mini|Ein lithographiertes Muster für die Einleitung eines förmlichen Briefs von Adolf Nitsch 1827.Adolf Nitsch: Praktische Anweisung zum deutschen Geschäfts- und Curialstile überhaupt, und in Anwendung auf das Forstgeschäftswesen insbesondere. Dresden/Leipzig 1827, S. 14. S. 213. Als Kurialien bezeichnete man bis in das 19. Jahrhundert die Titel, Anredeformen und formellen Schlusssätze in förmlichen Briefen. Der Begriff „Kurialien“ leitet sich vom Ausdruck „Stylus Curiae“ her, dem Schreibstil der Höfe (‚curia‘) und ihrer Behörden.

Die Kurialien waren Bestandteil des Kanzleizeremoniells bzw. Hofzeremoniells, das unter anderem die Rangordnung der an Regierungs- und Amtshandlungen beteiligten Parteien und Personen festlegte. Sie beschrieben darin das Rangverhältnis, in dem der Schreiber glaubte, zum Adressaten zu stehen.Johann Christian Lünig: Theatrum ceremoniale historico-politicum oder historisch- und politischer Schauplatz des europäischen Kantzley-Ceremoniels …. Leipzig 1720. S. 40.Johann Stephan Pütter: Anleitung zur Juristischen Praxi … 1. Teil. 3. Auflage. Göttingen 1765, S. 37 ()

Regeln mini|Tabelle für Titel von J. H. G. v. Justi 1774 Die Kurialien bestanden aus einem umfangreichen Repertoire von Titeln und Anredeformen. Der Umgang mit ihnen war äußerst heikel, weil sie eine genaue Kenntnis des diplomatischen Zeremoniells zwischen den zahlreichen souveränen Staaten und Landesherrschaften, der Rangordnung der Stände und der Amtshierarchien sämtlicher Regierungs- und Verwaltungsbehörden des Reichs erforderte. Darüber hinaus erweiterte und veränderte sich der Fundus der Anredeformen laufend in einem inflationären Modus: Sobald eine Person von einer höherrangigen Person mit einer höheren Anredeform als der ihr zustehenden angesprochen wurde, erhoben andere Gleichrangige darauf ebenfalls Anspruch.Lünig: Theatrum ceremoniale. S. 2–23. Ihre Anwendung war schwierig, weil es für sie nur grobe und keine allgemein verbindlichen Regeln gab, sodass in der Praxis immer die Gefahr bestand, einen protokollarischen Missgriff zu begehen. Kanzleien orientierten sich hauptsächlich an Präzedenzfällen, die sie fortlaufend in eigenen Titularbüchern sammelten, der Literatur entnahmen oder von Dritten mitgeteilt bekamen.

Die Wahl der Anrede hing davon ab, ob und wie weit die angesprochene Person in der ständischen Ranghierarchie über oder unter dem Schreiber stand.Franz X. Samuel Riedel: Der wienerische Sekretär auf alltägliche Fälle für das gemeine Leben. 11. Auflage. Wien 1812. S. 186 () Dabei stand es dem Schreiber frei, auf welcher Rangstufe er den Adressaten situierte, solange sie nicht zu niedrig oder zu hoch gewählt wurde. Wie hoch der Adressat zwischen erlaubtem Minimum und Maximum eingestuft wurde, hing vom Rangabstand, von den Umständen, vom Zweck und von der Dringlichkeit des im Brief geäußerten Anliegens ab. Frauen wurden immer mit einer höheren als der ihrem Stand zustehenden Anrede bedacht.Johann Heinrich Gottlob von Justi: Anweisung zu einer guten Deutschen Schreibart und allen in den Geschäfften und Rechtssachen vorfallenden schriftlichen Ausarbeitungen…. Leipzig 1755, S. 185.

Neben dem Geburtsstand mussten auch die Funktionen der Adressaten berücksichtigt werden. So wurde etwa ein Freiherr im Ministerrang höher eingestuft als ein Graf ohne nennenswerte Ämter. Wie weit Ämter ihre Träger aufwerteten, war nicht festgelegt. Es musste aber berücksichtigt werden, dass etwa ein kaiserlicher Minister im Rang über dem eines königlichen oder herzoglichen Ministers stand.

Beispiel: Der Herzog von Sachsen-Weimar adressierte den Fürsten von Kaunitz-Rietberg nicht mit der ihm zukommenden Anrede Durchlauchtig Hochgeborener Fürst, sondern mit der höheren Anrede Durchlauchtiger Fürst, vermutlich deshalb, weil es sich bei dem Angesprochenen um den mächtigen österreichischen Staatskanzler Wenzel Anton von Kaunitz handelte.Johann Nicolaus Bischoff: Handbuch der teutschen Cantzley-Praxis für angehende Staatsbeamte und Geschäftsmänner. 1. Theil. Helmstedt 1793. ()Johann Alphons De Lugo: Sistematisches Handbuch für Jedermann, der Geschäftsaufsätze zu entwerfen hat, Band 1 für Privatpersonen. 3. Auflage, Wien 1784, S. 259.

