Die Steuerfahnder-Affäre (manchmal auch Paranoia-Affäre) ist im engeren Sinne die Bezeichnung der politischen Affäre um hessische Steuerfahnder im Finanzamt Frankfurt V. Sie begann im Jahre 1996 und ist noch nicht abgeschlossen, da Erklärungen, Entschuldigungen und Entschädigungsforderungen noch ausstehen (Stand: 30. Dezember 2020). Betroffen sind vor allem die hessischen Steuerfahnder Rudolf Schmenger, Marco Wehner sowie die Eheleute Heiko und Tina Feser. Es ging in dieser Affäre vor allem um die politischen Ursachen und juristischen Folgen des Umgangs mit Steuerfahndern bei der erfolgreichen Ausübung ihrer Dienstpflichten. Dabei spielten Dienstanweisungen, eine Amtsverfügung, Versetzungen, organisatorische Umstrukturierung, psychiatrische Gutachten und Zwangspensionierungen eine entscheidende Rolle.
Besondere Aufmerksamkeit erhielten die psychiatrischen Gutachten, mit denen den Steuerfahndern Dienstunfähigkeit bescheinigt wurde. Den Steuerfahndern wurde in nahezu wortgleichen Gutachten eine eindeutige „paranoid-querulatorische Entwicklung“ oder auch eine Anpassungsstörung attestiert. Der chronische Verlauf und die Unheilbarkeit mache die Steuerfahnder für alle Zeiten dienstunfähig, auch im Sinne der Teildienstunfähigkeit, Nachuntersuchungen wurden als zwecklos dargestellt.Matthias Bartsch, Felix Kurz: Genervte Fahnder. In: magazin.spiegel.de, aus Der Spiegel Nr. 4/2011 vom 23. Januar 2011 (im Volltext nur noch über archive.org frei einsehbar; Stand 18.01.2025; PDF) Die fünf Beamten wurden im Dezember 2015 in letzter Instanz juristisch rehabilitiert.
Der Psychiater und Gutachter Thomas Holzmann, der auch nach dem Urteil des Gießener Gerichts von 2009 von weitgehend korrektem Verhalten seinerseits ausging, wurde in allen Fällen zu Schadensersatz verurteilt.
Das Land Hessen hat die Wiedereinstellung angeboten, aber noch keine Entschuldigung und Übernahme etwaiger weiterer Entschädigungsleistungen zugesagt (Stand Januar 2017).
Tätigkeit der Steuerfahnder Die Zwangspensionierung der Beamten fiel in die Amtszeit der ersten Landesregierung unter Roland Koch. Insbesondere der ehemalige hessische Finanzminister Karlheinz Weimar wurde eng mit dem Vorgang in Verbindung gebracht.Zwangspensionierungen: Hessens Finanzminister gerät in Steuerfahnder-Affäre unter Druck. In: Spiegel Online. 2. Januar 2010
Vor ihrer Enthebung waren die Fahnder im Finanzamt Frankfurt V im so genannten „Bankenteam“ erfolgreich gegen Steuerhinterzieher vorgegangen und arbeiteten ab Mitte der 1990er-Jahre bis zum Zeitpunkt ihrer Absetzung im Jahr 1999 an einer Reihe von Fällen, die sich mit Liechtensteiner Konten befassten.Matthias Thieme: Paranoia-Affäre: Wie der Staat unbequeme Steuerfahnder kaltstellt. In: Capital. 21. Januar 2013
Der Umschwung begann 1996 mit der spektakulären Durchsuchung in der Vorstandsetage der Commerzbank, bei der kistenweise Akten beschlagnahmt wurden. Die Commerzbank wurde beschuldigt, reichen Kunden geholfen zu haben, ihr Geld auf Auslandskonten zu verschieben. Dadurch erhielt der Staat etwa eine Milliarde Euro an hinterzogenen Steuern zurück.
Die Oberfinanzdirektion Frankfurt/Main sprach Mitte 2000 den Beamten des sogenannten Bankenteams förmlich ihre Anerkennung aus.
Zu Beginn der Affäre wurde der Fall der Stiftung Zaunkönig publik, bei dem die CDU Hessen mit Hilfe ihres in die CDU-Spendenaffäre verwickelten Beraters Horst Weyrauch 20 Millionen DM in Liechtenstein versteckt gehalten hatte. Beobachter vermuteten einen Zusammenhang zur Steuerfahnder-Affäre.Frauke Hunfeld: Steuerfahndung Frankfurt: Eiskalt abserviert. In: Stern. Nr. 51, 19. Dezember 2008
Mittels der Amtsverfügung 2001/18 vom 30. August 2001 wurde festgelegt, ein steuerstrafrechtlicher Anfangsverdacht bei Geldtransfers ins Ausland solle künftig in der Regel nur noch dann angenommen werden, wenn es sich um Summen von über 300.000 (Einzeltransfers) bzw. 500.000 DM insgesamt handele. Alle niedrigeren Beträge seien durch die Steuerfahndung grundsätzlich nicht mehr zu bearbeiten. Außerdem sollten Verfahren während der laufenden Ermittlungen von der Abteilung V auf andere Veranlagungsämter verlagert werden. Diese Verfügungsbestimmungen widersprachen den Erfahrungen zur Praxis der Stückelung bei Hinterziehung und auch der Auffassung der Staatsanwaltschaft.
