Die Kärntner Landesregierung ist die oberste Instanz des Gesetzesvollzuges (Exekutive) der Landesgesetze des österreichischen Bundeslandes Kärnten. Sie setzt sich aus dem Landeshauptmann als ihrem Vorsitzendem, zwei Stellvertretern des Landeshauptmannes und vier Landesräten zusammen. Mit Beginn der neuen Gesetzgebungsperiode im Jahr 2018 wurde das bisherige Proporzsystem, das bisher die politische Zusammensetzung des Gremiums bestimmte, durch ein System, das auf die Erreichung von politischen Mehrheiten durch die Bildung von Koalitionen basiert, ersetzt.
Die derzeitige Regierung in Kärnten ist seit dem 7. April 2026 die Landesregierung Fellner.
Verwaltung
Die Verwaltung des Landes Kärnten als Körperschaft gliedert sich in das Amt der Kärntner Landesregierung, die Landesbehörden und die Anstalten des Landes. Bestimmte Aufgaben sind an ausgegliederte Rechtsträger delegiert worden. Amt der Kärntner Landesregierung Das Amt der Kärntner Landesregierung (AKL) dient neben der Landesverwaltung auch der mittelbaren Bundesverwaltung. Vorstand ist der Landeshauptmann, Leiter des inneren Dienstes der Landesamtsdirektor. Es ist derzeit in zehn Abteilungen gegliedert.
Landesbehörden Landesbehörden sind das Landesverwaltungsgericht der Landesagrarsenat die Grundverkehrslandeskommission die Dienststelle für Landesabgaben die acht Bezirkshauptmannschaften die Bezirksgrundkommissionen
Literatur
Belege
Siehe auch Liste der Landeshauptleute von Kärnten Weblinks https://www.ktn.gv.at – Homepage
Kategorie:Landesregierung (Österreich)