Briefe mit fehlerhaften Kurialien wurden teils an die Absenderkanzlei zurückgeschickt. Oft erfolgte die Rücksendung unkorrigiert und kommentarlos, weil der Grund für eine zu niedrige Einstufung nicht nur ein Kanzleifehler, sondern auch eine Provokation gewesen sein konnte.Friedrich Carl von Moser: Abhandlung von Ahndung fehlerhafter und unanständiger Schreiben, nach dem Gebrauch der Höfe und Canzleyen. Frankfurt am Main 1750, S. 9–13. () Alternativ wurden die Schreiben unbeantwortet zu den Akten genommen oder der Adressat legte seiner Antwort eine Erklärung bei, in der er Stellung zu der festgestellten Änderung bezog und um eine Erklärung für künftige Korrespondenzen bat.

Titel Regierende Souveräne (Reichsfürsten, reichsständische Grafen, Könige und der Kaiser) stellten in feierlichen Briefen ihre Herrschertitel an den Beginn.Bischoff: Handbuch. S. 382. Dem Titel folgte ein Gruß.

Beispiel: Von Gottes Gnaden, [N.N.], Bischof zu Speyer, Propst zu Weissenburg und Odenheim, des H. Röm. Reichs Fürst. Unsern gnädigsten Gruß zuvor,Lünig: Theatrum ceremoniale. S. 206.

Die Gestaltung des Grußes hing vom Rang des Adressaten ab. War der Empfänger ebenfalls im Fürstenstand, so konnte der Gruß lauten: Unsre freundliche Dienste, und was Wir sonst mehr Liebes und Gutes vermögen, zuvor. Danach folgte die Anrede.

Die Kaiser und Könige verwendeten die Herrschertitel in Kanzleischreiben an Gleich- und Niedrigrangige, die übrigen Reichsfürsten nur gegenüber nichtsouveränen Personen und Körperschaften.Lünig: Theatrum ceremoniale. S. 42-196. Das Pronomen ‚Wir‘ durften nur der Kaiser und Könige dem Titel voranstellen.Friedrich Carl von Moser: Versuch einer Staats-Grammatic. Frankfurt am Main 1749, S. 199 ()

Anrede Jeder Brief wurde mit einer Anrede eingeleitet. Darin wurden die Adressaten gegebenenfalls mit ihrem höchsten Titel, in jedem Fall aber mit mindestens einem Ehrenwort angesprochen. Im Gegensatz zu den Titeln bestand auf sie kein Rechtsanspruch. In der Anwendung kam ihnen trotzdem eine mindestens ebenso große Bedeutung zu. Je nach Rang des Empfängers wurde darunter ein mindestens drei Finger breiter Abstand eingefügt. In Briefen an den Kaiser konnte dieser Abstand zwei Handbreiten betragen.

Häufig gebrauchte Ehrenwörter waren: lieber, geehrter, hochgeehrter, ehrenfester, verehrungswürdige/r (für Eltern), gestrenger, vester, edler, wohledler, hochedler, wohledelgeborener, ehrwürdiger, wohlehrwürdiger, wohlverordneter (für Beamte), hochverordneter (für höhere Beamte), gnädiger, gnädigster, hochwürdiger (für höhere Geistliche), hochwürdigster (für Bischöfe), hochzuehrender, hochzuverehrender, wohlgelarter (für Akademiker ohne Doktorat), hochgelarter (für Doktoren), hochedelgeborener, wohlgeborener, hoch und wohlgeborener, hochwohlgeborener, hochgeborener, durchlauchtig hochgeborener, durchlauchtiger, durchlauchtigster, allerdurchlauchtigster großmächtigster und unüberwindlichster (für den Kaiser). Sie konnten durch Beifügungen wie insonders, besonders, höchst, viel, hoch und sehr gesteigert werden.

Die Anrede Liebe/r… wurde nur gegenüber Niedrigrangigen gebraucht und bedeutete eine Herabsetzung, wenn sie nicht von engen Freunden oder regierenden Fürsten gebraucht wurde. Die Anrede Herr wurde generell von Niedrigrangigeren gegenüber Höherrangigen verwendet.Bischoff: Handbuch. S. 426. Für besonders hochgestellte Persönlichkeiten, etwa hohe Adelige in hohen Ämtern oder Fürsten, konnte die Anrede Herr verdoppelt werden (Durchlauchtigster Kurfürst und Gnädigster Herr, Herr).De Lugo: Handbuch. S. 260. Ein Adressat konnte abgewertet werden, indem die Anrede mit dem Nachnamen des Angesprochenen verbunden wurde (Wertester Geheimer Rat N.N. statt Wertester Geheimer Rat). Je niedriger der Rang des Schreibers gegenüber dem des Empfängers war, umso höher wurde der Empfänger über dem Minimum eingestuft.Justi: Anweisung. S. 185.

