mini|Arbeiter bei einem nächtlichen Einsatz in den USA, 2022
Ein Arbeiter ist ein unselbständig beschäftigter Arbeitnehmer, dessen Tätigkeit überwiegend aus körperlicher Arbeit mit hoher Arbeitsschwere durch überwiegend mittlere bis schwere Muskelarbeit besteht, wofür vom Arbeitgeber ein Arbeitslohn als Gegenleistung gezahlt wird. Pendant ist Angestellter.
Etymologie Das Wort „Arbeiter“ ist sprachlich ein Nomen Agentis aus dem Begriff Arbeit. Dieses Wort entstammt dem althochdeutschen „arabeit(i)“ für „Mühe, Plage, Qual“Brigitte Bulitta/Elisabeth Leiss/Elke Krotz/Elmar Seebold, Der Wortschatz des 9. Jahrhunderts, 2008, S. 141 und drückt das mit Arbeit verbundene Arbeitsleid aus. „Arbeiter“ bezeichnet Hans Bahlow zufolge vor allem den schwer körperlich Arbeitenden, denn Arbeit meint „Knechtsarbeit, Mühsal, Not“.Hans Bahlow, Deutsches Namenlexikon: Familien- und Vornamen nach Ursprung und Sinn erklärt, 2004, S. 42; ISBN 978-3-518-36565-6
Allgemeines Während in Einzelwissenschaften weiterhin zwischen Angestellten und Arbeitern differenziert wird, verschwimmen die Konturen dieser Begriffe in der Umgangssprache. Eine der Ursachen für das Fehlen eines hinlänglich präzisen Begriffes liegt darin, dass eine funktionale Unterscheidung der Tätigkeiten von Angestellten und Arbeitern oft nicht möglich ist, insbesondere wenn es sich um gemischte Tätigkeiten handelt.Hans-Otto Pielmeier, Arbeiter, in: Wolfgang Lück (Hrsg.): Lexikon der Betriebswirtschaft, 1990, S. 79; ISBN 3-478-37624-6 Arbeiter verrichten aus physiologischer Perspektive jedenfalls überwiegend mittlere bis schwere körperliche Tätigkeit, sie erhalten einen Arbeitslohn, dessen Lohnniveau meist unterhalb des Einkommensniveaus eines Angestellten liegt. Die Einkünfte des Angestellten heißen Gehalt. Im Einkommensteuerrecht werden Lohn und Gehalt als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit zusammengefasst.
Die Stellung im Beruf bleibt bei Arbeitern oder Angestellten ein spürbares Diskriminierungsmerkmal.Johannes Rehm, Kirche und Arbeiterfrage, 2017, S. 216 So leben im Industrieunternehmen Produktionsarbeiter und Mitarbeiter der Verwaltung oft in getrennten Welten: Es gibt unterschiedliche Arbeitszeiten, getrennte Arbeitsstätten und Kantinen, andere Arbeitskleidung und eine andere Arbeitssicherheit bei Angestellten und Arbeitern.Rainer Geißler, Die Sozialstruktur Deutschlands, 2014, S. 218 ff.; ISBN 978-3-531-18629-0
Mit dem Begriff Arbeiter bzw. Arbeiterinnen ist vor allem ein sozialer Status verbunden, der sie vom Angestellten oder Beamten unterscheidet (soziale Schicht). Diese soziale Differenzierung zwischen Arbeitern, Angestellten oder Beamten besteht auch in anderen Kulturkreisen ( für Arbeiter, für Angestellte). Die Unterscheidung von Arbeitern und Angestellten beruhte bis Anfang der 2000er Jahre auf arbeits-, sozial- und tarifrechtlichen sowie funktionalen und soziokulturellen Merkmalen. Typische Berufe sind z. B. Industriemechaniker/-in, Mechatroniker/-in, Elektroniker/-in usw.
Eines der zentralen Themen der Debatte ist die Angleichung von Arbeitern und Angestellten, Rationalisierung u. a. durch entsprechende Änderung von Gesetzen und gemeinsamen Entgelt-Rahmenabkommen bzw. Entgelt-Rahmentarifverträgen. Bis in die 2000er Jahre wurden die Unterschiede zwischen Arbeitern und Angestellten auch in Tarifverträge in Deutschland abgebildet. Unterschiedliche Systeme für die Eingruppierung und Entgeltdifferenzierung waren und sind üblich. Arbeiter besaßen eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende, Angestellte galten mit sechs Wochen zum Quartalsende als besser geschützt. Funktional übernahmen Angestellte überwiegend Tätigkeiten in der Administration, der Konstruktion usw., während Arbeiter in der Produktion, aber auch der Logistik beschäftigt waren. Bis zum Jahr 2004 waren für Arbeiter bzw. Arbeiterinnen die Landesversicherungsanstalten, für Angestellte die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte zuständig.Nick Kratzer/Sarah Nies, Neue Leistungspolitik bei Angestellten, 2009, S. 31 f.; ISBN 978-3-8360-8702-5 Letztere Differenzierung wurde im Januar 2005 abgeschafft.
