Rentenrechtliche Zeit ist ein Begriff aus dem deutschen Rentenversicherungsrecht und bezeichnet einen Zeitraum im Versicherungsleben einer natürlichen Person, die sich auf die Rentenhöhe auswirkt ( SGB VI).
Es gibt verschiedene rentenrechtliche Zeiten:
Beitragszeiten ( Abs. 1 SGB VI) Pflichtbeitragszeiten hierzu zählen auch Zeiten der Kindererziehung ( SGB VI) freiwillige Beitragszeiten beitragsgeminderte Zeiten
Beitragsfreie Zeiten (, , SGB VI) Anrechnungszeiten Zurechnungszeit Ersatzzeiten
Berücksichtigungszeiten ( SGB VI) Pflegeberücksichtigungszeit wegen Pflege vom 1. Januar 1992 bis 31. März 1995
Kategorie:Rentenversicherung