mini|Schwedische Parkscheibe auf dem Armaturenbrett
Eine Parkscheibe dient im Straßenverkehr beim Parken von Fahrzeugen zur Angabe der Ankunftszeit (des Parkbeginns) eines Kraftfahrzeugs auf einer als Parkplatz ausgeschilderten Fläche mit Überwachung der Parkzeit.
Der Vorläufer der heutigen Bestimmungen findet sich in der Ausweisung einer Blauen Zone in Stadtzentren – in dieser Parkzone konnte mit einer entsprechenden (regional verschiedenen) Parkscheibe bis zu zwei Stunden kostenlos geparkt werden. Die aktuelle Regelung mit der vereinheitlichten EU-Parkscheibe erlaubt einen weiteren Bereich an Zeitbeschränkungen, die auf der Parkplatzbeschilderung jeweils angegeben werden.
Zur Überwachung der Parkdauer bei kostenpflichtigen Parkplätzen kommen beispielsweise Parkuhren zum Einsatz.
Geschichte mini|Historische Parkscheibe in der Schweiz mit Werbung (was heute eine Parkscheibe ungültig macht) und zwei Zeitanzeigen für Ankunftszeitraum und Endzeit Ein erstes parkscheibenartiges System wurde 1957 in Paris eingeführt, um das Dauerparken einzuschränken. Erdacht wurde es von dem Ingenieur Robert Thiebault und dem Polizeipräfekt Roger Genebrier.
Erstmals in Österreich wurde Kurzparken in Teilen des 1. Bezirks in Wien am 16. März 1959 eingeführt. Gleichzeitig damit wurde verordnet, dass Lenker von Kraftwagen eine Parkscheibe hinter die Windschutzscheibe zu legen haben. Bei dieser Wiener Parkscheibe nahm sich die Stadt nicht die Systeme von Paris und Salzburg zum Vorbild, sondern wurde vom damaligen Wiener Baudirektor Aladar Pecht die auch nach ihm benannte Pechtscheibe entworfen: Zwei fest miteinander verbundene Zeiger, auf einem Zifferblatt montiert, markierten genau den Zeitraum einer Stunde. Mit dem einen Zeiger wurde die Ankunftszeit eingestellt, der zweite zeigte zwangsläufig das erlaubte Parkende an.Wien im Rückblick:
3. Februar 1959: Kurzparkzone ab 16. März - Wiens Baudirektor erfand neue Parkscheibe 23. Mai 1961: Wiens Stadtbaudirektor (Aladar Pecht) gestorben Wegen der Ähnlichkeit mit einer Uhr war umgangssprachlich der Begriff Parkuhr weit verbreitet.
Als erste deutsche Stadt führte Kassel auf Initiative des damaligen Polizeipräsidenten und späteren Kasseler Bürgermeisters Heinz Hille die Parkscheibe im Jahr 1961 ein.
Am 31. Mai 1979 beschloss die Konferenz der Verkehrsminister der europäischen Gemeinschaft die Einführung einer einheitlichen Parkscheibenregelung. Diese sollte nur noch eine Zeitangabe enthalten. Die Beschaffenheit der entsprechenden Parkscheibe wurde in Deutschland im Verkehrsblatt 1981 S. 447 beschrieben. Das Design wurde anschließend in anderen Ländern übernommen. Auch die Regelungen zur „Blauen Zone“ wurden in Frankreich ab 1998 und der Schweiz ab 2000 ersetzt – deren alte Parkscheiben durften noch bis 2003 in der Schweiz und 2007 in Frankreich benutzt werden.
Gesetzliche Regelungen Deutschland Parkscheibe allgemein mini|hochkant|Zeichen 318: Parkscheibe mini|hochkant|Zusatzzeichen 1040-32: Parken mit Parkscheibe mit einer maximalen Dauer von 2 Stunden mini|hochkant|Zusatzzeichen 1040-33: Parken mit Parkscheibe in gekennzeichneten Flächen mit einer maximalen Dauer von 2 Stunden
Die Parkflächen können ausgeschildert sein durch Zeichen 314 (Parkplatz) oder Zeichen 315 (Parken auf Gehwegen) und durch ein Zusatzzeichen, das die Benutzung einer Parkscheibe vorschreibt, oder durch Zeichen 290 und 292 (eingeschränktes Haltverbot für eine Zone) bzw. 314.1 und 314.2 (Parkraumbewirtschaftungszone). Da der Zeitpunkt des Parkbeginns angezeigt wird, ist auch immer das Wort Ankunftszeit auf der Vorderseite der Parkscheibe zu lesen. Ein einzelnes Zusatzzeichen ohne das entsprechende Verkehrszeichen darüber ist nicht verbindlich ( Abs. 2 StVO).
