Der Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt ist der Nachrichtendienst des Landes Sachsen-Anhalt mit Sitz in Magdeburg. Der Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt wurde 1992 gegründet und ist eine Abteilung des Innenministeriums Sachsen-Anhalt, das als Landesbehörde für Verfassungsschutz bezeichnet wird. Zu seinen Aufgaben gehören die Beobachtung von politischem und religiösem Extremismus, die Abwehr von Spionage und Sabotage sowie der Geheimschutz. Im Haushaltsjahr 2025 verfügte die Abteilung über 123 Mitarbeiterstellen und ein Sachmittelbudget von 1,4 Millionen Euro.Innenministerium Sachsen-Anhalt: Verfassungsschutzbericht 2025 (PDF; 3,5 MB), S. 11, abgerufen am 2. Juni 2025 Sie wird von Jochen Hollmann geleitet.

Geschichte Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt am 30. Juli 1992 nahm das damalige Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt seine Tätigkeit auf. Am Aufbau des Landesamtes für Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt war der ehemalige Kriminaloberrat und Inhaber des Frankfurter Unternehmens KDM Sicherheitsconsulting, Klaus-Dieter Matschke, beteiligt.

Mit dem Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt vom 30. März 1999 wurde das Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt als gesonderte Abteilung in das damalige Ministerium des Innern (jetzt: Ministerium für Inneres und Sport) des Landes Sachsen-Anhalt eingegliedert.

2022 waren ungefähr 30 Prozent der Beschäftigten weiblich.

Aufgaben mini|Sitz des Innenministeriums Sachsen-Anhalt in MagdeburgZu den Aufgaben des Verfassungsschutzes Sachsen-Anhalt gehört es politischen und religiösen Extremismus, der sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richtet, zu beobachten. Hierzu zählen Rechtsextremismus, Linksextremismus, Islamismus, Ausländerextremismus sowie die Reichsbürgerbewegung.Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt: Wir über uns, abgerufen am 16. August 2026 Der Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt ist darüber hinaus für Spionageabwehr und Geheimschutz zuständig. Er wirkt bei Sicherheitsüberprüfungen und technischen Schutzmaßnahmen mit. Die Aufgaben des Verfassungsschutzes sind in § 4 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt festgelegt.§ 4 VerfSchG-LSA, online abrufbar hier

Organisation mini|Organisation des Verfassungsschutzes Sachsen-Anhalt (Stand: 2025) Der Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt ist eine Abteilung des Ministeriums für Inneres und Sport. Er gliedert sich in folgende vier Referate (Stand: 17. August 2026):

Referat 41 – Grundsatz, Geheimschutz, Querschnittsaufgaben Referat 42 – Rechtsextremismus/-terrorismus und Reichsbürgerszene Referat 43 – Islamismus/Islamistischer Terrorismus, Auslandsbezogener Extremismus/Terrorismus, Linksextremismus /-terrorismus, Referat 44 – Wirtschaftsschutz, G 10, Observation, Ermittlungen und Extremismusprävention

Kontrolle mini|Kontrolle des Verfassungsschutzes Sachsen-Anhalt Der sachsen-anhaltische Verfassungsschutz unterliegt der Kontrolle durch den Landtag von Sachsen-Anhalt. Diese Aufgabe nimmt insbesondere das Parlamentarische Kontrollgremium wahr. Dieses tagt geheim und dessen Mitglieder sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Landesregierung hat das Parlamentarische Kontrollgremium umfassend über die allgemeine Tätigkeit der sachsen-anhaltischen Verfassungsschutzbehörde und über Vorgänge von besonderer Bedeutung zu unterrichten. Das aus fünf Abgeordneten des Landtages bestehende Parlamentarische Kontrollgremium tritt mindestens vierteljährlich zusammen. Es hat das Recht auf Erteilung von Auskünften, Einsicht in Unterlagen, Zugang zu Einrichtungen des Verfassungsschutzes sowie auf Anhörung von Auskunftspersonen.

Der Verfassungsschutz wird außerdem von dem Landesbeauftragten für den Datenschutz, dem Landesrechnungshof und den Gerichten kontrolliert.

In Bezug auf Maßnahmen nach dem Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Gesetz zu Artikel 10 des Grundgesetzes) und der Wahrnehmung von besonderen Auskunftsbefugnissen nach § 17a VerfSchG-LSA erfolgt die Kontrolle durch eine eigens dafür von dem Parlamentarischen Kontrollgremium eingesetzte G 10-Kommission.

Rechtsgrundlagen Insbesondere die folgenden Gesetze regeln die Tätigkeit des Verfassungsschutzes Sachsen-Anhalt:

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland: Art. 73 und Art. 87 GG Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG) Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10-Gesetz) Gesetz über den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt (VerfSchG-LSA)Gesetz über den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt (VerfSchG-LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. April 2006 Gesetz zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (AGG 10-LSA) Sicherheitsüberprüfungs- und Geheimschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SÜG-LSA)

Leiter Zeitraum Name Bemerkung 1992–1999 Wolfgang HeidelbergSachsen-Anhalt: Verräter gesucht. Magazin Focus, Ausgabe 52/1997 vom 20. Dezember 1997Verfassungsschutz: Der geheime Häuser-Deal. Magazin Focus, Ausgabe 33/1995 vom 14. August 1995Deutsche Jagdszenen in Magdeburg: Die Polizei war vorgewarnt, aber nicht vorbereitet: Angst in der Stadt der Namenlosen. In: Die Zeit, Nr. 21/1994, S. 1–3. 2000 Mitteldeutscher Rundfunk, 13. September 2012-2012 Volker LimburgNSU-Aktenskandal: Sachsen-Anhalts Verfassungsschutz-Chef tritt zurück. Spiegel Online, 13. September 2012 Rücktritt wegen Pannen bei der Aufklärung des NSU-Terrors. Er war vorher Leiter des Landeskriminalamtes. Seit dem 14. September 2012 Jochen Hollmann War vorher stellvertretender Leiter des Landeskriminalamtes Sachsen-Anhalt und Abteilungsleiter Polizeilicher Staatsschutz.

Weblinks Innenministerium Sachsen-Anhalt: Aktuelle Verfassungsschutzberichte

Einzelnachweise

Sachsen-Anhalt Kategorie:Behörde (Magdeburg) Kategorie:Behördengründung 1999