mini|368px|Mitglieder der Ottawa-Konvention
Das Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung (kurz auch Ottawa-Konvention, Ottawa-Abkommen oder , kurz Mine Ban Treaty) ist ein völkerrechtlicher Vertrag zum Verbot von Antipersonenminen.
Gegenstand Der Vertrag verbietet Einsatz, Produktion, Lagerung und Weitergabe dieser Waffen. Die Konvention schreibt die Vernichtung von Lagerbeständen innerhalb von vier Jahren, die Räumung minenverseuchter Gebiete innerhalb von zehn Jahren sowie die Bereitstellung finanzieller Mittel für die Minenopferhilfe vor. Die von Minen nicht betroffenen Staaten sind verpflichtet, den minenverseuchten Staaten bei der Minenräumung zu helfen. Minensysteme. oder Landminen, die gegen Fahrzeuge aller Art gerichtet sind – darunter solche, die über eine Aufhebesperre verfügen (Anti Handling Device) – sind nicht verboten. Zusammenarbeit bei der Minenräumung und Opferfürsorge ist essentiell. Wichtig ist ebenso, dass ein glaubwürdiges Verifikationsregime mit der Möglichkeit von Missionen zur Tatsachenermittlung durch einfachen Mehrheitsbeschluss der Vertragsstaaten-Konferenz etabliert wird. Die Konvention bildet im Gegensatz zu früheren internationalen Regelungen, darunter die Konvention über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen (UN-Waffenkonvention) und das Protokoll über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes von Minen, Sprengfallen und anderen Vorrichtungen in der Fassung vom 3. Mai 1996, ein umfassendes Verbot für alle Arten von Anti-Personenminen.
Geschichte Das internationale Übereinkommen (Konvention) über ein Totalverbot von Antipersonenminen (APM) geht auf die Initiative des österreichischen Diplomaten Werner Ehrlich zurück.
Anlass zu dieser Initiative war die enorme Zahl an Minenopfern und die Tatsache, dass die jüngsten Verhandlungen (1996) über eine Revision des Protokolls über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes von Minen, Sprengfallen und anderen Vorrichtungen der Konvention über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen (UN-Waffenkonvention) keinerlei Aussicht auf ein Totalverbot von APM erkennen ließen.Stuart Maslen: The Convention on the Prohibition of the Use, Stockpiling, Production and Transfer of Anti-Personnel Mines and on their Destruction. Punkt 0.43, Seite 24, Anmerkung 128. In: Oxford Commentaries on International Law, Commentaries on Arms Control Treaties, Volume I. Oxford University Press, 2004; ISBN 0-19-926977-7.
Im April 1996 erstellte daher der österreichische Vertreter bei dieser Konferenz, Gesandter Werner Ehrlich, privat den ersten Entwurf einer derartigen Konvention.Stuart Maslen, op. cit. 0.43, Seite 24, sowie Anmerkung 128, der Text des Entwurfes ist abgedruckt im Appendix 4, Seite 396 f.Werner Ehrlich: Auf dem Weg zu einer Konvention über das Verbot von Anti-Personenminen, Seite 194. In: Österreichisches Jahrbuch für internationale Politik 1996, herausgegeben von der Österreichischen Gesellschaft für Außenpolitik und internationale Beziehungen gemeinsam mit den Institut für internationale Politik, Verlag Böhlau, 1996. Er sah dabei vor, dass die Verhandlungen außerhalb der an sich zuständigen Genfer Abrüstungskonferenz der Vereinten Nationen stattfinden müssten, da sie wegen der zahlreichen Gegner einer solchen Konvention und des dort geltenden Konsensprinzips dort chancenlos wären. Der Textentwurf wurde im Sommer 1996 – mit geringem Erfolg – in der Kerngruppe interessierter Staaten und Nichtregierungsorganisationen zirkuliert.Stuart Maslen, op. cit. Punkt 0.47, Seite 25.
Auf der von Kanada in Ottawa (3. bis 5. Oktober 1996) abgehaltenen Konferenz zur Förderung eines Totalverbotes von APM ging es um eine politische Erklärung und um konkrete praktische Maßnahmen. Die Frage einer Übereinkunft über ein Totalverbot hatte hingegen keinerlei Priorität.
