Die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) ist die zentrale Bundesbehörde der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr. Als Mittelbehörde unterstehen ihr als ortsnahe Unterbehörden die Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter (WSA, Plural: WSÄ), die Wasserstraßen-Neubauämter (WNA, Plural: WNÄ) sowie das Reedereizentrum der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung. Die GDWS ist für einen gefahrlosen, reibungslos fließenden und damit wirtschaftlichen Schiffsverkehr zuständig und sorgt für die Unterhaltung, den Betrieb sowie den Aus- und Neubau der Bundeswasserstraßen einschließlich der Schleusen, Wehre, Brücken und Schiffshebewerke.

Daneben erfolgt durch die GDWS die Mitarbeit bei den internationalen Institutionen z. B. im Rahmen des See- und Schifffahrtsrechts.

Verantwortlichkeit und Infrastruktur mini|Wirtschaftszonen in der Nordsee, der Entenschnabel entspricht dem deutschen Anteil Die Zuständigkeit der WSV erstreckt sich auf insgesamt 23.000 km² Seewasserstraßen im deutschen Hoheitsgebiet und rund 7.300 km Binnenwasserstraßen. Die WSV unterhält und betreibt: 295 Schleusenanlagen 3 Schiffshebewerke in Niederfinow und Scharnebeck 293 Wehranlagen 41 Kanalbrücken 1.026 Straßen- und Bahnbrücken über Bundeswasserstraßen (davon 30 bewegliche Brücken) 331 Düker 2 Talsperren (Edertalsperre und Diemelsee) fünf Sturmflutsperrwerke an Eider, Leda, Hunte und Oste 9 maritime Verkehrszentralen im Küstenbereich (Emden, Wilhelmshaven, Bremerhaven, Bremen, Cuxhaven, Brunsbüttel, Nord-Ostsee-Kanal, Travemünde, Warnemünde) 5 Revierzentralen an den Binnenwasserstraßen in Duisburg, Oberwesel, Minden, Magdeburg und Gösselthal

Die Verkehrszentralen und Revierzentralen sind die verantwortlichen Stellen für die Maritime Verkehrssicherung in den deutschen Hoheitsgewässern. Die im internationalen Sprachgebrauch als VTS-Zentralen (VTS = Vessel Traffic Service) auftretenden Dienststellen überwachen den Schiffsverkehr in ihren verantwortlichen Revieren (Überwachungssektoren) und unterstehen den regionalen Wasserstraßen- und Schifffahrtsämtern.

Zum deutschen Hoheitsgebiet gehört auch die Ausschließliche Wirtschaftszone in der Nordsee, deren Grenzen bis zu 200 Seemeilen in das vorgelagerte Küstenmeer reichen können (200-Meilen-Zone). Der deutsche Anteil ist auf der nebenstehenden Karte als „Entenschnabel“ ersichtlich, von dem der größte Teil im Zuständigkeitsbereich des neuen WSA Elbe-Nordsee liegt.Zuständigkeitsbereich des WSA Elbe-Nordsee auf wsv.de, abgerufen am 21. März 2021 Der restliche Teil wird vom WSA Weser-Jade-Nordsee abgedeckt. Bundesweit arbeiten bei der WSV rund 12.500 Beschäftigte.

Gesetzliche Grundlage Die Zuständigkeit des Bundes für die ehemaligen Reichswasserstraßen wurde in GG festgelegt. Nach den und wird die Verwaltung der Bundeswasserstraßen und der Schifffahrt durch bundeseigene Verwaltung geführt und der Erlass von allgemeinen Verwaltungsvorschriften durch die Bundesregierung geregelt. In Ausführung hierzu ergingen: das Bundeswasserstraßengesetz das Binnenschifffahrtsaufgabengesetz das Seeaufgabengesetz das Bundeswasserstraßenvermögensgesetz für die fiskalische Verwaltung

Die Errichtung der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt erfolgte durch Erlass vom 19. April 2013. Seit dem 1. Mai 2013 hat die neue Mittelbehörde GDWS ihren Sitz in Bonn.

Erster Präsident der neuen Behörde in Bonn wurde Hans-Heinrich Witte, zuvor Präsident der bisherigen WSD Nord in Kiel.

Neue Organisationsstruktur Die zunächst durch Organisationserlass der Bundeskanzlerin vom 17. Dezember 2013 (BGBl. I S. 4310) neu festgelegten Zuständigkeiten und Bezeichnungen erhielten mit dem WSV-Zuständigkeitsanpassungsgesetz den gesetzlichen Rahmen Unter anderem erfolgte zum 1. Juni 2016 die Eingliederung der bisher sieben Wasser- und Schifffahrtsdirektionen (WSDn) WSD Nord, WSD Nordwest, WSD Mitte, WSD West, WSD Südwest, WSD Süd und WSD Ost in die GDWS. Die ehemaligen WSD waren bis 2016 GDWS-Außenstellen in Kiel, Aurich, Hannover, Münster, Mainz, Würzburg und Magdeburg. Die Gebäude und Büros dienen heute weiterhin als Dienstort für einige GDWS-Beschäftigten.

