miniatur|Windkraftanlagen des Energieparks Wörrstadt Der Ausbau der Windkraft in Rheinland-Pfalz ist ein zentrales Vorhaben der rheinland-pfälzischen Landesregierung. Er soll in der Energiewende einen wesentlichen Beitrag leisten, bis zum Jahr 2030 sämtlichen in Rheinland-Pfalz verbrauchten Strom durch erneuerbare Energiequellen zu produzieren. Um die Energieerzeugung durch Windkraft zu beschleunigen, wurden 2013 die bestehenden planungsrechtlichen Regelungen geändert.

Diese Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms IV (LEP IV) führte bei Naturschutzverbänden, Gebietskörperschaften, Vereinen, Initiativen usw. zu unterschiedlichen, vorwiegend kritischen Stellungnahmen, in denen darauf hingewiesen wurde, dass beim Ausbau der Windenergie Natur-, Kultur- und Landschaftsschutz zu wenig berücksichtigt würden. In der Folge artikulierte sich diese Kritik auch in verschiedenen Protestaktionen von Verbänden und Bürgerinitiativen.Der Artikel beleuchtet das Spannungsverhältnis zwischen dem Ausbau von Windkraftanlagen und Regelungen zum Natur- und Landschaftsschutz, wobei der Landschaftsraum des Pfälzerwaldes besonders berücksichtigt wird. Dieses Mittelgebirge ist das einzige Biosphärenreservat von Rheinland-Pfalz und unterliegt deshalb besonderen Schutzbestimmungen. Außerdem entwickelte sich dort eine besonders breite, gegen die Windkraftpolitik des Landes gerichtete Protestbewegung.

Windkraft in Rheinland-Pfalz Zielvorgaben der rot-grünen Landesregierung miniatur|hochkant|Windkraftanlage Enercon E-126: Gesamthöhe 198 m; Rotordurchmesser 126 m; Nabenhöhe 135 m; Leistung 6000 kW Die von 2011 bis 2016 von einer Koalition aus SPD und Bündnis 90/Die Grünen getragene rheinland-pfälzische Landesregierung setzte sich im Rahmen der Energiewende zum Ziel, bis 2030 den gesamten im Bundesland Rheinland-Pfalz verbrauchten Strom durch regenerative Energiequellen zu erzeugen.Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung: . Abgerufen am 17. Juni 2013. Dabei wird neben anderen erneuerbaren Energieträgern vor allem der Windenergie eine wichtige Rolle zugewiesen, wobei sich ihr Beitrag schon bis zum Jahre 2020 verfünffachen sollte.Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung: Abgerufen am 17. Juni 2013. Ende 2011 lag die Stromerzeugung des Landes bei 16,4 TWh, wobei die Erneuerbaren Energien mit 4,8 TWh rund 29 % des Stroms lieferten. Die Windenergie produzierte mit 2,2 TWh knapp die Hälfte des Ökostromes bzw. gut 13 % der rheinland-pfälzischen Stromerzeugung.. In: Rhein-Zeitung. 21. Dezember 2012. Abgerufen am 21. Juli 2013.

Es ist vorgesehen, die 1243 Windkraftanlagen mit 1923 Megawatt (MW) Leistung, die bis Ende 2012 in Betrieb waren, auf etwa 2650 Anlagen mit 7500 MW Nennleistung aufzustocken. Um dieses Ziel zu erreichen, soll zukünftig neben der Errichtung leistungsfähigerer Anlagen (Repowering) vor allem mehr Fläche für Windkraftanlagen ausgewiesen werden. Grundsätzlich stehen dazu nach Angaben der Landesregierung potenziell rund 6 Prozent der Landesfläche zur Verfügung. Dabei wurde als „landesplanerischer Grundsatz“ festgelegt, dass mindestens 2 Prozent Fläche zu nutzen sind, wobei auch Wälder mit ebenfalls 2 Prozent ihrer Fläche miteinbezogen werden.Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung: . Abgerufen am 17. Juni 2013. Hierzu erfuhr das aus dem Jahre 2008 stammende Landesentwicklungsprogramm IV (LEP IV) im Kapitel 5.2.1. „Erneuerbare Energien“ mehrere Änderungen. Diese „Teilfortschreibung“ des LEP IV und die entsprechende Landesverordnung wurden vom Ministerrat am 16. April 2013 beschlossen; sie ist am Tag nach ihrer Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Rheinland-Pfalz am 11. Mai 2013 in Kraft getreten.Erste Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung über das Landesentwicklungsprogramm vom 26. April 2013, Auszug aus dem GVBl Nr 6/2013 vom 10. Mai 2013: Landesverordnung Fortschreibung LEP IV. Abgerufen am 15. August 2020.Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung: . Abgerufen am 17. Juni 2013.Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung: Road - Map Zur Energiewende in Rheinland-Pfalz. Abgerufen am 15. August 2020.