Die Zeit wird manuell eingestellt, indem die Scheibe gedreht wird, bis der Strich mit der entsprechenden Angabe unter dem weißen Dreieck (Pfeil) die der tatsächlichen Ankunft folgende halbe Stunde zeigt. Die Einteilung der Skala erlaubt absichtlich nur eine Genauigkeit von halben Stunden ( StVO). Ein Einstellen auf einen weißen Zwischenraum ist nicht gestattet.
Beispiel: Bei Ankunft zwischen 11:00:00 Uhr und 11:29:59 Uhr muss der Pfeil auf der Parkscheibe zwingend auf den nächsten Strich, also 11:30 Uhr, eingestellt werden, weil schon um Punkt 11:30 Uhr die nächste halbe Stunde anfängt, die dem Zeitpunkt des Anhaltens folgt. Bei Ankunft zwischen 11:30:00 Uhr und 11:59:59 Uhr ist die Scheibe auf 12:00 Uhr zu drehen.Vgl. Abs. 2 Nr. 2 StVO
Bei einer zeitlich beschränkten Parkscheibenpflicht ist die Parkscheibe, falls das Fahrzeug bereits vor Beginn des parkscheibenpflichtigen Zeitraumes abgestellt wird, nach einer Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts auf den Strich der ersten halben Stunde nach Beginn des parkscheibenpflichtigen Zeitraumes zu stellen (BayObLG in NJW 78, 1275).
Die Parkscheibe gilt in Deutschland als Verkehrszeichen. Ihr Sinnbild ist 1971 mit Einführung der damaligen Straßenverkehrs-Ordnung in der Fassung vom 16. November 1970 als Zeichen 291 erstmals gesetzlich festgeschrieben worden.Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1970, Nr. 108, Tag der Ausgabe: Bonn, 5. Dezember 1970, S. 1591. Ihre aktuelle Form und Beschaffenheit definierte die Verkehrsblattverlautbarung Nr. 237 vom 24. November 1981.Antwortschreiben zu Bürgeranfrage zur Parkscheibe (PDF; 97 kB); siehe Anlage mit Kopie der Verkehrsblattverlautbarung Nr. 237 vom 24. November 1981; Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen; 18. Dezember 2001 Die äußeren Abmessungen sind danach 150 mm hoch und 110 mm breit. Die Parkscheibe muss gut sichtbar ins Kraftfahrzeug gelegt werden, damit die Ankunftszeit von außen abgelesen werden kann. Seit 2013, beziehungsweise offiziell mit dem Verkehrszeichenkatalog 2017 wird die Parkscheibe als Verkehrszeichen 318 geführt.Bundesanstalt für Straßenwesen, Liste aller Verkehrszeichen des Verkehrszeichenkatalogs 2017
Als Verkehrszeichen der Straßenverkehrs-Ordnung müssen Parkscheiben in Deutschland den im Verkehrsblatt festgelegten Standards entsprechen und haben daher die 1981 festgelegte gesetzliche Mindestgröße einzuhalten. Im Einvernehmen mit der Gesetzeslage entschied daher das Brandenburgische OberlandesgerichtBeschluss OLG Brandenburg, Az. 2 Z 53 Ss-Owi 495/10 (238/10). Website der IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH. Abgerufen am 4. Juni 2017. gegen einen deutschen Autofahrer, der eine um ein Vielfaches kleinere italienische Parkscheibe (40 mm × 60 mm) in Deutschland verwendete und damit eine Ordnungswidrigkeit beging. Als Verkehrszeichen muss außerdem die Farbgebung sowie die vorgeschriebene Schriftart für Parkscheiben eingehalten werden. Bei der Nutzung abweichender Modelle kann ein Bußgeld verhängt werden.Dorstener Zeitung: Knöllchen-Ärger: Pinke Parkscheibe: Dorstenerin muss 5 Euro Strafe zahlen, Dorsten/Herten, 31. Oktober 2012 Dazu wurde bereits 1971 im Verkehrsblatt festgelegt: „Verkehrszeichen, die den Bildern der Anlage zur StVO nicht nur in Kleinigkeiten nicht entsprechen (sog. Phantasiezeichen), sind regelmäßig nichtig ...“Verkehrsblatt 21 (1971), S. 587.
In einzelnen, besonderen Fällen kann die Parkscheibe auch anstelle eines kostenpflichtigen Parkscheines verwendet werden. So sieht § 13 Abs. 3 der StVO vor, dass im Falle z. B. eines defekten Parkscheinautomaten eine Parkscheibe zu verwenden ist. In diesem Fall ist die Parkzeit auf die maximale Parkdauer begrenzt, bis zu der man einen Parkschein hätte kaufen können. Weiterhin ist in einigen deutschen Städten wie z. B. in Hamburg oder Stuttgart den Fahrern von gekennzeichneten Elektrofahrzeugen (E-Kennzeichen) gestattet, in einem parkscheinpflichtigen Bereich lediglich die Parkscheibe auszulegen und somit bis zum Erreichen der Höchstparkzeit kostenfrei zu parken. Rechtliche Basis dieser Regelungen ist § 3 des Elektromobilitätsgesetz (EmoG) in Verbindung mit dem jeweiligen Erlass der Kommunalverwaltung.
