Dieser Artikel behandelt die Sonderbestimmungen für den Führerausweis und die mit diesem dokumentierte Fahrberechtigung in der Schweiz.
Gesetzliche Grundlage ist, gestützt auf das Strassenverkehrsgesetz, die Verkehrszulassungsverordnung (VZV).
In der Schweiz gelten dieselben Regeln wie in der Europäischen Union, siehe Führerschein und Fahrerlaubnis (EU-Recht), mit Ausnahme einiger besonderen Bestimmungen:
Führerausweis-Kategorien Die Führerausweis-Kategorien wurden seit OPERA-3 grösstenteils den EU-Führerscheinklassen angeglichen (ausser F, G und M). +Harmonisierte Führerausweis-Kategorien:KategorieBeschreibungMindestalterSetzt vorausSchliesst einAMotorräder mit einer Motorleistung von >35 kW und einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht > 0,2 kW/kg.18A (beschränkt)A (beschränkt), A1, B1, F, G, MA (beschränkt)Motorräder mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von nicht mehr als 0,20 kW/kg18–A1, B1, F, G, MA1Motorräder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von höchstens 11 kW (beim Umtausch des blauen Führerausweis, wenn Kategorie A1 erteilt wird: max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren oder höchstens 4 kW bei anderen Motoren)16–F, G, MA1 (45 km/h)nurBestandsschutzMotorräder bis 45 km/h (eBikes)––F, G, MBMotorwagen und dreirädrige Motorfahrzeuge (Trikes) mit einem maximalen Gesamtgewicht von 3,5 t und maximal 8 Plätzen ausser dem Führersitz, wahlweise mit einem Anhänger bis 750 kg Gesamtgewicht oder bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs bei einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 3,5 t17–B1, F, G, MB1Klein- und dreirädrige Motorfahrzeuge mit einem Leergewicht von nicht mehr als 670 kg18–F, G, M sowie MotorschlittenBEKombination aus einem Motorwagen der Kategorie B und einem Anhänger mit einem Gesamtgewicht von mehr als 750 kg17B (mind. Lernfahrausweis)C1E**, DE**, D1E**CMotorwagen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t; ausgenommen jene der Kat. D, wahlweise in Kombination mit einem Anhänger bis 750 kg Gesamtgewicht18B (mind. Lernfahrausweis)BE, C1E, DE**, D1E**CEFahrzeugkombination aus einem Motorwagen der Kategorie C als Zugfahrzeug und einem Anhänger/Sattelauflieger mit einem Gesamtgewicht von mehr als 750 kg18B, C (mind. Lernfahrausweis)BE, C1E, DE**, D1E**C1Motorwagen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t bis maximal 7,5 t, wahlweise in Kombination mit einem Anhänger bis 750 kg Gesamtgewicht18B (mind. Lernfahrausweis)B, B1, F, G, MC1EKombination aus einem Motorwagen der Kategorie C1 und einem Anhänger oder Sattelauflieger mit einem Gesamtgewicht von mehr als 750 kg; das maximale Gesamtzugsgewicht darf 12 t nicht übersteigen18B, C1 (mind. Lernfahrausweise)BE, DE**, D1E**DMotorwagen zum Personentransport mit mehr als 8 Plätzen ausser dem Führersitz, wahlweise in Kombination mit einem Anhänger bis 750 kg Gesamtgewicht21B (mind. 2 Jahre) oder C (mind. 3 Monate)B, B1, C1, D1, F, G, M, BPTD1Motorwagen zum Personentransport mit mehr als 8, aber nicht mehr als 16 Plätzen ausser dem Führersitz*21BB, B1, C1, F, G, M, BPTD1 (3,5t)nurBestandsschutzMotorwagen zum Personentransport bis 3,5 t Gesamtgewicht mit mehr als 8, aber nicht mehr als 16 Plätzen ausser dem Führersitz*–Kategorie D2 des Blauen Führerausweises (1991-2003)* bzw. Blauer Führerausweis vor 1991–D1 (3,5t;106)nurBestandsschutzMotorwagen zum Personentransport bis 3,5 t Gesamtgewicht mit mehr als 16 Plätzen ausser dem Führersitz im Binnenverkehr*–Kategorie D2 des Blauen Führerausweises (1991-2003)* bzw. Blauer Führerausweis vor 1991–D1EKombination aus einem Motorwagen zum Personentransport