Der Landkreis Oldenburg liegt im westlichen Niedersachsen.

Geografie Lage Der Landkreis Oldenburg erstreckt sich südlich von Oldenburg und hat annähernd kreisförmige Gestalt im Ausmaß von etwa 35 × 40 km. Der größte Teil des Landkreises liegt in der naturräumlichen Einheit dritter Ordnung mit dem Namen Ems-Hunte-Geest. Er hat Anteile an den naturräumlichen Einheiten vierter Ordnung namens Oldenburger Geest, Hunte-Leda-Moorniederung, Wesermarsch, Thedinghäuser Vorgeest sowie der Syker, Delmenhorster und Cloppenburger Geest. Er repräsentiert damit einen breiten Querschnitt typischer nordwestdeutscher Marsch-, Moor-, Altmoränen- und Auenlandschaften der atlantischen bis subatlantischen Klimazone.

Durch den Landkreis verläuft die Hunte als größerer Nebenfluss der Weser. Das Relief der Landschaft ist eben bis flachwellig mit Geländehöhen zwischen 2 und 55 m über Meeresniveau. Größere Bereiche gehören zum Naturpark Wildeshauser Geest. Bemerkenswert ist u. a. das Naturschutzgebiet Ahlhorner Fischteiche an der Grenze zum Landkreis Cloppenburg: Der größte Karpfenteichkomplex im westlichen Niedersachsen konnte sich dank seiner Einbettung in eine naturnahe Umgebung und der nur extensiven Bewirtschaftung im 20. Jahrhundert zu einem wertvollen Biotop für Amphibien, Wasservögel und seltene, zwergwüchsige Teichbodenpflanzen entwickeln.

Nachbarkreise Der Landkreis grenzt im Uhrzeigersinn im Nordwesten beginnend an den Landkreis Ammerland, an die kreisfreie Stadt Oldenburg, an den Landkreis Wesermarsch, an die kreisfreie Stadt Delmenhorst sowie an die Landkreise Diepholz, Vechta und Cloppenburg.

Naturschutzgebiete Im Landkreis Oldenburg gibt es 18 Naturschutzgebiete.NLWKN: Liste der Naturschutzgebiete im Landkreis Oldenburg, abgerufen am 5. November 2014 Das größte Naturschutzgebiet ist der Hasbruch mit einer Fläche von 630 Hektar, das kleinste ist das Hatter Holz mit einer Fläche von 5,3 Hektar.

Siehe auch: Liste der Naturschutzgebiete im Landkreis Oldenburg Liste der Landschaftsschutzgebiete im Landkreis Oldenburg Liste der Naturdenkmale im Landkreis Oldenburg Liste der geschützten Landschaftsbestandteile im Landkreis Oldenburg

Geschichte miniatur|300px|Kreishaus in Wildeshausen Bereits vor 4000 Jahren war der heutige Landkreis Oldenburg besiedelt. Damals wurden dort Großsteingräber geschaffen, von denen heute noch zirka 20 erhalten sind. Etwa 700 Jahre v. Chr. entstanden ausgedehnte Gräberfelder.

Zur Zeit des Römerreiches besiedelten Chauken (im Norden) und Angrivarier (im mittleren Huntetal) das Gebiet des Landkreises. Am Ende der Völkerwanderungszeit ließen sich an beiden Seiten der Hunte die Sachsen nieder. Das heutige Kreisgebiet erstreckte sich größtenteils über den dichtbesiedelten, durch Hunte und Weser begrenzten Largau im Herzogtum Engern und den westlich der Hunte gelegenen westfälischen Lerigau.

Der nördliche Teil des heutigen Landkreises, in dem die heutigen Gemeinden Ganderkesee, Dötlingen, Hatten, Wardenburg und Hude liegen, gehörte von Anfang an zum Stammgebiet der Grafen von Oldenburg und blieb bis 1946 oldenburgisch. Wildeshausen hingegen wurde zunächst von einer Nebenlinie des Hauses Oldenburg regiert, der Linie Oldenburg-Wildeshausen. Nach deren Aussterben kam Wildeshausen zum Erzbistum Bremen, danach kam die Stadt in den Besitz der Bischöfe von Münster. Durch den Westfälischen Frieden wurde die Stadt 1648 schwedisch.

