Feiertage in Luxemburg sind im Arbeitsgesetz Art. 232 Abs. 2 (PDF; 1,5 MB) - Arbeitsrecht festgelegt.
Gesetzliche Feiertage Die elf gesetzlichen Feiertage in Luxemburg gelten landesweit einheitlich. Wie in den meisten europäischen Staaten werden die kirchlichen Feiertage Ostersonntag und Pfingstsonntag nicht als gesetzliche Feiertage geführt, da sie zwangsläufig auf einen Sonntag fallen.
Feiertag Datum Neujahr 1. Januar Ostermontag Montag nach Ostern Tag der Arbeit 1. Mai Europatag 9. Mai Christi Himmelfahrt 39 Tage nach Ostern Pfingstmontag 50 Tage nach Ostern Nationalfeiertag 23. Juni Mariä Himmelfahrt 15. August Allerheiligen 1. November 1. Weihnachtsfeiertag 25. Dezember 2. Weihnachtsfeiertag (Stephanstag) 26. Dezember
Fällt ein gesetzlicher Feiertag auf ein Wochenende, erhalten die Arbeitnehmer hierfür einen zusätzlichen Urlaubstag.
Weitere Feiertage Pfingstdienstag (51 Tage nach Ostern) ist ein regionaler Feiertag in Echternach. Karfreitag ist ein Bankfeiertag, aber kein gesetzlicher Feiertag.
Siehe auch Feiertage in Deutschland, Österreich, in der Schweiz, in Liechtenstein und weiteren Ländern
Einzelnachweise
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