Die Junggesellen-Schützen-Gesellschaft „St. Lambertus“ Lantershofen e. V. ist eine Schützenbruderschaft mit Sitz in Lantershofen, einem Ortsteil der Gemeinde Grafschaft, deren Wurzeln bis in das Jahr 1492 zurückdatiert werden können. Sie steht unter dem Patronat des Heiligen Lambert von Lüttich. Die ausschließlich männlichen Mitglieder der Gesellschaft müssen in Lantershofen leben, mindestens das 17. Lebensjahr vollendet haben und unverheiratet sein sowie sich eines unbescholtenen Rufes erfreuen. Dem Verein kommt eine zentrale Funktion für den Erhalt von Brauchtum und Tradition innerhalb des Ortes zu.
Geschichte der Gesellschaft Die Junggesellen-Schützen-Gesellschaft „St. Lambertus“ Lantershofen hat zwei Wurzeln in deren Tradition sie sich sieht. Zum einen sind dies die Schützenbruderschaften wie sie im späten Mittelalter als eine Art Bürgerwehr entstanden. Die erste urkundliche Erwähnung eines Lantershofener Schützenwesens, auf dessen Tradition sich die Gesellschaft heute beruft, stammt aus dem Jahr 1492, als Schützen aus Lantershofen in den Ahrweiler Stadtrechnungen Erwähnung finden, da sie die Fronleichnamsprozession in Ahrweiler begleiteten. Zum anderen besteht in den gegen Ende der frühen Neuzeit entstehenden Junggesellenvereinen ein unmittelbarer Vorläufer der heutigen Junggesellen-Schützengesellschaft. Ein erster Hinweis auf diese Wurzel stammt aus dem Jahr 1835, aus dem eine Auflistung von drei neuaufgenommenen Mitgliedern des Lantershofener Junggesellenvereins überliefert ist. Ebenfalls aus dem Jahr 1835 stammen eine Reihe von Statuten, in denen die Mitglieder des Junggesellenvereins dazu angehalten werden, „treu die alten Sitten und Gebräuche zu bewahren und auszuüben“. Damals stellten die alljährliche Versteigerung von Mailehen und das sogenannte „Jüra holen“ die wichtigsten Betätigungsfelder des Vereins dar. Die Tradition des „Jüra holens“, bei der auf Hochzeiten eines Lantershofener Mädchens mit einem nicht aus dem Ort stammenden Bräutigam dieser den Vertretern der Gesellschaft eine Spende, die Jüra, übergibt, wird auch heute noch fortgeführt. mini|300x300px|Kirmes in Lantershofen 1957 1879 wurde eine Gesellschaftsfahne mit einem Porträt des Heiligen Lambert von Lüttich geweiht, welche die Gesellschaft bis 1967 verwendete und die bis heute erhalten ist. Die große Bedeutung, die der christliche Glaube für die Mitglieder des Junggesellenvereins hatte, wird auch darin deutlich, dass der Verein 1882 anlässlich der Errichtung einer neuen Kapelle in Lantershofen die Kanzel stiftete. Ab 1898 verlor der Verein durch den Bau des Lantershofener Winzervereinsgebäudes seine wichtigste Einnahmequelle, die Ausrichtung der Tanzveranstaltungen an den Kirmestagen, da diese seitdem vom Winzerverein durchgeführt wurden. Das Vereinsleben kam in der Folge nahezu zum Erliegen. Im Jahr 1910 feierte der Verein noch das 75. Jubiläum der Statuten von 1835, ehe er seine Aktivitäten 1914 mit dem Ausbruch des Ersten Weltkrieges und der Einberufung der Mehrzahl seiner Mitglieder gänzlich einstellte. Bis 1918 fielen 16 der Vereinsmitglieder dem Krieg zum Opfer, jedoch wurde schon 1919 das Vereinsleben wieder reaktiviert und eine Schwenkfahne für Fähndelschwenk-Wettbewerbe angeschafft. Die folgenden Jahre waren geprägt von der regelmäßigen Abhaltung von Tanzveranstaltungen und engem Kontakt mit den Junggesellenvereinen der umliegenden Ortschaften.
