnisses der Stichwahl zur Regionalverbandsdirektorin bzw. zum Regionalverbandsdirektor des Regionalverbandes Saarbrücken am 23. Juni 2024. In: regionalverband-saarbruecken.de, 4. Juli 2024, abgerufen am 16. Januar 2025.

Kooperationsrat Wesentliche kommunale Aufgaben sollen ab dem Zeitpunkt der nächsten Kommunalwahl nicht mehr durch die von den Bürgern des Stadtverbands gewählte Regionalversammlung, sondern durch einen Kooperationsrat aus Vertretern der verbandsangehörigen Gemeinden entschieden werden. Seine Zuständigkeiten erstrecken sich auf bestimmte, enummerativ in § 211a KSVG n. F. aufgezählte kommunale Selbstverwaltungsangelegenheiten. Damit soll dem Kooperationsgedanken und dem besonderen Abstimmungsbedarf im Saarbrücker Stadt-Umland-Raum Rechnung getragen werden.

Wie schon bisher zählt zu diesen Aufgaben die Flächennutzungsplanung, die als originär gemeindliche Aufgabe ausnahmsweise zur Bewältigung der besonderen Stadt-Umland-Situation der übergeordneten Ebene übertragen und von einem eigens dafür eingerichteten Planungsrat wahrgenommen wird. Neu zu den Kooperationsaufgaben hinzu kommen die Wirtschaftsförderung, der öffentliche Personennahverkehr sowie die Koordination der Sport-, Erholungs- und Freizeitmaßnahmen. Außerdem besitzt der Kooperationsrat zahlreiche Anhörungsrechte in Angelegenheiten, für die die Regionalversammlung zuständig ist.

Juristische Bewertung Wegen des aus Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG hergeleiteten Erfordernisses einer aus unmittelbarer Volkswahl hervorgegangenen Vertretungskörperschaft, die grundsätzlich alle Selbstverwaltungsangelegenheiten zu erfüllen hat, wird die Einrichtung des Kooperationsrats für verfassungswidrig gehalten. Da die Mitglieder des Kooperationsrats von den Gemeinden beschickt werden, fehle es an einer homogenen unmittelbaren demokratischen Legitimation.Weiterentwicklung der Verwaltungsstrukturen im Großraum Saarbrücken; Modelle, Bewertungen und Empfehlungen. Gutachten, erstellt von Axel Priebs, Hannover/Kiel und Kyrill-A. Schwarz, Dinkelsbühl, April 2007 Die Gegenauffassung hält den Kooperationsrat für zulässig, da ihm nur ein Ausschnitt der kommunalen Selbstverwaltungsangelegenheiten übertragen worden ist und das wichtige Budgetrecht bei der Regionalversammlung verbleibe. Eine endgültige Klärung wird wohl erst der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes herbeiführen. Derzeit ist noch unklar, ob das insofern angekündigte Verfahren tatsächlich eingeleitet wird.

Regionalverband als Gebietskörperschaft Darüber hinaus entspricht der Regionalverband in weiten Teilen einem herkömmlichen Landkreis. Umstritten ist jedoch, ob er auch Gemeindeverband im Sinne von Art. 28 Abs. 2 Satz 2 GG sein kann. Hiergegen wird angeführt, dass der Regionalverband durch den Kooperationsrat zu starke bundkörperschaftliche Elemente erhalten hat. Dann wäre er nicht mehr als klassische Gebietskörperschaft zu qualifizieren und es läge ein Verstoß gegen die verfassungsrechtlich verankerte objektive Rechtsinstitutionsgarantie vor.

Regionalversammlung Die Regionalversammlung ist die kommunale Volksvertretung im Regionalverband Saarbrücken. Über ihre Zusammensetzung entscheiden die Bürger alle fünf Jahre.