mini|Schlägerei im Kongressgebäude der USA 1798 mini|Gemälde einer Schlägerei (1850) Eine Schlägerei ist ein mit handgreiflicher Gewalt ausgetragener Streit zwischen zwei oder mehreren Personen.Der Artikel Schlägererei in der Oeconomische Encyclopädie (1773–1858) von Johann Georg Krünitz definiert sie als „diejenige Handlung, da sich zwei oder mehrere Personen zusammen schlagen, es geschehe nun mit der bloßen Hand oder mit allerlei Werkzeugen“.

Im deutschen Strafrecht ist die Schlägerei definiert als mit gegenseitigen Körperverletzungen verbundene Auseinandersetzung zwischen mindestens drei Personen. (370).Hans Hirsch: § 231. Rn. 4. In: Im Schweizerischen Strafgesetzbuch heißt der entsprechende Tatbestand Raufhandel und erfordert gleichfalls mindestens drei Teilnehmer, ebenso das österreichische Strafgesetzbuch, das beide Begriffe unterschiedslos nebeneinander verwendet.

Entstehung Rivalität, Beleidigungen, verletzte Ehre und Alkoholkonsum begünstigen die entsprechende Gewaltbereitschaft.Daniel Gerny: Handgreiflichkeiten in der Stadt: Nach der Kirche geht’s zur Wirtshausschlägerei. In: Neue Zürcher Zeitung. 10. Juni 2017. Im Deutschen Wörterbuch der Brüder Grimm heißt es dazu, es sei „das schlagen auszer dem krieg, meistens von besoffenen leuten“. Eine „herrliche“ Weihnachtsschlägerei in einer Hafenkneipe findet sich in Wind der Welt von Blaise Cendrars.

Massenschlägereien sind ein Phänomen der Masse (Soziologie) bzw. Massenpsychologie.

Insbesondere Schlägertrupps können jedoch auch ein Instrument der Nötigung oder Machtausübung sein.

In der Zeit des Nationalsozialismus wurden Schlägertrupps (z. B. SA) zur politischen Machtausübung eingesetzt und deren Taten trotz Verstoß gegen die geltende Rechtsordnung vom Staat toleriert.

Rechtliches

Eine Schlägerei kann strafrechtlich nach StGB (Körperverletzung), StGB (Gefährliche Körperverletzung), StGB (Schwere Körperverletzung), StGB (Körperverletzung mit Todesfolge) relevant sein.

Wenn mindestens drei Personen beteiligt sind und aus der Schlägerei eine schwere Körperverletzung oder der Tod eines Menschen resultiert, ist in Tateinheit StGB (Beteiligung an einer Schlägerei) einschlägig.

Am 25. Februar 2013 entschied der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen 1 StR 585/12), dass eine Einwilligung in eine Schlägerei mit mindestens drei Beteiligten (auch ohne schwere Verletzung) wegen des Eskalationsrisikos grundsätzlich sittenwidrig ist, sodass die Teilnahme an einer solchen Schlägerei trotz Einwilligung grundsätzlich strafbar ist. Für Einwilligung in einen Zweikampf siehe Körperverletzung.

Schlägerei im Film Ähnlich wie Schießereien und Verfolgungsjagden ist die Schlägerei ein filmisches Stilmittel. Sie kommt in zahlreichen Filmgenres wie Slapstickkomödien, Western, Krimis und Actionfilmen vor. In den Filmen mit Bud Spencer und Terence Hill aber auch Jackie Chan werden Schlägereien als Mittel der Übertreibung und komisches Element eingesetzt.

Literatur

Bill Buford: Geil auf Gewalt – Unter Hooligans, Hanser Verlag, 1992, ISBN 978-3-446-17160-2.

Weblinks

Einzelnachweise

Kategorie:Besondere Strafrechtslehre Kategorie:Konflikt Kategorie:Thema, Motiv oder Sinnbild im Film