1927 formte sich der Lantershofener Junggesellenverein, die Tradition der Schützenbruderschaften wieder stärker betonend in eine Junggesellen-Schützengesellschaft um. Mit der Abtretung der Ausrichtung des Kirmesmontagballs durch den Winzerverein an die Junggesellen-Schützengesellschaft stand dieser wieder eine größere Einnahmequelle zur Verfügung. Im gleichen Jahr wurde auch damit begonnen ein Tambourcorps als vereinseigenen Spielmannszug auszubilden. Dies musste jedoch im Verborgenen erfolgen, da die Ausbildung von Tambour- und Pfeifencorps durch die alliierte Rheinlandkommission, welche die in Folge des Versailler Vertrages zeitweise besetzten Gebiete im Rheinland verwaltete, untersagt war. Der damalige Hauptmann der Gesellschaft, Eduard Schütz, wurde nach dem Auftreten des Tambourcorps an den Kirmesfeierlichkeiten sogar zu einer Geldstrafe in Höhe von 50 Reichsmark verurteilt, da er die Aufstellung des Tambourcorps geduldet hatte. Von einer Freiheitsstrafe wurde nur in Anbetracht seiner Jugend abgesehen. Die Umstrukturierungsmaßnahmen innerhalb der Gesellschaft fanden 1928 ihren Abschluss und die damals geschaffene Form und Gliederung der Gesellschaft sowie der Ablauf der Kirmesfeierlichkeiten sind seitdem nahezu unverändert. Im selben Jahr veranstaltete die Gesellschaft trotz eines kurzfristig ergangenen Verbotes durch die alliierte Rheinlandkommission das erste Schützenfest.
Anderthalb Monate nachdem die Gesellschaft im Juli 1935 in einer großen Festveranstaltung das 100. Jubiläum der Statuten von 1835 gefeiert hatte, begann sie unter administrativen Druck der nationalsozialistischen Verwaltung zu geraten. Im Vorfeld des Schützenfestes im September 1935 erging an die Gesellschaft die Anordnung an ihrer Gesellschaftsfahne Hakenkreuzwimpel als Zeichen der Identifikation mit den Zielen des Nationalsozialismus zu befestigen. Während die meisten Schützenbruderschaften, in der Hoffnung sich so mit dem NS-Staat arrangieren zu können und ihren mit der NS-Ideologie eigentlich nicht zu vereinbarenden christlichen Traditionskern zu erhalten, derartigen Anordnungen Folge leisteten, umgingen die Lantershofener Schützen sie, indem sie beschlossen, den Posten des Fähnrichs der Tragfahne vakant bleiben zu lassen. 1937 wurde dann die Gesellschaft aufgefordert, sich in einen NS-Schießsportverein umzuwandeln und als sich der Vorstand weigerte dieser Anordnung nachzukommen, wurde der Gesellschaft verboten, ihre Mitgliederversammlung im April 1938 durchzuführen. Um weiteren Repressalien zu entgehen, beschloss man, die Gesellschaft bis auf weiteres ruhen zu lassen. Auch während des Zweiten Weltkrieges fand eine ganze Reihe von Mitgliedern der Gesellschaft den Tod, darunter auch der Fähnrich der Schwenkfahne, der Schriftführer und der Kassierer des letzten Vorstands vor dem Krieg.
Bereits 1947 wurde die Gesellschaft wieder ins Leben gerufen. Aufgrund der Anordnungen der Besatzungsbehörden durfte im September zunächst noch kein klassisches Königsvogelschießen veranstaltet werden, weshalb die Schützenkönige der Jahre 1947 und 1948 durch ein Speerwerfen auf ein Glasvögelchen im Saal des Lantershofener Winzervereinsgebäudes ermittelt wurden. In den Jahren 1949 und 1950 erfolgte das Königsvogelschießen dann mittels einer Armbrust, bevor seit 1951 wieder mit Gewehren, zunächst Floberts, geschossen werden durfte.
Die Gesellschaft heute mini|300x300px|Gesellschaftsfoto in der Burg Lantershofen 2008 Die Gesellschaft übt heute eine zentrale Funktion im örtlichen Vereinsleben aus. Neben Schützenfest, Kirmes und Maubichfest, deren Hauptausrichter die Junggesellenschützen sind, beteiligen sie sich auch an der Durchführung des Karnevals, des St. Martinsfestes, der Fronleichnamsprozession, dem Maianspielen und dem Adventsmärktchen. Außerdem stellen die Junggesellen den Maibaum auf dem Kirchenvorplatz jedes Jahr von Hand auf und gestalten zahlreiche weitere, unregelmäßig stattfindende Veranstaltungen innerhalb des Ortes maßgeblich mit. Ihre Hauptaufgaben, wie sie sie in ihrer Satzung definiert hat, sieht die Gesellschaft darin: echte Kameradschaft zu pflegen, Liebe und Treue zum Heimatort Lantershofen zu erhalten und zu fördern, das Schützenfest und die Kirmestage in althergebrachter Weise zu feiern, Denkmalschutz zu üben, die Marsch- und Volksmusik zu pflegen und das musikalische Verständnis zu wecken, zu fördern und zu erhalten.
