mini|hochkant=1.4|Die Wiedergewonnenen Gebiete (gelb und grau) Wiedergewonnene Gebiete () ist ein polnischer Terminus für die Ostgebiete des Deutschen Reiches und die Freie Stadt Danzig, die am Ende des Zweiten Weltkriegs von der Roten Armee der Volksrepublik Polen übergeben worden sind. Die polnische Regierung schuf eigens ein Ministerium für die Wiedergewonnenen Gebiete; Minister war der stellvertretende Ministerpräsident Władysław Gomułka.

Historische Rechte Polens auf diese Gebiete wurden damit erklärt, dass sie zu dem Herrschafts- oder Interessenbereich der Piasten oder der Jagiellonen gehörten. Die Übernahme der Ostgebiete durch Polen wurde auch als Schadensersatz für die verlorenen Ostgebiete wahrgenommen.Piastów dziedzice von Mariusz Mazur, Heft POLITYKA – pomocnik historyczny: Z Kresów na Kresy, ISSN 2391-7717. mini|hochkant=1.4|Polen zu der Zeit Bolesław Schiefmund

Gebiete mini|hochkant=1.4|Westverschiebung Polens; Territorialverlust – grau, Territorialgewinn – rosa Im Einzelnen umfassen die Gebiete, deren Übergabe an Polen von März bis etwa August/September 1945 stattfand,Manfred Zeidler: Kriegsende im Osten. Die Rote Armee und die Besetzung Deutschlands östlich von Oder und Neiße 1944/45. Oldenbourg, München 1996, ISBN 3-486-56187-1, S. 200 f. folgende Territorien: den größeren, südlichen Teil der früheren Provinz Ostpreußen: Gesamtumfang 36.966 km², abzüglich der an Russland gelangten späteren Oblast Kaliningrad mit 15.125 km² die ehemaligen preußischen Provinzen Oberschlesien und Niederschlesien ohne deren westlich der Neiße liegenden (heute zu Sachsen gehörenden) Teil um Görlitz: 34.529 km² die frühere preußische Provinz Pommern östlich der Oder (das historische Hinterpommern) sowie Stettin und die Odermündung: 31.301 km² den Regierungsbezirk Frankfurt der früheren preußischen Provinz Brandenburg ohne seinen westlich von Oder und Neiße gelegenen Teil: 11.329 km² ein Teil des Landes Sachsen östlich der Neiße um die Stadt Reichenau in Sachsen: 142 km² die ehemalige Freie Stadt Danzig. Die preußische Grenzmark Posen-Westpreußen (die 1919 bei Deutschland verbliebenen Restgebiete der Provinzen Posen und Westpreußen) mit einem Gebiet von 7.695 km² wurde 1938 unter ihren drei Nachbarprovinzen aufgeteilt und ist in den obigen Zahlen mit eingerechnet. Der Gesamtumfang der Ostgebiete beträgt 114.267 km² (die Differenz zu 114.269 km² ergibt sich aufgrund von Rundungen), was etwa einem Viertel Deutschlands in den Grenzen von 1937 entsprochen hat.

In den Ostgebieten des Deutschen Reiches lebten im Jahr 1939 etwa 9.620.800 Menschen (davon 45.600 ohne deutsche Staatsangehörigkeit). Von diesen entfielen auf Ostpreußen: 2.488.100 Einwohner (davon 15.100 ohne deutsche Staatsangehörigkeit), Schlesien: 4.592.700 Einwohner (davon 16.200 ohne deutsche Staatsangehörigkeit; Zahlen der Bevölkerung Zittaus enthalten), Pommern: 1.895.200 Einwohner (davon 11.500 ohne deutsche Staatsangehörigkeit), Ost-Brandenburg: 644.800 Einwohner (davon 2.800 ohne deutsche Staatsangehörigkeit).

Wichtige Städte in den ehemaligen Ostgebieten sind unter anderem Breslau (1925: 614.000 Einwohner), Stettin (270.000), Hindenburg O.S./Zabrze (132.000), Waldenburg (130.000) und Gleiwitz (109.000).