Geschichte mini|Arbeiter auf dem Funkturm in Königs Wusterhausen (November 1930) mini|Industriearbeiter im VEB Kombinat „Otto Grotewohl“ Böhlen (Mai 1952)
Homer konnotierte um 800 vor Christus in der Ilias Arbeit im Sinne landwirtschaftlicher und handwerklicher Tätigkeit positiv, weil sie als Voraussetzung für Wohlstand und gesellschaftliches Ansehen galt. Als Bergwerkssklaven gab es ab dem 5. Jahrhundert v. Chr. in den Silberbergwerken von Laureion (dem heutigen Lavrio) Gruben-, Aufbereitungs- und Hüttenarbeiter, die sich zum überwiegenden Teil aus unfreien Arbeitern zusammensetzten.Elisabeth Herrmann-Otto: Sklaverei und Freilassung in der griechisch-römischen Welt, 2017, S. 110
Das römische Reich hielt die große Masse der Arbeiter als Sklaven. Dienstleistungen durch Sklaven galten als Miete (), durch Freie hingegen als Dienstvertrag (). Der dienstverpflichtete Arbeiter ()Heinrich Honsell, Römisches Recht, 2010, S. 144 besaß keine Rechtsfähigkeit und galt als Sache. Die soziale und rechtliche Stellung des Sklaven ist jedoch nicht zu allen Zeiten der römischen Rechtsentwicklung gleich geblieben. Auf dem altrömischen Bauerngut lebte der unfreie Knecht in enger Gemeinschaft mit den freien Hausgenossen; er teilte mit ihnen die Arbeit und aß mit ihnen das gleiche Brot. Erst die Entstehung von großen Plantagen, Manufakturen und Bergwerken seit der hochrepublikanischen Zeit ließ für die Masse der Sklaven jedes persönliche Verhältnis zum Herrn verschwinden und machte den unfreien Arbeiter zu einer bloßen Recheneinheit im Großunternehmen.Paul Jörs: Römisches Recht: Römisches Privatrecht, 1949, S. 66 (). Man kann annehmen, dass wahrscheinlich bereits ab 348 vor Christus zur Zeit des zweiten karthagisch-römischen Vertrages bei den Römern Sklavenbedarf bestand, der im Laufe von 100 Jahren in Verbindung mit der territorialen Erweiterung rasant zunahm.Elisabeth Herrmann-Otto: Sklaverei und Freilassung in der griechisch-römischen Welt, 2017, S. 142.
Bischof Adalbero von Laon unterteilte um 1025 die Gesellschaft in die drei Stände () der Krieger (), Beter () und Arbeiter () ein.Georges Duby, Das Weltbild des Feudalismus, 1981, S. 43 ff. Das Wort „Arbeit“ als Bezeichnung für körperliche Arbeit trat erst um 1200 konkurrierend zu „wirken“ oder „werken“ („hant-werc“ für Handwerk) auf. Hartmann von Aue sprach um 1200 im Iwein davon, dass „ire Arbeit bringt ihnen nicht mehr als Lohn ein als Hunger, Durst und Schmerz“.Hartmann von Aue, Iwein, um 1200, S. 121. Der Prediger Berthold von Regensburg erwähnte in seinen um 1275 redigierten Predigten den Arbeiter erstmals als Allgemeinbegriff. Das Wort Bergleute ist seit 1370, Arbeiter allgemein seit 1439 als „aribaiter“ nachgewiesen.Gerhard Köbler, Etymologisches Rechtswörterbuch, 1995, S. 24 Als der Dichter Hans Rosenplüt um 1450 „Von den mussiggengern vnd arbeitern“ schrieb, wobei der „Arbeiter schwitzt und schweißt“, war der Begriff des Arbeiters bereits etabliert.Oskar Reichmann/Klaus-Peter Wegera (Hrsg.): Frühneuhochdeutsches Lesebuch, 1988, S. 48 Als die ersten typischen Arbeiter des Mittelalters gelten die Landarbeiter () als Pächter (Landpacht) oder Lehnsmann (Lehnswesen) sowie Bauarbeiter oder Bergleute. Privathaushalte beschäftigten als Gesinde Knechte und Mägde oder Dienstboten. Sklaverei oder Leibeigenschaft waren bei Arbeitern immer noch weit verbreitet. Die sächsischen Dienstboten- und Gesindeordnungen des 15. Jahrhunderts deuteten an, dass bereits zu dieser Zeit ein ländlicher Arbeitermangel bestanden hat. Die Berg-Ordnung in den Nieder-Österreichischen Landen von 1553 sah vor, dass „einem jeden Arbeiter nach Gelegenheit seiner Arbeit ein Lohn gerait werden“ soll.Deutsches Rechtswörterbuch, Band 1, 1932, Sp. 807