Die Organe der Gesellschaft Mitgliederversammlung Die Mitgliederversammlung, zu der alle Mitglieder der Gesellschaft eingeladen sind, tritt mindestens einmal im Jahr zusammen. Die ordentliche Mitgliederversammlung erfolgt stets am 30. April. Sie ist das höchste Entscheidungsorgan der Gesellschaft und ihre wichtigste Aufgabe besteht darin, durch Wahl Vorstand, Fahnenbegleiter und die Kassenprüfer zu bestimmen. Eine Besonderheit bei den Lantershofener Junggesellenschützen besteht darin, dass die Mitgliederversammlung nur beschlussfähig ist, wenn mindestens die Hälfte der aktiven Vereinsmitglieder erschienen ist.
Vorstand Die laufenden Geschäfte der Gesellschaft werden durch den Vorstand geführt. Diesem gehören neun Posten an: König Hauptmann 1. Offizier 2. Offizier Fähnrich der Tragfahne Fähnrich der Schwenkfahne Tambourmajor Schriftführer Kassierer Der amtierende Schützenkönig ist automatisch Mitglied im Vorstand und wird als einziger nicht durch Wahl bestimmt. Alle übrigen Posten werden von den Mitgliedern der Gesellschaft auf der ordentlichen Mitgliederversammlung am 30. April des Jahres für die Dauer von einem Jahr gewählt. Scheidet ein gewähltes Vorstandsmitglied im Laufe des Jahres aus seinem Amt aus, wird der Posten vom Vorstand kommissarisch bis zur nächsten Mitgliederversammlung neu besetzt. Eine Ausnahme stellt hierbei der Posten des Hauptmanns dar, welcher nach seinem Ausscheiden nur durch eine außerordentliche Mitgliederversammlung neu besetzt werden darf. Die Posten des Schriftführers und Kassierers dürfen in Ausnahmefällen auch von anderen Vorstandsmitgliedern mit übernommen werden.
Gliederung und Uniformierung der Gesellschaft Die Gesellschaft ist in verschiedene Züge untergliedert. Die Mitgliedschaft in einem dieser Züge ist jedoch im Gegensatz zu den meisten Schützenbruderschaften nicht bindend und die einzelnen Züge stellen keine Einzelvereine dar, wodurch es zu einer regen Fluktuation der Mitglieder dieser Züge untereinander kommt. Es existieren vier Züge:
mini|300x300px|Der Schützenkönig von 1994 Tambourcorps Das Tambourcorps ist der Spielmannszug der Gesellschaft. Es wird geleitet von einem Tambourmajor, den die Mitglieder der Gesellschaft in einer jährlichen Wahl bestimmen. Zu den im Tambourcorps verwendeten Instrumenten zählen Lyra, Spielmannsflöte, Spielmannstrommel, Fanfare, Pauke und Becken. Eine Besonderheit dieses Zuges besteht darin, dass ihm auch Nicht-Mitglieder der Gesellschaft angehören dürfen, sofern sie männlich sind, in Lantershofen leben und mindestens das 12. Lebensjahr vollendet haben. Die Mitgliedschaft im Tambourcorps stellt für viele den Einstieg in das Vereinsleben dar. Die Uniform der Spielleute besteht aus einer grünen Uniformjacke mit grün-weißen Schwalbennestern, einer grünen Kappe mit schwarzem Schirm, einem weißen Hemd mit grüner Krawatte, weißer Schützenhose und schwarzen Lederschuhen. Der Tambourmajor trägt einen zweireihigen, grünen Waffenrock mit grün-weißen Schwalbennestern, eine rot-weiße Schärpe, eine grüne Kappe mit schwarzem Schirm und aufgesetztem rot-weißen Federbusch, weiße Lederhandschuhe, eine weiße Schützenhose und schwarze Lederschuhe. Außerdem führt er einen Tambourmajorsstab.
Königsglied