Die bisher als Wasser- und Schifffahrtsamt auftretenden Ämter wurden mit der Eingliederung der WSD ebenfalls umbenannt zu einem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt. Dadurch wurden die Aufgaben genauer beschrieben, da die allgemeine Wasserwirtschaft, insbesondere die Gewässerreinhaltung und die Wassergüte, in die Zuständigkeit der Bundesländer fällt.

Neue Verwaltungsstruktur Die Errichtung der neuen Mittelbehörde war ein erster Meilenstein in der Reform der WSV. In einem zweiten Schritt erfolgte die Straffung der Verwaltungsstruktur der Unterbehörden. Durch Zusammenlegungen ist bis 2021 die Anzahl der WSÄ von 39 auf 17 reduziert worden.

+ Neue Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter neue Ämter ehemalige Ämter Einrichtung WSA Ems-Nordsee WSA EmdenWSA Meppen 15. Januar 2020 WSA Weser-Jade-Nordsee WSA BremenWSA BremerhavenWSA Wilhelmshaven 8. April 2019 WSA Elbe-Nordsee WSA TönningWSA HamburgWSA Cuxhaven 15. März 2021 WSA Nord-Ostsee-Kanal WSA BrunsbüttelWSA Kiel-Holtenau 22. März 2021 WSA Ostsee WSA LübeckWSA Stralsund 13. Oktober 2020 WSA Rhein WSA KölnWSA Duisburg-RheinWSA Bingen 30. Januar 2020 WSA Oberrhein WSA FreiburgWSA Mannheim 22. Oktober 2019 WSA Mosel-Saar-Lahn WSA KoblenzWSA TrierWSA Saarbrücken 13. Juni 2019 WSA Neckar WSA HeidelbergWSA Stuttgart 11. März 2019 WSA Main WSA AschaffenburgWSA Schweinfurt 12. April 2021 WSA Donau MDK (Main-Donau-Kanal) WSA NürnbergWSA Regensburg 2. Mai 2019 WSA Westdeutsche Kanäle WSA Duisburg-MeiderichWSA Rheine 26. November 2020 WSA Mittellandkanal / Elbe-Seitenkanal WSA MindenWSA BraunschweigWSA Uelzen 5. Februar 2020 WSA Weser WSA Hann. MündenWSA Verden 4. Februar 2020 WSA Elbe WSA LauenburgWSA MagdeburgWSA Dresden 11. März 2021 WSA Spree-Havel WSA BrandenburgWSA Berlin 15. September 2020 WSA Oder-Havel WSA Eberswalde 6. Oktober 2020 Weitere Unterbehörden sind die acht Wasserstraßen-Neubauämter Aschaffenburg, Berlin, Datteln, Hannover, Heidelberg, Helmstedt, Magdeburg, Nord-Ostsee-Kanal, das Reedereizentrum der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung in Cuxhaven sowie das Amt für Binnen-Verkehrstechnik in Koblenz.

Außerdem existieren weitere Sonderstellen bzw. Fachstellen mit zentralen gebündelten Aufgaben für den Gesamtbereich der WSV, wie z. B.: das Aus- und Fortbildungszentrum der WSV in Hannover die Berufsbildungszentren in Koblenz und Kleinmachnow (BBiZ Koblenz, BBiZ Kleinmachnow) die Fachstelle für Geodäsie und Geoinformatik der WSV (FGeoWSV) in Hannover Trainingszentrum Maritime Schiffssicherheit Neustadt in Holstein

Die GDWS ist Aufsichtsbehörde für das Seelotswesen in den sieben Seelotsrevieren Elbe, Emden, Nord-Ostsee-Kanal I, Nord-Ostsee-Kanal II, Weser I, Weser II/Jade und Wismar-Rostock-Stralsund.

Für alle großen Ausbau- und Anpassungsvorhaben an den Bundeswasserstraßen wird die Bundesanstalt für Wasserbau (BAW) beteiligt. Allen Ämtern und der GDWS steht sie mit Beratung und als Gutachter zur Seite und führt wasserbauliche Modellversuche sowie Berechnungen mit mehrdimensionalen numerischen Modellen durch. Auch die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) steht der WSV zur Seite und berät diese wissenschaftsbasiert bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Die Phänomene unserer Zeit stellen fast alle gesellschaftspolitischen Bereiche vor große Herausforderungen und erfordern transdisziplinäre Lösungen, die umsetzbar sind. Auf dem Fundament fortschreitender wissenschaftlicher Erkenntnisse identifiziert die BfG künftige Risiken und fungiert als Frühwarnsystem für Politik und Gesellschaft.

Siehe auch Kombinat Binnenschiffahrt und Wasserstraßen

Weblinks

Einzelnachweise

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