Digitale Parkscheibe mini|Elektronische Parkscheibe Seit 2005 erlaubt der Gesetzgeber in Deutschland auch elektronische Alternativen für die Parkzeitüberwachung. Diese Gesetzesänderung ermöglichte vor allem das Handy-Parken, ermöglicht jedoch auch andere Varianten. Seitdem darf eine elektronische Parkscheibe verwendet werden, wenn sichergestellt ist, dass die Uhr entsprechend stehen bleibt.Digital parken – Pappuhr verlegt? Parkschild übersehen? Mit einer elektronischen Parkscheibe kein Problem. auf heise.de sowie in c’t Heft 17/15, S. 48 (erschienen am 24. Juli 2015)Elektronische Parkscheibe statt Strafzettel auf heise.de vom 29. Juli 2015
Die Anforderungen an die digitale Parkscheibe weichen von den herkömmlichen Maßen einer manuell einzustellenden Parkscheibe ab. Die derzeit gültigen Anforderungen an eine elektronische Parkscheibe wurden am 30. November 2013 im amtlichen Teil des Verkehrsblattes, dem Amtsblatt des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung der Bundesrepublik Deutschland, veröffentlicht und traten am 1. Dezember 2013 in Kraft.Bundesministerium für Verkehr: Verkehrsblatt 2013, Heft 22, S. 1046 In Deutschland müssen folgende Kriterien erfüllt sein:Elektronische Parkscheibe auf adac.de; online im Internet: 29. Juli 2015Elektronische Parkscheibe Typengenehmigung muss erteilt sein, nach dem Abstellen des Fahrzeugs (Abstellen des Fahrzeugmotors oder Erkennung durch Bewegungssensoren oder GPS) muss sie sich selbsttätig auf die nächste halbe Stunde stellen, nach Aktivierung darf sie ihre Einstellung nicht ändern und sie muss gegen jegliche Eingriffe gesichert sein (ausdrücklich ausgeschlossen ist auch die Verstellung nach Aktivierung des Motors durch eine Fernbedienung), auf der Vorderseite trägt sie eine Abbildung des Verkehrszeichens 314, über dem Display steht das Wort „Ankunftszeit“, im Display ist eine 24-Stunden-Zeitangabe mit einer Zahlenhöhe von mindestens 2 cm und sie muss von außen gut und zweifelsfrei lesbar sein.
Österreich alternativtext=|mini|Handelsübliche österreichische Parkscheibe Die ersten gesetzlichen Bestimmungen zu Parkscheiben – vulgo Parkuhr genannt – wurden 1961 eingeführt, Parkscheiben-Verordnung, Verordnung des Bundesministeriums für Handel und Wiederaufbau vom 16. Oktober 1961 über die Dauer des Parkens und die Überwachung der Einhaltung der Parkdauer in Kurzparkzonen, Bundesgesetzblatt der Republik Österreich vom 27. Oktober 1961. Die damals eingeführten Parkscheiben mit zwei Zeigern (schwarz für die Ankunftszeit und rot für die Ablaufzeit) und Unterteilung in Viertelstunden sind auch nach der aktuellen Fassung gültig, wobei seit 1994 nur noch der schwarze Zeiger eingestellt wird ( Abs. 3 Kurzparkzonen-Überwachungsverordnung).
Die geltende „Kurzparkzonen-Überwachungsverordnung“ weicht von den Regelungen zur blauen Parkscheibe in Deutschland und der Schweiz insofern ab, als es in § 4 Abs. 2 heißt:
Bei einer tatsächlichen Ankunft um 10:01 Uhr darf demnach die Ankunftszeit auf der Parkscheibe auf 10:15 Uhr eingestellt werden. Ebenfalls aus dem Gesetzestext ergibt sich auch das unterschiedliche Design von österreichischen Parkscheiben – mit Zeiger und einem Zifferblatt mit Viertelstunden-Einteilung (Darstellung in Anlage 1 des Gesetzes Kurzparkzonen-Überwachungsverordnung, Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr über die Überwachung der Einhaltung der Parkdauer in Kurzparkzonen, Bundesgesetzblatt der Republik Österreich vom 4. November 1994.). Vorsichtshalber sollte eine österreichische Parkscheibe nicht in Deutschland oder der Schweiz verwendet werden, wie umgekehrt besser auch keine deutsche oder Schweizer Parkscheibe in Österreich verwendet werden sollte. Wenngleich die Mitarbeiter der Parkraumüberwachung unpassende Parkscheiben mit korrekter Einstellung routinemäßig anerkennen, so kann sich im Falle eines Strafmandats nicht darauf berufen werden. Auszug Bildtafel der Verkehrszeichen in Österreich
Schweiz