mini|Der Kantonsratssaal befindet sich im ehemaligen Klosterbezirk Der Kantonsrat ist das Kantonsparlament des Kantons St. Gallen in der Schweiz. Ihm gehören 120 Mitglieder an. Er tritt in der Regel viermal im Jahr zu einer Session zusammen. Tagungsort ist seit der Kantonsgründung 1803 der Kantonsratssaal in der Neuen Pfalz, dem ehemaligen Thronsaal des Fürstabtes von St. Gallen. Seinen heutigen Namen erhielt das Parlament mit der neuen Kantonsverfassung, die am 1. Januar 2003 in Kraft trat. Zuvor hiess es Grosser Rat.
Die letzten Gesamterneuerungswahlen fanden im März 2024 statt, gleichzeitig mit der Wahl des St. Galler Regierungsrates.
Organisation Der Kantonsrat umfasst 120 Mitglieder, die nach dem Proporzwahlrecht gewählt werden.
Eine Legislaturperiode beginnt alle vier Jahre in der Regel im Monat Juni und endet im April kurz nach den erneut erfolgten Gesamterneuerungswahlen – im Februar oder März der Folgeperiode – mit der sogenannten Aufräumsession.
Die Mitglieder wählen in der konstituierenden Sitzung – auch hier Anfang Juni des Jahres der Gesamterneuerungswahlen, in der ersten Session der Legislaturperiode – aus ihrer Mitte den Kantonsratspräsidenten, seinen Stellvertreter und drei Stimmenzähler. Zusammen mit den Fraktionspräsidenten bilden sie das Präsidium. Die Posten von Präsident, Vizepräsident und Stimmenzähler wechseln jährlich.
Fünfmal im Jahr tritt der Kantonsrat zu Sessionen zusammen. Dies geschieht in der Regel in den Monaten Juni, September, November, Februar und April. Je nach Anzahl anfallender Geschäfte oder der politischen Situation sind auch Sondersessionen möglich.
Aufgaben Der Kantonsrat ist die legislative Gewalt im Kanton St. Gallen.
Seine Aufgaben gemäss Art. 65 der Kantonsverfassung (KV) sind im Wesentlichen der Beschluss von Verfassungsänderungen Erlass, Änderung und Aufhebung von Gesetzen Abschluss und Kündigung von zwischenstaatlichen Vereinbarungen mit Verfassungs- und Gesetzesrang Beschluss des Voranschlags (Jahresetat) und der Steuern Genehmigung der Jahresrechnung Beaufsichtigung von Regierung und Gerichten
Entscheidungen werden durch die Mehrheit der abstimmenden Mitglieder getroffen. Für bestimmte Geschäfte kann die Mehrheit aller Mitglieder des Kantonsrates vorgesehen sein (Art. 66 KV).
Bei zeitlicher Dringlichkeit kann der Kantonsrat Gesetze mit sofortiger Wirkung erlassen. Diese müssen jedoch spätestens nach einem Jahr dem Referendum unterstellt werden (Art. 68 KV).
Zur Beschlussfähigkeit des Kantonsrates sind – im Gegensatz zu anderen Kantonen – keinerlei Gesetzesbestimmungen vorhanden.
Beschlüsse des Kantonsrates müssen per Volksabstimmung abgesegnet werden, wenn die Verfassung geändert oder gesamtrevidiert wird zwischenstaatliche Vereinbarungen beschlossen wurden, die Verfassungsrang haben der Kantonsrat einer Volksinitiative nicht zustimmt oder ihr einen Gegenvorschlag gegenüberstellt (Art. 48)
Des Weiteren gestattet die Verfassung sogenannte Finanzreferenden, also Volksabstimmungen über Ausgaben in bestimmter Höhe. Wann diese obligatorisch und fakultativ sein sollen, wird im Gesetz über Referendum und Initiative konkretisiert.
So sind im Kanton St. Gallen einmalige Ausgaben von mehr als 15 Mio. CHF oder mindestens für zehn Jahre wiederkehrende jährliche Ausgaben von mehr als 1,5 Mio. CHF dem Volk zur Abstimmung vorzulegen (Art. 6 Gesetz über Referendum und Initiative (GRI)).
Des Weiteren existiert ein fakultatives Referendum; Gesetzesbeschlüsse unterliegen dann einer Volksabstimmung, wenn 4000 Stimmberechtigte oder ein Drittel der Kantonsratsmitglieder dies verlangen (Art. 49 KV). Dies betrifft sämtliche Gesetzesbeschlüsse und Staatsverträge mit Gesetzescharakter.