der Kategorie D1 und einem Anhänger mit einem Gesamtgewicht von mehr als 750 kg21D1 (mind. Lernfahrausweis)BE, C1E, DE**DEKombination aus einem Motorwagen zum Personentransport der Kategorie D und einem Anhänger mit einem Gesamtgewicht von mehr als 750 kg21D (mind. Lernfahrausweis)BE, C1E, D1E * Die ehemalige Kategorie D2 wird nun als auf 3.5t beschränkte Kategorie D1 erteilt und mit «D1 3.5t» eingetragen. Sie erlaubt das Führen von Kleinbussen bis 3.5 t bis 16 Personen außer dem Fahrzeugführer. Enthält die Kategorie D1 sowohl den Code 3,5t als auch den Code 106, ist das Führen eines Minibusses bis 3,5 Tonnen zum Personentransport mit mehr als 16 Plätzen erlaubt, jedoch nur im Binnenverkehr (da diese Kategorie von der EU nicht anerkannt ist). Für Kleinbusse über 3.5 t (auch bis 17 Plätzen) ist die unbeschränkte Kategorie D1 erforderlich. NB: die Fahrzeugzulassung war bisher auf 17 Plätze incl. Fahrer (16+1) beschränkt; seit 2011 werden jedoch nur noch Kleinbusse bis 15 Plätze hergestellt resp. zugelassen.
** sofern im Besitz der Führerausweiskategorie für das entsprechende Zugfahrzeug
+Nationale SpezialkategorienKategorieBeschreibungMindestalterSetzt vorausSchliesst einFMotorfahrzeuge, ausgenommen Motorräder, mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h. 16 Jahre: Arbeitsmotorfahrzeuge und Traktoren mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h sowie Motorkarren und landwirtschaftliche Fahrzeuge 18 Jahre: die übrigen Fahrzeuge der Spezialkategorie F–G, MGLand- und forstwirtschaftliche Motorfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 30 km/h sowie gewerblich immatrikulierte Arbeitskarren, Motorkarren und Traktoren mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 30 km/h auf land- und forstwirtschaftlichen Fahrten, unter Ausschluss der Ausnahmefahrzeuge.14 Jahre– M Sofern der Bewerber an einem vom ASTRA anerkannten Traktorfahrkurs teilgenommen hat, erhält er auch die Berechtigung (G40) zum Führen von landwirtschaftlichen Ausnahmefahrzeugen und Landwirtschaftstraktoren mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/h sowie gewerblich immatrikulierten Traktoren mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/h auf landwirtschaftlichen Fahrten (G40).MMotorfahrräder14 Jahre– Leichtmofas: Der Ausweisinhaber Kategorie M darf zudem Leichtmofas und andere Fahrzeuge, für welche kein Führerausweis erforderlich ist, vor dem Erreichen des 16. Altersjahres führen. Elektro-Leichtmotorfahrrad («Elektrovelos») mit einer Leistung bis max. 500 Watt, Tretunterstützung bis max. 25 km/h, bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bis max. 20 km/h: ab 14 Jahren Kategorie M, ab 16 Jahren kein Ausweis erforderlich. Elektro-Motorfahrrad («Elektro-Mofas» mit Mofanummer) mit einer Leistung bis max. 1000 Watt, Tretunterstützung bis max. 45 km/h, bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bis max. 30 km/h: ab 14 Jahren Kategorie M notwendig.BPTBerufsmässiger Personentransport mit Fahrzeugen der Kategorien B oder C, der Unterkategorien B1 oder C1 oder der Spezialkategorie F. In der Kategorie D oder D1 ist die Bewilligung enthalten. 17 Jahre: für die Kategorie F 19 Jahre: für die übrigen KategorienB, B1, C, C1 oder FWer die praktische Prüfung mit einem Fahrzeug der Kategorie B besteht, darf auch BPT mit Fahrzeugen der Kat. C (schwere Ambulanzen) oder der Unterkategorie C1 (schwere Personenwagen, Ambulanzen) durchführen, sofern er im Besitz der entsprechenden Führerausweiskategorie ist und den Führerausweis der Kategorie B (oder der Unterkategorie C1 oder der Kategorie C) seit mindestens einem Jahr klaglos besitzt.