Der Volkswirt Adam Smith setzte in seinem im März 1776 erschienenen Hauptwerk Der Wohlstand der Nationen Arbeiter und Arme auf eine Stufe, die Armut bestehe in der Reduktion der Arbeiter auf ihre unmittelbaren Bedürfnisse.Adam Smith, Der Wohlstand der Nationen, 1776/1993, S. 58 Für ihn bestand jede moderne Gesellschaft aus drei verschiedenen sozialen Klassen (), nämlich der Grundbesitzer (Erwerbsquelle: Bodenrente), Kapitalisten (Gewinn) und Arbeiter (Lohn). Das Allgemeine Preußische Landrecht (ALR) vom Juni 1794 bestimmte, dass die Fabrikarbeiter nicht die gleichen Rechte der Gesellen haben (II 8, § 419 ALR).Allgemeines Landrecht für die Preußischen Staaten, Band 3, 1863, S. 300 ().
Arbeiterbewegungen gab es bereits im Mittelalter, doch von besonderer Bedeutung für die Entstehung von Arbeiterrechten waren während der industriellen Revolution die Arbeiterbewegung in den Vereinigten Staaten ab 1763 sowie die parallel während der Industrialisierung des frühen 19. Jahrhunderts stattfindende Arbeiterbewegung in Deutschland und Arbeiterbewegung in Österreich. Sie alle hatten zum Ziel, die Rechte der Arbeiter zu stärken, was insbesondere durch Arbeitervereine als den Vorgängern der Gewerkschaften geschah. Als erster Arbeiterverein galt der 1832 von deutschen Emigranten und Handwerkern in Paris gegründete Deutsche Volksverein. Die weltweit erste Gewerkschaft wurde 1842 von Buchdruckern in Belgien gegründet. Mit Beginn der Industrialisierung etablierte sich der Fabrikarbeiter. Während vor der Revolution von 1848 die Rede von der „arbeitenden Klasse“ oder „handarbeitenden Klasse“ war, begann sich mit der Revolution das Wort Arbeiter bei den Statistikern oder Volkswirten sowie bei den Arbeiterorganisationen zu etablieren.Gerhard Schildt, Die Arbeiterschaft im 19. und 20. Jahrhundert, 1996, S. 80. Das lag vor allem an der im Juni 1848 durch Stephan Born mit organisierten Allgemeinen Deutschen Arbeiterverbrüderung. Der „Arbeitercongress“ vom Februar 1863, der mit dem im Mai 1863 gegründeten Allgemeinen Deutschen Arbeiterverein (ADAV) die erste dauerhafte Arbeiterorganisation in Deutschland schuf, markierte die „Trennung der proletarischen von der bürgerlichen Demokratie“.Gustav Mayer, Die Trennung der proletarischen von der bürgerlichen Demokratie in Deutschland (1863–1870), 1911, S. 1. Nach § 2 der ADAV-Statuten wurde „jeder deutsche Arbeiter durch einfache Beitrittserklärung Vereinsmitglied“. Im Juli 1890 organisierte sich ein großer Teil der Arbeiterschaft im „Verband der Fabrik-, Land- und gewerblichen Hilfsarbeiter Deutschlands“. Der Beginn der deutschen Sozialpolitik ist im „Preußischen Regulativ über die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter in Fabriken“ vom April 1839 zu sehen, das die Kinderarbeit unter 9 Jahren verbot und die Arbeitszeit von Jugendlichen unter 16 Jahren auf 10 Stunden täglich begrenzte.Volker Häfner, Gabler Volkswirtschafts Lexikon, 1983, S. 510.
mini|Das neue Verhältnis zwischen Arbeiter und Unternehmer (1896)