1700 verpfändete der schwedische König Karl XII. das Amt Wildeshausen an das Kurfürstentum Hannover. 1803 wurden Stadt und Amt Wildeshausen wieder oldenburgisch.

Seit dem 19. Jahrhundert existierten auf dem Gebiet des heutigen Landkreises die drei oldenburgischen Ämter Oldenburg, Delmenhorst und Wildeshausen. Die Stadt Oldenburg war seit 1855 amtsfrei. Die Stadt Delmenhorst schied 1903 aus dem Amt Delmenhorst aus und wurde ebenfalls amtsfrei. Zwischen 1922 und 1933 wurden die drei Gemeinden Osternburg, Eversten und Ohmstede aus dem Amt Oldenburg in die Stadt Oldenburg eingemeindet. 1933 wurde aus dem Amt Wildeshausen, dem größten Teil des Amtes Delmenhorst sowie den Gemeinden Hatten und Wardenburg des alten Amtes Oldenburg ein neues Amt Oldenburg gebildet. Gleichzeitig wurden einige der alten Gemeinden zu neuen Großgemeinden zusammengefasst.Oldenburgisches Gesetz zur Vereinfachung und Verbilligung der Verwaltung vom 27. April 1933 Der westliche Teil des Amtes Oldenburg mit den Gemeinden Rastede und Wiefelstede kam zum neuen Amt Ammerland. 1939 wurde aus dem neuen Amt Oldenburg der Landkreis Oldenburg.

Mit der Bildung des Landes Niedersachsen aus dem Land Hannover, dem Freistaat Braunschweig, Schaumburg-Lippe und Oldenburg wurde der Landkreis Oldenburg 1946 zu einem niedersächsischen Landkreis und zu einem Teilgebiet des niedersächsischen Verwaltungsbezirks Oldenburg, der 1978 im Regierungsbezirk Weser-Ems aufging. Dieser wiederum wurde, wie alle Regierungsbezirke in Niedersachsen, im Jahr 2005 aufgelöst.

Die Gebietsreform von 1933 wurde 1948 teilweise wieder rückgängig gemacht. Dabei wurden die Gemeinden Schönemoor sowie Stuhr wieder aus der Gemeinde Hasbergen und die Gemeinde Holle wieder aus der Gemeinde Hude herausgelöst.Gesetz über die Neubildung von Gemeinden im Niedersächsischen Verwaltungsbezirk Oldenburg vom 26. April 1948 Holle wurde 1949 in Wüsting umbenannt.

Am 1. Juli 1972 wurden die Gemeinde Schönemoor in die Gemeinde Ganderkesee sowie die Gemeinde Wüsting in die Gemeinde Hude eingegliedert.Gesetz über die Eingliederung der Gemeinde Wüsting in die Gemeinde Hude (Oldenburg) und der Gemeinde Schönemoor in die Gemeinde Ganderkesee vom 23. Dezember 1971

Die Gemeinde Stuhr wechselte am 1. März 1974 in den Landkreis Grafschaft Hoya. Gleichzeitig wurde die Gemeinde Hasbergen in die kreisfreie Stadt Delmenhorst eingegliedert.Gesetz über die Neugliederung der Gemeinden im Raum Grafschaft Diepholz/Grafschaft Hoya/Delmenhorst vom 8. November 1973

Seinen heutigen Zuschnitt erhielt der Landkreis Oldenburg am 1. August 1977, als im Rahmen der niedersächsischen Kreisreform die Samtgemeinde Harpstedt mit ihren acht Mitgliedsgemeinden aus dem aufgelösten Landkreis Grafschaft Hoya in den Landkreis eingegliedert wurde.