Wegen massiver Widerstände wichtiger Länder gegen ein Totalverbot drohte ein Misserfolg der Konferenz. Dieser wurde jedoch vom kanadischen Außenminister Lloyd Axworthy abgewandt, indem er den Umstand, dass von Ehrlich der Entwurf einer Konvention über das Verbot von APM vorgelegt worden war – trotz wichtiger Vorbehalte humanitärer Organisationen – zum Anlass nahm, diesem Projekt Priorität einzuräumen, Österreich mit der Ausarbeitung eines Entwurfes der Konvention zu beauftragen und eine Unterzeichnung schon für Ende 1997 in Aussicht zu nehmen.Stuart Maslen, op. cit. Punkt 0.49, Seite 26.
Die von Österreich organisierte Wiener Konferenz (12. bis 14. Februar 1997) war die erste Verhandlungsrunde interessierter Staaten und Organisationen auf Grundlage eines nach umfassenden Konsultationen erweiterten österreichischen Textvorschlages, wobei Experten aus 111 Ländern und alle betroffenen Nichtregierungsorganisationen vertreten waren.Stuart Maslen, op. cit.; Punkte 0.59 bis 0.61, Seiten 30 f.
Weitere Ergänzungen dieses Textes wurden vom österreichischen Gesandten Thomas HajnocziStuart Maslen, op. cit.; Punkt 0.53, Seite 28 im März bzw. im April 1997 koordiniert und waren die Grundlage der folgenden Konferenzen in Bonn (24.–25. April 1997), in Brüssel (Juni 1997) und auch der diplomatischen Konferenz in Oslo (1. September bis 18. September 1997), auf der schließlich die gegenständliche Übereinkunft über ein Totalverbot von APM am 18. September von 89 Staaten als Völkerrechtlicher Vertrag angenommen wurde.Stuart Maslen op. cit. Punkt 0.90, Seite 43.
Die abschließende diplomatische Konferenz von Ottawa (3. bis 4. Dezember 1997) diente der Unterzeichnung der Übereinkunft, die dort von 121 Staaten unterschrieben wurde.Stuart Maslen, op cit.; Punkt 0.91, Seite 43. Später lag die Konvention zur Unterzeichnung bis zum Inkrafttreten im UN-Hauptsitz in New York auf.
Die Ottawa-Konvention benötigte 40 Ratifizierungen, um in internationales Recht umgesetzt werden zu können. Burkina Faso und Äquatorialguinea ratifizierten den Vertrag als 39. und 40. Mitglied am 16. September 1998. Gemäß den Bestimmungen trat der Vertrag sechs Monate nach Hinterlegung der 40. Ratifikationsurkunde beim Depositar (Generalsekretär der Vereinten Nationen in New York) in Kraft. Er wurde damit für die Vertragsmitglieder am 1. März 1999 gültig.
Von Polen wurde sie zwar schon 1997 unterzeichnet, aber erst im Dezember 2012 ratifiziert. Im August 2025 trat Polen aus dem Übereinkommen aus. Nach Artikel 20 Absatz 3 des Übereinkommens wurde der Rücktritt für Polen am 20. Februar 2026 wirksam, Der stellvertretende polnische Verteidigungsminister Zalewski begründete den Austritt damit, dass sein Land sich gegen Russland verteidigen müsse, das "aggressive Absichten" hege. Polen werde deshalb wieder die international geächteten Antipersonenminen sowie Panzerabwehrminen herstellen, um die Grenzen zu Russland und Belarus zu schützen.Nato-Staaten setzen auf geächtete Landminen, zdfheute.de, 4. April 2025Polen tritt aus Konvention zum Verbot von Antipersonenminen aus, deutschlandfunk.de, 20. Februar 2026 Die staatliche polnische Rüstungsfirma Belma kündigte im Dezember 2025 an, dass sie beabsichtige ihre Produktion von etwa 100.000 Stück auf bis zu 1,2 Millionen Minen pro Jahr zu steigern. Die Antipersonenminen sollen Teil vom "Ost-Schild" sein, einem Verteidigungsprojekt, mit dem die 800 Kilometer lange Ostgrenze Polens aufgerüstet werden soll. Auch Litauen und Finnland wollen im kommenden Jahr mit der Produktion von Antipersonenminen beginnen. Grenze zu Russland: Polen verlegt Minen, Estland baut Bunker , kurier.at, 18. Dez. 2025Polen will wieder geächtete Antipersonenminen herstellen, n-tv.de, 17.12.2025 Das Außenministerium von Belarus reagierte auf die Ankündigung in einer BelTA-Pressemitteilung vom März 2025 mit den Worten, dass die Länder, die jetzt wieder die Verlegung von Antipersonenminen planten, vor 20 Jahren der Regierung von Belarus geholfen hätten, die alten Minenbestände zu vernichten. Der Außenminister von Belarus, Ryschenkow, führte weiter aus, dass "wilde Tiere, Migranten, Flüchtlinge oder sogar die lokale Bevölkerung" durch diese neu verlegten Minen bedroht seien und dass sein Land keine Pläne habe, die Verlegung von Minen wieder aufzunehmen. Stattdessen wolle man die ballistische und nukleare Abschreckung stärken, auch weil es "preiswerter" sei.Außenminister von Belarus kommentierte die Pläne Polens und der baltischen Staaten zum Austritt aus dem Ottawa-Übereinkommen, belta.by, 22. März 2925
Der rasche Erfolg des Ottawa-Prozesses wäre aber nicht möglich gewesen ohne die engagierte Mitarbeit der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung, des Kinderhilfswerks der Vereinten Nationen (UNICEF) und weltweite Aktionen vieler Nichtregierungsorganisationen – vereint in der International Campaign to Ban Landmines (ICBL). Sie trugen entscheidend dazu bei, die Minenproblematik in das Bewusstsein der internationalen Öffentlichkeit zu rücken. Die ICBL wurde für ihr Engagement im Oktober 1997 mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet.