Die Steuerfahnder trugen ihre Bedenken vor: Mit Anwendung der Verfügung würden erhebliche Steueransprüche der öffentlichen Haushalte gegen hoch potente Steuersünder nicht durchgesetzt werden und verloren gehen; dadurch werde der Gleichheitsgrundsatz der Besteuerung verletzt. Außerdem würde ihnen Strafvereitelung im Amt angesonnen.
Versetzung und Gegenmaßnahmen Daraufhin wurde mehr als ein Dutzend kritischer Steuerfahnder versetzt, elf davon in den Innendienst in andere Steuerabteilungen, zwei Steuerfahnder und zwei Sachgebietsleiter mussten die Steuerfahndung ganz verlassen, darunter Rudolf Schmenger und Frank Wehrheim. Die Abteilung V wurde aufgelöst, da sie überbesetzt sei, obwohl vor der Auseinandersetzung noch Personal beantragt worden war.
Rudolf Schmenger und einige seiner Kollegen wandten sich vergeblich an den hessischen Finanzminister Karlheinz Weimar und an den hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch. Auch eine Petition an den Petitionsausschuss des Landtages brachte keinen Erfolg. Die beantragte Aussagegenehmigung zur Erstattung einer Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft wurde abgelehnt.
Urteil des Berufsgerichts für Heilberufe Im November 2009 verurteilte das Verwaltungsgericht Gießen als Berufsgericht für Heilberufe den Gutachter Thomas Holzmann wegen vorsätzlicher Falschbegutachtung zu einer Geldbuße von 12.000 Euro.AZ: 21 K 1220/09.GI.B; ECLI: DE:VGGIESS:2009:1116.21K1220.09.GI.B.0AMatthias Bartsch: Urteil: Psychiater stoppte Steuerfahnder mit dubiosen Gutachten. In: Spiegel Online. 17. November 2009Matthias Thieme: Steuerfahnder-Affäre: Gericht sieht Vorsatz bei Psychiater Frankfurter Rundschau, 10. Dezember 2009 Das Gericht führte in seiner Urteilsbegründung aus, Holzmann habe bei seinen Gutachten mit Vorsatz die Standards für psychiatrische Begutachtungen nicht eingehalten. So habe er zum Beispiel keine standardisierten Tests durchgeführt. Das Gericht wies die Rechtfertigung des Psychiaters zurück, er habe dem „Medienverhalten“ der Probanden Krankheitswert zugemessen. Diese hätten jahrelang Öffentlichkeitsarbeit betrieben, bei der nichts herausgekommen sei, was für ihre Annahme spreche. „Dass sie die Sache dennoch weiterverfolgten, zeige, dass bei ihnen nicht rationale Überlegungen führend seien, sondern das Anliegen, etwas aufzudecken, wo es vielleicht nichts mehr aufzudecken gebe.“ Diese Einlassung des Beschuldigten war nach Auffassung des Gerichts nicht geeignet, den im Sachverständigengutachten in diesem Zusammenhang festgestellten Mangel der Verletzung des Neutralitätsprinzips durch den Beschuldigten auszuräumen, „der nicht einmal hypothetisch in Erwägung ziehe, dass die Angaben der Probanden auch teilweise oder ganz der Realität entsprechen könnten.“Urteil des VG Gießen – Berufsgericht für Heilberufe vom 16. November 2009 – 21 K 1220/09.GI.B Zeile 11
Jürgen Banzer, der damalige Minister für Arbeit, Familie und Gesundheit des Landes Hessen, kündigte an, dass das Land den Spruch des Berufsgerichts anerkenne und dass kein Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt werde. Damit wurde der Richterspruch rechtskräftig.Falsche Gutachten: Urteil gegen Psychiater rechtskräftig Frankfurter Allgemeine Zeitung, 7. Januar 2010
Im Dezember 2009 bot Finanzminister Weimar den vier Betroffenen die Rückkehr in die Hessische Finanzverwaltung an,Pressemeldung des HMdF vom 2. Dezember 2009 was von ihnen deshalb nicht angenommen wurde, weil sie es als „respektlos und unangemessen“ empfanden.siehe auch Hessenschau, 2. Dezember 2009 Im Januar 2013 erneuerte Finanzminister Thomas Schäfer das Rückkehrangebot vom Dezember 2009, das die vier Betroffenen wiederum im Hinblick auf ihre eingereichte Schadenersatzklage als ein „nicht ernst gemeintes Manöver als Reaktion auf politischen Druck“ bezeichneten.Pressemeldung des HMdF vom 23. Januar 2013FR (Printausgabe) vom 24. Januar 2013: Rückkehrrecht für Steuerfahnder – Land Hessen will geschasste Beamte zurückholen, doch die misstrauen dem Angebot