Die Verwaltung des Landkreises Oldenburg hatte zunächst ihren Sitz in Oldenburg. Vor dem Hintergrund der Gebietsänderungen der vorangegangenen Jahre beschloss der Kreistag am 18. Dezember 1984 mit 30 Stimmen dafür und zehn Gegenstimmen, den Kreissitz nach Wildeshausen zu verlegen. Mit dem Umzug sollte die zunehmende Verlagerung kreisbezogener Behörden von der Stadt Oldenburg in das Kreisgebiet verdeutlicht werden.

Am 1. Juli 1993 änderte sich der Name von Landkreis Oldenburg (Oldenburg) in Landkreis Oldenburg.Bekanntmachung des Niedersächsischen Ministerium des Innern vom 5. November 1992 (Az.: 31.1-10003/10), Niedersächsisches Ministerialblatt 38/1992, S. 1456.

Einwohnerstatistik mini|400px|right|Bevölkerungspyramide für den Kreis Oldenburg (Datenquelle: Zensus 2011.)

Jahr Einwohner Quelle 1933 41.805 1939 44.821 1950 74.149 1960 72.400 1970 84.700 Statistisches Jahrbuch für die Bundesrepublik Deutschland 1972 1980 96.900 Statistisches Jahrbuch für die Bundesrepublik Deutschland 1981 1990 103.509 2000 121.017 2010 127.282 2020 131.467

Konfessionsstatistik Gemäß dem Zensus 2022 waren (2022) 43,2 % der Einwohner evangelisch, 10,9 % katholisch und 45,9 % konfessionslos, gehörten einer anderen Glaubensgemeinschaft an oder machten keine Angabe.

Politik

Kreistag Der Kreistag vom Landkreis Oldenburg besteht aus 50 Abgeordneten. Dies ist die festgelegte Anzahl für einen Landkreis mit einer Einwohnerzahl zwischen 125.001 und 150.000 Einwohnern., abgerufen am 12. November 2014 Die Abgeordneten werden durch eine Kommunalwahl für jeweils fünf Jahre gewählt. Die allgemeine Wahlperiode beginnt am 1. November nach der letzten Wahl und endet nach fünf Jahren zum 31. Oktober.§47 NKomVG-Wahlperiode Neben den 50 in der Kreiswahl gewählten Mitgliedern ist außerdem der amtierende Landrat sitz- und stimmberechtigt.

Die letzte Wahl zum Kreistag erfolgte am 13. September 2026.

Parteien und Wählergemeinschaften Prozent2026 Sitze2026 Prozent2021 Sitze2021 Prozent2016 Sitze2016 Prozent2011 Sitze2011 Prozent2006 Sitze2006 Prozent2001 Sitze2001 CDU Christlich Demokratische Union Deutschlands 26,78 14 30,86 16 30,70 15 32,35 15 34,61 16 37,65 18 SPD Sozialdemokratische Partei Deutschlands 22,59 11 25,56 13 30,52 15 33,84 16 38,09 18 37,92 18 GRÜNE Bündnis 90/Die Grünen 15,12 8 18,27 9 12,01 6 16,43 7 7,26 3 6,39 3 FDP Freie Demokratische Partei 6,42 3 11,17 6 9,81 5 8,66 4 15,13 7 14,25 6 AfD Alternative für Deutschland 15,97 8 4,66 2 7,84 4 n.k. 0 n.k. 0 n.k. 0 DIE LINKE. Die Linke 5,39 3 2,71 1 2,76 2 2,18 1 n.k. 0 n.k. 0 FREIE WÄHLER Freie Wähler 3,34 2 2,60 1 1,94 1 3,91 1 n.k. 0 n.k. 0 UWG Unabhängige Wählergemeinschaft Landkreis Oldenburg 2,50 1 2,36 1 3,96 2 2,59 1 1,84 1 n.k. 0 CDW Christlich-Demokratische Wählergemeinschaft im Landkreis Oldenburg 0,74 0 1,75 1 n.k. 0 n.k. 0 n.k. 0 n.k. 0 PIRATEN Piratenpartei Deutschland n.k. 0 n.k. 0 0,43 0 n.k. 0 n.k. 0 n.k. 0 UWG Unabhängige Wählergemeinschaft n.k. 0 n.k. 0 n.k. 0 n.k. 0 1,87 1 n.k. 0 UWG-Gdk Unabhängige Wählergemeinschaft – Gdk n.k. 0 n.k. 0 n.k. 0 n.k. 1 n.k. 0 1,03 1 WB Wildeshauser Bürger 0,69 0 n.k. 0 n.k. 0 n.k. 0 n.k. 0 n.k. 0 FWG Die Bürgerliste 0,40 0 n.k. 0 n.k. 0 n.k. 0 n.k. 0 n.k. 0 EB Einzelbewerber 0,06 0 n.k. 0 n.k. 0 n.k. 0 n.k. 0 n.k. 0 Gesamt 100 50 100 50 100 50 100 46 100 46 100 46 Wahlbeteiligung in Prozent 66,6 59,5 56,8 54,9 56,1 54,3Einzelbewerber 2026: Hans-Georg Meier