Ausdrücklich vom Referendum befreit sind Erlasse über die Besoldung des Staatspersonals und der Lehrkräfte an Grundschulen.
Über Ausgaben in Höhe von einmalig 3 Mio. bis 15 Mio. CHF oder während mindestens zehn Jahren wiederkehrend in Höhe von 300'000 bis 1,5 Mio. CHF kann das fakultative Referendum ergriffen werden (Art. 7 GRI).
Eingeschränkt wird das Finanzreferendum durch Art. 7bis, der für den Staatsstrassenbau und Staatsbeiträge an Verkehrsunternehmungen Ausnahmen vorsieht. So unterliegen einmalige Ausgaben für den Bau von Staatsstrassen und Staatsbeiträgen für den Eisenbahnbau erst ab 6 Mio. CHF dem fakultativen Referendum.
Beschlüsse des Kantonsrates zur Förderung des öffentlichen Verkehrs, die für mindestens zehn Jahre wiederkehrende Ausgaben von mehr als 200'000 CHF pro Linie oder mehr als 2 Mio. CHF pro Tarifverbund haben, unterliegen dem fakultativen Referendum.
Geschichte – Parteien – Wahlergebnisse seit 1906 Geschichte Der Kantonsrat (bis 2003 Grosser Rat) wurde 1831 mit der Annahme der Regenerationsverfassung und der Einführung des allgemeinen Wahlrechts zur Legislative des Kantons St. Gallen. Es galt dabei bis 1861 das konfessionelle Paritätsprinzip (fixe Zahl von 84 Katholiken zu 66 Reformierten). In der Folge bildete sich ein Zweiparteiensystem aus Katholisch-Konservativen und Liberal-Radikalen (Freisinnigen) mit wechselnden Mehrheiten. Der liberale Wahlsieg von 1847 (77 zu 73 Sitzen) ermöglichte an der Tagsatzung eine Mehrheit für die Auflösung des Sonderbunds.
Als der Kulturkampf der sozialen Frage wich, spaltete sich 1880 der linke Flügel der Liberalen zur Demokratischen und Arbeiterpartei ab. Mit der sogenannten «Allianz» mit den Konservativen wurde die seit 1861 andauernde Vorherrschaft der Freisinnigen durchbrochen. Weiter links von den Demokraten wurde 1905 die Sozialdemokratische Partei gegründet. Nach mehreren erfolglosen Anläufen nahm das Volk 1911 das von der Allianz bevorzugte Proporzwahlrecht an. Bei der ersten Proporzwahl 1912 gingen die Konservativen siegreich hervor. 1915 wurde aufgrund des Ersten Weltkriegs die Beibehaltung des Status quo in der Sitzverteilung vereinbart. In der Zwischenkriegszeit verschob sich die Konfliktlinie zum Gegensatz zwischen der Sozialdemokratie und dem Bürgerblock.
Von 1912 bis 2008 war die Konservative Volkspartei (seit 1970 Christlichdemokratische Volkspartei) die stärkste Kraft im Grossen Rat, von 1972 bis 1984 gar mit absoluter Mehrheit.
Seit den 1960er Jahren gab es mehrere erfolglose Kandidaturen der Schweizerischen Volkspartei. Erst durch die Reaktivierung der Partei im Vorfeld der EWR-Abstimmung 1992 konnte sie sich dauerhaft etablieren und 2008 sogar zur stärksten Partei aufsteigen.
Bei den Wahlen von 1909 bis 2024 erreichten die angetretenen Parteien die folgenden Sitzzahlen. Bis zur Wahl 2008 gehörten dem Grossen Rat 180 Mitglieder an, danach wurde die Zahl der Mitglieder auf 120 reduziert.