Beispiele: Für Fürsten galt als Minimalstufe die Anrede Hochgeborener Fürst. Sie wurde von Königen und Kurfürsten verwendet. Bürgerliche adressierten Fürsten meistens mit der Anrede Durchlauchtigster Fürst. Freiherrn wurden von Fürsten auf der Minimalstufe Wohlgeborener Freiherr angesprochen. Grafen verwendeten die niedrigere Anrede Hochwohlgeborener Freiherr, während Bürgerliche die Anrede Hochgeborener Freiherr wählten. (Die Anrede durchlauchtig hätte bei Freiherren das Maximum überschritten, weil sie ausschließlich Fürsten zustand.) Ein Beispiel einer besonders sorgfältig ausgearbeiteten Anredeformel in einem Brief des Fränkischen Kreises an das Reichskammergericht illustriert die ausufernde Komplexität der Anredekurialien, wenn sich ein Brief zugleich an mehrere verschiedenrangige Personen richtete:

In der Sphäre der Souveräne des Hl. Römischen Reichs gaben die Anredekurialien die Komplexität der politischen Verhältnisse wieder. Die geringste Abweichung von den üblichen Formeln konnte zu ernsten Verstimmungen führen.

Beispiele: Sofern ein regierender Graf Inhaber eines Lehens war, das sich auf dem Territorium eines Reichsfürsten befand, wurde er von diesem als Vasall behandelt und somit nicht als Hochgeborener Graf, sondern mit der niedrigeren Anredeform Hochwohlgeborener Graf angesprochen.Bischoff: Handbuch. S. 407. Protestanten verweigerten Kardinälen die Anrede Eminenz.Bischoff: Handbuch. S. 378. Der Kaiser adressierte den König von Preußen mit:

Im Kontext wurde der König vom Kaiser Euer Liebden (die Anrede von Fürsten für gleich- und niedrigrangigere Fürsten) genannt.Lünig: Theatrum ceremoniale, S. 42 f. Die Wendung besonders lieber (statt lieber) war dem König von Preußen vorbehalten. Der König von Preußen antwortete dem Kaiser:

Die Anreden Bruder, Muhme, Vetter, Oheim und Neffe bezeichneten, wenn sie von Fürsten gebraucht wurden, keine Verwandtschaftsverhältnisse, sondern Rangbeziehungen: Bruder bezeichnete in der Regel Gleichrangigkeit, die anderen mehr oder weniger große Rangunterschiede.Bischoff: Handbuch. S. 428. Ferner waren in der politischen Korrespondenz die Anreden Lieber Freund und Lieber Nachbar gebräuchlich. Dementsprechend wurden in den Anredesätzen jeweils freundvetterliche, freundnachbarliche usw. Dienste angeboten.Bischoff: Handbuch. S. 396.

Das Staatstitularbuch von Christian Lünig und Wilhelm Ludwig Wirth unterschied zwischen 141 Anreden für die wichtigsten Städte des Reichs. Der Magistrat der Residenzstadt Salzburg war von Bürgerlichen wie folgt zu adressieren:

Die Stadt Kassel, ebenfalls Residenz eines Reichsfürsten, hatte Anspruch auf folgende Anrede:

Um Anredekurialien zu vermeiden, wurden Briefe im 18. Jahrhundert häufig in französischer Sprache eingeleitet.Johann Stephan Pütter: Empfehlung einer vernünftigen neuen Mode Teutscher Aufschriften auf Teutschen Briefen. 2. Auflage, Göttingen 1784, S. 9 f () Regenten konnten, statt sich des feierlichen Kanzleischreibens zu bedienen, zur formloseren und zugleich persönlicheren Form des Kabinetts- oder Handschreibens greifen.Christian August Beck: Versuch einer Staatspraxis, oder Canzeleyübung, aus der Politik, dem Staats- und Völkerrechte. Wien 1754. S. 36–45. ()

Kontextanrede Mit einigen Titeln und Würden war das Recht auf die Führung eines Anredetitels wie Majestät, Durchlaucht, Exzellenz usw. verbunden. In allen anderen Fällen wurden spezielle Kontextanredeformen gebraucht, die sich nach der in der Anrede gewählten Form richteten.

Häufig gebrauchte Kontextanreden waren: Euer Hochedlen, Euer Wohlgeboren, Euer Hochwohlgeboren, Eure (hochgräfliche/fürstliche/hochfürstliche) Gnaden, Deine/Euer Liebden, Eure Exzellenz, Eure (kurfürstliche/herzogliche) Durchlauchtigkeit, Eure Andacht, Eure Eminenz, Eure (kaiserliche/königliche) Hoheit, Eure (kaiserliche und königliche/kaiserliche/königliche) Majestät.Bischoff: Handbuch. S. 443–450.