Aufgehobene Kategorien Im Zuge der Angleichung an die Regelungen in der EU entfielen 2003 zwei Kategorien; sie wurden jeweils in eine andere Kategorie überführt resp. integriert: Kategorie A2 (wurde in Kategorie B1 überführt) Kategorie D2 (mit Anpassung an EU-Recht aufgehoben; Fahrzeuge bis 3,5 t mit mehr als 9 Sitzplätzen zum nichtgewerbsmässigen Personentransport; sie wurde in Kategorie D1 integriert, die dazu aber auf max. 3.5 t gewichtsbeschränkt erteilt wird, Angabe im FAK als Kategorie D1 (3,5t)) Die Berechtigungen (wie auf bisherigem blauem Fahrausweis separat ausgewiesen) bleiben bei Prüfungen vor 2003 auch bei Umtausch des Fahrausweises in einen neuen im Kreditkartenformat bestehen. Um mit dem Wegfall der Kategorie D2 nicht auch die (nach wie vor bestehende) entsprechende Berechtigung zu entziehen, wird die Kategorie D1 erteilt, aber auf Fahrzeuge bis 3,5 t beschränkt. Zur Angleichung an die Neuregelung der EU-Fahrerlaubnisklassen wurde zum 1. April 2016 die Klasse A beschränkt von 25 kW auf 35 kW angehoben.
Auflagen und Zusatzangaben im FAK (Führerausweis im Kreditkartenformat) Die Auflagen und Zusatzangaben entsprechen grösstenteils die des EU-Führerscheins.
Fahrer (medizinische Gründe) CodeBedeutung01Korrektur des Sehvermögens und/oder Augenschutz01.01Brillen01.02Kontaktlinsen01.03Schutzgläser01.04Opakgläser01.05Augenschutz01.06Brillen oder Kontaktlinsen02Hörprothese/Kommunikationshilfe02.01Hörprothese an einem Ohr02.02Hörprothese an beiden Ohren03Prothese/Orthese der Gliedmassen03.01Prothese/Orthese der Arme03.02Prothese/Orthese der Beine04Muss ein gültiges ärztliches Attest mitführen05Beschränkte Gültigkeit (Der Gebrauch von Untercodes ist verpflichtend; das Fahren unterliegt Beschränkungen aus medizinischen Gründen)05.01 (von ...h bis ...h)Beschränkung auf Fahrten bei Tag (zum Beispiel: zwei Stunden nach Sonnenaufgang und eine Stunde vor Sonnenuntergang)05.02 Beschränkung auf Fahrten in einem Umkreis von … km des Wohnsitzes oder innerorts bzw. innerhalb der Region05.03Nur Fahren ohne Mitfahrer05.04 (...km/h)Beschränkt auf Fahrzeuge mit einer höchstzulässigen Geschwindigkeit von nicht mehr als … km/h05.05Fahren nur mit Beifahrer, der im Besitz eines Führerausweises sein muss05.06Ohne Anhänger05.07Fahren auf Autobahnen nicht erlaubt05.08Kein Alkohol
Fahrzeugspezifische Anpassungen