Ministerium für die Wiedergewonnenen Gebiete mini|Władysław Gomułka leitete 1945–1949 das polnische Ministerium für die Wiedergewonnenen Gebiete Das Ministerium für die Wiedergewonnenen Gebiete (, MOZ) wurde am 13. November 1945 mit dem Dekret Nr. 29 gegründet. Ihm wurde das Staatliche Repatriierungsamt eingegliedert. Der Leiter war Józef Jaroszek. Die Behörde hatte zunächst ihren Sitz in Breslau und später in Łódź. Die Aufgaben des MOZ waren:Einrichtung des „Ministeriums für die Wiedergewonnenen Gebiete“. In: Guido Hausmann, Dimitri Tolkatsch und Jos Stübner: (Hrsg.): Dokumente und Materialien zur ostmitteleuropäischen Geschichte. Themenmodul „Sowjetische Hegemonie in Ostmitteleuropa (1922-1991)“, Herder-Institut (Marburg), abgerufen am 18. Oktober 2019. die Ausarbeitung von Richtlinien für die Staatspolitik in den Wiedergewonnenen Gebieten sowie eines Planes für ihre Bewirtschaftung und die Überwachung seiner Ausführung, die Durchführung einer planmäßigen Ansiedlungsaktion (Zwangsumsiedlung von Polen aus den ehemaligen polnischen Ostgebieten 1944–1946), die Versorgung der Bevölkerung mit Gütern, die ihre wirtschaftlichen Bedürfnisse befriedigen, die Verwaltung des ehemals deutschen Vermögens, die Verwaltung der Wiedergewonnenen Gebiete, wobei der Zuständigkeit des Ministers für die Wiedergewonnenen Gebiete alle Angelegenheiten unterstehen, welche außerhalb dieser Gebiete zur Zuständigkeit des Ministers für öffentliche Verwaltung gehören, die Koordinierung oder Anregung der Tätigkeit der anderen Minister und der ihnen in den Wiedergewonnenen Gebieten unterstellten Behörden, mit Ausnahme aller Angelegenheiten, welche in den Aufgabenbereich des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten sowie des Ministeriums für Schifffahrt und Außenhandel fallen.

Dabei griff das Ministerium auf die Erfahrungen zurück, die man in Polen bereits nach dem Ersten Weltkrieg mit der Annexion von Westpreußen, Posen und Teilen Oberschlesiens gemacht hatte. Wörtlich heißt es im Artikel 4 des Dekrets 29: „Die im Gebiet des Bezirksgerichts Posen geltende Gesetzgebung und für den Bereich des Arbeitsrechts die im oberschlesischen Teil der Wojewodschaft Schlesien geltende Gesetzgebung werden auf die Wiedergewonnenen Gebiete ausgedehnt.“

Das Ministerium wurde zum wichtigsten Instrument des Staates, um das Tempo und das Ausmaß der Migration in die ehemals deutschen Gebiete zu regulieren. Es wurde am 21. Januar 1949 aufgelöst.

Entwicklung Ab 1947 Um die Tätigkeit der ukrainischen Partisanen zu verhindern, wurden im Zuge der Aktion Weichsel etwa 150.000 Ukrainer (und zu den Ukrainern verwandte Volksgruppen wie die Lemken) in die Wiedergewonnenen Gebiete zwangsumgesiedelt. Einziges Kriterium dabei war ihre Ethnie. Betroffen waren somit auch Ukrainer, die pro-kommunistisch waren oder als Soldaten der polnischen Volksarmee gedient hatten. Nach dem Ende der Aktion Weichsel wurden verschiedene administrative Hürden geschaffen, um die Rückkehr der Ukrainer in ihre angestammten Siedlungsgebiete zu verhindern. In einem Dekret vom 27. September 1947 wurden die Ukrainer ihrer alten Besitztümer enteignet. Durch ein weiteres Dekret vom 28. August 1949 gingen die griechisch-katholischen Kirchen in staatlichen Besitz über.

1948–1950 In den Jahren 1948 und 1949 kamen nur noch 400.000 Menschen polnischer Herkunft in den Wiedergewonnenen Gebieten zur Ansiedlung. Am 3. Dezember 1950 fand die zweite Volkszählung nach dem Krieg statt. In den Wiedergewonnenen Gebieten lebten 5.967.000 Menschen, darunter 3.093.700 auf dem Lande und 2.874.300 in den Städten. Knapp 2,5 Millionen kamen aus Zentralpolen und 1.594.992 kamen aus dem ehemaligen polnischen Osten. In den Wiedergewonnenen Gebieten lebten aber rund 2,5 Millionen Menschen weniger als in der Vorkriegszeit. Es fehlte der Volksrepublik Polen einfach an Menschen, die Gebiete adäquat zu besiedeln. Aus diesem Grund ging man dazu über, ausreisewilligen Deutschen nun die Ausreise zu verweigern oder zu erschweren.