Wahlergebnisse seit 1906
Parteipolitische Zusammensetzung ab Sommer 2024
+ ParteiWählerzahlEntspricht der Summe aller fiktiven Wählenden, gewichtet nach Sitzzahl des WahlkreisesWähleranteil±Unterschied zum Wähleranteil 2020 in ProzentpunktenSitze SVP40’46031,48 % +4,642 Mitte28’14321,90 %–0,527 FDP20’16315,69 %–2,619 SP19’09514,86 %–0,218 GrüneGrüne und Grünliberale traten in den Wahlkreisen Sarganserland, Werdenberg und Toggenburg auf gemeinsamen Listen an. Die Stimmen der Kandidierenden wurden aufgeteilt, die Zusatzstimmen anteilsmässig ebenfalls.8’7216,79 %–1,16 GLP8’4176,55 % +0,36 EVP2’2911,78 %–0,52 EDU1900,15 %—— SD1000,08 %—— AuF/PFGemeinsame Listen der Organisationen Aufrecht und Parteifrei. Der Verbund trat in den Wahlkreisen Rheintal, St. Gallen und Toggenburg an.8680,68 %—— ÜSZDie Liste «Üseri Schwiiz Zerscht», Senioren (kurz ÜSZ) trat mit zwei Kandidaten im Wahlkreis Rorschach an.740,06 %—— Total Wahlzettel128'522
Wahlen Die 120 Mitglieder des Kantonsrates werden, verteilt auf die acht Wahlkreise des Kantons, nach dem Proporzverfahren für vier Jahre gewählt.
Kantonsratspräsident Der Kantonsrat wählt zu Beginn der Sommersession den Kantonspräsidenten für eine Amtsdauer von einem Jahr, die jeweils von Anfang Juni bis zur nächsten Sommersession im Folgejahr dauert. Der Kantonspräsident leitet die Verhandlungen des Kantonsrates sowie die Sitzungen des Präsidiums. Gemäss Geschäftsreglement vertritt er den Kantonsrat nach aussen, überwacht dessen Rechte, sorgt für die Einhaltung der Geschäftsordnung und gewährleistet Ruhe und Ordnung im Sitzungssaal. Zudem ist der Präsident befugt, gemeinsam mit dem Generalsekretär des Kantonsrates im Namen des Kantonsrates Dokumente zu unterzeichnen. + Amtsjahr NamePartei OrtWahlkreis im Kantonsrat 1971/1972 Traugott Hungerbühler CVP WaldkirchGossau 1957–1976 1998/1999 Ferdinand Riederer FDP Valens Sargans 1992–2014 1999/2000 Walter HessCVP Oberriet Oberrheintal 1992–2000 2000/2001 Claudia Friedl SP St. Gallen St. Gallen 1996–2012 2001/2002 Jakob Büchler CVP Schänis Gaster 1988–2004 2002/2003 Fritz LüdiFDP Flawil Wil 1992–2007 2003/2004 Bruno Gutmann SVP St. Gallen St. Gallen 1996–2008 2004/2005 Margrit Stadler-Egli CVP Bazenheid Toggenburg 1996–2015 2005/2006 Silvano Moeckli SP Rorschach Rorschach 1995–2008 2006/2007 Paul MeierSVP Ernetschwil See-Gaster 1996–2008 2007/2008 Marie-Theres Huser FDP Wagen See-Gaster 2000–2014 2008/2009 Thomas AmmannCVP Rüthi Rheintal 2000–2016 2009/2010 Elisabeth Schnider SVP Wangs Sarganserland 2000–2015 2010/2011 Walter Locher FDP St. Gallen St. Gallen 2003–2024 2011/2012 Karl Güntzel SVP St. Gallen St. Gallen 1992–2023 2012/2013 Felix Bischofberger CVP Altenrhein Rorschach 2004–2020 2013/2014 Donat Ledergerber SP Kirchberg Toggenburg 2006–2014 2014/2015 Paul Schlegel FDP Grabs Werdenberg 1998–2015 2015/2016 Markus Straub SVP Rüthi Rheintal 2000–2016 2016/2017 Peter Göldi CVP Gommiswald See-Gaster 2004–2020 2017/2018 Ivan Louis SVP Nesslau Toggenburg seit 2015 2018/2019 Imelda Stadler FDP Lütisburg Toggenburg 2006–2022 2019/2020 Daniel Baumgartner SP Flawil Wil 2005–2024 2020/2021 Bruno Cozzio Die Mitte Henau Wil seit 2014 2021/2022 Claudia MartinSVP Gossau St. Gallen seit 2013 2022/2023 Jens Jäger FDP Vilters Sarganserland seit 2015 2023/2024 Andrea Schöb-Sturzenegger SP Staad Rorschach seit 2017 2024/2025 Barbara Dürr Die Mitte Gams Werdenberg seit 2016
Siehe auch Liste der Regierungsräte des Kantons St. Gallen
Weblinks Website des St. Galler Kantonsrates Ratsinformationssystem Gesetzessammlung des Kantons St.Gallen
Einzelnachweise
St Gallen Kategorie:Organisation (Kanton St. Gallen)