mini|Umgedrehte Badehose mit weißem Zwickel miniatur|Frauen in historischer Badebekleidung (Berliner Wannsee, 1931)

Als Zwickelerlass wurde im Volksmund ein am 28. September 1932 vom preußischen Innenministerium unter dem stellvertretenden Reichskommissar Franz Bracht herausgegebener zweiter Erlass zum öffentlichen Baden bezeichnet, der vorschrieb, welche Kleidung beim Baden zu tragen war. Er wurde so genannt, weil darin das Wort Zwickel mehrfach vorkam.

Inhalt In den 1920er Jahren wurde insbesondere die Badebekleidung der Frauen zunehmend knapper. Konservative sahen hierin eine Gefahr für die öffentliche Ordnung. Daher erließ – nach dem Staatsstreich Preußenschlag – das Ministerium unter Franz Bracht die Badepolizeiverordnung vom 18. August 1932Preußische Gesetzsammlung Nr. 46, ausgegeben am 22. August 1932, S. 280, in deren § 1 das öffentliche Baden geregelt war:

Da jedoch die in Brachts Erlass gewählte Formulierung „in anstößiger Badekleidung“ sehr unterschiedlich interpretiert werden konnte, verfehlte der Erlass das angestrebte Ziel und ein neuerlicher Erlass – die am 28. September 1932 erlassene Polizeiverordnung zur Ergänzung der Badepolizeiverordnung vom 18. August 1932,Preußische Gesetzsammlung Nr. 56, ausgegeben am 30. September 1932, S. 324 der sogenannte „Zwickelerlass“ – wurde für erforderlich erachtet, der detailliert vorgab, wie die Badebekleidung von Männern und Frauen auszusehen hatte. Der am 1. November 1932 in Kraft getretene Erlass änderte § 1 der Badepolizeiverordnung, welcher folgende neue Fassung erhielt:

Der Zwickelerlass sorgte damals für große Heiterkeit in der Presse – man sprach auch in Anlehnung an den Verfasser vom „brachtvollen“ Erlass – und gilt immer noch als Symbol für das unangemessene Eingreifen des Staates in persönliche Angelegenheiten. In der 1938 im nationalsozialistischen Deutschen Reich entstandenen Filmkomödie Die Umwege des schönen Karl mit Heinz Rühmann diente der „Zwickelerlass“ als Sinnbild korrupter Parteipolitik, um die Demokratie der Weimarer Republik verächtlich zu machen.Beatrix Novy: Vor 90 Jahren – Preußens „Zwickelerlaß“ für Badebekleidung belustigt die Weimarer Republik, Deutschlandfunk, Sendung Kalenderblatt, 28. September 2022.

Der Zwickelerlass wurde erst mit der Polizeiverordnung zur Regelung des Badewesens vom 10. Juli 1942 außer Kraft gesetzt. Hierdurch war zwar das Baden normalerweise nur in Badekleidung gestattet, jedoch galten Ausnahmen für Kinder bis zum Alter von sechs Jahren. Außerdem durften „[e]inzelne Personen oder Personengruppen gleichen oder verschiedenen Geschlechtes […] auch öffentlich nackt baden, wenn sie unter den gegebenen Umständen annehmen können, daß sie von unbeteiligten Personen nicht gesehen werden, insbesondere auf einem Gelände, das hierzu freigegeben worden ist.“ Verstöße wurden mit einer Geldstrafe bis zu 150 RM (entspricht heute etwa  EURDiese Zahl wurde mit der Vorlage:Inflation ermittelt, ist auf volle 10 EUR gerundet und vergleicht 1942 mit Januar .) oder mit bis zu zwei Wochen Haft bestraft.

Dieses Gesetz wurde in der Bundesrepublik Deutschland zum Teil durch Landesgesetze aufgehoben, etwa durch die Bayerische Badeverordnung vom 11. April 1947 oder durch die Polizeiverordnung über das Badewesen des Saarlandes vom 7. Januar 1977.Amtsblatt des Saarlandes, S. 162 (aufgehoben durch das Gesetz Nr. 1408 zur Anpassung und Bereinigung von Landesrecht (6. RBG) vom 24. Juni 1998, Amtsblatt des Saarlandes, S. 518)

In der DDR wurde die Polizeiverordnung von 1942 durch die Anordnung zur Regelung des Freibadewesens in der DDR vom 18. Mai 1956GBl. I Nr. 50 vom 6. Juni 1956, S. 433 aufgehoben. Diese am 6. Juni 1956 in Kraft getretene Anordnung des Innenministers regelte in § 1 auch das Nacktbaden:

Satirische Reaktion In einer öffentlichen Erklärung „bedankten“ sich einige der bekanntesten Künstlerinnen und Künstler der Kabarett- und Kunstszene, darunter Otto Werkmeister, Paul Morgan, Max Hansen, Wilhelm Bendow und Friedrich Hollaender:

In Leipzig wurde die vor dem Museum der bildenden Künste aufgestellte Bronzeskulptur eines Kugelstoßers in der Nacht zum 14. Oktober 1932 mit einer schwarzen Badehose verziert, bei der ein aufgenähtes weißes Tuch den Zwickel symbolisieren sollte. Dazu waren zwei Zettel angebracht; einer trug die Aufschrift „Brachthose“, auf dem anderen war zu lesen: „Wenn der Zwickel falsch ist, bitte ich um Verzeihung! Ein Deutscher.“ Die Gartenbauverwaltung ließ die „Brachthose“ schnell entfernen.

Juristische Folgen Am 9. Oktober 1932 veranstalteten die Kommunisten in Berlin eine Matinée, bei der ein Schnellzeichner auftrat und Karikaturen anfertigte, die eine Verbindung des Zwickelerlasses zur Reichswehr herstellten. Daraufhin wurde die Veranstaltung wegen „Verächtlichmachung“ von Reichswehr und Reichsregierung aufgelöst und der Zeichner verhaftet.

Wegen Kritik am Zwickelerlass wurde die Königsberger Volkszeitung im Oktober 1932 für vier Tage mit einem Publikationsverbot belegt.

Literatur Adelheid von Saldern: Der Zwickel-Erlass von 1932 oder die „Nacktheit der deutschen Seele“. In: Belinda Joy Davis, Thomas Lindenberger, Michael Wildt (Hrsg.): Alltag, Erfahrung, Eigensinn. Historisch-anthropologische Erkundungen. Campus, Frankfurt am Main / New York, NY 2008, S. 169–187, ISBN 978-3-593-38698-0 (deutsch/englisch).

Siehe auch Burkini Kopftuchstreit

Weblinks Karin Haab: Die preußische Badehose. Newsletter, Ausgabe 1 des Instituts für Stadtgeschichte Karmeliterkloster, Frankfurt am Main 80 Jahre Zwickelerlass. Usedomspotter vom 18. August 2012 (mit den Wortlauten der Erlasse) Zwickelerlass gegen anstößige Badebekleidung (18. August 1932) - MP3-Datei – Bayern 2 – Das Kalenderblatt vom 18. August 2014

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