Windbedingungen Im Juli 2013 wurde von der Landesregierung ein vom TÜV SÜD angefertigter „Windatlas“Windatlas Rheinland-Pfalz. Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung. Abgerufen am 23. Juli 2013. herausgegeben, in dem neben den grundsätzlichen Rahmenbedingungen der Windenergienutzung u. a. Informationen zu den im Land herrschenden Windbedingungen enthalten sind. Methodisch basiert dieser Atlas auf einem 3-dimensionalen Rastermodell, mit welchem die Windgeschwindigkeiten in den einzelnen Regionen hochgerechnet wurden. Sofern vorhanden, flossen ebenfalls Betriebsergebnisse von bestehenden Windkraftanlagen ein. Zu beachten ist, dass es sich trotz der verwendeten hochauflösenden Daten bei den Ergebnissen um Hochrechnungen handelt, die vor allem der Festlegung von Potential- und Vorrangflächen dienen soll. Da kleinräumige Einflüsse, insbesondere in komplexem Gelände, jedoch nicht ausreichend erfasst werden können, ist der Windatlas nicht in der Lage, eine sichere Aussage über die vor Ort vorhandene Windgeschwindigkeit zu machen und ist damit für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit einzelner Projekte ungeeignet. Eine wesentliche Einschränkung für den Teilraum Pfälzerwald ergibt sich daraus, dass weder Eingangs- noch Validierungsdaten zur Verfügung standen. Konkrete Daten über Windgeschwindigkeiten einzelner Standorte sind ausschließlich über auf realen Windmessungen basierende Windgutachten zu erlangen, wobei neben der durchschnittlichen Windgeschwindigkeit auch die Häufigkeitsverteilung der Windgeschwindigkeit, die Leistungskennlinie sowie weitere anlagenspezifische Charakteristika (Starkwind- oder Schwachwindanlage, Nabenhöhe, Investitionskosten), standortspezifische Besonderheiten u. v. m. berücksichtigt werden müssen. Da die Windgeschwindigkeit mit zunehmender Höhe ansteigt, ist die Windgeschwindigkeit auf Nabenhöhe entscheidend, bei modernen Binnenlandanlagen in aller Regel circa 140 m.Für die Genauigkeit und die Aussagekraft des Windatlas vgl. S. 17, für die Ertragsabschätzung S. 23ff.

Für den Windatlas wurde Rheinland-Pfalz in 7 Einzelregionen eingeteilt, für die unterschiedliche (Grob)-Aussagen gemacht werden. Grundsätzlich gilt, dass Höhenlagen deutlich bessere Windbedingungen ausweisen als Tallagen, während die effektive Windgeschwindigkeit in Waldstandorten um etwa 0,2–0,3 m/s niedriger liegt als in vergleichbaren Freilandlagen. Sofern nicht anders dargestellt, beziehen die Windgeschwindigkeiten sich auf eine Nabenhöhe von 140 m. Zu beachten ist, dass es sich hier um Jahresdurchschnitte handelt. Der Energiegehalt des Windes steigt kubisch an, d. h. bei verdoppelter Windgeschwindigkeit verachtfacht sich der Energiegehalt.Im Folgenden werden die Ergebnisse stark gerafft dargestellt, für etwaige Einschränkungen und Unsicherheiten der Aussagen siehe Windatlas, S. 27–34, für die Karten siehe S. 35–41.