Landrat Landrat des Landkreises Oldenburg ist Christian Pundt (parteilos). Der Landrat wurde im Rahmen der Kommunalwahlen 2021 am 12. September 2021 gewählt. Bei einer Wahlbeteiligung von 59,43 Prozent konnte sich Pundt mit 63,39 Prozent gegen seine Kontrahentin Sabine Drees (parteilos) durchsetzen. Bei der Landratswahl 2026 wurde er ohne Gegenkandidat mit 81,63 % wiedergewählt.Landratswahl 2026 abgerufen am 25. September 2026

Wappen, Flagge und Dienstsiegel Wappen Das Oldenburgische Staatsministerium verlieh dem Landkreis Oldenburg am 25. April 1934 das nachstehend beschriebene Wappen. Seit 1976 hatte der Landkreis wegen der Tradition das Wappen des damals mit Niedersachsen vereinigten Freistaats Oldenburg fortgeführt. Zusammen mit der Hauptsatzung genehmigte der Präsident des Verwaltungsbezirks Oldenburg 1965 das zuvor 1934 verliehene Wappen.

Wappenbeschreibung „Geteilt und oben von Gold und Blau gespalten; vorne zwei rote Balken, hinten ein eingekerbtes goldenes Steckkreuz, unten in Gold drei, zwei zu eins gestellte rote heraldische Rosen mit goldenen Butzen und grünen Kelchblättern.“ – Darin: Nachtrag II zu Band 1, Die Landkreiswappen, Seite 118.Siehe auch: LK Oldenburg – Wappen des Landkreises Oldenburg, abgerufen am 5. November 2014.

Das Wappen des Landkreises Oldenburg zeigt oben rechts die „ammerländischen Balken“ und oben links das „Delmenhorster Kreuz“. Im unteren Teil sind die Rosen der Wildeshausener Linie der Grafen von Oldenburg zu sehen.

Flagge „Die Flagge des Landkreises zeigt die Farben blau und rot; sie enthält das vorstehende Wappen.“§ 2 Absatz 2 und 3 der

Dienstsiegel Das Dienstsiegel enthält das Wappen und die Umschrift „Landkreis Oldenburg“.

Kommunale Partnerschaften 1972 übernahm der Landkreis Oldenburg eine Patenschaft für die in der Bundesrepublik lebenden früheren Einwohner des Kreises Neumark in Westpreußen. Aus dieser Patenschaft entwickelte sich eine kommunale Partnerschaft mit dem Landkreis Nowomiejski in Polen. Der Landkreis ist im Kommunalverbund Niedersachsen/Bremen vertreten.

Institutionen Oldenburgische Landschaft, eingetragene Körperschaft des öffentlichen Rechts zur Pflege und Förderung kultureller Belange.

Wirtschaft und Infrastruktur Wirtschaft