Schadensersatzprozesse Im März 2013 wurde ein Schadenersatzprozess der vier Steuerfahnder gegen das Land Hessen vor dem Landgericht Frankfurt auf Sommer 2013 vertagt.Die unendliche Geschichte um vier Steuerfahnder Die Welt, 1. März 2013 Aufgrund einer Äußerung des damaligen Sprechers des hessischen Finanzministeriums gegenüber dem Redakteur eines Wirtschaftsblattes im Jahr 2009, wonach einer der Steuerfahnder an „Verfolgungswahn“ leide, verklagte dieser das Land Hessen in einem weiteren Prozess wegen einer Verletzung seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts auf Zahlung einer Geldentschädigung von 20.000 Euro. Diese Klage wies das OLG Frankfurt am 14. Juli 2014 in der Berufungsinstanz rechtskräftig ab.AZ: 1 U 156/12; ECLI:DE:OLGHE:2014:0714.1U156.12.0A
Der Gutachter Thomas Holzmann wurde am 3. Dezember 2015 in letzter Instanz vom OLG Frankfurt zu Schadensersatz für alle vier Kläger verurteilt.AZ: 6 U 35/14; ECLI:DE:OLGHE:2015:1203.6U35.14.0AChristian Warnecke: Gutachter muss Schadensersatz zahlen Frankfurter Neue Presse, 4. Dezember 2015.Markus Zydra: Zu Unrecht pensionierte Steuerfahnder bekommen Schadenersatz sueddeutsche.de, 14. Dezember 2015 Insgesamt musste der Gutachter demnach 226.000 Euro Schadensersatz an die vier Kläger zahlen. Marco Wehner bekam 27.000 Euro zugesprochen, Rudolf Schmenger 54.000 Euro, Heiko und Tina Feser bekommen 69.000 und 76.000 Euro.
Höhere Forderungen waren vom Landgericht gekürzt worden, da die Betroffenen 2009 ein Angebot des Landes hätten annehmen können. Anwalt Harald F. Nolte lehnte diese früheren Angebote als unangemessen ab. Außerdem fehle eine Entschuldigung des Landes.
Parlamentarischer Untersuchungsausschuss Ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss im hessischen Landtag brachte keine weiteren Ergebnisse, zumal Rudolf Schmenger und Frank Wehrheim nicht einmal als Zeugen geladen und befragt wurden.
Am 11. Februar 2010 nahm der Untersuchungsausschuss UNA 18/1 des Hessischen Landtages unter der Federführung der Koalitionsparteien CDU und FDP seine Arbeit auf. Er tagte zunächst unter dem Vorsitz des FDP-Politikers Leif Blum, bis dieser das Amt wegen staatsanwaltlicher Ermittlungen wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung gegen ihn ruhen ließ.Pitt von Bebenburg: Steuerfahnder-Affäre: Die Koalition sieht keinen Skandal, nirgendwo. In: Frankfurter Rundschau. 24. Mai 2012 Das Amt übernahm sein Parteifreund Stefan Müller. Im Juni 2010 riefen die Fraktionen von SPD und Grünen den Staatsgerichtshof an, da die Regierungskoalition nach ihrer Auffassung mit Beweisanträgen den Untersuchungsauftrag verändert hätte. Dies widerspreche der Verfassung und verletze ihre oppositionellen Rechte.Steuerfahnder-Untersuchungsausschuss: SPD und Grüne rufen Staatsgerichtshof an. In: Hessische/Niedersächsische Allgemeine. 7. Juni 2010
Gutachter Holzmann erklärte am 21. November 2011 gegenüber dem Untersuchungsausschuss, dass er niemals in seinem Leben Gefälligkeitsgutachten erstellt habe. Ein politischer Zusammenhang konnte auch danach nicht bewiesen werden.Ralf Euler: „Nach bestem Wissen und Gewissen“ F.A.Z., 22. November 2011.
Thomas Holzmann blieb im Untersuchungsausschuss eine nähere Erläuterung seiner inhaltlichen Diagnosen verwehrt, da ihn die vier Betroffenen nicht von seiner ärztlichen Schweigepflicht entbinden wollten. Er erklärte sein Verhalten insgesamt als korrekt entsprechend seiner Aufgabe, gestand lediglich formelle, nicht jedoch inhaltliche Schwächen seines Gutachtens ein und entkräftete die Vorwürfe, Anweisungen oder Vorteilen gefolgt zu sein oder ein Gefälligkeitsgutachten erstellt zu haben.Bericht UNA 18/1 vom 14. Juni 2012 – Drs. 18/5800 HLT, Seite 177