Westerwald: In den Flusstälern geringe Windgeschwindigkeiten im Bereich 5 m/s, in höheren Lagen auf 140 m großflächig über 5,8 m/s mit bis zu 6,9 m/s im Raum Bad Marienberg

Eifel: Durch die exponierte Mittelgebirgslage hohes Windpotential mit über 7 m/s im Bereich des Gebirgszugs Schneifel, nach Osten hin abfallen, auf exponierten Lagen aber auch dort über bis 7 m/s. In der Westeifel großflächig über 6 m/s, in der Osteifel über 5,8 m/s

Trier und Moseltal: In den Tälern Windgeschwindigkeiten ab 5 m/s, in den Hochlagen bis 7 m/s

Hunsrück: Mit Ausnahme der Tallagen großflächig Windgeschwindigkeiten über 6 m/s, entlang des Hauptkammes bereits auf 100 Metern Nabenhöhe Windgeschwindigkeiten über 7 m/s (für 140 Meter wurden in der verbalen Beschreibung keine Angaben gemacht, im Kartenteil sind Windgeschwindigkeiten von deutlich über 7 m/s erkennbar)

Pfalz/Nahe: Sehr heterogenes Bild, in Hochlagen im Donnersbergkreis bis etwa 7,5 m/s auf 140 Meter, in exponierten Lagen bis 7,9 m/s; in den Tälern deutlich geringere Geschwindigkeiten; im westlichen Bereich des Saar-Nahe-Berglandes Geschwindigkeiten bis 7 m/s in exponierten Lagen, in der Ebene westlich von Kaiserslautern Windgeschwindigkeiten von 5,4 m/s bis knapp über 6 m/s; in der Südwestpfalz auf Bergkuppen bis 6,5 m/s, in Tallagen unter 5 m/s

Pfälzerwald: In Kuppenlagen bis 7 m/s, in Hanglagen und Tälern unter 5 m/s (Ansonsten werden in der verbalen Beschreibung keine Angaben gemacht; der Kartenteil zeigt, dass nur für die höchsten Kuppenlagen (> 600 m ü. NHN) vor allem der Haardt bis 7 m/s errechnet werden; die extrapolierten Werte für Lagen zwischen 500 und 600 m ü. NHN liegen bei etwa 6,0 bis 6,6 m/s, für mittlere und niedrige Berglagen von ca. 300 bis 500 m ü. NHN großflächig bei etwa 5 bis 6 m/s.)

Rheinhessen und Rhein-Neckar: Im Leeschatten des Pfälzerwaldes ab 5,2 m/s bis 6 m/s (nach Osten ansteigend), mit zunehmender Höhenlage im nördlichen Oberrheintiefland ansteigende Windgeschwindigkeit und dort großflächig über 6 m/s; im Mittelrheingebiet ebenfalls durch Leelage reduzierte Windgeschwindigkeit, auf Erhebungen bis 6,7 m/s.

Wirtschaftlichkeit Da die Wirtschaftlichkeit der Windenergienutzung von vielen Faktoren abhängig ist, können die Kriterien nur angerissen werden. Grundsätzlich geht man davon aus, dass ab ca. 5,5 bis 5,75 m/s durchschnittlicher Windgeschwindigkeit auf Nabenhöhe ein rentabler Betrieb von Windkraftanlagen möglich ist.Der Windatlas Rheinland-Pfalz macht hierüber keine konkreten Angaben, die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz in Baden-Württemberg geht jedoch davon aus, dass unter 5,5 m/s ein wirtschaftlicher Betrieb unwahrscheinlich ist. Der Infodienst Landwirtschaft in Baden-Württemberg nennt ebenfalls 5,5 m/s, während das hessische Wirtschaftsministerium die Mindestwindgeschwindigkeit für einen rentablen Betrieb auf 5,75 m/s taxiert. , Infodienst Landwirtschaft Baden-Württemberg (PDF; 26 kB), , abgerufen am 23. Juli 2013. Als „windstark“ sind im LEP IV Standorte ausgewiesen, die eine Windgeschwindigkeit von über 5,8 bis 6,0 m/s in 100 Meter über dem Grund aufweisen. Hierbei muss jedoch berücksichtigt werden, dass neben den Windbedingungen auch die Nabenhöhe der verwendeten Windkraftanlage sowie insbesondere die Anlagenkonfiguration wichtige Faktoren sind, während die Windgeschwindigkeit alleine meistens kein hinreichendes Kriterium für eine gegebene oder nicht gegebene Wirtschaftlichkeit ist. Grundsätzlich wird zwischen Windkraftanlagen für bessere Windbedingungen und Schwachwindanlagen unterschieden, wobei die Anlagen für bessere Standorte noch einmal in Starkwindanlagen (beispielsweise die Enercon E-126) sowie Mittelwindanlagen unterschieden werden. Von einzelnen besonders windstarken Standorten wie dem Windpark Ellern oder Windpark Schneebergerhof einmal abgesehen, kommen in Rheinland-Pfalz vor allem Mittel- und Schwachwindanlagen diverser Typen zum Einsatz.