Vom 21. Juli bis 31. Oktober 1948 fand in der Jahrhunderthalle Breslau die Ausstellung „Wiedergewonnene Gebiete“ statt, eine der größten in der Geschichte der Jahrhunderthalle. Anlass war der im Sinn der Politik der Sowjetunion veranlasste, von dieser kontrollierte und gegen die USA gerichtete Weltkongress der Intellektuellen zur Verteidigung des Friedens. Der vielbeachtete Kongress, den zahlreiche bekannte Kulturschaffende aus aller Welt und auch aus Deutschland besuchten, wollte als Signal einer neuen Epoche im Weltgeschehen verstanden werden.Weltkongress der Intellektuellen. Information im Internetauftritt der Jahrhunderthalle Stala stulecia abgerufen am 4. September 2025. Die Kosten der Ausstellung in Höhe von 715 Millionen Złoty konnten dabei nur zu etwa einem Drittel gedeckt werden.Ausstellung Wiedergewonnene Gebiete; Information im Internetauftritt der Jahrhunderthalle Stala stulecia, abgerufen am 3. September 2025.

Ausreiseverbot und Zwangsabgaben für deutsche Arbeitnehmer Die Vermeidung der Aussiedlung deutscher Arbeitnehmer, die die polnische Wirtschaft in den Wiedergewonnenen Gebieten gefährdet hätte, wurde vom Ministerium für die Wiedergewonnenen Gebiete bereits in einem Rundschreiben vom 15. Januar 1946 festgelegt und weiter durch ein Rundschreiben vom 26. Januar 1946 präzisiert. In Abhängigkeit ihrer Qualifikation wurden deutsche Beschäftigte in drei Gruppen eingeteilt, die durch Farben der ausgestellten Bescheinigung sichtbar gemacht wurden. Die Gruppe 1 mit der weißen Farbe waren Arbeitnehmer, die im Hinblick auf die Produktionskontinuität unerlässlich geworden waren. Die Gruppe 2 (blaue Karte) bildeten Beschäftigte, die in Polen der Nachkriegszeit nicht häufig vertreten waren, z. B. Hochseefischer. Die Gruppe 3 (rote Karte) bildeten ausgezeichnete Spezialisten. Bei den ersten beiden Gruppen wurde die Ausreise je nach Bedarf verzögert, bei der letzten Gruppe auf unbestimmte Zeit untersagt. Zur Ausstellung dieser Bescheinigungen bildete das Ministerium spezielle Büros zur Ausgabe von Bescheinigungen deutscher Fachleute, die generell grüne Bescheinigungen ausstellten. Deren Inhaber konnten Polen ohne Einverständnis des genannten Büros verlassen. Ende Juli 1947 umfasste der Kreis der so Beschäftigten mit ihren Familien ca. 67.000 und die Anzahl der Personen, die für die sowjetische Armee in Anspruch genommen wurden, 45.000.

Am 19. September 1946 beschloss das Ministerium für die Wiedergewonnenen Gebiete, dass die Arbeitgeber 25 % des Lohnes der deutschen Beschäftigten für den Wiederaufbau der Wiedergewonnenen Gebiete abzuführen hätten. Damit blieb den deutschen Arbeitnehmern, die im Nachkriegspolen ohnehin schon diskriminiert wurden, nur noch ¾ ihres kargen Lohnes übrig. Dieser Beschluss wurde erst im Juli 1949 wieder aufgehoben. Des Weiteren wurde den deutschen Arbeitnehmern nur der Rentenanspruch gewährt, den sie im Nachkriegspolen erworben hatten. Die Zeiten, die sie für den deutschen Staat gearbeitet hatten, blieben unberücksichtigt.Manfred Kittel, Horst Möller, Jiří Pešek, Oldřich Tůma: Deutschsprachige Minderheiten 1945: Ein europäischer Vergleich, München 2006, ISBN 3-486-58002-7, S. 168.

Zwangspolonisierung der wiedergewonnenen Gebiete mini|hochkant|Deutsche Grabsteine auf dem Ehrenfriedhof Arys