Deutschland ratifizierte am 23. Juli 1998 (BGBl. 1998, Teil II, S. 778–794) die Konvention, die sofort in Kraft trat. Die Bundeswehr vernichtete bis 1997 als eine der ersten Armeen bereits vor Inkrafttreten der Konvention ihre Bestände an Antipersonenminen im Wert von ca. 1,7 Millionen DM. Dabei entstanden Kosten von 4,2 Millionen DM.
Nachdem am 13. Dezember 2017 Sri Lanka und am 29. Dezember 2017 Palästina den Vertrag unterzeichneten, war die Konvention zum 3. Januar 2018 von 164 Staaten ratifiziert worden. Unter den rund 36 Staaten, die zu diesem Zeitpunkt nicht beigetreten waren, befinden sich unter anderem Ägypten, China, Indien, Iran, Israel, Nordkorea, Pakistan, Russland, Südkorea, Syrien, Saudi-Arabien und die USA.
Im ersten Halbjahr 2025 stimmten die Parlamente der baltischen Staaten und Finnlands vor dem Hintergrund einer empfundenen Bedrohung durch Russland für den Austritt aus dem Abkommen.
Jahreskonferenzen und Gipfeltreffen Es findet jährlich ein Treffen der teilnehmenden Staaten statt („Jahreskonferenz“, ) und im fünfjährigen Turnus finden sich die Parteien in einem Gipfeltreffen zur Beurteilung der Arbeit der vergangenen Jahre („Rückschautreffen“, ) zusammen. # Datum Stadt/Ort Staat Bemerkung1 3. bis 7. Mai 1999 Maputo –2 11. bis 15. Sep. 2000 Genf –3 18. bis 21. Sep. 2001 Managua –4 16. bis 20. Sep. 2002 Genf –5 15. bis 19. Sep. 2003 Bangkok –# 29. Nov. bis 3. Dez. 2004 Nairobi 1. Gipfeltreffen6 28. Nov. bis 2. Dez. 2005 Zagreb –7 18. bis 22. Sep. 2006 Genf –8 18. bis 21. Sep. 2007 Totes Meer –9 24. bis 28. Nov. 2008 Genf –# 29. Nov. bis 4. Dez. 2009 Cartagena 2. Gipfeltreffen10 28. Nov. bis 3. Dez. 2010 Genf –11 28. Nov. bis 2. Dez. 2011 Phnom Penh –12 3. bis 7. Dez. 2012 Genf –13 2. bis 5. Dez. 2013 Genf –# 23. bis 27. Jun. 2014 Maputo 3. Gipfeltreffen14 30. Nov. bis 4. Dez. 2015 Genf –15 28. Nov. bis 1. Dez. 2016 Santiago –16 18. bis 21. Dez. 2017 Wien –17 26. bis 30. Nov. 2018 Genf –18 16. bis 20. Nov. 2020 Genf virtuelles Online-Treffen19 29. Nov. bis 3. Dez. 2021 Noordwijk –20 21. Nov. bis 25. Nov. 2022 Genf – Quelle: Anti-Personel Mine Ban Convention
Vertragsstaaten Bei dem Prozess bis heute haben 133 Staaten die „Ottawa-Konvention“ () unterzeichnet, 166 Staaten haben sie ratifiziert oder sind ihr beigetreten.(Stand 2025)